
Es gibt hier drei Möglichkeiten:
1. fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
2. außerordentlich aufgrund der Beitragserhöhung.
3. außerordentlich aufgrund des Schadens vom ________ .
Bitten Sie in dem Schreiben immer um eine Kündigungsbestätigung.
Am besten die Versicherungsverträge per Einschreiben kündigen, keinesfalls per
E-Mail.
Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung können Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
Wir haben ein Kündigungsschreiben für die Versicherung für Sie vorbereitet, gerne können Sie sich
das PDF Dokument ausdrucken.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) wählst du Leistungen und Tarif selbst – Arztwahl, Zahnersatz,
Krankenhaus und Vorsorge sind oft deutlich umfangreicher als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Der Beitrag hängt vor allem von Eintrittsalter, Gesundheit und gewähltem Tarif ab, nicht primär vom Einkommen.
Tipp: Vergleiche nicht nur den Monatsbeitrag, sondern Leistungsumfang, Selbstbeteiligung, Beitragsrückerstattung
und ob du später zurück in die GKV könntest.
Tarife unterscheiden sich stark bei Zahn, Krankenhaus, Arzneimitteln, Vorsorge und Erstattungshöhe.
Ein Vergleich zeigt, welcher Tarif zu deinem Lebensstil passt – ohne überflüssige Bausteine oder zu knappe Leistung im Ernstfall.
Ohne Einkommensgrenze u. a.: Selbstständige, Freiberufler (ohne GKV-Pflicht), Beamte und Beihilfeberechtigte,
bestimmte Studenten und Rentner mit entsprechender Vorversicherung.
Angestellte: Wechsel in die PKV ist mölich, wenn dein regelmäßiges Bruttoeinkommen die
Versicherungspflichtgrenze (JAEG) übersteigt – für 2026 liegt sie bei 6.450 € brutto pro Monat
(77.400 € pro Jahr). In der Praxis muss das Einkommen die Grenze meist mehrere Jahre in Folge überschreiten.
Familien: Kinder werden in der PKV meist einzeln versichert – Beiträge je nach Alter und Tarif.
Unsicher, ob du wählen darfst? Im Vergleichsrechner und bei der Krankenkasse prüfen, bevor du kündigst.
PKV-Vorteile (je nach Tarif): schnellere Termine, freie Arztwahl, höhere Erstattung bei Zahnersatz und Implantaten,
Chefarztbehandlung und Ein-Bett-Zimmer im Krankenhaus, oft bessere Vorsorge.
PKV-Nachteile: Beitrag steigt mit dem Alter (Altersrückstellungen), Gesundheitsprüfung beim Eintritt,
Rückkehr in die GKV ist später schwer oder unmöglich – Wechsel ist langfristige Entscheidung.
GKV: solidarisch, Kinder familienversichert, kein Risiko durch Vorerkrankungen beim Eintritt.
Wer gesetzlich versichert bleiben will oder muss, kann Lücken mit
Krankenzusatzversicherung und
Zahnzusatzversicherung schließen – das ist kein vollwertiger PKV-Ersatz.
Der Beitrag setzt sich u. a. zusammen aus: Alter beim Eintritt, Gesundheitszustand, Leistungsumfang, optionaler
Selbstbeteiligung (SB) und ggf. Risikozuschlägen. Höhere SB senkt den Beitrag – im Schadenfall zahlst du mehr selbst.
Standardtarif (ST): gesetzlich geregelter Mindestschutz, höherer Beitrag, Wechsel in die GKV leichter.
Normale Tarife: von Basis bis Premium (oft Bezeichnungen wie KT, Kombi, Vollschutz – je Versicherer unterschiedlich).
Beitragsrückerstattung: wenn du im Jahr wenig Leistungen in Anspruch nimmst, erhältst du einen Teil des Beitrags zurück – Tarifbedingung prüfen.
Je nach Tarif – Vertragsbedingungen lesen.
- Ambulant: Arztrechnungen nach Gebührenordnung, oft höhere Sätze als GKV
- Zahn: Zahnersatz, Implantate, Prophylaxe (oft großer Unterschied zwischen Tarifen)
- Krankenhaus: Chefarzt, Ein-Bett-Zimmer, freie Krankenhauswahl
- Arzneimittel und Hilfsmittel nach Erstattungssatz
- Vorsorge und Schutzimpfungen
- Kur und Rehabilitation
- Heilpraktiker / Homöopathie (optional)
Beamte und viele Pensionäre kombinieren PKV mit Beihilfe des Dienstherrn.
Dann reicht oft ein günstigerer Tarif (z. B. mit 50 % Erstattung), weil die Beihilfe den Rest übernimmt.
Tarif und Beihilfesatz müssen zusammenpassen – im Vergleich angeben.
Beim Wechsel in die PKV stellst du eine Gesundheitsfrage – Vorerkrankungen können zu Zuschlägen,
Ausschlüssen oder Ablehnung führen. Wahrheitsgemäß antworten.
Vorversicherungszeiten aus GKV oder PKV können Wartezeiten verkürzen – Nachweise aufbewahren.
Wer aus der GKV kommt, sollte Kündigungsfristen und Anmeldefristen bei der neuen PKV koordinieren.
Unter 55 Jahren ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung als Pflichtversicherter oft nicht möglich,
wenn du nicht erneut angestellt unter JAEG wirst oder besondere Ausnahmen greifen.
Ab 55 Jahren gibt es unter Umständen Rückkehrrechte nach Vorversicherungszeit – Details sind komplex.
Wer unsicher ist, ob er dauerhaft selbstständig bleibt, sollte den PKV-Wechsel besonders sorgfältig prüfen.
Zahlt die PKV alles? Nein – nur nach Tarif und Erstattungssatz; Rechnungen reichst du oft ein oder nutzt Belegabrechnung.
Steigt der Beitrag im Alter? Ja, durch Alterungsrückstellungen und Anpassungen – früher Eintritt ist meist günstiger.
Partner unterschiedlich versichert? Möglich – GKV und PKV im Haushalt sind erlaubt, keine Familienversicherung in der PKV.
Was ist der Basistarif? Mindestleistung zum Höchstbeitrag der GKV – für Personen mit geringem Einkommen oder als Rückkehr-Option relevant.
- Leistungen Zahn, Krankenhaus, ambulant (deine Prioritäten)
- Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung
- Gesundheitsfragen und eventuelle Ausschlüsse
- Beitrag in jungen Jahren und Prognose im Alter
- Rückkehr zur GKV / Standardtarif
- Bei Beamten: Beihilfesatz und passender Tarif