
Es gibt hier drei Möglichkeiten:
1. fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
2. außerordentlich aufgrund der Beitragserhöhung.
3. außerordentlich aufgrund des Schadens vom ________ .
Bitten Sie in dem Schreiben immer um eine Kündigungsbestätigung.
Am besten die Versicherungsverträge per Einschreiben kündigen, keinesfalls per
E-Mail.
Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung können Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
Wir haben ein Kündigungsschreiben für die Versicherung für Sie vorbereitet, gerne können Sie sich
das PDF Dokument ausdrucken.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt bei Zahnersatz meist nur einen Festzuschuss zur Regelversorgung
– bei Kronen, Brücken oder Implantaten bleibt ein großer Eigenanteil. Eine Zahnzusatzversicherung erstattet je nach Tarif
einen hohen Prozentsatz der Rechnung und unterstützt Zahnerhalt und Prophylaxe.
Tipp: Vergleiche Erstattungssatz, Wartezeiten, professionelle Zahnreinigung (PZR) und ob Implantate mitversichert sind.
Zahnersatz ist teurer geworden; selbst mit gut geführtem Bonusheft der GKV trägst du bei hochwertiger Versorgung
oft mehrere hundert bis tausende Euro selbst. Es gibt viele Anbieter und Tarifstufen – nur ein Vergleich zeigt,
ob der Beitrag zur erwarteten Ersparnis passt.
Orientierung liefern auch unabhängige Tests (z. B. Stiftung Warentest) – trotzdem deine persönliche Zahnplanung prüfen.
Sinnvoll, wenn du …
- regelmäßig zum Zahnarzt gehst und mittelfristig Zahnersatz planst
- Implantate, Inlays oder hochwertige Kronen wünschst
- eine professionelle Zahnreinigung einmal pro Jahr nutzen willst (ca. 80–120 €)
- als Familie hohe Kosten für Kieferorthopädie erwarten
Weniger sinnvoll, wenn der Zahnarzt bereits alles versorgt hat und du nur noch Kontrollen brauchst – dann lohnt der Beitrag kaum.
Die GKV zahlt keinen Prozentsatz deiner Privatrechnung, sondern feste Zuschüsse zur Regelversorgung.
Mit Bonusheft (jährliche Kontrollen und Prophylaxe) steigt der Zuschuss – nach vielen Jahren bis zu etwa 75 % des Festbetrags,
ohne Bonusheft deutlich weniger. Für Implantate und Premiumversorgung bleibt der Eigenanteil hoch.
Die Zahnzusatzversicherung ergänzt die GKV – sie ersetzt keine
private Krankenversicherung.
PKV-Kunden brauchen meist keine separate Zahnzusatz, wenn der PKV-Tarif Zahnleistungen bereits abdeckt.
Tarife arbeiten oft mit Stufen (z. B. 70 / 80 / 90 / 100 % Erstattung der Rechnung oder des üblichen Honorars).
Achte auf getrennte Sätze für:
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate)
- Zahnerhalt (Füllungen, Wurzelbehandlung)
- Prophylaxe und PZR
Zahnerhalt ist mindestens so wichtig wie Zahnersatz – gesunde Zähne sparen später Kosten.
Typisch: 3 Monate für einfache Behandlungen, 6–8 Monate für Zahnersatz und Implantate.
In dieser Zeit zahlt die Versicherung oft nichts – geplante Behandlungen erst nach Ablauf einplanen.
Manche Tarife bieten Sofortschutz ohne Wartezeit (höherer Beitrag oder eingeschränkte Leistung) – Bedingungen lesen.
Bei der PZR entfernt der Zahnarzt oder die DH hartnäckigen Belag auch zwischen den Zähnen – wichtig gegen Karies und Parodontitis.
Viele Tarife übernehmen einmal pro Jahr einen festen Betrag oder den vollen Preis (oft 80–120 €).
Das entlastet dein Budget und fördert das Bonusheft der GKV – doppelter Vorteil bei gesetzlich Versicherten.
Kieferorthopädische Behandlungen (Zahnspange) kosten schnell mehrere tausend Euro.
Die GKV zahlt nur bei ausgeprägten Fehlstellungen (KIG-Einstufung) – bei leichteren Fällen zahlst du alles selbst,
auch wenn die Behandlung medizinisch sinnvoll ist.
Kinder-Tarife der Zahnzusatz können Kieferorthopädie und Prophylaxe abdecken – früh abschließen, bevor der Bedarf feststeht.
Auch im höheren Alter lohnt ein Abschluss oft noch, wenn noch eigene Zähne versorgt werden sollen – der Beitrag ist höher,
Gesundheitsfragen strenger. Seniorentarife bieten teils bis zu 50–100 % Erstattung bei Zahnersatz; Implantate und Inlays je nach Vertrag.
Vergleiche im Rechner gezielt Tarife mit guter Erstattung und ohne zu lange Wartezeit für Prothesen.
Viele Anbieter fragen nach Zahnstatus und laufenden Behandlungen. Wahrheitsgemäß angeben – sonst droht Leistungsverweigerung.
Wer bereits einen großen Behandlungsplan hat, sollte den Abschluss vor Beginn der Maßnahmen planen.
Kündigung und Wechsel: Fristen und Rückzahlungsregeln im Vertrag prüfen; bei laufenden Behandlungen Vorsicht.
Krankenzusatzversicherung: Chefarzt und Krankenhaus – kein Ersatz für Zahn.
PKV: Zahn oft im Tarif enthalten – Doppelversicherung vermeiden.
Zahlt die Versicherung sofort? Meist nein – Wartezeiten beachten.
Implantate mitversichert? Nicht in jedem Tarif; Premiumstufen prüfen.
Ohne Zahnarztbesuch? Manche Tarife verlangen Voruntersuchung oder dokumentierte Kontrolle.
Beitrag steigt? Ja, oft alters- oder beitragsbedingt – Langfristigkeit einplanen.
- Erstattungssatz Zahnersatz / Zahnerhalt / Prophylaxe
- Wartezeiten und Sofortschutz
- PZR einmal pro Jahr
- Implantate, Inlays, KFO bei Kindern
- Gesundheitsfragen und Ausschlüsse
- Beitrag vs. erwartete Zahnkosten in den nächsten Jahren