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z.B. Studenten und Beamte

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    wie geht das ?

Es gibt hier drei Möglichkeiten:

1. fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.

2. außerordentlich aufgrund der Beitragserhöhung.

3. außerordentlich aufgrund des Schadens vom ________ .

Bitten Sie in dem Schreiben immer um eine Kündigungsbestätigung. Am besten die Versicherungsverträge per Einschreiben kündigen, keinesfalls per E-Mail.

Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung können Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.

Wir haben ein Kündigungsschreiben für die Versicherung für Sie vorbereitet, gerne können Sie sich das PDF Dokument ausdrucken.

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  • Mit unserem

    kostenlosen Versicherungsvergleich

    haben Sie die Möglichkeit, mehrere hundert Euro Versicherungsbeiträge einzusparen.

Recht gehabt und auch Recht bekommen?

Ob Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, mit Ihrem Arbeit­geber um das Weihnachtsgeld streiten oder ein Handwerker schlecht gearbeitet hat - im Alltag gibt es unzählige Situationen, in denen ein Gang zum Anwalt oder auch vor Gericht nötig sein kann, wenn Sie zu Ihrem Recht kommen wollen. Denn: Streit und Missverständnisse kann es in allen Lebenslagen geben.

  • Warum sollte ich meine bestehende

    Rechtsschutzversicherung vergleichen

    ?

Viele Rechtsschutzversicherungen sind veraltet. Die Anforderungen an Rechtsschutzversicherungen sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung vergleichen sollte regelmäßig durchgeführt werden, da die Versicherungsprämien teilweise gesunken sind und man dadurch viel Geld einsparen kann.

Ob Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, mit Ihrem Arbeit­geber um das Weihnachtsgeld streiten oder ein Handwerker schlecht gearbeitet hat - im Alltag gibt es unzählige Situationen, in denen ein Gang zum Anwalt oder auch vor Gericht nötig sein kann, wenn Sie zu Ihrem Recht kommen wollen. Denn: Streit und Missverständnisse kann es in allen Lebenslagen geben.

  • Ein Rechtstreit kann jeden treffen

Natürlich geht man deshalb nicht immer gleich zum Anwalt oder vor Ge­richt. Es gibt aber Situationen, in denen Sie von anderen in einen Rechtsstreit verwickelt werden und plötzlich gezwun­gen sind, Ihr gutes Recht zu verteidigen.

  • ""Rechtsstreite sind teuer. Eine Rechts­schutzversicherung gibt Ihnen die Möglich­keit, sich zur Wehr zu setzen.""
  • Erklärfilm : Was ist wichtig beim Abschluß einer Rechtsschutzversicherung?

  • Was bietet eine

    Rechtsschutzversicherung?

Gutes Recht hat seinen Preis. Das weiß jeder, der schon einmal in einen Rechtsstreit verwickelt war. So können bei einem Rechtsstreit über zwei Instanzen, bei dem es beispielsweise um ca. 8.000 Euro geht, Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 6.500 Euro anfallen. Hinzu kommen häufig noch die Kosten für Sachverständigen-Gutachten, Zeugen und anderes.

Gegen diese finanziellen Risiken können Sie sich mit einer Rechtsschutzversiche­rung schützen. Das ist nicht nur dann wichtig, wenn Sie einen Rechtsstreit verlieren und die ge­samten Kosten, auch die des Gegners, zu tragen haben. Auch wenn Sie den Rechtsstreit gewon­nen haben, kann man Sie zur Kasse bitten. Wenn etwa Ihr Prozessgegner zah­lungsunfähig ist, bleiben Sie auf Ihren eigenen anwaltlichen und Gerichtskosten „sitzen". Und, bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht tragen Sie in erster Instanz Ihre eigenen Kosten immer selbst, egal wie der Prozess ausgegangen ist.

Außerdem gibt es vor Gericht nicht immer nur „Gewinner" oder „Verlierer". Häufig werden Teilerfolge erzielt und die Kosten entsprechend zwischen den Parteien auf­geteilt. Auch Vergleiche vor Gericht sind nicht selten. Hier tragen die Parteien jeweils die Kosten anteilig, entsprechend des Unterliegens in der Streitigkeit.

Darüber hinaus übernimmt die Rechts­schutzversicherung in der Regel auch die Kosten einer außergerichtlichen Regulie­rung des Rechtsstreits. Diese Kosten müssen die Parteien unabhängig von der Frage, wer Recht hat, regelmäßig selbst tragen. Ausnahmen bestehen z. B. im Bereich von sozial- und steuerrechtlichen Streitigkeiten.

  • Ein
    Rechtsstreit
    kann teuer werden

Es gibt eine Reihe von Faktoren, die darü­ber entscheiden, wie sehr ein Rechtsstreit ins Geld geht. Ob es um Anwaltshonorare oder Gerichtskosten geht, im Zivilrecht richtet sich ihre Höhe zunächst nach dem Streitwert des Prozesses. Je höher der Streitwert, umso teurer wird es. Dies bedeutet, dass man mit zunehmen­dem Streitwert einem immer höheren Kos­tenrisiko ausgesetzt ist. Gerade bei hohen Streitwerten kann man es sich aber meist nicht leisten, auf sein Recht zu verzichten.

Eine Versicherung kann natürlich nicht dafür garantieren, dass Sie auch vor Gericht Recht bekommen. Aber selbst im Falle eines negativen Urteils haben Sie dann nicht noch den zusätz­lichen Schaden an Gerichts- und Anwalts­kosten - diese über­nimmt nämlich Ihr Rechtsschutzversicherer.

  • Anwaltskosten und Gerichtskosten

    unterliegen festen Tarifen:

Bei einem Streitwert von 10.000 Euro ent­stehen für Anwälte und Gericht schon in erster Instanz Kosten von bis zu 3.800 Euro. Ruft eine Partei die nächsthöhere Instanz an, so sind schon fast 8.000 Euro zu zahlen. Dabei sind weitere Kosten, etwa für Zeugen und Sachverständige, noch nicht berücksichtigt.

Wie bei anderen Versicherungen gibt es auch in der Rechtsschutzversicherung eine Vielzahl von Vertragsarten, die Sie - je nach beruflicher Tätigkeit und privater Lebenssituation - Ihren Bedürfnissen entsprechend abschließen und später auch anpassen können. So können Sie den Versicherungsschutz auf Probleme rund um Ihr Fahrzeug be­schränken (Verkehrs-Rechtsschutz), als Selbstständiger entscheiden, ob Sie nur den beruflichen, nur den privaten oder beide Bereiche versichern wollen.

Als Nichtselbstständiger können Sie zwischen einem „großen" und einem „kleinen" Versicherungspaket wählen, sich zusätzlich in Miet- und Grundstücks­sachen versichern oder als älterer Mensch die Versicherung für den beruflichen Bereich ausschließen. Vor Abschluss einer Rechtsschutzversi­cherung sollten Sie sich deshalb genau in­formieren, welchen Schutz Sie brauchen, und sich von Ihrer Versicherung ausführ­lich beraten lassen.

  • Der folgende Überblick erläutert die Leis­tungsbausteine, die in den verschiedenen Rechtsschutzpaketen in unterschiedlicher Zusammensetzung enthalten sind:

>> Schadenersatz-Rechtsschutz, zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadenersatz, z. B. nach einem Ver­kehrsunfall.

>> Arbeits-Rechtsschutz für Auseinander­setzungen aus einem Arbeitsverhältnis, z. B. wenn Ihnen gekündigt wird oder Ihr Arbeitgeber Ihnen Geld schuldet, oder aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis hinsichtlich dienst­ und versorgungsrechtlicher Ansprüche, z. B. Streitigkeiten im Hinblick auf Einstufungen in eine bestimmte Besol­dungsgruppe, Beförderungen, Verset­zungen oder Beihilfen im Krankheits­fall.

>> Wohnungs- und Grundstücks-Rechts­schutz, wenn Sie Ihre Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstücks­eigentümer oder als Mieter behaupten müssen, z. B. bei Mieterhöhungen, Kündigungen oder Streit um Betriebs­kostenabrechnungen.

>> Rechtsschutz im Vertrags- und Sachen­recht, wenn Sie im Privatbereich An­sprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend machen oder abwehren müssen, z. B. aus einem Kaufvertrag, einem Reparaturauftrag oder einem Darlehen.

>> Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, wenn wegen Ihrer Steuer oder wegen anderer Abgaben, z. B. Gebühren oder Zölle, ein Prozess notwendig wird, z. B. weil das Finanzamt Ihre Einkommen­steuererklärung nicht anerkennen will.

>>Sozialgerichts-Rechtsschutz, wenn ein Prozess vor einem deutschen Sozial­gericht angestrengt werden muss, z. B. weil die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht angemessen leistet.

>> Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz, wenn es in einem Widerspruchsverfah­ren vor der Verwaltungsbehörde und in einem anschließenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht um Ihren Füh­rerschein geht, z. B. wenn Ihnen der Führerschein wegen Verletzung von Verkehrsvorschriften entzogen wird.

>> Allgemeine Verwaltungs-Rechtsschutz für Auseinandersetzungen vor Verwal­tungsgerichten.

>> Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, wenn Ihnen z. B. als Beamter eine Disziplinarmaßnahme wegen eines an­geblichen Dienstvergehens angedroht wird.

>> Straf- und Ordnungswidrigkeiten­Rechtsschutz, wenn Sie sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Ver­letzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren verteidigen müssen, z. B. wenn Sie beschuldigt werden, sich im Straßenverkehr vor­schriftswidrig verhalten oder fahrlässig einen Menschen verletzt zu haben.

>> Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht, wenn sich in Fragen des Familien- und Erbrechts Ihre Rechtsla­ge ändert und Sie sich anwaltlich bera­ten lassen, z. B. wenn Sie nach einem Erbfall wissen wollen, wie viel Sie beanspruchen können.

  • Recht bekommen ohne langwierigen Rechtstreit ?

Viele Streitigkeiten fangen oft klein an, aber langsam schaukeln sie sich hoch und am Ende sprechen beide Seiten nicht mehr miteinander. Dem Briefverkehr folgt schließlich der Gang vor ein Gericht und damit beginnt häufig ein langwieriger und nervenaufreibender Rechtsstreit. Aber es geht auch anders, denn es gibt Möglichkeiten Recht zu bekommen, ohne langen Rechtsstreit.

  • Viele Prozesse sind vermeidbar

Ob Nachbarschaftsstreitigkeiten, Konflikte zwischen Autofahrern oder Mietern - die Streitlust vieler Deutschen belastet unsere Justiz: Allein 2008 landeten mehr als 3 Millionen neue Gerichtsverfahren auf den Tischen der Richter. Obwohl die meisten Menschen an einer langwierigen Ausein­andersetzung kein Interesse haben, in der es oft „nur um das Prinzip" geht. Immer mehr Rechtsschutzversicherer bieten Ihnen daher moderne Formen der indivi­duellen Rechtsberatung und Konflikt­lösung an.

  • Telefonische Rechtsberatung

Ein Beispiel: Ihr Chef bietet Ihnen einen Aufhebungsvertrag an. Zunächst sind Sie fassungslos, dann verärgert, schließlich wollen Sie Klarheit: Müssen Sie den Auf­hebungsvertrag unterzeichnen? Welche Folgen hat das für Sie? Wie können Sie sich wehren? Fragen über Fragen. Sie möchten sich schnell informieren, ohne gleich einen Anwalt einzuschalten. Mit einer Rechtsschutzversicherung ist das kein Problem: Denn viele Versicherer unterstützen Ihre Kunden mit einer telefonischen Rechts­beratung. Ein Anruf genügt und Sie erhal­ten fachkundige Hilfe. Sie bekommen Ihre Fragen professionell beantwortet, juristi­sche Tipps zeigen Ihnen auf, wie es in Ihrem Fall weiter gehen kann. Die telefoni­sche Rechtsberatung bietet Ihnen Sicher­heit, damit Sie von Anfang an etwa mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber auf Augen­höhe verhandeln können. Übrigens: Viele Versicherer bieten die tele­fonische Rechtsberatung ohne zusätzliche Kosten an. Sie können sich dann unab­hängig vom Rechtsgebiet so oft informie­ren wie Sie möchten. Wenn es dann doch zum Gang vor ein Gericht kommen sollte, dann übernimmt Ihr Rechtsschutzversi­cherer natürlich die Kosten.

  • Ihre Vorteile
>> Die telefonische Rechtsberatung funk­tioniert schnell und unkompliziert

>> Sie erhalten von zu Hause aus eine juristische Einschätzung Ihres Streitfalls

>> Sie können das weitere Vorgehen und die Möglichkeiten ausführlich erörtern

>> Der Rechtsweg steht Ihnen jederzeit offen

  • Meditation-nicht jeder Streit muss vor Gericht

Die meisten Menschen wollen keine lang­wierigen Gerichtsverfahren, bei denen es am Ende nur einen Gewinner und einen Verlierer gibt. Das zeigen die wachsenden Erfolge bei unseren europäischen Nach­barn: In Österreich, den Niederlanden oder Großbritannien setzen immer mehr Menschen auf die außergerichtliche Kon­fliktlösung, also auf Mediation.

Das Prinzip ist einfach: Beide Seiten bemühen sich, frühzeitig gemeinsam eine Lösung zu finden. Dabei begleitet und führt ein unabhängiger Vermittler, der Mediator, die beiden Streitparteien auf dem Weg hin zu einem Kompromiss. Der große Vorteil einer erfolgreichen Mediation liegt darin, dass beide Seiten Zeit und Nerven sparen - und unter Umständen auch viel Geld. Die Mediation hat besonders bei den alltäglichen Streitigkeiten des Lebens - wie im Zivilrecht - ihre Stärken: Ob bei Miet­rechts- oder Nachbarschaftsstreits: In diesen Fällen macht es oft nicht viel Sinn, dauerhaft miteinander im Clinch zu liegen und über Monate oder Jahre hinweg für sein Recht zu kämpfen. Schließlich woh­nen Sie mit dem Nachbar auch nach dem Prozess weiterhin Tür an Tür. Wenden Sie sich deshalb an Ihren Rechtsschutzversi­cherer, ob eine Mediation für Ihren Fall geeignet ist.

  • Fragen sie ihren Versicherer, ob die Meditation in ihrem Fall weiterhelfen kann
Übrigens: Sollten Sie mit dem Ergebnis der Mediation nicht einverstanden sein, steht Ihnen weiterhin der Rechtsweg offen, welchen Ihr Rechtsschutzver­sicherer dann auch finanziert.

  • Versicherungsbedingungen

In den ARB sind eine Reihe von Regelun­gen enthalten, die Ihre Versicherung allen Verträgen zugrunde legt, anstatt mit jedem einzelnen Kunden individuelle Regelun­gen zu vereinbaren. Sie dienen so der Er­leichterung von Vertragsabschlüssen und ermöglichen Ihrem Versicherer, besser zu kalkulieren und interne Arbeitsabläufe zu vereinfachen.

In den Bedingungen finden Sie Bestim­mungen zu Beginn, Ende und Umfang des Versicherungsschutzes, zu Kündi­gungsmöglichkeiten und möglichen Ände­rungen des Versicherungsbeitrages. Ferner finden Sie dort die Regelungen zu Ihren Pflichten beim Eintritt eines Versi­cherungsfalles und nicht zuletzt die so genannten Ausschlussklauseln, in denen geregelt ist, wann der Versicherer keine Leistung erbringen kann.

  • Nicht alles kann versichert werden

Eine Rechtsschutzversicherung kann nicht alle Bereiche abdecken, wenn die Beiträge für den Kunden erschwinglich bleiben sollen. Bestimmte Bereiche sind daher grund­sätzlich nicht versichert, wie etwa Streitig­keiten rund um den Hausbau, im Recht der Handelsgesellschaften oder Streitig­keiten um Spiel- und Wettverträge oder Spekulationsgeschäfte. Auch Verfahren wegen Halt- und Parkver­stößen im Straßenverkehr sind in der Re­gel nicht versichert. Im Erbrecht werden allein die Kosten für eine Beratung beim Anwalt übernommen, wenn eine Verände­rung der Rechtslage, etwa durch den Tod eines Erblassers, dies erforderlich macht. Gleiches gilt in der Regel für das Familien­recht.

  • Betreuungsverfahren

Unter Betreuungsverfahren versteht man die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person. Unter Betreuung ist die rechtliche Vertretung zu verstehen.

  • Gerichtskosten

Die Gerichtskosten setzen sich zusammen aus den gerichtlichen Gebühren und Auslagen. Die Gerichtskosten werden auf der Grundlage des Gerichtskostengesetzes (GKG), der Kostenordnung (KostO) und diverser Nebengesetze erhoben. Gebühren werden für die Tätigkeit des Gerichts als solche erhoben. Sie fallen meist für bestimmte Verfahrensabschnitte an.

Die Höhe der Gebühr ist nicht davon abhängig, welche Aufwendungen dem Staat aus dem Verfahren tatsächlich erwachsen. Meist richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Streitwert.

  • Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird in der Rechtssprache der Ort des zuständigen Gerichts bezeichnet. Von der örtlichen Zuständigkeit ist die Rechtswegzuständigkeit und die sachliche Zuständigkeit zu unterscheiden, d. h. die Frage, welches der an einem Ort vorhandenen Gerichte (z. B. Amtsgericht oder Landgericht) zuständig ist.

  • Deckungsklage

Eine Deckungsklage ist die Klage gegen einen Rechtsschutzversicherer auf Gewährung der Kostendeckung für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen eines Versicherungsnehmers. Hat die Rechtsschutzversicherung die übernahme der Kosten eines Rechtsschutzfalls abgelehnt, kann der Versicherungsnehmer die Entscheidung im Rahmen einer Deckungsklage gerichtlich überprüfen lassen.

Die Deckungsklage kann als Feststellungsklage oder als Leistungsklage erhoben werden:

- Feststellungsklage

Die Feststellungsklage wird erhoben, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Rechtsschutzversicherer verpflichtet ist, die Kosten des Rechtsschutzversicherungsfalles zu übernehmen. Diese Klageart kommt demnach in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer die Kosten noch nicht gezahlt hat bzw. diese noch nicht angefallen sind.

Nach einer Entscheidung des BGH ist die Feststellungsklage solange die richtige Klageart, wie der Versicherungsnehmer noch nicht wegen der Kosten in Anspruch genommen worden ist.

- Leistungsklage

Im Gegensatz dazu kann mit einer Leistungsklage der Rechtsschutzversicherer nur verpflichtet werden, bestimmte Kosten zu übernehmen, die von dem Versicherungsnehmer bereits beglichen sind.

  • Folgeereignistheorie

Bei der Folgeereignistheorie zählt der Zeitpunkt, an dem das Ereignis erstmals seine Folge entfaltet. Hierbei ist das äußere Ereignis, das den Schaden unmittelbar ausgelöst hat, das Folgeereignis. Praxis-Beispiel: Eine Rechtsschutz-Versicherung wurde am 01.10.2009 abgeschlossen. Am 02.09.2009 wurde ein neues Motorrad erworben, mit dem der Versicherungsnehmer am 06.04.2010 aufgrund eines Produktionsfehlers des Herstellers einen Verkehrsunfall verursacht. Es kommt zu einem Gerichtsverfahren mit dem Hersteller. Leistet der Versicherer nach der Folgeereignistheorie, besteht Versicherungsschutz. Denn zum Zeitpunkt des Folgeereignisses (Unfall) am 06.04.2010 lief der Rechtsschutzvertrag bereits seit über einem halben Jahr.

  • Kausalereignistheorie

Bei der Kausalereignistheorie wird auf das kausale Ereignis abgestellt, durch das der Schaden verursacht wurde. Hierbei ist also die Schadenursache das Kausalereignis.

Praxis-Beispiel: Eine Rechtsschutz-Versicherung wurde am 01.10.2009 abgeschlossen. Am 02.09.2009 wurde ein neues Motorrad erworben, mit dem der Versicherungsnehmer am 06.04.2010 aufgrund eines Produktionsfehlers des Herstellers einen Verkehrsunfall verursacht. Es kommt zu einem Gerichtsverfahren mit dem Hersteller.

Leistet der Versicherer laut seinen Versicherungsbedingungen nach der Kausalereignistheorie, so ist der Rechtsstreit nicht versichert. Denn der Eintritt des Ereignisses (Unfallzeitpunkt) beruht auf dem ersten Ereignis (kausales Ereignis = Tag der Fehlproduktion). Dieses erste Ereignis fand aber bereits vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung statt.

  • Nachhaftung

Nach dem Ende des Versicherungsvertrages besteht eine zeitliche Grenze zur Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag. Der Anspruch auf Leistungen aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag ist üblicherweise erloschen, wenn er später als drei Jahre nach der Beendigung des Versicherungsschutzes für den betreffenden Gegenstand geltend gemacht wird. Bei ARB 75 besteht kein Versicherungsschutz für Versicherungsfälle die später als zwei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages für das betroffene Wagnis gemeldet werden. Bis zu diesen Zeitpunkten besteht daher noch eine Nachhaftung. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn die Meldepflicht erfüllt ist. Dies erfordert lediglich die Mitteilung der möglichen Geltendmachung von Versicherungsleistungen. Voraussetzung der zeitlich begrenzten Nachhaftung ist dass der Versicherungsnehmer von dem Versicherungsfall Kenntnis hatte.

  • Opfer-Rechtsschutz

Das Opfer einer rechtswidrigen und vorsätzlich begangenen Gewaltstraftat erhält vor deutschen Gerichten Rechtsschutz von seiner Rechtsschutzversicherung für die Nebenklage, den Verletzten- oder Zeugenbeistand, im Rahmen des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs sowie für Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz, wenn er dies mitversichert hat.

  • Schiedsgutachten

Das Schiedsgutachten ist ein Instrument in der Rechtsschutzversicherung zur Klärung der Eintrittspflicht des Versicherers bei negativer Beurteilung der Erfolgsaussichten (siehe auch Prüfung der Erfolgsaussichten) oder der Notwendigkeit der beabsichtigten Interessenwahrnehmung durch den Rechtsschutzversicherer. Anders als beim Stichentscheid wird das Gutachten durch einen von der Rechtsanwaltskammer benannten Anwalt erstellt. Die Kosten des Schiedsgutachten trägt die Partei, deren Auffassung durch das Gutachten widerlegt wurde.

  • Stichentscheid

Der Stichentscheid ist ein Instrument in der Rechtsschutzversicherung zur Klärung der Eintrittspflicht bei negativer Beurteilung der Erfolgsaussichten (siehe auch Prüfung der Erfolgsaussichten) oder der Notwendigkeit der beabsichtigten Interessenwahrnehmung durch den Rechtsschutzversicherer. Beim Stichentscheid ist die Entscheidung des mit der Fertigung des mit dem Stichentscheid beauftragten Rechtsanwalts für beide Teile bindend, es sei denn, dass diese offenbar von der wirklichen Sach- und Rechtslage erheblich abweicht. Die Kosten des Stichentscheids trägt der Versicherer. Falls der Stichentscheid vom Versicherer nicht anerkannt wird, verbleibt der Klageweg.

  • Vorsorgeverfügung

Im Falle von Entscheidungs- und Einwilligungsunfähigkeit können gewisse Angelegenheiten durch bestimmte Vollmachten geregelt werden. Es gibt drei Arten von Vorsorgeverfügungen: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Damit der noch nicht eingetretene Rechtsfall gedeckt ist, muss dieser bei den meisten Versicherern zusätzlich vereinbart werden.

  • Wie viel zahlt eine

    Rechtsschutzversicherung

Von der Rechtsschutzversicherung wer­den bis zur Höhe der vereinbarten Versi­cherungssumme in der Regel folgende Kosten übernommen: >> die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten gewählten Rechtsan­waltes; >> Kosten für einen weiteren Rechtsan­walt, wenn ein ausländisches Gericht zuständig ist, oder bei Entfernung von mehr als 100 km zwischen Wohnort und Gerichtsstand; >> Gerichtskosten; >> Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare; >> Kosten des Gegners, soweit der Versi­cherte sie übernehmen muss.

Ohne gesetzliche Verpflichtung übernom­mene Kosten werden nicht erstattet. Dazu gehören etwa Anwaltshonorare, die über den gesetzlichen Gebührensätzen liegen, oder Kosten des Gegners, die Sie freiwillig übernommen haben. Um den Versiche­rungsbeitrag möglichst niedrig zu halten, können Sie eine Selbstbeteiligung verein­baren, die in der Regel bei 150 oder 200 Euro je Versicherungsfall liegt. Diesen An­teil zahlen Sie dann jeweils selbst.

  • Wer alles mit Rechtsschutzversichert ist

Der genaue Umfang Ihres Versicherungs­schutzes ergibt sich aus Ihrem Versiche­rungsvertrag und den Allgemeinen Bedin­gungen Ihres Versicherers. Versichert sind in der Regel Sie selbst als Versicherungs­nehmer, Ihr Ehepartner, alle minderjähri­gen Kinder und die volljährigen unverhei­rateten Kinder bis zum 25. Lebensjahr, soweit sie noch keinen eigenen Beruf aus­üben. Im Verkehrsbereich benötigen Kinder einen eigenen Rechtsschutz.

Auf Wunsch kann auch ein nichtehelicher Lebenspartner mitversichert werden. Im Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige sind auch die bei Ihnen beschäftigten Personen in ihrer beruflichen Tätigkeit geschützt. Beachten Sie aber, dass die in einem Vertrag mitversicherten Personen nicht gegen Sie oder gegeneinander vorgehen können.

  • Wartezeiten: Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Wie auch in anderen Versicherungen gibt es in der Rechtsschutzversicherung für manche Leistungsarten Wartezeiten. Gemeint ist damit der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn und dem Beginn des Versicherungsschutzes. Durch die dreimo­natige Wartezeit soll der Möglichkeit vorge­beugt werden, dass ein Versicherungsver­trag erst kurz vor einer sich schon konkret abzeichnenden rechtlichen Auseinander­setzung abgeschlossen wird.

  • Für die folgenden Leistungsarten besteht in der Regel eine Wartezeit von 3 Monaten:

>> Arbeitsrechtsschutz;

>> Wohnungs- und Grundstücksrechts­schutz;

>> Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht;

>> Steuerrechtsschutz vor Gerichten;

>> Sozialgerichts-Rechtsschutz;

>> Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen.

  • Keine Wartezeit besteht in der Regel für:

>> Schadenersatz-Rechtsschutz;

>> Disziplinar- und Standesrechtsschutz;

>> Strafrechtsschutz;

>> Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz;

>> Interessenwahrnehmung bei Kauf- und Leasingverträgen über ein fabrikneues Fahrzeug;

>> Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht.

  • Wo besteht Versicherungsschutz?

Uneingeschränkt gilt die Rechtsschutzver­sicherung in Europa und den Mittelmeer­ländern. Seit neuestem bieten die meisten Versicherer zusätzlich auch weltweiten Versicherungsschutz an. Diese Erweiterung gilt jedoch in der Regel nur bei Auslandsaufenthalten von bis zu sechs Wochen aus nicht beruflichen Gründen. Ausgeschlossen sind dann, neben den schon genannten Fällen, auch Streitigkeiten rund um Immobilien (z. B. Kauf und Verkauf sowie Timesharing- Verträge). Bis zu welcher Höhe die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, ist in Ihrem Versicherungs­vertrag geregelt.

  • Was tun, wenn etwas passiert ist?

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zur Klärung eines Streites juristischen Bei­stand brauchen, wenden Sie sich einfach an Ihre Rechtsschutzversicherung. Dort erhalten Sie Auskunft über Ihren Versiche­rungsschutz.

Wenn Sie noch keinen Anwalt Ihres Ver­trauens gefunden haben, unterstützt Sie Ihre Rechtsschutzversicherung bei der Vermittlung eines fachlich versierten An­walts.

Bei Ihrem Termin beim Anwalt sollten Sie unbedingt Ihre Versicherungspolice bzw. Versicherungskarte dabei haben - schil­dern Sie dort Ihr Anliegen. In der Regel wird Ihr Anwalt Kontakt zu Ihrem Rechts­schutzversicherer aufnehmen, um sich dort eine Kostendeckungszusage einzuho­len. Ihr Versicherer prüft dann, ob Sie über den notwendigen Versicherungs­schutz verfügen und ob der Rechtsstreit für Sie hinreichende Erfolgsaussichten hat.

Sagt Ihr Versicherer Kostendeckung zu, übernimmt er Ihre Kosten im Rahmen der Zusage in der Regel direkt und Sie müs­sen kein Geld vorlegen. Natürlich sind Sie dann verpflichtet, Ihren Versicherer wäh­rend des Rechtsstreits auf dem Laufenden zu halten. In der Regel wird dies Ihr An­walt für Sie übernehmen.

Lehnt der Versicherer die Kostendeckung ab, können Sie die Ablehnung, wenn Sie sie für ungerechtfertigt halten, selbstver­ständlich überprüfen lassen. Entweder gerichtlich, oder zunächst außergerichtlich über einen Versicherungsombudsmann. Eine Ablehnung wegen fehlender Erfolgs­aussichten können Sie auch zuvor in ei­nem besonderen Verfahren außergericht­lich überprüfen lassen.

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Versicherung : Rechtsschutz Union Tarif privat_comfort
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Versicherter Bereich: Privat,Beruf,Verkehr

Deckungssumme: unbegrenzt

1000 € SB

monatlicher Beitrag bei jährlicher Zahnlungsperiode


Stand 06.2017