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Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung kann die Auswirkungen eines Unfalls aus­gleichen, etwa die teilweise empfind­lichen Einkommenseinbußen, aber auch den Verlust an Lebensqualität.

Ihre finanziellen Leistungen bilden häufig auch das Startkapital für eine neue Existenz.

  • Unfallversicherung Video

Wer braucht eine Unfallversicherung ?

Was sollte eine Unfallversicherung eigentlich kosten ?


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  • Was wäre, wenn...?

Über einen möglichen Schicksals­schlag, der die bisherigen Lebenspläne in Frage stellt, denkt niemand gern nach. Doch zu einer verantwortlichen Lebensplanung gehört auch das Nach­denken über Risiken:

Welche Folgen hätte ein längerer Krankenhausaufent­halt für die Familie, für das Einkom­men?

Was bedeutete eine dauerhafte Behinderung für die weitere Zukunft?

Für eine junge Mutter ergeben sich andere Notwendigkeiten und Bedürf­nisse als für einen allein stehenden Angestellten. Die private Unfallversicherung kann individuell nach den persönlichen Be­dürfnissen jedes Einzelnen ausgestal­tet werden. Ob als Unfallrente oder als einmalige Kapitalleistung: Sie umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens, gleichgültig, ob sie zu Hause, auf Rei­sen, im Beruf, in der Freizeit oder im Straßenverkehr passieren. Sie gilt rund um die Uhr und auf der ganzen Welt. Und auf die Kernleistungen der priva­ten Unfallversicherung - Invaliditäts-, Todesfall-, Übergangsleistung und Ta­gegeld werden Zahlungen anderer Versicherungen, wie etwa Haftpflicht-, Lebens-, Kranken- oder Sozialversiche­rung, nicht angerechnet. Die Leistun­gen der privaten Unfallversicherung werden zusätzlich erbracht.

Eine private Unfallversicherung kann von Geburt an abgeschlossen werden. Damit besteht für alle Altersgruppen die Möglichkeit, sich vor den finanziel­len Folgen eines Unfalls abzusichern.

  • Wer braucht eine private Unfallversicherung?

Nur die private Unfallversicherung schützt umfassend vor den oft existenzbedrohenden Folgen eines schweren Unfalls. Sie ist unverzichtbar - und preiswert. Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier nicht. Selbstständige und nicht Berufstätige, auch Haus­frauen oder -männer, tragen das mit einem Unfall verbundene Risiko sogar zu 100 Prozent selbst: Sie sind nicht gesetzlich unfallversichert. Nicht Berufstätige können in der Regel auch keine Berufsunfä­higkeitsversicherung abschließen. Das trifft übrigens auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen oft auch für ältere Berufstätige zu. Die Unfallversicherung ist hier die einzige Alternative: Mit nur wenigen Fragen zur Gesundheitsprüfung - oft ist gar kein Gesundheits-Check notwendig - schützt sie vor den finanziellen Folgen von Unfällen.

  • Die Leistungen der
    privaten Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung verfügt über ein ganzes Bündel von Leistungs­arten, die je nach Bedarf vereinbart werden können. Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Bleiben als Folge eines Unfalls gesundheitliche Ein­schränkungen zurück, erhält der Versi­cherte eine Kapitalsumme.

Er kann damit beispielsweise

•     Einkommenseinbußen auffangen

•    eine Umschulung zum notwendigen Berufswechsel oder eine Spezialaus­bildung für Kinder finanzieren

•    das Haus oder die Wohnung behin­dertengerecht umbauen

•     Pflegepersonal oder Haushaltshilfen bezahlen

•    sonstige Benachteiligungen aus­gleichen

Auch eine Rente kann für den Fall der Invalidität vereinbart werden.

Der Grad der Invalidität (also die „dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungs­fähigkeit") wird meist nach festen Prozentsätzen berechnet , der so genannten Gliedertaxe. Der Grad der Invalidität nach der Glie­dertaxe kann in der Bemessung vom Grad der Behinderung, nach dem die gesetzliche Unfallversicherung ihre Leistungen regelt, abweichen. Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zur Invalidität - ein Arzt muss dies spätestens nach weiteren drei Mona­ten feststellen , besteht ein Anspruch auf Kapitalleistung aus der versicher­ten Invaliditätssumme.

  • Invaliditätsgrade nach der Gliedertaxe

Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Die Gliedertaxe liefert hierfür durch medi­zinische Erkenntnisse gewonnene Werte. Sie ist Bestandteil des Versiche­rungsvertrages. Die Einstufung des Invaliditätsgrades nach der Gliedertaxe folgt einer Empfehlung des Gesamt­verbandes der deutschen Versiche­rungswirtschaft e.V. (GDV). Sie ist nicht verbindlich.

Ein Beispiel: Herr Meier ist mit 200.000 Euro für den Invaliditätsfall versi­chert. Bei einem Ver­kehrsunfall verletzt er sich den rechten Fuß so schwer, dass er im Fußgelenk amputiert werden muss. Außer­dem bleibt eine Be­hinderung der rechten Hand von 40 Prozent. Der Anspruch auf In­validitätsleistung be­trägt dann nach der Gliedertaxe: für den rechten Fuß 40 % = 80.000 Euro für die rechte Hand 40 % von 55 % = 22 % = 44.000 Euro insgesamt also 62 % = 124.000 Euro

In der Praxis wird die Gliedertaxe bei etwa 80 Prozent der Invaliditätsfälle angewendet. In anderen Fällen ist die konkrete Gesundheitsbeeinträchti­gung nicht ausdrücklich in der Glie­dertaxe geregelt. Für die Berechnung der Invaliditätsleistung ist dann ent­scheidend, inwieweit das gesamte Leistungsspektrum des Versicherten durch den Unfall beeinträchtigt wird. Grundlage ist immer ein ärztliches Gutachten. Je stärker die dauerhafte Beeinträchti­gung nach einem Unfall ist, desto höher ist der Kapitalbedarf. Der Erfah­rung, dass dieser Bedarf bei höheren Invaliditätsgraden oft sogar überpro­portional steigt, haben die meisten Versicherer Rechnung getragen: Sie bieten so genannte Progressions- oder Mehrleistungsmodelle an, wobei bei höheren Invaliditätsgraden mehr ge­leistet wird, als dem festgestellten Invaliditätsgrad entspricht.

  • Die Übergangsleistung

Der Prozess der Genesung verläuft nicht bei jedem Verletzten gleich. Deshalb kann der Arzt den Invaliditäts­grad oft erst einige Zeit nach dem Unfall, nach Abschluss des Heilverfah­rens, feststellen. Diese Zeitspanne kann eine Übergangsleistung über­brücken. Sie wird gezahlt, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfä­higkeit des Verletzten für mehr als sechs Monate seit dem Unfall zu min­destens 50 Prozent beeinträchtigt ist , auch wenn die Verletzungen später vollständig ausheilen. So können etwa Maßnahmen der Rehabilitation finan­ziert werden. Einige Unternehmen zahlen einen Teil der Übergangsleis­tung auch schon früher aus.

  • Was bedeutet „Progression" in der privaten Unfallversicherung?

Die meisten Versicherer bieten so genannte Progressions- oder Mehrleistungsmodelle an. Bei höheren Invaliditätsgraden wird dann mehr gezahlt, als dem festgestellten Invaliditätsgrad entspricht - der Versicherte bekommt also beispielsweise bei einer Invalidität als Unfallfolge von 80 Prozent nicht nur 80 Prozent der vereinbarten Inva­liditätsleistung, sondern - je nach Vereinbarung - 200 bis 300 Prozent. Diese Mo­delle sind durchaus sinnvoll , ihnen liegt der Gedanke zu Grunde, dass bei höheren Invaliditätsgraden der Kapitalbedarf überproportional steigt.

  • Tagegeld, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld

Vor allem für Selbstständige ist ein Unfall meist mit Verdienstausfall ver­bunden. Sie vereinbaren deshalb in aller Regel ein Tagegeld. Ist die Arbeits­fähigkeit beeinträchtigt, wird das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung bis zu einem Jahr nach dem Unfalltag gezahlt. Ein Krankenhausaufenthalt belastet die Haushaltskasse in jedem Fall - vor allem dann, wenn die Krankenver­sicherung die Arzt- und Krankenhaus­kosten nicht vollständig abdeckt. Oft muss für diese Zeit eine Haushaltshilfe oder eine Betreuung für die Kinder engagiert werden. Hier kann das Krankenhaustagegeld helfen, das bis zu zwei Jahre nach dem Unfall gezahlt wird.

Einige Versicherer zahlen das Krankenhaustagegeld auch z. B. nach ambulanten Operationen. Auch nach der Behandlung im Kran­kenhaus ist man nicht gleich wieder „auf dem Damm". Der Rekonvales­zent ist vielleicht auf Taxis angewiesen, auf Hilfe im Haushalt - die Kosten summieren sich. Das Genesungsgeld fängt den größeren finanziellen Be­darf in dieser Übergangszeit auf. Auch ein anschließender Erholungsurlaub kann damit finanziert werden. Gene­sungsgeld gibt es genauso lange, wie Krankenhaustagegeld gezahlt wird - allerdings maximal für 100 Tage.

  • Unfallrente in der Unfallversicherung

Bleiben nach einem schweren Unfall Beeinträchtigungen zurück, ändern sich auch die Anforderungen im All­tag auf Dauer. Für manches, was der Versicherte früher selbst erledigt hat, muss dann Hilfe in Anspruch genom­men werden: Die Kosten für die Lebensführung steigen. Mit einer Unfallrente kann anstelle oder neben der einmaligen Invalidi­tätsleistung eine monatliche Rente versichert werden. In der Regel wird die vereinbarte Unfallrente bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent oder mehr gezahlt.

  • Die Todesfallleistung

Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, besteht Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme. Sie ist meistens niedriger als die vereinbarte Invaliditätssumme. Die Todesfallleis­tung der Unfallversicherung erleichtert den Hinterbliebenen wenigstens die finanziellen Belastungen.

  • Was ist nach einem
    Unfall zu beachten?

Für die Betroffenen ist ein Unfall oft ein dramatischer Einschnitt im Leben, den es zu bewältigen gilt. Die private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen rasch und un­kompliziert. Eine möglichst schnelle Regulierung liegt sowohl im Interesse des Versicherten als auch des Versi­cherers. Dies setzt voraus, dass der Versicherte im Rahmen seiner Mög­lichkeiten alles unternimmt, um dem Versicherer die Bearbeitung des Falles zu erleichtern. Dabei haben der Versi­cherte oder seine Hinterbliebenen einiges zu beachten.

  • Vor allem sollten sie

•    den Versicherer so schnell wie mög­lich vom Unfall unterrichten; hierzu gehören insbesondere Informatio­nen über Unfallhergang, erlittene Verletzungen und behandelnde Ärzte

•    die vollständig ausgefüllte Unfallan­zeige umgehend zurücksenden

•    sich von den vom Versicherer ge­nannten Ärzten untersuchen lassen

•    einen tödlichen Unfall innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer anzeigen

•    Die Fristen der ärztlichen Feststel­lung der Invalidität beachten: Spätestens nach 15 Monaten muss diese schriftliche Feststellung vorlie­gen und die Invalidität beim Versi­cherer geltend gemacht werden.

Auch der Versicherer hat Fristen zu beachten: Liegen ihm die notwen­digen Unterlagen und Auskünfte vor, muss er innerhalb eines Monats - bei Invalidität innerhalb von drei Monaten über seine Leistungen ent­scheiden. Nach dieser Entscheidung zahlt der Versicherer gegebenenfalls innerhalb von 14 Tagen. Der Heilungsverlauf nach einem Unfall ist nicht vorhersehbar. Innerhalb eini­ger Wochen und Monate können sowohl Verbesserungen als auch Ver­schlechterungen eintreten. Deshalb ist der Betroffene ebenso wie seine Versi­cherung berechtigt, den Grad der Invalidität bis zu drei Jahre nach dem Unfall (bei Kindern bis zum 14. Lebens­jahr fünf Jahre) jährlich neu feststellen zu lassen. Dann muss allerdings die In­validitätsleistung endgültig festgelegt werden. Solange über die Invalidität noch nicht endgültig entschieden ist, erhält der Versicherte angemessene Vorschüsse.

  • Wie hoch soll die Versicherungs­summe sein?

Jeder Versicherte sollte seinen indivi­duellen Versicherungsbedarf abwägen. Eine Art Faustformel für die Versiche­rungssumme der privaten Unfallversi­cherung für den Fall der Invalidität geht mindestens vom Dreifachen des Jahreseinkommens des Versicherten aus. Damit der Wert der Unfallversicherung mit dem steigenden Lebensstandard Schritt hält, kann die Unfallversiche­rung „dynamisch" gestaltet werden. Das heißt, dass die Versicherungssum­men z. B. jährlich um einen festen Prozentsatz oder entsprechend der Beitragsentwicklung in der gesetz­lichen Rentenversicherung angepasst werden.

  • Unfallrisiko und Gefahrengruppen

Es gibt gefährliche und weniger ge­fährliche Tätigkeiten. Ein Dachdecker hat ein größeres Unfallrisiko als ein Buchhalter. In der Privaten Unfallversi­cherung werden die verschiedenen Berufe deshalb in aller Regel in zwei Gefahrengruppen eingeteilt. Die eine gilt für alle, die in kaufmännischen oder verwaltenden Berufen beschäf­tigt sind. Die andere ist für körperlich und handwerklich Tätige vorgesehen - auf Grund des größeren Unfallrisikos sind hier die Beiträge etwas höher.

  • Unfallrisiken, die nicht unter den Versicherungsschutz der Allgemeinen Unfallbedingungen fallen

Einige wenige Unfallrisiken sind nicht von der privaten Unfallversicherung abgesichert. Für viele dieser Risiken gibt es spezielle Produkte der Unfall­versicherung. Ausgeschlossen von den Leistungen der privaten Unfallversi­cherung sind:


•    Unfälle von Führern oder Besat­zungsmitgliedern von Luftfahrzeu­gen (für sie gibt es die Luftunfall­versicherung)

•    Unfälle als Fahrer, Beifahrer oder Insasse bei Auto-, Motorrad- oder Motorbootrennen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten (sie sind ebenfalls gesondert versi­cherbar)

•    Unfälle durch Bewusstseinsstörun­gen

•    Unfälle bei einer vorsätzlich ausge­führten oder versuchten Straftat des Versicherten

•    Unfälle durch Kriegs- und Bürger­kriegsereignisse

•   Unfälle durch Kernenergie

  • Unfälle im Haushalt

Die Sicherheit am Arbeitsplatz wird ständig über­prüft, gegebenenfalls vorgeschrieben. Vorkehrun­gen am Arbeitsplatz und im Straßenverkehr haben die Zahl der tödlichen Unfälle in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gesenkt. Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit und in den eigenen vier Wänden: Hier ist jeder selbst für seinen Schutz verantwortlich.

Auch die vertraute Umgebung birgt zahlreiche Verletzungsgefahren. In der häuslichen Umgebung geschehen die meisten Unfälle. Oft verleitet gera­de die Routine der täglichen Verrichtungen im Haushalt zu risikoträchtiger Sorglosigkeit. Deshalb kommen nahezu ebenso viele Menschen zu Hause ums Leben, wie bei Verkehrsunfällen.

Kinderunfallversicherung

Die Folgen eines Unfalls, ein längerer Aufenthalt in Krankenhaus und die eingeschränkte Mobilität, werden meist von Kindern besonders drama­tisch empfunden. Hilfe für die jungen Betroffenen, um die Lebenssituation nach einem Unfall zu verbessern, muss finanziert werden. Mit einer privaten Kinderunfallversicherung können zum Beispiel eine durch den Unfall not­wendige spezielle Ausbildung oder Schulung oder der behindertenge­rechte Umbau der Wohnung bezahlt werden. Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Kindern nur, wenn der Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg passiert ist. Die private Kinderunfall­versicherung gilt in der Freizeit und in der Schule, zu Hause oder beim Sport. Auch sie schützt weltweit, rund um die Uhr. Bei Kindern unter zehn Jahren sind zusätzlich Vergiftungen - außer Nah­rungsmittelvergiftungen -, die zu Dauerschäden führen, im Versiche­rungsschutz eingeschlossen. Stirbt der Versicherungsnehmer, also der beitragszahlende Elternteil, wäh­rend der Vertragslaufzeit, wird die Unfallversicherung meist bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei weitergeführt. Mit einer Kinderinvaliditätsversiche­rung - etwa als Zusatzdeckung der privaten Kinderunfallversicherung - kann das Kind zusätzlich gegen krank­heitsbedingte Invalidität abgesichert werden.

  • Unfallversicherung mit Beitrags­rückzahlung

Gut geschützt, aber die Beiträge gibt es zurück: Die Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung bietet den Risikoschutz der privaten Unfallversi­cherung. Am Ende der vereinbarten Laufzeit des Vertrages - oder im Falle des Todes des Versicherten - werden die geleisteten Beiträge zurückgezahlt Dazu kommt noch eine während der Laufzeit wachsende Gewinnbeteili­gung aus den erwirtschafteten Kapital­erträgen. Alle Leistungen der Kapitalversiche­rung werden auch dann fällig, wenn der Versicherer schon für Unfälle ge­zahlt hat. Die Beiträge sind höher als bei einer reinen Unfallversicherung, dafür steht aber mit der Beitragsrückzahlung eine zusätzliche Kapitalleistung zur Verfü­gung.

  • Luftfahrtunfallversicherung

Bei Unfällen, die der Versicherte als Fluggast erleidet, leistet die private Unfallversicherung. Aber Sportflieger, professionelle Piloten und als Besat­zungsmitglieder Beschäftigte müssen eine Luftfahrtunfallversicherung ab­schließen, um den Versicherungs­schutz der privaten Unfallversicherung zu bekommen.

Unfallversicherung für Senioren

Fast 80 Prozent der tödlichen Unfälle im Haushalt betreffen ältere Menschen über 65 Jahre. Rund vier Millionen Senioren verletzen sich pro Jahr bei einem Sturz. Mehr als 100 000 - meistens sind ältere Frauen betroffen - erleiden einen Oberschenkelhalsbruch. Doch auch im Alter können Stürze und Verletzungen vermieden werden. Ältere Menschen sollten besonders darauf achten, dass die häusliche Umgebung frei von Stolperfallen ist. Hauseingang, Treppen und Gehweg sollten gut beleuchtet, Treppen mit rutschfestem Belag ausgestattet sein. Ein Lichtschalter gehört ans obere wie auch ans untere Ende der Treppe. Die jeweils erste und letzte Stufe, aber auch Schwellen, können farblich­ optisch hervorgehoben werden. Türschwellen können auch entfernt oder durch kleine Rampen entschärft werden. Strom- und Telefonkabel soll­ten fest an Boden oder Fußleiste fixiert sein. Vermeiden Sie den Gebrauch von Verlängerungsschnüren. Lose Teppiche sollten mit speziellen Haftmatten gegen Verrutschen gesichert werden. Besonders wichtig sind rutschfeste Badematten und rutschhemmende Aufkleber in Badewanne oder Dusche. Blumenständer oder Beistelltische können Barrieren sein. Wahre Stolperfallen sind im Flur oder auf der Keller­treppe abgestellte Einkaufstaschen, - körbe oder leere Flaschen.

Gerade für ältere Menschen gilt: Wer rastet, der rostet. Aktive Senioren, die sich viel bewegen oder regelmäßig Sport treiben, haben sehr viel weniger Unfälle und Knochenbrüche. Sie kön­nen ihre Bewegungen besser koordi­nieren. Auch die Knochenfestigkeit wird gefördert. Wer sich schon in jün­geren Jahren viel bewegt und regelmäßig Sport treibt, hat die besten Chancen, auch im Alter beweglich zu bleiben.

  • Private Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung

Schutz vor den finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung bietet neben der privaten Unfallversicherung auch die Berufsunfähigkeitsversicherung, die meist in Verbindung mit einer Lebensversicherung abgeschlos­sen wird. Beide Versicherungsarten decken dennoch unterschiedliche Risiken ab. So zahlt die private Unfallversicherung bei Schädigungen schon bei sehr nied­rigem Invaliditätsgrad. Sie hilft, die Folgekosten des Unfalls zu tragen und entschädigt gewissermaßen für den mit der Invalidität verbundenen Ver­lust an Lebensqualität. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet auch bei dauerhaften Schädi­gungen in Folge einer Krankheit - jedoch nur, wenn diese den Versicher­ten außer Stande setzen, weiter seinen Beruf auszuüben. Sie kompen­siert den Verlust des Einkommens, wenn die Invalidität eine weitere be­rufliche Tätigkeit unmöglich macht. Viele Berufe sind jedoch durchaus bei einem hohen Grad der Invalidität zu erfüllen. Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherungist eine umfas­sende Gesundheitsprüfung notwen­dig. Bei der Unfallversicherung ist dies nicht oder nur in einer weniger stren­gen Form erforderlich. Die individuelle Lebenssituation und die Abwägung der Risiken, gegen die der Einzelne sich und seine Familie absichern will, sind also jeweils ent­scheidend, ob eine private Unfallversi­cherung oder eine Berufsunfähigkeits­versicherung abgeschlossen wird. In den meisten Fällen wird beides sinnvoll sein.

  • Wer für den Versicherungsschutz wenig Geld einsetzen kann, sollte der eher eine BU- oder eine Unfallpolice abschließen?

Diese Entscheidung ist sehr schwierig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist auf Grund ihres großen Leis­tungsumfangs nicht billig zu haben.Wer sich diesen Schutz gar nicht leisten kann, findet in der privaten Un­fallversicherung eine günstige Alternative. Grundsätzlich ist aber zu raten, beide Versicherungen abzuschlie­ßen, denn sie ergänzen sich hervorragend. So zahlt die private Unfallversicherung schon ab einem Invaliditäts­grad von einem Prozent. Sie hilft, die Folgekosten des Unfalls zu tragen, und entschädigt gewissermaßen für den Verlust an Lebensqualität. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet auch bei dauerhaften Schädigungen in Folge einer Krankheit. Vo­raussetzung ist in der Regel eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit. Viele Berufe sind jedoch durch­aus bei einem hohen Grad der Invalidität voll zu erfüllen.

  • Defintion

Die Unfallversicherung dient zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile bei Unfällen. Die Leistungen sollen vor allem dazu dienen, entgehendes Einkommen im Zusammenhang mit dem Verlust der Arbeitsfähigkeit auszugleichen und im Todesfall Renten- oder Kapitalzahlungen an Hinterbliebene zu gewährleisten. Es handelt sich hierbei um eine Versicherung für berufliche und außerberufliche Unfälle (24-Stunden-Deckung) mit Weltgeltung.

Der Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung ist der Unfall.

Dieser wird durch den PAUKE-Begriff definiert: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen unfreiwillig auf ihren Körper einwirkendes Ereignis eine Gesundheitsschädigung erleidet.

In aller Regel bieten die Unfallversicherer darüber hinaus Versicherungsschutz für Fälle von erhöhten Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen an. Bei diesen Fällen fehlt die plötzliche Einwirkung von außen. Trotzdem entstehen Schäden wenn an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder zerreißen, was ein Unfall im Sinne dieser erweiterten Definition ist.

Wichtige Begriffe
  • Bergungskosten

Hierbei handelt es sich um die notwendigen Kosten, die durch die Such-, Rettungs-, Transport- und Bergungsaktionen von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten entstehen können.

Praxis-Beispiel:

Nach einem Unfall im Wintersport auf der Skipiste muss der Verletzte mit einem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen werden.

  • Eigenbewegung

Eigenbewegungen sind *willentliche Kraftanstrengungen*.

Praxis-Beispiel:

Der Versicherungsnehmer knickt beim Aussteigen aus dem Auto oder beim Treppensteigen auf normalen Boden mit dem Fuß um.

Der Versicherungsnehmer streckt sich beim Tennisspielen um einen hohen Ball zu erreichen.

  • Genesungsgeld

Für die gleiche Anzahl von Krankenhaustagen wird im Anschluss an das Krankenhaustagegeld das Genesungsgeld gezahlt. Die Höhe des Genesungsgeldes ist oftmals an die Höhe des Krankenhaustagegeldes gekoppelt.

  • Gliedertaxe

Die sogenannte Gliedertaxe dient zum Beurteilen des Invaliditätsgrades in der privaten Unfallversicherung. Diese kann je nach Versicherer abweichen.

  • Normale Gliedertaxe:

Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit:

eines Armes im Schultergelenk 70 %

•   eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %

•   eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %

•   einer Hand im Handgelenk 55 %

•   eines Daumens 20 %

•   eines Zeigefingers 10 %

•   eines anderen Fingers 5 %

•   eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70 %

•   eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %

•   eines Beines bis unterhalb des Knies 50 %

•   eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %

•   eines Fußes im Fußgelenk 40 %

•   einer großen Zehe 5 %

•  einer anderen Zehe 2 %

•   eines Auges 50 %

•   des Gehörs auf einem Ohr 30 %

•   des Geruchs 10 %

•   des Geschmacks 5 %



  • Gliedertaxe für Heilberufe

    :

Für Angehörige eines Heilberufes lässt sich eine besondere Gliedertaxe vereinbaren. Diese ist wie folgt gestaffelt:

Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit:

•   eines Armes oder einer Hand im Handgelenk 100 %

•   eines Daumens oder eines Zeigefingers 60 %

•   eines anderen Fingers 20 %

•   eines Beines oder eines Fußes 70 %

•   einer großen Zehe 8 %

•   einer anderen Zehe 3 %

•   eines Auges 80 %

•   des Gehörs auf beiden Ohren 70 %



  • Invaliditätssumme

Unter Invaliditätssumme versteht man die Geldleistung des Unfallversicherers, die bei dauerhafter Beeinträchtigung (Invalidität) der versicherten Person in Abhängigkeit vom festgestellten Invaliditätsgrad fällig wird. Sie besteht aus einer vereinbarten Grundsumme, die bei 100 % Invalidität fällig wird. Bei geringeren Invaliditätsgraden wird entsprechend anteilig gezahlt. Die Grundsumme kann durch Mehrleistungs- oder Progressionsvereinbarungen erhöht werden. Dabei erhöht sich mit höheren Invaliditätsgraden auch die Leistung, damit für den Versicherten besonders schwerwiegende Invaliditätsfälle finanziell abgesichert sind.

  • Kosmetische Operationen

Wenn durch einen Unfall oder die damit verbundene Operation ein Körperteil dauerhaft entstellt wird, ist eine kosmetische Operation notwendig. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine solche Operation nur, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.

  • Krankenhaustagegeld

Das Krankenhaustagegeld erhält der Versicherte wenn er aufgrund eines Unfalls stationär ins Krankenhaus kommt. Voraussetzung für die Bezahlung ist die medizinisch notwendige, vollstationäre Heilbehandlung. Erstattet werden auch erneute spätere Krankenhausaufenthalte, wenn sie wegen des Unfalls bedingt notwendig sind und innerhalb von zwei Jahren erfolgen.

  • Kurbeihilfe

Die in der privaten Unfallversicherung vertraglich zu vereinbarende Kurbeihilfe bietet Versicherungsschutz bei Kuraufenthalten. Vorausgesetzt die versicherte Person hat nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall oder wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen, innerhalb von drei Jahren vom Unfalltag an gerechnet, für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Wochen eine medizinisch notwendige Kur durchzuführen. Der Nachweis muss über ein ärztliches Attest geführt werden. Die Leistungshöhe ist begrenzt auf die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.

  • Leistungen bei tauchtypischen Gesundheitsschäden

Beim Tauchen können Gesundheitsschäden entstehen, die nicht die Merkmale eines Unfalles aufweisen, da oft das zeitlich eng begrenzte Ereignis, das den Schaden auslöst fehlt. Dies ist jedoch Voraussetzung für die Anerkennung als Unfall. Die meisten tauchtypischen Gesundheitsschäden entstehen aber durch den längeren Aufenthalt in tiefem Wasser. Ist diese Leistung mitversichert, so werden neben den Gesundheitsschäden auch Kosten für Dekompressionskammer vom Versicherer getragen.

  • Progression

Durch eine Progressionsklausel kann die Grundsumme einer vereinbarten Invaliditätsleistung gesteigert werden, um die versicherte Person bei höheren Invaliditätsgraden finanziell besser zu stellen. Sie setzt üblicherweise ab 25 % Invaliditätsgrad ein und steigert sich je nach vereinbartem Progressionsgrad bis 50 % um sich dann noch höher zu steigern.

  • Risiko-Sportarten

•   Drachenfliegen
•   Paragleiten
•   Go-Kart fahren
•   Ballonfahrten
•   Downhill fahren
•   Gleitschirmfliegen
•   Ultraleichtfliegen
•   Moto Cross
•   Motorfliegen
•   Boxen
•   Hängegleiten
•   Fallschirmspriengen
•   Ralleyfahrten
•   Segelfliegen
•   Tauchen

  • Rooming-In

Diese Leistung erlaubt den Müttern und Vätern oder anderen Bezugspersonen, mit einem kranken Kind im Krankenhaus zu leben und dort auch zu übernachten. Diese Leistung ist für Familien mit jungen Kindern empfehlenswert.

  • Schmerzensgeld/Leistung bei Knochenbruch

Viele Versicherungsgesellschaften bieten auch ein vertragliches Schmerzensgeld oder Leistung bei Knochenbrüchen an. Dieses beinhaltet für genau definierte Verletzungen und Brüche feste Prozentsätze der versicherten Schmerzensgeldsumme.

  • Todesfallleistung

Die Todesfallleistung bietet insbesondere zwei Vorteile: Wenn der Versicherte innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstirbt, erhalten die Hinterbliebenen den vorher vereinbarten Betrag ausgezahlt. Damit lassen sich dann z. B. auftretenden Kosten begleichen und eine finanzielle Rücklage bilden. Die Zahlung der vereinbarten Invaliditätsleistung erfolgt erst nach abgeschlossener Heilbehandlung, was oftmals mehrere Monate dauern kann. Viele Versicherungen leisten jedoch bereits in den ersten 12 Monaten nach dem Unfall eine Vorauszahlung in Höhe der vereinbarten Todesfallleistung wenn absehbar ist, dass sich der Invaliditätsgrad nicht bedeutend verbessern wird.

Wichtig:

Die Todesfallleistung stellt keinen ausreichenden Ersatz für eine Risikolebensversicherung dar. Zum Einen wird die Höhe der Leistung bei vielen Versicherungen auf ca. 10 bis 20 % der Invaliditätsleistung begrenzt, und zum Anderen deckt eine Unfallversicherung keine Todesfälle durch Krankheiten oder andere Ursachen ab.

  • Unfallrente

Hierbei handelt es sich um eine lebenslängliche Rentenleistung, wenn ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 50 % führt. Vereinbart wird ein fester monatlicher Rentenbetrag der in der Regel lebenslang gezahlt wird. Die Unfall-Rente wird hauptsächlich in Kombination mit der Invaliditätsleistung angeboten.

  • Unfall-Tagesgeld

Diese Form der Leistung wird vor allem für Freiberufler und Selbständige angeboten. Das Unfalltagegeld soll Leistungen der Krankenversicherung (Krankentagegeld) ergänzen. Dabei geht es vorrangig um die Absicherung vor finanziellen Schäden nach einem Unfall. Da das Krankenhaustagegeld und das Genesungsgeld nur bei einem Klinikaufenthalt gezahlt wird, können hier schnell finanzielle Einschränkungen auftreten. Für den Freiberufler bzw. Selbständigen ist aber jede Form des Arbeitsausfalls ein finanzieller Verlust. Dies trifft auch bei einem Unfall zu, der ambulant behandelt werden kann.

  • Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr

Die Unfallversicherung mit Beitrags- bzw. Prämienrückgewähr (abgekürzt: UBR oder UPR) ist eine besondere Form der privaten Unfallversicherung. Diese Versicherungsform ist eine Kombination aus einer Unfall- und einer Lebensversicherung. Es werden wesentlich höhere Beiträge fällig, da neben der reinen Risikounfallversicherung auch die Lebensversicherung bedient werden muss. Die Kosten für die Abdeckung des Unfallrisikos sowie die Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherers werden mit den Kapitalerträgen der Lebensversicherungskomponente bezahlt, so kann das Versicherungsunternehmen die einbezahlten Prämien (ohne Versicherungsteuer) nach Ablauf des Vertrages oder im Todesfall garantiert zuzüglich nicht garantierter überschussanteile zurückerstatten.

  • Unisex-Tarif

Entsprechend der Häufigkeit von Unfällen wurde bis 21.12.2012 von vielen Anbietern der Beitrag nach Geschlecht unterschieden. Darin sieht der Europäische Gerichtshof unter Bezugnahme auf die EU-Gleichstellungsverordnung eine Diskriminierung. Unisex-Tarife werden für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 21.12.2012 verpflichtend.

  • Mitwirkungsanteil

Haben Krankheiten oder Gebrechen bei dem Unfall mitgewirkt, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Der Mitwirkungsanteil gibt an, bis zu welchem Mitwirkungsanteil der Versicherer auf eine Minderung verzichtet.

  • Übergangsleistung

Nach vielen Unfällen kann ein Arzt den Invaliditätsgrad erst einige Zeit nach dem Unfall, in der Regel erst nach Abschluss des Heilverfahrens feststellen. Dies kann 12 bis 15 Monate dauern. Die übergangsleistungen unterstützen den Versicherten bei der Bezahlung von benötigten Hilfsmitteln, beispielsweise einem elektrischen Rollstuhl, einer Gehhilfe oder einem Treppenlift.

  • Versehensklausel

Diese Klausel kann unter Umständen sehr wichtig werden, denn unterlässt der Versicherungsnehmer fahrlässig (nicht vorsätzlich) gegenüber dem Versicherer seinen Obliegenheiten nachzukommen (z. B. rechtzeitige Schadenmeldung, Veränderungsanzeige bei Risikoänderungen etc.), besteht trotzdem Versicherungsschutz, sofern der Versicherungsnehmer nachweist, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wird/wurde.

Ausschlüsse

  • Die Ausschlüsse der Unfallversicherung gliedern sich in drei Gruppen:

Nicht versicherbare Personen

Nicht versicherbare Ereignisse

Ausgeschlossene Gesundheitsschädigungen

  • Nicht versicherbare Personengruppen:

Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert, sind dauernd Schwer- und Schwerstpflegebedürftige im Sinne der Pflegeversicherung Nicht versicherbar sind Geisteskranke

  • Nicht versicherbare Ereignisse:

•   Unfälle, die die versicherte Person dadurch erleidet, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder auszuführen versucht.

•   Unfälle infolge Geistes- oder Bewusstseinsstörungen wenn diese auf Trunkenheit, Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen.

•   Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.

•   Unfälle der versicherten Person als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges; bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeit.

•   Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.

•   Unfälle bei der Benutzung von Raumfahrzeugen.

•   Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.

  • Ausgeschlossene Gesundheitsschädigungen:

•   Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen,

•   Gesundheitsschäden durch Infektionen,

•   Gesundheitsschäden durch medizinische oder sonstige Eingriffe am Körper der versicherten Person,

•   Gesundheitsschäden durch Strahlen,

•   Gesundheitsschäden durch Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund,

•   Bauch- und Unterleibsbrüche, außer wenn sie durch eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Einwirkung entstanden sind.

Bei einigen Versicherern können bedingungsgemäß nicht versicherte Ereignisse oder ausgeschlossene Gesundheitsschädigungen durch den Einschluss von Klauseln mit in den Versicherungsumfang aufgenommen werden.

  • Schadenbeispiele

Die hier aufgeführten Beispiele dienen lediglich der vereinfachten Veranschaulichung. Ausführliche Definitionen hinsichtlich der Leistungsinhalte entnehmen Sie bitte den jeweils dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (= Rechtsgrundlage für die Leistungsbeurteilung/-prüfung).

Ein Schreiner schneidet Bretter für einen Schrank zurecht. Beim letzten Zuschnitt ist ist der Schreiner unkonzentriert und rutscht mit der rechten Hand ab. Dabei verliert er seinen Daumen und Zeigefinger.

Beim Skifahren muss der Versicherungsnehmer in einer Waldschneise einem umgestürzten Baum ausweichen. Bei diesem Manöver fährt der Versicherungsnehmer jedoch gegen einen anderen Baum, bleibt verletzt liegen und erfriert im Verlauf der Nacht bei Temperaturen von unter -15 Grad.

Beim joggen übersieht der Versicherungsnehmer einen am Boden liegenden mittleren Ast und knickt um. Dabei bricht sein linkes Wadenbein und die Bänder im Sprunggelenk reißen.

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