
Es gibt hier drei Möglichkeiten:
1. fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
2. außerordentlich aufgrund der Beitragserhöhung.
3. außerordentlich aufgrund des Schadens vom ________ .
Bitten Sie in dem Schreiben immer um eine Kündigungsbestätigung.
Am besten die Versicherungsverträge per Einschreiben kündigen, keinesfalls per
E-Mail.
Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung können Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
Wir haben ein Kündigungsschreiben für die Versicherung für Sie vorbereitet, gerne können Sie sich
das PDF Dokument ausdrucken.
Mit der Wohngebäudeversicherung sicherst du dein Haus oder deine Eigentumswohnung ab – oft deine größte Investition.
Versichert sind das Gebäude selbst, nicht der bewegliche Inhalt (dafür die Hausratversicherung).
Tipp: Prüfe Elementarrisiken, Versicherungssumme und den Wert-1914-/Neuwert-Mechanismus – nicht nur den Jahresbeitrag.
Tarife solltest du regelmäßig prüfen – besonders nach Sanierungen, höheren Bausummen oder bei Risiken wie Überschwemmung.
So bleiben Versicherungssumme, Bausteine und Beitrag passend zu deinem Gebäude.
Die verbundene Wohngebäudeversicherung deckt typischerweise Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel.
Ziel ist der Wiederaufbau oder die Sanierung des Gebäudes inklusive wichtiger Nebenkosten.
Mitversichert (wenn im Vertrag genannt): Garage, Carport, Garten- oder Gerätehaus, Zäune, Müllboxen,
Hauszubehör wie Markisen oder Dachantennen, maßgefertigte Einbauküchen. Photovoltaik und Solarthermie solltest du extra klären.
Standardgefahren:
- Feuer: Brand, Blitz, Explosion, Implosion, Löschwasser, Ruß, Flugzeugabsturz
- Leitungswasser: Rohrbruch, Heizung, Wasch-/Spülmaschine, oft auch Aquarien/Wasserbetten
- Sturm/Hagel: Sturm ab Windstärke 8 (Beaufort), Hagelschaden unabhängig davon
Elementar: Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck, Vulkanausbruch –
für viele Hausbesitzer sinnvoll (Zonierung z. B. über ZüRS).
Glasbruch: bei Panoramafenstern oder Wintergarten oft empfehlenswert.
Überspannung: wenn nicht in der Hauptpolice enthalten.
Öltank: Haftung und Folgeschäden bei leckendem Tank absichern.
Photovoltaik: eigene Police oder Erweiterung; bei Einspeisung ggf. Betriebshaftpflicht.
Viele Tarife nutzen den Gebäudeversicherungswert 1914 als Rechenbasis: Neubauwert geteilt durch den
Baupreisindex (Statistisches Bundesamt) ergibt den 1914er Wert. Mit dem gleitenden Neuwertfaktor
passt sich die Summe an steigende Baukosten an und vermeidet Unterversicherung.
Zur Wertermittlung hilft oft ein Wertermittlungsbogen – nach Umbauten die Summe anpassen.
Das Zonierungssystem ZüRS (GDV) stuft Flächen nach Überschwemmungs- und Starkregenrisiko ein
(Gefährdungsklassen GK0–GK4). Das beeinflusst Elementar-Tarife und Verfügbarkeit in Hochwasserlagen.
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (z. B. Haus im Winter unbeheizt, Wasserzulauf nicht abgestellt)
- Kaminbrand, bewusst erhitzte Gegenstände
- Grundwasser, Überschwemmung, Rückstau ohne Elementar-Baustein
- Schäden vor Fertigstellung oder während längerer unbenutzter Umbauzeit
- Sturm unter Windstärke 8, Schäden durch undichte Fenster
- Mobiliar im Haus (Hausrat)
- Krieg, innere Unruhen, Kernenergie
Viele dieser Risiken sind als Elementar oder Zusatz gegen Mehrbeitrag versicherbar.
Wie bei der Hausratversicherung gilt bei längerem Leerstand, Baumaßnahmen oder gewerblicher Nutzung oft
Gefahrerhöhung – informiere deinen Versicherer rechtzeitig.
Die Versicherung zahlt Wiederherstellung, oft auch Mehrkosten durch behördliche Auflagen, Preissteigerungen bis zur Reparatur
oder Verkehrssicherungsmaßnahmen (z. B. Absperrung nach Großbrand).
Kündigung: ordentlich drei Monate vor Vertragsende; nach Schadenfall innerhalb eines Monats nach Entscheidung;
bei Langzeitverträgen ab 1994 ggf. Sonderregeln. Bei gleitender Neuwertversicherung gibt es oft kein Sonderkündigungsrecht
nach Prämienerhöhung – trotzdem lohnt ein Vergleich.
- Rauchmelder und Feuerlöscher, keine brennbaren Flüssigkeiten im Keller lagern
- Fenster/Rollläden sichern, Leitungen und Heizung warten, Frostschutz im Winter
- Rückstauanlage bzw. Rückschlagventil prüfen
- Bäume fachgerecht pflegen, Dach und Dachrinnen vor Sturm kontrollieren
Einfamilienhaus: Du versicherst das gesamte Gebäude inkl. Nebengebäude – Versicherungssumme an Neubauwert und Umbauten anpassen.
Doppel- und Reihenhaus: Grenzwände und gemeinsame Leitungen im Vertrag klären; Schäden am Nachbargebäude können die Privathaftpflicht betreffen.
Eigentumswohnung: Die WEG versichert oft nur Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade, Treppenhaus).
Für deine Wohnung brauchst du eine eigene Wohngebäudeversicherung für Wände, Böden und Einbauten in deiner Einheit – Inhalt weiterhin über Hausrat.
Während der Bauphase greift die normale Wohngebäudeversicherung meist noch nicht.
Für Rohbau und Bauleistungen brauchst du Bauleistungsversicherung bzw. beim Bauherren Bauherrenhaftpflicht –
Neubau- und Bauversicherung separat prüfen.
Nach Fertigstellung Police zeitnah abschließen; jede größere Sanierung (Dach, Anbau, Heizung) der Versicherung melden und die Summe erhöhen.
Der Beitrag hängt von Bauart (Massiv, Holz), Wohnfläche, Baujahr, Postleitzahl, Selbstbeteiligung und Zusatzbausteinen ab.
Grober Rahmen für ein Einfamilienhaus:
- Basis (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel): oft 200–400 € pro Jahr
- mit Elementar in risikoreichen Lagen: häufig deutlich mehr
Zu niedrige Versicherungssumme spart am Beitrag, kann im Totalschaden aber zu erheblicher Eigenleistung führen (Unterversicherung).
Gleitender Neuwert und regelmäßige Wertermittlung sind meist sinnvoller als der günstigste Einstiegstarif.
1. Gefahr bannen (Feuer löschen, Wasser abdrehen, Strom abschalten)
2. Versicherung und ggf. Polizei/Feuerwehr informieren
3. Schäden fotografieren, nichts wegwerfen, bevor der Gutachter kommt
4. Notwendige Notmaßnahmen dokumentieren (Rechnungen, Handwerker)
5. Schadenanzeige fristgerecht – Fristen stehen im Vertrag
Die Versicherung regelt oft Handwerker über Partnernetze; du darfst in der Regel auch selbst beauftragen, wenn der Vertrag es erlaubt.
Bei Denkmalschutz oder historischen Materialien (Fachwerk, Reetdach) sind höhere Wiederherstellungskosten möglich –
im Vertrag Denkmalschutzklausel oder erweiterte Summe prüfen.
Holzhaus und Passivhaus: manche Tarife haben Einschränkungen oder Zuschläge – beim Vergleich Bauweise angeben.
Photovoltaik auf dem Dach: Leistung und Wert der Anlage extra versichern; Einspeisevertrag und Wartung dokumentieren.
Vermietest du das Haus oder eine Wohnung, kann sich die Nutzung ändern – Versicherer informieren.
Mieter haften nicht für Gebäudeschäden am Haus; deine Wohngebäudeversicherung bleibt deine Absicherung als Eigentümer.
Zweitwohnung oder längerer Leerstand (z. B. über 60 Tage): Gefahrerhöhung melden, Frost- und Einbruchschutz sicherstellen.
Brauche ich Elementar? In vielen Regionen ja – ohne Baustein zahlt die Police bei Hochwasser und Rückstau oft nicht.
Was ist der Unterschied zu Hausrat? Wohngebäude = festes Gebäude; Hausrat = Möbel und bewegliche Sachen.
Zahlt die Versicherung bei Totalschaden den Neubauwert? Bei Neuwert-/gleitender Neuwertversicherung in der Regel ja, abzüglich Selbstbeteiligung – Vertragswortlaut prüfen.
Kann ich die Police monatlich zahlen? Oft ja; Jahreszahlung ist meist günstiger.
Was passiert nach einem Schaden mit dem Beitrag? Mögliche Beitragserhöhung oder Kündigung – danach Vergleich lohnt sich.
- Ausreichende Versicherungssumme (1914er Wert / Neuwert)
- Elementarschäden und ZüRS-Einstufung deines Standorts
- Leitungswasser inkl. Rohre außerhalb des Gebäudes, Öltank, Glas, Überspannung
- Photovoltaik und Nebengebäude im Vertrag
- Mehrkosten durch behördliche Auflagen und Preissteigerung