Es gibt hier drei Möglichkeiten:
1. fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
2. außerordentlich aufgrund der Beitragserhöhung.
3. außerordentlich aufgrund des Schadens vom ________ .
Bitten Sie in dem Schreiben immer um eine Kündigungsbestätigung.
Am besten die Versicherungsverträge per Einschreiben kündigen, keinesfalls per
E-Mail.
Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung können Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
Wir haben ein Kündigungsschreiben für die Versicherung für Sie vorbereitet, gerne können Sie sich
das PDF Dokument ausdrucken.
➩Kündigungsschreiben für die Versicherung
Die private Unfallversicherung kann die Auswirkungen eines Unfalls ausgleichen, etwa die teilweise
empfindlichen Einkommenseinbußen, aber auch den Verlust an Lebensqualität.
Ihre finanziellen Leistungen bilden häufig auch das Startkapital für eine neue Existenz.
Wer braucht eine Unfallversicherung ?
Was sollte eine Unfallversicherung eigentlich kosten ?
Die Preise für Unfallversicherungen sind sehr unterschiedlich. Ein Preisvergleich bei Unfallversicherungen kann mehrere Hundert Euro Ersparnis einbringen.
Über einen möglichen Schicksalsschlag, der die bisherigen Lebenspläne in Frage stellt, denkt niemand gern nach.
Doch zu einer verantwortlichen Lebensplanung gehört auch das Nachdenken über Risiken:
Welche Folgen hätte ein längerer Krankenhausaufenthalt für die Familie, für das Einkommen?
Was bedeutete eine dauerhafte Behinderung für die weitere Zukunft?
Für eine junge Mutter ergeben sich andere Notwendigkeiten und Bedürfnisse als für einen allein stehenden Angestellten.
Die private Unfallversicherung kann individuell nach den persönlichen Bedürfnissen jedes Einzelnen ausgestaltet werden.
Ob als Unfallrente oder als einmalige Kapitalleistung: Sie umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens, gleichgültig, ob sie zu Hause, auf Reisen,
im Beruf, in der Freizeit oder im Straßenverkehr passieren. Sie gilt rund um die Uhr und auf der ganzen Welt.
Und auf die Kernleistungen der privaten Unfallversicherung - Invaliditäts-, Todesfall-, Übergangsleistung und Tagegeld
werden Zahlungen anderer Versicherungen, wie etwa Haftpflicht-, Lebens-, Kranken- oder Sozialversicherung, nicht angerechnet. Die Leistungen
der privaten Unfallversicherung werden zusätzlich erbracht.
Eine private Unfallversicherung kann von Geburt an abgeschlossen werden. Damit besteht für alle Altersgruppen die Möglichkeit,
sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern.
Nur die private Unfallversicherung schützt umfassend vor den oft existenzbedrohenden Folgen eines schweren Unfalls.
Sie ist unverzichtbar - und preiswert. Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit.
Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier nicht. Selbstständige und nicht Berufstätige,
auch Hausfrauen oder -männer, tragen das mit einem Unfall verbundene Risiko sogar zu 100 Prozent selbst:
Sie sind nicht gesetzlich unfallversichert. Nicht Berufstätige können in der Regel auch keine
Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das trifft übrigens auf Grund gesundheitlicher
Einschränkungen oft auch für ältere Berufstätige zu. Die Unfallversicherung ist hier die einzige Alternative:
Mit nur wenigen Fragen zur Gesundheitsprüfung - oft ist gar kein Gesundheits-Check notwendig - schützt sie vor den finanziellen Folgen von Unfällen.
Die private Unfallversicherung verfügt über ein ganzes Bündel von Leistungsarten, die je nach Bedarf vereinbart werden können.
Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Bleiben als Folge eines Unfalls gesundheitliche Einschränkungen zurück,
erhält der Versicherte eine Kapitalsumme.
Er kann damit beispielsweise
• Einkommenseinbußen auffangen
• eine Umschulung zum notwendigen Berufswechsel oder eine Spezialausbildung für Kinder finanzieren
• das Haus oder die Wohnung behindertengerecht umbauen
• Pflegepersonal oder Haushaltshilfen bezahlen
• sonstige Benachteiligungen ausgleichen
Auch eine Rente kann für den Fall der Invalidität vereinbart werden.
Der Grad der Invalidität (also die „dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit") wird meist nach
festen Prozentsätzen berechnet , der so genannten Gliedertaxe.
Der Grad der Invalidität nach der Gliedertaxe kann in der Bemessung vom Grad der Behinderung, nach dem die gesetzliche Unfallversicherung ihre Leistungen regelt, abweichen.
Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zur Invalidität - ein Arzt muss dies spätestens nach weiteren drei Monaten feststellen ,
besteht ein Anspruch auf Kapitalleistung aus der versicherten Invaliditätssumme.
Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Die Gliedertaxe liefert hierfür durch medizinische Erkenntnisse gewonnene Werte.
Sie ist Bestandteil des Versicherungsvertrages. Die Einstufung des Invaliditätsgrades nach der Gliedertaxe folgt einer Empfehlung des Gesamtverbandes der
deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Sie ist nicht verbindlich.
Ein Beispiel: Herr Meier ist mit 200.000 Euro für den
Invaliditätsfall versichert. Bei einem Verkehrsunfall verletzt er sich den rechten Fuß so schwer, dass er im Fußgelenk amputiert werden muss. Außerdem bleibt eine Behinderung der rechten Hand von 40 Prozent. Der Anspruch auf Invaliditätsleistung beträgt dann nach der Gliedertaxe:
für den rechten Fuß 40 % = 80.000 Euro
für die rechte Hand 40 % von 55 % = 22 % = 44.000 Euro
insgesamt also 62 % = 124.000 Euro
In der Praxis wird die Gliedertaxe bei etwa 80 Prozent der Invaliditätsfälle angewendet. In anderen Fällen ist die konkrete Gesundheitsbeeinträchtigung
nicht ausdrücklich in der Gliedertaxe geregelt. Für die Berechnung der Invaliditätsleistung ist dann entscheidend, inwieweit das gesamte Leistungsspektrum
des Versicherten durch den Unfall beeinträchtigt wird. Grundlage ist immer ein ärztliches Gutachten.
Je stärker die dauerhafte Beeinträchtigung nach einem Unfall ist, desto höher ist der Kapitalbedarf. Der Erfahrung, dass dieser Bedarf bei höheren
Invaliditätsgraden oft sogar überproportional steigt, haben die meisten Versicherer Rechnung getragen: Sie bieten so genannte Progressions- oder Mehrleistungsmodelle an,
wobei bei höheren Invaliditätsgraden mehr geleistet wird, als dem festgestellten Invaliditätsgrad entspricht.
Der Prozess der Genesung verläuft nicht bei jedem Verletzten gleich. Deshalb kann der Arzt den Invaliditätsgrad oft erst einige Zeit nach dem Unfall,
nach Abschluss des Heilverfahrens, feststellen. Diese Zeitspanne kann eine Übergangsleistung überbrücken. Sie wird gezahlt, wenn die körperliche
oder geistige Leistungsfähigkeit des Verletzten für mehr als sechs Monate seit dem Unfall zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt ist , auch wenn die
Verletzungen später vollständig ausheilen. So können etwa Maßnahmen der Rehabilitation finanziert werden. Einige Unternehmen zahlen einen Teil der
Übergangsleistung auch schon früher aus.
Die meisten Versicherer bieten so genannte Progressions- oder Mehrleistungsmodelle an. Bei höheren Invaliditätsgraden wird dann mehr gezahlt,
als dem festgestellten Invaliditätsgrad entspricht - der Versicherte bekommt also beispielsweise bei einer Invalidität als Unfallfolge von 80 Prozent nicht
nur 80 Prozent der vereinbarten Invaliditätsleistung, sondern - je nach Vereinbarung - 200 bis 300 Prozent. Diese Modelle sind durchaus sinnvoll ,
ihnen liegt der Gedanke zu Grunde, dass bei höheren Invaliditätsgraden der Kapitalbedarf überproportional steigt.
Vor allem für Selbstständige ist ein Unfall meist mit Verdienstausfall verbunden. Sie vereinbaren deshalb in aller Regel ein Tagegeld.
Ist die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt, wird das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung bis zu einem Jahr nach dem Unfalltag
gezahlt. Ein Krankenhausaufenthalt belastet die Haushaltskasse in jedem Fall - vor allem dann, wenn die Krankenversicherung die Arzt- und Krankenhauskosten
nicht vollständig abdeckt. Oft muss für diese Zeit eine Haushaltshilfe oder eine Betreuung für die Kinder engagiert werden. Hier kann das Krankenhaustagegeld
helfen, das bis zu zwei Jahre nach dem Unfall gezahlt wird.
Einige Versicherer zahlen das Krankenhaustagegeld auch z. B. nach ambulanten Operationen.
Auch nach der Behandlung im Krankenhaus ist man nicht gleich wieder „auf dem Damm". Der Rekonvaleszent ist vielleicht auf Taxis angewiesen, auf Hilfe im
Haushalt - die Kosten summieren sich. Das Genesungsgeld fängt den größeren finanziellen Bedarf in dieser Übergangszeit auf. Auch ein anschließender
Erholungsurlaub kann damit finanziert werden. Genesungsgeld gibt es genauso lange, wie Krankenhaustagegeld gezahlt wird - allerdings maximal für 100 Tage.
Bleiben nach einem schweren Unfall Beeinträchtigungen zurück, ändern sich auch die Anforderungen im Alltag auf Dauer.
Für manches, was der Versicherte früher selbst erledigt hat, muss dann Hilfe in Anspruch genommen werden: Die Kosten für die
Lebensführung steigen. Mit einer Unfallrente kann anstelle oder neben der einmaligen Invaliditätsleistung eine monatliche Rente
versichert werden. In der Regel wird die vereinbarte Unfallrente bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent oder mehr gezahlt.
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, besteht Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme. Sie ist meistens niedriger als die vereinbarte Invaliditätssumme.
Die Todesfallleistung der Unfallversicherung erleichtert den Hinterbliebenen wenigstens die finanziellen Belastungen.
Für die Betroffenen ist ein Unfall oft ein dramatischer Einschnitt im Leben, den es zu bewältigen gilt. Die private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen
rasch und unkompliziert. Eine möglichst schnelle Regulierung liegt sowohl im Interesse des Versicherten als auch des Versicherers. Dies setzt voraus, dass der Versicherte
im Rahmen seiner Möglichkeiten alles unternimmt, um dem Versicherer die Bearbeitung des Falles zu erleichtern. Dabei haben der Versicherte oder seine Hinterbliebenen einiges zu beachten.
Auch der Versicherer hat Fristen zu beachten: Liegen ihm die notwendigen Unterlagen und Auskünfte vor, muss er innerhalb eines Monats - bei Invalidität innerhalb von drei Monaten
über seine Leistungen entscheiden. Nach dieser Entscheidung zahlt der Versicherer gegebenenfalls innerhalb von 14 Tagen.
Der Heilungsverlauf nach einem Unfall ist nicht vorhersehbar. Innerhalb einiger Wochen und Monate können sowohl Verbesserungen als auch Verschlechterungen
eintreten. Deshalb ist der Betroffene ebenso wie seine Versicherung berechtigt, den Grad der Invalidität bis zu drei Jahre nach dem Unfall (bei Kindern bis zum 14.
Lebensjahr fünf Jahre) jährlich neu feststellen zu lassen. Dann muss allerdings die Invaliditätsleistung endgültig festgelegt werden.
Solange über die Invalidität noch nicht endgültig entschieden ist, erhält der Versicherte angemessene Vorschüsse.
Jeder Versicherte sollte seinen individuellen Versicherungsbedarf abwägen. Eine Art Faustformel für die Versicherungssumme der privaten Unfallversicherung
für den Fall der Invalidität geht mindestens vom Dreifachen des Jahreseinkommens des Versicherten aus.
Damit der Wert der Unfallversicherung mit dem steigenden Lebensstandard Schritt hält, kann die Unfallversicherung „dynamisch" gestaltet werden.
Das heißt, dass die Versicherungssummen z. B. jährlich um einen festen Prozentsatz oder entsprechend der Beitragsentwicklung in der gesetzlichen
Rentenversicherung angepasst werden.
Es gibt gefährliche und weniger gefährliche Tätigkeiten. Ein Dachdecker hat ein größeres Unfallrisiko als ein Buchhalter. In der Privaten
Unfallversicherung werden die verschiedenen Berufe deshalb in aller Regel in zwei Gefahrengruppen eingeteilt. Die eine gilt für alle, die in kaufmännischen oder
verwaltenden Berufen beschäftigt sind. Die andere ist für körperlich und handwerklich Tätige vorgesehen - auf Grund des größeren Unfallrisikos
sind hier die Beiträge etwas höher.
Einige wenige Unfallrisiken sind nicht von der privaten Unfallversicherung abgesichert. Für viele dieser Risiken gibt es spezielle Produkte der Unfallversicherung. Ausgeschlossen von den Leistungen der privaten Unfallversicherung sind:
Die Sicherheit am Arbeitsplatz wird ständig überprüft, gegebenenfalls vorgeschrieben. Vorkehrungen am Arbeitsplatz und im Straßenverkehr haben die Zahl der
tödlichen Unfälle in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gesenkt. Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit und in den eigenen vier Wänden: Hier ist jeder selbst
für seinen Schutz verantwortlich.
Auch die vertraute Umgebung birgt zahlreiche Verletzungsgefahren. In der häuslichen Umgebung geschehen die meisten Unfälle. Oft verleitet gerade die Routine der täglichen
Verrichtungen im Haushalt zu risikoträchtiger Sorglosigkeit. Deshalb kommen nahezu ebenso viele Menschen zu Hause ums Leben, wie bei Verkehrsunfällen.
Die Folgen eines Unfalls, ein längerer Aufenthalt in Krankenhaus und die eingeschränkte Mobilität, werden meist von Kindern besonders dramatisch empfunden.
Hilfe für die jungen Betroffenen, um die Lebenssituation nach einem Unfall zu verbessern, muss finanziert werden. Mit einer privaten Kinderunfallversicherung können
zum Beispiel eine durch den Unfall notwendige spezielle Ausbildung oder Schulung oder der behindertengerechte Umbau der Wohnung bezahlt werden.
Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Kindern nur, wenn der Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg passiert ist. Die private Kinderunfallversicherung gilt in der
Freizeit und in der Schule, zu Hause oder beim Sport. Auch sie schützt weltweit, rund um die Uhr.
Bei Kindern unter zehn Jahren sind zusätzlich Vergiftungen - außer Nahrungsmittelvergiftungen -, die zu Dauerschäden führen, im Versicherungsschutz eingeschlossen.
Stirbt der Versicherungsnehmer, also der beitragszahlende Elternteil, während der Vertragslaufzeit, wird die Unfallversicherung meist bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei weitergeführt.
Mit einer Kinderinvaliditätsversicherung - etwa als Zusatzdeckung der privaten Kinderunfallversicherung - kann das Kind zusätzlich gegen
krankheitsbedingte Invalidität abgesichert werden.
Gut geschützt, aber die Beiträge gibt es zurück: Die Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung bietet den Risikoschutz der privaten Unfallversicherung.
Am Ende der vereinbarten Laufzeit des Vertrages - oder im Falle des Todes des Versicherten - werden die geleisteten Beiträge zurückgezahlt Dazu kommt noch
eine während der Laufzeit wachsende Gewinnbeteiligung aus den erwirtschafteten Kapitalerträgen.
Alle Leistungen der Kapitalversicherung werden auch dann fällig, wenn der Versicherer schon für Unfälle gezahlt hat.
Die Beiträge sind höher als bei einer reinen Unfallversicherung, dafür steht aber mit der Beitragsrückzahlung eine zusätzliche Kapitalleistung zur Verfügung.
Bei Unfällen, die der Versicherte als Fluggast erleidet, leistet die private Unfallversicherung. Aber Sportflieger, professionelle Piloten und als
Besatzungsmitglieder Beschäftigte müssen eine Luftfahrtunfallversicherung abschließen, um den Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung zu bekommen.
Fast 80 Prozent der tödlichen Unfälle im Haushalt betreffen ältere Menschen über 65 Jahre. Rund vier Millionen Senioren verletzen sich pro Jahr bei einem Sturz.
Mehr als 100 000 - meistens sind ältere Frauen betroffen - erleiden einen Oberschenkelhalsbruch.
Doch auch im Alter können Stürze und Verletzungen vermieden werden. Ältere Menschen sollten besonders darauf achten, dass die häusliche Umgebung frei von
Stolperfallen ist. Hauseingang, Treppen und Gehweg sollten gut beleuchtet, Treppen mit rutschfestem Belag ausgestattet sein. Ein Lichtschalter gehört ans obere wie auch ans
untere Ende der Treppe. Die jeweils erste und letzte Stufe, aber auch Schwellen, können farblich optisch hervorgehoben werden.
Türschwellen können auch entfernt oder durch kleine Rampen entschärft werden. Strom- und Telefonkabel sollten fest an Boden oder Fußleiste fixiert sein.
Vermeiden Sie den Gebrauch von Verlängerungsschnüren. Lose Teppiche sollten mit speziellen Haftmatten gegen Verrutschen gesichert werden. Besonders wichtig sind rutschfeste
Badematten und rutschhemmende Aufkleber in Badewanne oder Dusche. Blumenständer oder Beistelltische können Barrieren sein. Wahre Stolperfallen sind im Flur oder auf der
Kellertreppe abgestellte Einkaufstaschen, - körbe oder leere Flaschen.
Gerade für ältere Menschen gilt: Wer rastet, der rostet. Aktive Senioren, die sich viel bewegen oder regelmäßig Sport treiben, haben sehr viel weniger Unfälle
und Knochenbrüche. Sie können ihre Bewegungen besser koordinieren. Auch die Knochenfestigkeit wird gefördert. Wer sich schon in jüngeren Jahren viel bewegt
und regelmäßig Sport treibt, hat die besten Chancen, auch im Alter beweglich zu bleiben.
Schutz vor den finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung bietet neben der privaten Unfallversicherung auch
die Berufsunfähigkeitsversicherung,
die meist in Verbindung mit einer Lebensversicherung abgeschlossen wird. Beide Versicherungsarten decken dennoch unterschiedliche Risiken ab.
So zahlt die private Unfallversicherung bei Schädigungen schon bei sehr niedrigem Invaliditätsgrad. Sie hilft, die Folgekosten des Unfalls zu tragen und entschädigt
gewissermaßen für den mit der Invalidität verbundenen Verlust an Lebensqualität.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet auch bei dauerhaften Schädigungen in Folge einer Krankheit - jedoch nur, wenn diese den Versicherten außer Stande setzen, weiter
seinen Beruf auszuüben. Sie kompensiert den Verlust des Einkommens, wenn die Invalidität eine weitere berufliche Tätigkeit unmöglich macht.
Viele Berufe sind jedoch durchaus bei einem hohen Grad der Invalidität zu erfüllen. Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherungist eine
umfassende Gesundheitsprüfung notwendig. Bei der Unfallversicherung ist dies nicht oder nur in einer weniger strengen Form erforderlich.
Die individuelle Lebenssituation und die Abwägung der Risiken, gegen die der Einzelne sich und seine Familie absichern will, sind also jeweils entscheidend, ob eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird. In den meisten Fällen wird beides sinnvoll sein.
Diese Entscheidung ist sehr schwierig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist auf Grund ihres großen Leistungsumfangs nicht billig zu haben.Wer sich diesen Schutz gar nicht leisten kann, findet in der privaten Unfallversicherung eine günstige Alternative. Grundsätzlich ist aber zu raten, beide Versicherungen abzuschließen, denn sie ergänzen sich hervorragend. So zahlt die private Unfallversicherung schon ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent. Sie hilft, die Folgekosten des Unfalls zu tragen, und entschädigt gewissermaßen für den Verlust an Lebensqualität. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet auch bei dauerhaften Schädigungen in Folge einer Krankheit. Voraussetzung ist in der Regel eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit. Viele Berufe sind jedoch durchaus bei einem hohen Grad der Invalidität voll zu erfüllen.
Die Unfallversicherung dient zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile bei Unfällen. Die Leistungen sollen vor allem dazu dienen, entgehendes Einkommen im Zusammenhang mit dem Verlust der Arbeitsfähigkeit auszugleichen und im Todesfall Renten- oder Kapitalzahlungen an Hinterbliebene zu gewährleisten. Es handelt sich hierbei um eine Versicherung für berufliche und außerberufliche Unfälle (24-Stunden-Deckung) mit Weltgeltung.
Der Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung ist der Unfall.
Dieser wird durch den PAUKE-Begriff definiert:
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen unfreiwillig auf ihren Körper einwirkendes Ereignis eine Gesundheitsschädigung erleidet.
In aller Regel bieten die Unfallversicherer darüber hinaus Versicherungsschutz für Fälle von erhöhten Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen an. Bei diesen Fällen fehlt die plötzliche Einwirkung von außen. Trotzdem entstehen Schäden wenn an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder zerreißen, was ein Unfall im Sinne dieser erweiterten Definition ist.
Hierbei handelt es sich um die notwendigen Kosten, die durch die Such-, Rettungs-, Transport- und Bergungsaktionen von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten entstehen können.
Praxis-Beispiel:
Nach einem Unfall im Wintersport auf der Skipiste muss der Verletzte mit einem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen werden.
Eigenbewegungen sind *willentliche Kraftanstrengungen*.
Praxis-Beispiel:
Der Versicherungsnehmer knickt beim Aussteigen aus dem Auto oder beim Treppensteigen auf normalen Boden mit dem Fuß um.
Der Versicherungsnehmer streckt sich beim Tennisspielen um einen hohen Ball zu erreichen.
Für die gleiche Anzahl von Krankenhaustagen wird im Anschluss an das Krankenhaustagegeld das Genesungsgeld gezahlt. Die Höhe des Genesungsgeldes ist oftmals an die Höhe des Krankenhaustagegeldes gekoppelt.
Die sogenannte Gliedertaxe dient zum Beurteilen des Invaliditätsgrades in der privaten Unfallversicherung. Diese kann je nach Versicherer abweichen.
Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit:
eines Armes im Schultergelenk 70 %
• eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
• eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
• einer Hand im Handgelenk 55 %
• eines Daumens 20 %
• eines Zeigefingers 10 %
• eines anderen Fingers 5 %
• eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70 %
• eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
• eines Beines bis unterhalb des Knies 50 %
• eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
• eines Fußes im Fußgelenk 40 %
• einer großen Zehe 5 %
• einer anderen Zehe 2 %
• eines Auges 50 %
• des Gehörs auf einem Ohr 30 %
• des Geruchs 10 %
• des Geschmacks 5 %
Für Angehörige eines Heilberufes lässt sich eine besondere Gliedertaxe vereinbaren. Diese ist wie folgt gestaffelt:
Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit:
• eines Armes oder einer Hand im Handgelenk 100 %
• eines Daumens oder eines Zeigefingers 60 %
• eines anderen Fingers 20 %
• eines Beines oder eines Fußes 70 %
• einer großen Zehe 8 %
• einer anderen Zehe 3 %
• eines Auges 80 %
• des Gehörs auf beiden Ohren 70 %
Unter Invaliditätssumme versteht man die Geldleistung des Unfallversicherers, die bei dauerhafter Beeinträchtigung (Invalidität) der versicherten Person in Abhängigkeit vom festgestellten Invaliditätsgrad fällig wird. Sie besteht aus einer vereinbarten Grundsumme, die bei 100 % Invalidität fällig wird. Bei geringeren Invaliditätsgraden wird entsprechend anteilig gezahlt. Die Grundsumme kann durch Mehrleistungs- oder Progressionsvereinbarungen erhöht werden. Dabei erhöht sich mit höheren Invaliditätsgraden auch die Leistung, damit für den Versicherten besonders schwerwiegende Invaliditätsfälle finanziell abgesichert sind.
Wenn durch einen Unfall oder die damit verbundene Operation ein Körperteil dauerhaft entstellt wird, ist eine kosmetische Operation notwendig. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine solche Operation nur, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.
Das Krankenhaustagegeld erhält der Versicherte wenn er aufgrund eines Unfalls stationär ins Krankenhaus kommt. Voraussetzung für die Bezahlung ist die medizinisch notwendige, vollstationäre Heilbehandlung. Erstattet werden auch erneute spätere Krankenhausaufenthalte, wenn sie wegen des Unfalls bedingt notwendig sind und innerhalb von zwei Jahren erfolgen.
Die in der privaten Unfallversicherung vertraglich zu vereinbarende Kurbeihilfe bietet Versicherungsschutz bei Kuraufenthalten. Vorausgesetzt die versicherte Person hat nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall oder wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen, innerhalb von drei Jahren vom Unfalltag an gerechnet, für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Wochen eine medizinisch notwendige Kur durchzuführen. Der Nachweis muss über ein ärztliches Attest geführt werden. Die Leistungshöhe ist begrenzt auf die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
Beim Tauchen können Gesundheitsschäden entstehen, die nicht die Merkmale eines Unfalles aufweisen, da oft das zeitlich eng begrenzte Ereignis, das den Schaden auslöst fehlt. Dies ist jedoch Voraussetzung für die Anerkennung als Unfall. Die meisten tauchtypischen Gesundheitsschäden entstehen aber durch den längeren Aufenthalt in tiefem Wasser. Ist diese Leistung mitversichert, so werden neben den Gesundheitsschäden auch Kosten für Dekompressionskammer vom Versicherer getragen.
Durch eine Progressionsklausel kann die Grundsumme einer vereinbarten Invaliditätsleistung gesteigert werden,
um die versicherte Person bei höheren Invaliditätsgraden finanziell besser zu stellen. Sie setzt üblicherweise
ab 25 % Invaliditätsgrad ein und steigert sich je nach vereinbartem Progressionsgrad bis 50 % um sich dann noch höher zu steigern.
• Drachenfliegen
• Paragleiten
• Go-Kart fahren
• Ballonfahrten
• Downhill fahren
• Gleitschirmfliegen
• Ultraleichtfliegen
• Moto Cross
• Motorfliegen
• Boxen
• Hängegleiten
• Fallschirmspriengen
• Ralleyfahrten
• Segelfliegen
• Tauchen
Diese Leistung erlaubt den Müttern und Vätern oder anderen Bezugspersonen, mit einem kranken Kind im Krankenhaus zu leben und dort auch zu übernachten. Diese Leistung ist für Familien mit jungen Kindern empfehlenswert.
Viele Versicherungsgesellschaften bieten auch ein vertragliches Schmerzensgeld oder Leistung bei Knochenbrüchen an. Dieses beinhaltet für genau definierte Verletzungen und Brüche feste Prozentsätze der versicherten Schmerzensgeldsumme.
Die Todesfallleistung bietet insbesondere zwei Vorteile:
Wenn der Versicherte innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstirbt, erhalten die Hinterbliebenen den vorher vereinbarten Betrag ausgezahlt. Damit lassen sich dann z. B. auftretenden Kosten begleichen und eine finanzielle Rücklage bilden.
Die Zahlung der vereinbarten Invaliditätsleistung erfolgt erst nach abgeschlossener Heilbehandlung, was oftmals mehrere Monate dauern kann. Viele Versicherungen leisten jedoch bereits in den ersten 12 Monaten nach dem Unfall eine Vorauszahlung in Höhe der vereinbarten Todesfallleistung wenn absehbar ist, dass sich der Invaliditätsgrad nicht bedeutend verbessern wird.
Wichtig:
Die Todesfallleistung stellt keinen ausreichenden Ersatz für eine Risikolebensversicherung dar. Zum Einen wird die Höhe der Leistung bei vielen Versicherungen auf ca. 10 bis 20 % der Invaliditätsleistung begrenzt, und zum Anderen deckt eine Unfallversicherung keine Todesfälle durch Krankheiten oder andere Ursachen ab.
Hierbei handelt es sich um eine lebenslängliche Rentenleistung, wenn ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 50 % führt. Vereinbart wird ein fester monatlicher Rentenbetrag der in der Regel lebenslang gezahlt wird. Die Unfall-Rente wird hauptsächlich in Kombination mit der Invaliditätsleistung angeboten.
Diese Form der Leistung wird vor allem für Freiberufler und Selbständige angeboten. Das Unfalltagegeld soll Leistungen der Krankenversicherung (Krankentagegeld) ergänzen. Dabei geht es vorrangig um die Absicherung vor finanziellen Schäden nach einem Unfall. Da das Krankenhaustagegeld und das Genesungsgeld nur bei einem Klinikaufenthalt gezahlt wird, können hier schnell finanzielle Einschränkungen auftreten. Für den Freiberufler bzw. Selbständigen ist aber jede Form des Arbeitsausfalls ein finanzieller Verlust. Dies trifft auch bei einem Unfall zu, der ambulant behandelt werden kann.
Die Unfallversicherung mit Beitrags- bzw. Prämienrückgewähr (abgekürzt: UBR oder UPR) ist eine besondere Form der privaten Unfallversicherung. Diese Versicherungsform ist eine Kombination aus einer Unfall- und einer Lebensversicherung. Es werden wesentlich höhere Beiträge fällig, da neben der reinen Risikounfallversicherung auch die Lebensversicherung bedient werden muss. Die Kosten für die Abdeckung des Unfallrisikos sowie die Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherers werden mit den Kapitalerträgen der Lebensversicherungskomponente bezahlt, so kann das Versicherungsunternehmen die einbezahlten Prämien (ohne Versicherungsteuer) nach Ablauf des Vertrages oder im Todesfall garantiert zuzüglich nicht garantierter überschussanteile zurückerstatten.
Entsprechend der Häufigkeit von Unfällen wurde bis 21.12.2012 von vielen Anbietern der Beitrag nach Geschlecht unterschieden. Darin sieht der Europäische Gerichtshof unter Bezugnahme auf die EU-Gleichstellungsverordnung eine Diskriminierung. Unisex-Tarife werden für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 21.12.2012 verpflichtend.
Haben Krankheiten oder Gebrechen bei dem Unfall mitgewirkt, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Der Mitwirkungsanteil gibt an, bis zu welchem Mitwirkungsanteil der Versicherer auf eine Minderung verzichtet.
Nach vielen Unfällen kann ein Arzt den Invaliditätsgrad erst einige Zeit nach dem Unfall, in der Regel erst nach Abschluss des Heilverfahrens feststellen. Dies kann 12 bis 15 Monate dauern. Die übergangsleistungen unterstützen den Versicherten bei der Bezahlung von benötigten Hilfsmitteln, beispielsweise einem elektrischen Rollstuhl, einer Gehhilfe oder einem Treppenlift.
Diese Klausel kann unter Umständen sehr wichtig werden, denn unterlässt der Versicherungsnehmer fahrlässig (nicht vorsätzlich) gegenüber dem Versicherer seinen Obliegenheiten nachzukommen (z. B. rechtzeitige Schadenmeldung, Veränderungsanzeige bei Risikoänderungen etc.), besteht trotzdem Versicherungsschutz, sofern der Versicherungsnehmer nachweist, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wird/wurde.
Nicht versicherbare Personen
Nicht versicherbare Ereignisse
Ausgeschlossene Gesundheitsschädigungen
Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert, sind dauernd Schwer- und Schwerstpflegebedürftige im Sinne der Pflegeversicherung Nicht versicherbar sind Geisteskranke
• Unfälle, die die versicherte Person dadurch erleidet, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder auszuführen versucht.
• Unfälle infolge Geistes- oder Bewusstseinsstörungen wenn diese auf Trunkenheit, Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere
Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen.
• Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.
• Unfälle der versicherten Person als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er nach deutschem Recht dafür
eine Erlaubnis benötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges; bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeit.
• Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an
Fahrtveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
• Unfälle bei der Benutzung von Raumfahrzeugen.
• Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.
• Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen,
• Gesundheitsschäden durch Infektionen,
• Gesundheitsschäden durch medizinische oder sonstige Eingriffe am Körper der versicherten Person,
• Gesundheitsschäden durch Strahlen,
• Gesundheitsschäden durch Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund,
• Bauch- und Unterleibsbrüche, außer wenn sie durch eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Einwirkung entstanden sind.
Bei einigen Versicherern können bedingungsgemäß nicht versicherte Ereignisse oder ausgeschlossene Gesundheitsschädigungen durch den Einschluss von Klauseln mit in den Versicherungsumfang aufgenommen werden.
Die hier aufgeführten Beispiele dienen lediglich der vereinfachten Veranschaulichung. Ausführliche Definitionen hinsichtlich der Leistungsinhalte entnehmen Sie bitte den jeweils dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (= Rechtsgrundlage für die Leistungsbeurteilung/-prüfung).
Ein Schreiner schneidet Bretter für einen Schrank zurecht. Beim letzten Zuschnitt ist ist der Schreiner unkonzentriert und rutscht mit der rechten Hand ab. Dabei verliert er seinen Daumen und Zeigefinger.
Beim Skifahren muss der Versicherungsnehmer in einer Waldschneise einem umgestürzten Baum ausweichen. Bei diesem Manöver fährt der Versicherungsnehmer jedoch gegen einen anderen Baum, bleibt verletzt liegen und erfriert im Verlauf der Nacht bei Temperaturen von unter -15 Grad.
Beim joggen übersieht der Versicherungsnehmer einen am Boden liegenden mittleren Ast und knickt um. Dabei bricht sein linkes Wadenbein und die Bänder im Sprunggelenk reißen.