Es gibt hier drei Möglichkeiten:
1. fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
2. außerordentlich aufgrund der Beitragserhöhung.
3. außerordentlich aufgrund des Schadens vom ________ .
Bitten Sie in dem Schreiben immer um eine Kündigungsbestätigung.
Am besten die Versicherungsverträge per Einschreiben kündigen, keinesfalls per
E-Mail.
Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung können Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
Wir haben ein Kündigungsschreiben für die Versicherung für Sie vorbereitet, gerne können Sie sich
das PDF Dokument ausdrucken.
➩Kündigungsschreiben für die Versicherung
Recht gehabt und auch Recht bekommen?
Ob Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, mit Ihrem Arbeitgeber um das Weihnachtsgeld streiten oder ein Handwerker schlecht gearbeitet hat - im Alltag gibt es unzählige Situationen, in denen ein Gang zum Anwalt oder auch vor Gericht nötig sein kann, wenn Sie zu Ihrem Recht kommen wollen. Denn: Streit und Missverständnisse kann es in allen Lebenslagen geben.
Viele Rechtsschutzversicherungen sind veraltet. Die Anforderungen an Rechtsschutzversicherungen sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung vergleichen sollte regelmäßig durchgeführt werden, da die Versicherungsprämien teilweise gesunken sind und man dadurch viel Geld einsparen kann.
Ob Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, mit Ihrem Arbeitgeber um das
Weihnachtsgeld streiten oder ein Handwerker schlecht gearbeitet hat - im Alltag gibt es unzählige Situationen, in denen
ein Gang zum Anwalt oder auch vor Gericht nötig sein kann, wenn Sie zu Ihrem Recht kommen wollen. Denn: Streit und
Missverständnisse kann es in allen Lebenslagen geben.
Natürlich geht man deshalb nicht immer gleich zum Anwalt oder vor Gericht.
Es gibt aber Situationen, in denen Sie von anderen in einen Rechtsstreit verwickelt werden und plötzlich gezwungen
sind, Ihr gutes Recht zu verteidigen.
Gutes Recht hat seinen Preis. Das weiß jeder, der schon einmal in einen
Rechtsstreit verwickelt war. So können bei einem Rechtsstreit über zwei Instanzen, bei dem es beispielsweise
um ca. 8.000 Euro geht, Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 6.500 Euro anfallen. Hinzu kommen häufig noch die
Kosten für Sachverständigen-Gutachten, Zeugen und anderes.
Gegen diese finanziellen Risiken
können Sie sich mit einer Rechtsschutzversicherung schützen.
Das ist nicht nur dann wichtig, wenn Sie einen Rechtsstreit verlieren und die
gesamten Kosten, auch die des Gegners, zu tragen haben.
Auch wenn Sie den Rechtsstreit gewonnen haben, kann man Sie zur Kasse bitten.
Wenn etwa Ihr Prozessgegner zahlungsunfähig ist, bleiben Sie auf Ihren eigenen anwaltlichen und Gerichtskosten
„sitzen". Und, bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht tragen Sie in erster Instanz Ihre eigenen Kosten immer
selbst, egal wie der Prozess ausgegangen ist.
Außerdem gibt es vor Gericht nicht immer nur „Gewinner" oder
„Verlierer". Häufig werden Teilerfolge erzielt und die Kosten entsprechend zwischen den Parteien
aufgeteilt. Auch Vergleiche vor Gericht sind nicht selten. Hier tragen die Parteien jeweils die Kosten anteilig,
entsprechend des Unterliegens in der Streitigkeit.
Darüber hinaus übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel
auch die Kosten einer außergerichtlichen Regulierung des Rechtsstreits. Diese Kosten müssen die Parteien
unabhängig von der Frage, wer Recht hat, regelmäßig selbst tragen. Ausnahmen bestehen z. B. im Bereich von
sozial- und steuerrechtlichen Streitigkeiten.
Es gibt eine Reihe von Faktoren, die darüber entscheiden, wie sehr ein
Rechtsstreit ins Geld geht. Ob es um Anwaltshonorare oder Gerichtskosten geht, im Zivilrecht richtet sich ihre Höhe
zunächst nach dem Streitwert des Prozesses. Je höher der Streitwert, umso teurer wird es.
Dies bedeutet, dass man mit zunehmendem Streitwert einem immer höheren
Kostenrisiko ausgesetzt ist. Gerade bei hohen Streitwerten kann man es sich aber meist nicht leisten, auf sein Recht
zu verzichten.
Eine Versicherung kann natürlich nicht dafür garantieren, dass Sie auch vor
Gericht Recht bekommen. Aber selbst im Falle eines negativen Urteils haben Sie dann nicht noch den zusätzlichen
Schaden an Gerichts- und Anwaltskosten - diese übernimmt nämlich Ihr Rechtsschutzversicherer.
Bei einem Streitwert von 10.000 Euro entstehen für Anwälte und
Gericht schon in erster Instanz Kosten von bis zu 3.800 Euro. Ruft eine Partei die nächsthöhere Instanz
an, so sind schon fast 8.000 Euro zu zahlen. Dabei sind weitere Kosten, etwa für Zeugen und Sachverständige,
noch nicht berücksichtigt.
Wie bei anderen Versicherungen gibt es auch in der Rechtsschutzversicherung eine Vielzahl
von Vertragsarten, die Sie - je nach beruflicher Tätigkeit und privater Lebenssituation - Ihren Bedürfnissen
entsprechend abschließen und später auch anpassen können.
So können Sie den Versicherungsschutz auf Probleme rund um Ihr Fahrzeug
beschränken (Verkehrs-Rechtsschutz), als Selbstständiger entscheiden, ob Sie nur den beruflichen, nur
den privaten oder beide Bereiche versichern wollen.
Als Nichtselbstständiger können Sie zwischen einem „großen"
und einem „kleinen" Versicherungspaket wählen, sich zusätzlich in Miet- und Grundstückssachen
versichern oder als älterer Mensch die Versicherung für den beruflichen Bereich ausschließen.
Vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollten Sie sich deshalb genau
informieren, welchen Schutz Sie brauchen, und sich von Ihrer Versicherung ausführlich beraten lassen.
Viele Streitigkeiten fangen oft klein an, aber langsam schaukeln sie sich hoch und am Ende sprechen beide Seiten nicht
mehr miteinander. Dem Briefverkehr folgt schließlich der Gang vor ein Gericht und damit beginnt häufig ein
langwieriger und nervenaufreibender Rechtsstreit. Aber es geht auch anders, denn es gibt Möglichkeiten Recht zu
bekommen, ohne langen Rechtsstreit.
Ob Nachbarschaftsstreitigkeiten, Konflikte zwischen Autofahrern oder Mietern - die Streitlust vieler Deutschen belastet
unsere Justiz: Allein 2008 landeten mehr als 3 Millionen neue Gerichtsverfahren auf den Tischen der Richter. Obwohl die
meisten Menschen an einer langwierigen Auseinandersetzung kein Interesse haben, in der es oft „nur um das
Prinzip" geht. Immer mehr Rechtsschutzversicherer bieten Ihnen daher moderne Formen der individuellen
Rechtsberatung und Konfliktlösung an.
Ein Beispiel: Ihr Chef bietet Ihnen einen Aufhebungsvertrag an. Zunächst sind Sie fassungslos, dann verärgert,
schließlich wollen Sie Klarheit: Müssen Sie den Aufhebungsvertrag unterzeichnen? Welche Folgen hat
das für Sie? Wie können Sie sich wehren? Fragen über Fragen. Sie möchten sich schnell informieren,
ohne gleich einen Anwalt einzuschalten. Mit einer Rechtsschutzversicherung ist das kein Problem:
Denn viele Versicherer unterstützen Ihre Kunden mit einer telefonischen Rechtsberatung. Ein Anruf genügt
und Sie erhalten fachkundige Hilfe. Sie bekommen Ihre Fragen professionell beantwortet, juristische Tipps zeigen
Ihnen auf, wie es in Ihrem Fall weiter gehen kann. Die telefonische Rechtsberatung bietet Ihnen Sicherheit,
damit Sie von Anfang an etwa mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber auf Augenhöhe verhandeln können.
Übrigens: Viele Versicherer bieten die telefonische Rechtsberatung ohne zusätzliche Kosten an.
Sie können sich dann unabhängig vom Rechtsgebiet so oft informieren wie Sie möchten. Wenn es
dann doch zum Gang vor ein Gericht kommen sollte, dann übernimmt Ihr Rechtsschutzversicherer natürlich
die Kosten.
Die meisten Menschen wollen keine langwierigen Gerichtsverfahren, bei denen es am Ende nur einen Gewinner und einen
Verlierer gibt. Das zeigen die wachsenden Erfolge bei unseren europäischen Nachbarn: In Österreich, den
Niederlanden oder Großbritannien setzen immer mehr Menschen auf die außergerichtliche Konfliktlösung,
also auf Mediation.
Das Prinzip ist einfach: Beide Seiten bemühen sich, frühzeitig gemeinsam eine Lösung zu finden. Dabei
begleitet und führt ein unabhängiger Vermittler, der Mediator, die beiden Streitparteien auf dem Weg hin zu
einem Kompromiss.
Der große Vorteil einer erfolgreichen Mediation liegt darin, dass beide Seiten Zeit und Nerven sparen - und unter
Umständen auch viel Geld.
Die Mediation hat besonders bei den alltäglichen Streitigkeiten des Lebens - wie im Zivilrecht - ihre Stärken:
Ob bei Mietrechts- oder Nachbarschaftsstreits: In diesen Fällen macht es oft nicht viel Sinn, dauerhaft
miteinander im Clinch zu liegen und über Monate oder Jahre hinweg für sein Recht zu kämpfen.
Schließlich wohnen Sie mit dem Nachbar auch nach dem Prozess weiterhin Tür an Tür. Wenden Sie
sich deshalb an Ihren Rechtsschutzversicherer, ob eine Mediation für Ihren Fall geeignet ist.
In den ARB sind eine Reihe von Regelungen enthalten, die Ihre Versicherung allen Verträgen zugrunde legt, anstatt
mit jedem einzelnen Kunden individuelle Regelungen zu vereinbaren. Sie dienen so der Erleichterung von
Vertragsabschlüssen und ermöglichen Ihrem Versicherer, besser zu kalkulieren und interne Arbeitsabläufe zu
vereinfachen.
In den Bedingungen finden Sie Bestimmungen zu Beginn, Ende und Umfang des Versicherungsschutzes,
zu Kündigungsmöglichkeiten und möglichen Änderungen des Versicherungsbeitrages. Ferner finden
Sie dort die Regelungen zu Ihren Pflichten beim Eintritt eines Versicherungsfalles und nicht zuletzt die so genannten
Ausschlussklauseln, in denen geregelt ist, wann der Versicherer keine Leistung erbringen kann.
Eine Rechtsschutzversicherung kann nicht alle Bereiche abdecken, wenn die Beiträge für den Kunden erschwinglich
bleiben sollen.
Bestimmte Bereiche sind daher grundsätzlich nicht versichert, wie etwa Streitigkeiten rund um den Hausbau,
im Recht der Handelsgesellschaften oder Streitigkeiten um Spiel- und Wettverträge oder
Spekulationsgeschäfte.
Auch Verfahren wegen Halt- und Parkverstößen im Straßenverkehr sind in der Regel nicht
versichert. Im Erbrecht werden allein die Kosten für eine Beratung beim Anwalt übernommen, wenn
eine Veränderung der Rechtslage, etwa durch den Tod eines Erblassers, dies erforderlich macht. Gleiches gilt
in der Regel für das Familienrecht.
Unter Betreuungsverfahren versteht man die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person. Unter Betreuung ist die rechtliche Vertretung zu verstehen.
Die Gerichtskosten setzen sich zusammen aus den gerichtlichen Gebühren und Auslagen.
Die Gerichtskosten werden auf der Grundlage des Gerichtskostengesetzes (GKG), der Kostenordnung
(KostO) und diverser Nebengesetze erhoben. Gebühren werden für die Tätigkeit des Gerichts als solche
erhoben. Sie fallen meist für bestimmte Verfahrensabschnitte an.
Die Höhe der Gebühr ist nicht davon
abhängig, welche Aufwendungen dem Staat aus dem Verfahren tatsächlich erwachsen. Meist richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Streitwert.
Als Gerichtsstand wird in der Rechtssprache der Ort des zuständigen Gerichts bezeichnet. Von der örtlichen Zuständigkeit ist die Rechtswegzuständigkeit und die sachliche Zuständigkeit zu unterscheiden, d. h. die Frage, welches der an einem Ort vorhandenen Gerichte (z. B. Amtsgericht oder Landgericht) zuständig ist.
Eine Deckungsklage ist die Klage gegen einen Rechtsschutzversicherer auf Gewährung
der Kostendeckung für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen eines Versicherungsnehmers.
Hat die Rechtsschutzversicherung die übernahme der Kosten eines Rechtsschutzfalls abgelehnt,
kann der Versicherungsnehmer die Entscheidung im Rahmen einer Deckungsklage gerichtlich überprüfen lassen.
Die Deckungsklage kann als Feststellungsklage oder als Leistungsklage erhoben werden:
- Feststellungsklage
Die Feststellungsklage wird erhoben, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass der
Rechtsschutzversicherer verpflichtet ist, die Kosten des Rechtsschutzversicherungsfalles
zu übernehmen. Diese Klageart kommt demnach in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer die Kosten
noch nicht gezahlt hat bzw. diese noch nicht angefallen sind.
Nach einer Entscheidung
des BGH ist die Feststellungsklage solange die richtige Klageart, wie der Versicherungsnehmer noch
nicht wegen der Kosten in Anspruch genommen worden ist.
- Leistungsklage
Im Gegensatz dazu kann mit einer Leistungsklage der Rechtsschutzversicherer nur verpflichtet werden,
bestimmte Kosten zu übernehmen, die von dem Versicherungsnehmer bereits beglichen sind.
Bei der Folgeereignistheorie zählt der Zeitpunkt, an dem das Ereignis erstmals seine Folge entfaltet. Hierbei ist das äußere Ereignis, das den Schaden unmittelbar ausgelöst hat, das Folgeereignis. Praxis-Beispiel: Eine Rechtsschutz-Versicherung wurde am 01.10.2009 abgeschlossen. Am 02.09.2009 wurde ein neues Motorrad erworben, mit dem der Versicherungsnehmer am 06.04.2010 aufgrund eines Produktionsfehlers des Herstellers einen Verkehrsunfall verursacht. Es kommt zu einem Gerichtsverfahren mit dem Hersteller. Leistet der Versicherer nach der Folgeereignistheorie, besteht Versicherungsschutz. Denn zum Zeitpunkt des Folgeereignisses (Unfall) am 06.04.2010 lief der Rechtsschutzvertrag bereits seit über einem halben Jahr.
Bei der Kausalereignistheorie wird auf das kausale Ereignis abgestellt, durch das der Schaden verursacht
wurde. Hierbei ist also die Schadenursache das Kausalereignis.
Praxis-Beispiel:
Eine Rechtsschutz-Versicherung wurde am 01.10.2009 abgeschlossen. Am 02.09.2009 wurde ein neues
Motorrad erworben, mit dem der Versicherungsnehmer am 06.04.2010 aufgrund eines Produktionsfehlers
des Herstellers einen Verkehrsunfall verursacht. Es kommt zu einem Gerichtsverfahren mit dem Hersteller.
Leistet der Versicherer laut seinen Versicherungsbedingungen nach der Kausalereignistheorie, so
ist der Rechtsstreit nicht versichert. Denn der Eintritt des Ereignisses (Unfallzeitpunkt) beruht
auf dem ersten Ereignis (kausales Ereignis = Tag der Fehlproduktion). Dieses erste Ereignis fand
aber bereits vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung statt.
Nach dem Ende des Versicherungsvertrages besteht eine zeitliche Grenze zur Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag. Der Anspruch auf Leistungen aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag ist üblicherweise erloschen, wenn er später als drei Jahre nach der Beendigung des Versicherungsschutzes für den betreffenden Gegenstand geltend gemacht wird. Bei ARB 75 besteht kein Versicherungsschutz für Versicherungsfälle die später als zwei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages für das betroffene Wagnis gemeldet werden. Bis zu diesen Zeitpunkten besteht daher noch eine Nachhaftung. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn die Meldepflicht erfüllt ist. Dies erfordert lediglich die Mitteilung der möglichen Geltendmachung von Versicherungsleistungen. Voraussetzung der zeitlich begrenzten Nachhaftung ist dass der Versicherungsnehmer von dem Versicherungsfall Kenntnis hatte.
Das Opfer einer rechtswidrigen und vorsätzlich begangenen Gewaltstraftat erhält vor deutschen Gerichten Rechtsschutz von seiner Rechtsschutzversicherung für die Nebenklage, den Verletzten- oder Zeugenbeistand, im Rahmen des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs sowie für Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz, wenn er dies mitversichert hat.
Das Schiedsgutachten ist ein Instrument in der Rechtsschutzversicherung zur Klärung der Eintrittspflicht des Versicherers bei negativer Beurteilung der Erfolgsaussichten (siehe auch Prüfung der Erfolgsaussichten) oder der Notwendigkeit der beabsichtigten Interessenwahrnehmung durch den Rechtsschutzversicherer. Anders als beim Stichentscheid wird das Gutachten durch einen von der Rechtsanwaltskammer benannten Anwalt erstellt. Die Kosten des Schiedsgutachten trägt die Partei, deren Auffassung durch das Gutachten widerlegt wurde.
Der Stichentscheid ist ein Instrument in der Rechtsschutzversicherung zur Klärung der Eintrittspflicht bei negativer Beurteilung der Erfolgsaussichten (siehe auch Prüfung der Erfolgsaussichten) oder der Notwendigkeit der beabsichtigten Interessenwahrnehmung durch den Rechtsschutzversicherer. Beim Stichentscheid ist die Entscheidung des mit der Fertigung des mit dem Stichentscheid beauftragten Rechtsanwalts für beide Teile bindend, es sei denn, dass diese offenbar von der wirklichen Sach- und Rechtslage erheblich abweicht. Die Kosten des Stichentscheids trägt der Versicherer. Falls der Stichentscheid vom Versicherer nicht anerkannt wird, verbleibt der Klageweg.
Im Falle von Entscheidungs- und Einwilligungsunfähigkeit können gewisse Angelegenheiten durch bestimmte Vollmachten geregelt werden. Es gibt drei Arten von Vorsorgeverfügungen: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Damit der noch nicht eingetretene Rechtsfall gedeckt ist, muss dieser bei den meisten Versicherern zusätzlich vereinbart werden.
Von der Rechtsschutzversicherung werden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme in der
Regel folgende Kosten übernommen:
>> die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten gewählten Rechtsanwaltes;
>> Kosten für einen weiteren Rechtsanwalt, wenn ein ausländisches Gericht zuständig ist, oder
bei Entfernung von mehr als 100 km zwischen Wohnort und Gerichtsstand;
>> Gerichtskosten;
>> Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare;
>> Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss.
Ohne gesetzliche Verpflichtung übernommene Kosten werden nicht erstattet. Dazu gehören etwa Anwaltshonorare,
die über den gesetzlichen Gebührensätzen liegen, oder Kosten des Gegners, die Sie freiwillig übernommen
haben. Um den Versicherungsbeitrag möglichst niedrig zu halten, können Sie eine Selbstbeteiligung
vereinbaren, die in der Regel bei 150 oder 200 Euro je Versicherungsfall liegt. Diesen Anteil zahlen Sie
dann jeweils selbst.
Der genaue Umfang Ihres Versicherungsschutzes ergibt sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den Allgemeinen
Bedingungen Ihres Versicherers. Versichert sind in der Regel Sie selbst als Versicherungsnehmer, Ihr Ehepartner,
alle minderjährigen Kinder und die volljährigen unverheirateten Kinder bis zum 25. Lebensjahr, soweit
sie noch keinen eigenen Beruf ausüben. Im Verkehrsbereich benötigen Kinder einen eigenen Rechtsschutz.
Auf Wunsch kann auch ein nichtehelicher Lebenspartner mitversichert werden. Im Berufs-Rechtsschutz für
Selbstständige sind auch die bei Ihnen beschäftigten Personen in ihrer beruflichen Tätigkeit
geschützt. Beachten Sie aber, dass die in einem Vertrag mitversicherten Personen nicht gegen Sie oder
gegeneinander vorgehen können.
Wie auch in anderen Versicherungen gibt es in der Rechtsschutzversicherung für manche Leistungsarten
Wartezeiten. Gemeint ist damit der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn und dem Beginn des Versicherungsschutzes.
Durch die dreimonatige Wartezeit soll der Möglichkeit vorgebeugt werden, dass ein
Versicherungsvertrag erst kurz vor einer sich schon konkret abzeichnenden rechtlichen
Auseinandersetzung abgeschlossen wird.
Uneingeschränkt gilt die Rechtsschutzversicherung in Europa und den Mittelmeerländern. Seit
neuestem bieten die meisten Versicherer zusätzlich auch weltweiten Versicherungsschutz an.
Diese Erweiterung gilt jedoch in der Regel nur bei Auslandsaufenthalten von bis zu sechs Wochen aus nicht beruflichen
Gründen. Ausgeschlossen sind dann, neben den schon genannten Fällen, auch Streitigkeiten rund um Immobilien
(z. B. Kauf und Verkauf sowie Timesharing- Verträge). Bis zu welcher Höhe die Rechtsschutzversicherung die
Kosten übernimmt, ist in Ihrem Versicherungsvertrag geregelt.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zur Klärung eines Streites juristischen Beistand brauchen, wenden Sie sich
einfach an Ihre Rechtsschutzversicherung. Dort erhalten Sie Auskunft über Ihren Versicherungsschutz.
Wenn Sie noch keinen Anwalt Ihres Vertrauens gefunden haben, unterstützt Sie Ihre Rechtsschutzversicherung bei
der Vermittlung eines fachlich versierten Anwalts.
Bei Ihrem Termin beim Anwalt sollten Sie unbedingt Ihre Versicherungspolice bzw. Versicherungskarte dabei
haben - schildern Sie dort Ihr Anliegen. In der Regel wird Ihr Anwalt Kontakt zu Ihrem Rechtsschutzversicherer
aufnehmen, um sich dort eine Kostendeckungszusage einzuholen. Ihr Versicherer prüft dann, ob Sie über den
notwendigen Versicherungsschutz verfügen und ob der Rechtsstreit für Sie hinreichende Erfolgsaussichten hat.
Sagt Ihr Versicherer Kostendeckung zu, übernimmt er Ihre Kosten im Rahmen der Zusage in der Regel direkt und
Sie müssen kein Geld vorlegen. Natürlich sind Sie dann verpflichtet, Ihren Versicherer während
des Rechtsstreits auf dem Laufenden zu halten. In der Regel wird dies Ihr Anwalt für Sie übernehmen.
Lehnt der Versicherer die Kostendeckung ab, können Sie die Ablehnung, wenn Sie sie für ungerechtfertigt halten,
selbstverständlich überprüfen lassen. Entweder gerichtlich, oder zunächst außergerichtlich
über einen Versicherungsombudsmann. Eine Ablehnung wegen fehlender Erfolgsaussichten können Sie auch zuvor
in einem besonderen Verfahren außergerichtlich überprüfen lassen.
Versicherter Bereich: Privat,Beruf,Verkehr
Deckungssumme: unbegrenzt
1000 € SB
monatlicher Beitrag bei jährlicher Zahnlungsperiode