Um das Zertifikat zu erhalten, müssen Riester-Verträge
>> garantieren, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge, also die selbst eingezahlten Beiträge plus staatlicher Zulage, zur Verfügung stehen. Dies bedeutet: Das Vorsorgekapital ist vor Verlusten geschützt und bleibt in jedem Fall erhalten.Auszahlungen aus Riester-Verträgen werden inklusive Zulagen und Erträgen in voller Höhe besteuert.
Dies gilt immer dann, wenn die Beiträge gefördert wurden. Das gilt auch für den Vorsorgevertrag eines Ehepartners, der
nicht selbst, sondern nur „abgeleitet" förderberechtigt ist.
Rentenleistungen, denen nicht geförderte Beiträge zugrunde liegen, etwa weil der Versicherte nicht zu den
Förderberechtigten gehört, werden mit ihrem Ertragsanteil versteuert.
Bei Kapitalentnahme für selbst genutztes Wohneigentum gilt: Das in die Immobilie eingebrachte Vermögen wird
fiktiv nachgelagert besteuert. Der Anbieter führt zu diesem Zweck ein sogenanntes „Wohnförderkonto". Die
Begleichung der Steuerschuld im Alter kann auf zwei Wegen geschehen. Wer die Steuern in einer Summe aufbringt, zahlt
auf 70 Prozent des geförderten Kapitals den individuellen Steuersatz. Steht das Geld zur Begleichung der Steuerschuld
nicht zur Verfügung, kann das Kapital kontinuierlich über einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren versteuert werden.
Die staatliche Förderung besteht aus zwei Teilen: aus der jährlichen Zahlung einer Zulage, die sich aus einer
Grund- und einer Kinderzulage zusammensetzt, und aus der Möglichkeit, die Beiträge als Sonderausgaben bei der Steuererklärung
geltend zu machen.
Die Grund- und Kinderzulage beträgt jährlich 185 Euro pro Person und 185 Euro pro Kind. Für ab dem
1. Januar 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage künftig 300 Euro jährlich.
Zertifizierte Riester-Verträge werden von Lebensversicherungsunternehmen, Banken, Fondsgesellschaften und
Bausparkassen angeboten. Es gibt unterschiedliche Varianten: private Rentenversicherungen, Banksparpläne, Fondssparpläne
und verschiedene Anlageformen beim sogenannten „Wohnriester".
Zu beachten ist, dass die Kinderzulage nur über den Zeitraum gezahlt wird, in dem die Familie für das Kind Kindergeld erhält.
Entfällt der Anspruch auf Kindergeld, etwa weil das Kind eigenes, zu hohes Einkommen hat, wird die Kinderzulage gestrichen.
Eventuell zu viel gezahlte Zulagen müssen zurückerstattet werden.
Seit 2008 wird allen Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein sogenannter
Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 Euro auf den RiesterVertrag gezahlt.
Diese Angebote bieten eine lebenslange Leibrente mit garantierten Leistungen und einer zusätzlichen
Überschussbeteiligung. Bei der Anlage des Vorsorgekapitals steht die Sicherheit im Vordergrund.
Anders als Banken
und Fondsgesellschaften, rechnen die meisten Versicherer eine garantierte Rente aus. Wer wie vereinbart spart, weiß
bereits zu Vertragsbeginn genau, wie hoch seine Riester-Rente später mindestens ausfallen wird. Einige Lebensversicherer
bieten auch fondsgebundene Riester-Renten an. Bei diesen Angeboten werden Teile des Kapitals in Investmentfonds angelegt.
Die Riester-Förderung wird auch für Banksparpläne gewährt, wenn die Angebote den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Banken rechnen zu Vertragsbeginn keine garantierten lebenslangen Renten aus. Sie schließen bei Vertragsbeginn zusätzliche Rentenversicherungen für ihre Kunden ab, aus denen ab dem 85. Lebensjahr Leibrenten fließen.
Riester-Fondssparpläne bieten ebenfalls einen Kapitalerhalt und bei guter Börsenentwicklung die Aussicht auf zusätzliche Wertsteigerungen. Zu beachten ist: Die Garantie, dass bei Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulage zur Verfügung stehen, bezieht sich nur auf das Ende der Ansparzeit. Bei vorzeitiger Kapitalentnahme sind daher auch Verluste möglich.
Die Riester-Förderung kann zum Kauf, Bau oder zur Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Gefördert wird nur der eigene Hauptwohnsitz, jedoch keine Zweitimmobilien oder Ferienhäuser. Dafür stehen zur Verfügung:
Der zertifizierte Vertrag wird zeitgleich mit der Aufnahme des Darlehens abgeschlossen. >> Bausparverträge mit Zertifikat Die Entnahme des Angesparten und eine Darlehensaufnahme ist nach der Ansparzeit möglich. >> zertifizierte Vorfinanzierungsdarlehen Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus einem tilgungsfreien Darlehen und einem Sparvertrag, bei dem bei Vertragsabschluss unwiderruflich vereinbart wird, dass dasSparkapital zur Darlehenstilgung eingesetzt wird.
Wer zum Kreis der Förderberechtigten gehört, ist nicht verpflichtet, eine Riester Rente abzuschließen. Die Riester-Rente ist
ein freiwilliges Vorsorgeangebot. Eine bestimmte Anlageform ist ebenfalls nicht vorgeschrieben.
Die Staatsangehörigkeit spielt bei der Förderberechtigung grundsätzlich keine Rolle. Ausländer sollten aber beachten, dass sie
die staatliche Zulage und Steuervorteile möglicherweise zurückzahlen müssen, wenn sie in ihr Heimatland zurückkehren.
Um die volle steuerliche Förderung für das ganze Jahr zu erhalten, reicht ein Monat Förderberechtigung aus, zum Beispiel eine
versicherungspflichtige Tätigkeit. Die Beiträge für den Vorsorgevertrag müssen jedoch für den kompletten Zeitraum eingezahlt
werden.
Riester-Verträge sind im Falle von Arbeitslosigkeit vor der vorzeitigen Verwertung geschützt, deshalb sind sie für alle
Arbeitnehmer zusätzlich attraktiv.
>> freiwillig Versicherte und nicht versicherungspflichtige Selbstständige,
>> Pflichtversicherte der berufsständischen Versorgungswerke,
>> Rentner, die eine Altersrente, eine Teil-Erwerbsminderungsrente oder eine Teil-Berufsunfähigkeitsrente erhalten
>> Sozialhilfeempfänger,
>> Bezieher von Leistungen für Bergbauversicherte,
>> versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte.
Ein Anliegen des damaligen Bundesarbeitsministers Walter Riester war es, Familien mit Kindern die eigenverantwortliche
Altersvorsorge mit staatlicher Hilfe zu erleichtern. Deshalb unterteilt sich die Riester-Zulage in eine Grundzulage, die
der Versicherte erhält, und eine Kinderzulage, die pro Kind gezahlt wird. Daher ist die Riester-Rente vor allem für Familien
mit geringem Einkommen besonders lohnend. In vielen Fällen ist die Zulage vom Staat erheblich höher als die selbst eingezahlten
Beiträge.
Eine interessante Vorsorgemöglichkeit ist die Riester-Rente auch für junge Leute, die einen Einstieg in ihre private
Altersvorsorge suchen, weil diese von der Absenkung des Rentenniveaus aus der gesetzlichen Rentenversicherung besonders
betroffen sind (s. S. 8). Weil das Vorsorgevermögen von Riester-Verträgen im Falle von Arbeitslosigkeit vor der vorzeitigen
Verwertung geschützt ist, sind Riester-Verträge für alle Arbeitnehmer zusätzlich attraktiv.
Gut verdienende Singles und Beamte machen mit einem Riester-Vertrag ebenfalls nichts falsch. Zusätzliche
Steuererleichterungen sorgen für eine attraktive Rendite.
Riester-Verträge können mit zusätzlichen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen kombiniert werden. Die staatliche
Förderung wird dadurch nichtge- fährdet. Ein Teil der Beiträge wird entsprechend für den Risikoschutz verwendet, die spätere
Rente fällt dadurch geringer aus. Allerdings dürfen nur maximal 15 Prozent des Gesamtbeitrages in Invaliditätsleistungen
fließen.
Eine Hinterbliebenenrente kann ebenfalls in den Vertrag eingeschlossen werden, ohne die staatliche Förderungzu gefährden. Zu
beachten ist jedoch, dass diese Zusatzabsicherung die eigene Rente im Alter mindert. Daher ist zu überlegen, ob Angehörige
nicht besser mit einer separaten Risikolebensversicherung abgesichert werden sollten.
Das im Todesfall zur Verfügung stehende Vorsorgekapital aus der Riester-Rente kann zwar vererbt werden. In diesem Fall werden
jedoch bereits gewährte Zulagen und steuerliche Erleichterungen abgezogen. Die Förderung bleibt nur dann erhalten, wenn der
hinterbliebene Ehepartner das Restkapital auf einen eigenen Riester-Vertrag überträgt oder sich das Geld als laufende
Hinterbliebenenrente auszahlen lässt. Voraussetzung ist auch, dass er nicht dauernd getrennt von seinem verstorbenen Partner gelebt hat.
Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die Riester-Rente weiter verbessert. Bürokratische Erleichterungen und mehr Flexibilität machen sie noch attraktiver.
Um die staatliche Zulage zu bekommen, muss ein Antrag gestellt werden, im Prinzip jedes Jahr aufs Neue. Wer mehrere
Riester-Verträge abgeschlossen hat, muss sich entscheiden, auf welchen Vertrag die Zulage gezahlt werden soll.
Der Versicherte kann den Antrag auch nur einmal stellen und alles Weitere seinem Vertragsanbieter überlassen. Damit wird
das Versicherungsunternehmen schon bei Vertragsabschluss beauftragt, die Zulage jedes Jahr automatisch zu beantragen.
Zu beachten ist, dass der Versicherer auch weiterhin über alle Veränderungen informiert werden muss, die sich auf die Höhe
der Zulage auswirken können, etwa beim Familienstand, bei der Kinderzahl oder beim beruflichen Status.
Die Bevollmächtigung des Versicherers kann jederzeit widerrufen werden. Dazu reicht ein Widerruf jeweils zum Jahresende.
Im darauffolgenden Jahr muss der Versicherte sich dann wieder selbst um die Beantragung seiner Zulage kümmern.
In der Regel bekommt er das entsprechende Formular rechtzeitig von seinem Versicherer zugeschickt.
Um Versicherten mit Zahlungsschwierigkeiten entgegenzukommen, müssen die Beiträge für Riester-Verträge nicht mehr regelmäßig eingezahlt werden. Der Kunde kann so flexibel zahlen, wie es seine finanziellen Verhältnisse erlauben. Für eine optimale Altersvorsorge sind allerdings regelmäßige Beitragszahlungen zu empfehlen. Wenn der Vertrag während eines gesamten Beitragsjahres ruht, besteht in diesem Jahr kein Anspruch auf die Zulage und den Sonderausgabenabzug.
Wer seinen Riester-Vertrag kündigen und das gesparte Vorsorgekapital entnehmen will, kann dies mit einer Kündigungsfrist von maximal drei Monaten zum Quartalsende. Zu beachten ist aber, dass die Zulage und die Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen, wenn das Kapital nicht unmittelbar auf einen anderen zertifizierten Riester-Vertrag übertragen wird.
Mit Beginn des Rentenbezuges dürfen einmalig maximal 30 Prozent des Altersvorsorgevermögens aus der Riester-Rente entnommen werden. Das Geld steht zur freien Verfügung und muss nicht wieder in den Vertrag eingezahlt werden. Diese Leistung ist beispielsweise für Berufsaussteiger gedacht, die bei Eintritt in den Ruhestand eine größere Geldsumme brauchen.
Wer eine sogenannte Kleinbetragsrente zu erwarten hat, kann sich das Geld nun wahlweise auch als Kapitalabfindung auszahlen lassen, ohne die staatliche Förderung zu gefährden. In diesem Fall wird keine lebenslange Rente ausgezahlt, sondern der Vertrag endet mit Auszahlung der gesamten Vorsorgesumme. Kleinbetragsrenten sind Renten, die geringer ausfallen als ein Prozent der sogenannten Bezugsgröße der Sozialversicherung. Im Jahr 2011 sind dies Renten, deren Höhe monatlich nicht mehr als 25,55 Euro erreicht.
Neu ist auch, dass Versicherte statt der maximal zwölf Monatsrenten eine einmalige Jahresrente wählen können.
In beiden Fällen ist zu beachten, dass die Kapitalauszahlungen in voller Höhe der Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz unterliegen (nachgelagerte Besteuerung).
Ebenso wie Betriebsrenten sind auch Riester-Renten bei Arbeitslosigkeit vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt. Voraussetzung dafür ist, dass sie mit staatlicher Förderung aufgebaut wurden.
Wer mit staatlicher Förderung vorsorgen will, muss eigene Beiträge einzahlen und einige Regeln beachten. Dies ist bei näherem Hinsehen gar nicht so kompliziert.
Die volle Zulage - 175 Euro Grundzulage und 185 bzw. 300 Euro pro Kind-gibt es nur, wenn der Versicherte einen sogenannten Mindesteigenbeitrag beisteuert. Dieser Beitrag ist jeweils abhängig von den im Vorjahr erzielten rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkünften. Bei Beamten werden die Besoldung beziehungsweise die Amtsbezüge zugrunde gelegt. Wer weniger als den Mindesteigenbeitrag einzahlt, erhält die Zulage nur anteilig. >> Grundsätzlich spielt es keine Rolle, aus welchen Quellen die Beiträge stammen. Eine Ausnahme sind vermögenswirksame Leistungen. Hierfür gibt es keine Zulage. Dies gilt auch für prämienbegünstigte Aufwendungen, zum Beispiel Aufwendungen, für die eine Wohnungsbauprämie gewährt werden kann.
Als unmittelbar Zulageberechtigter müssen Sie Beiträge in Ihren zertifizierten privaten Altersvorsorgevertrag
oder in eine geförderte betriebliche Altersversorgung einzahlen. Damit die Zulage in maximaler Höhe
(154 Euro als Grundzulage und für Kinder 185 Euro bei Geburten vor 2008 und 300 Euro bei Geburten ab 2008)
gezahlt wird, müssen Sie für jedes Jahr einen Beitrag in gesetzlich festgelegter Mindesthöhe einzahlen (Mindesteigenbeitrag).
Der Mindesteigenbeitrag errechnet sich aus 4 Prozent der maßgeblichen Vorjahreseinnahmen abzüglich der Zulage.
Der Mindesteigenbeitrag ist nach oben auf 2.100 Euro (Eigenbeitrag und Zulage) begrenzt.
Sie müssen mindestens den Sockelbetrag als Mindesteigenbeitrag zahlen,
falls der errechnete Mindesteigenbeitrag geringer ist als der Sockelbetrag oder
falls Sie im Vorjahr kein positives Einkommen erzielt haben.
Ab 1.1.2005 beträgt der Sockelbetrag einheitlich 60 €.
Sie können auch mehr als den Mindesteigenbeitrag einzahlen, um Ihren persönlichen
Vorsorgebedarf zu sichern. Dadurch erhalten Sie zwar keine höheren Zulagen,
aber Sie erhöhen Ihr Altersvorsorgekapital und somit Ihre künftige Rentenleistung.
Die Zulage wird entsprechend gekürzt, wenn Sie einen geringeren Beitrag als den Mindesteigenbeitrag beziehungsweise den Sockelbetrag einzahlen.
Ehepaare, bei denen beide Partner förderberechtigt sind, rechnen ihren jeweiligen Mindestbeitrag getrennt aus. Ist nur ein Ehepartner förderberechtigt, zahlt der Förderberechtigte seinen Mindestbeitrag ein. Der nicht förderberechtigte Partner muss keine eigenen Beiträge einzahlen. Auf seinen Vorsorgevertrag fließt nur die Zulage. Um den Mindesteigenbeitrag des förderberechtigten Partner zu ermitteln, werden die beiden Zulagen zusammengerechnet.
Wer so wenig verdient, dass sein errechneter Mindesteigenbeitrag geringer ist als der sogenannte Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro, oder im Jahr zuvor gar kein Einkommen erzielt hat, zahlt dennoch mindestens den Sockelbeitrag. Um die volle Zulage zu erhalten , müssen Geringverdiener also wenigstens 60 Euro im Jahr in ihren Riester-Vertrag einzahlen.
Förderberechtigte können so viele RiesterVerträge abschließen, wie sie wollen. Gefördert werden aber nur maximal zwei Vorsorgeverträge. Zum Beispiel eine Betriebsrente und ein privater Riester-Vertrag. Die Zulage gibt es aber immer nur einmal, sie wird dann auf die beiden Verträge verteilt. Ehepartner, die selbst nicht förderberechtigt sind, können die Zulage nur für einen Vertrag bekommen. Der Sonderausgabenabzug kann auch für mehr als zwei Verträge genutzt werden.
Nicht nur die Eigenbeiträge, auch die Zulage können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden.
Die dadurch erzielten Gutschriften werden nicht wie die Zulage direkt auf den Riester-Vertrag überwiesen, sondern vom Finanzamt mit etwaiger Steuerschuld verrechnet beziehungsweise ausgezahlt.
Das Finanzamt geht in jedem Fall davon aus, dass eine Zulage gewährt wurde, und prüft im Rahmen
der sogenannten Günstigerprüfung, ob die Steuerentlastung über den Sonderausgabenabzug vorteilhafter als die Zulage ist. Wenn ja, führt der Differenzbetrag zu einer zusätzlichen Steuerermäßigung.
Ob sich der Sonderausgabenabzug lohnt oder nicht, hängt vom Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem Einkommen ab.
In der Regel profitieren vor allem Singles ohne Kinder davon. Bei Familien mit Kindern ist die Riester-Förderung über die Zulage aber insgesamt deutlich höher.
>> Werseine Riester-Beiträge und die Zulage steuerlich ansetzen will, braucht eine Bescheinigung von seinem Versicherer
über die gezahlten Beiträge und reicht sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung zusammen mit der ausgefüllten Anlage AV beim Finanzamt ein.
>> Weil der Sonderausgabenabzug nur einen über die Zulage hinaus gehenden Betrag erbringen kann, muss die Zulage
in jedem Fall beantragt werden. Auch dann, wenn schon im Vorfeld klar ist, dass die Steuerentlastung höher ist.
Dies ist grundsätzlich möglich. Allerdings gehen dann bereits gewährte Zulagen und steuerliche Erleichterungen verloren. Die Förderung bleibt nur dann erhalten, wenn der hinterbliebene Ehepartner das Restkapital auf einen eigenen RiesterVertrag überträgt oder sich das Geld als laufende Hinterbliebenenrente auszahlen lässt. Eine Waisenrente an die kindergeldberechtigten Kinder ist ebenfalls unschädlich.
Gewährte Zulagen und Steuervorteile gehen nur dann verloren und müssen zurückgezahltwerden, wenn man sich außerhalb der EU niederlässt. Das übrige Vorsorgekapital bleibt jedoch erhalten.
Ja, sofern sie in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland pflichtversichert sind bzw. als Beamter in der Beamtenversorgung. Das gilt i.d.R. für diejenigen, die in Deutschland arbeiten, aber im Ausland wohnen. Keine RiesterFörderung gibt es für Verträge ab 1. Januar 2010 im umgekehrten Fall: wer in Deutschland wohnt, aber im EU-Nachbarland arbeitet, gehört meist dem dortigen und nicht dem deutschen Rentenversicherungssystem an. Ein Anspruch auf Förderung ergibt sich dann nicht. Ältere Verträge genießen einen Vertrauensschutz.
Mit dem Alterseinkünftegesetz müssen die Beiträge für Riester-Verträge nicht mehr regelmäßig eingezahlt werden. Der Kunde kann so flexibel zahlen, wie es seine finanziellen Verhältnisse erlauben. Wenn der Vertrag während eines gesamten Beitragsjahres ruht, besteht in diesem Jahr kein Anspruch auf die Zulage und den Sonderausgabenabzug.
Die Kündigung ist jederzeit mit einer Kündigungsfrist von maximal drei Monaten zum Quartalsende möglich. Zu beachten ist aber, dass die Zulage und die Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen, wenn das Kapital nicht unmittelbar auf einen anderen zertifizierten Riester-Vertrag übertragen wird.
Erst bei Eintritt in den Ruhestand können einmalig maximal 30 Prozent des Vorsorgekapitals entnommen werden, ohne die staatliche Förderung zu gefährden.
Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsendejederzeit gekündigt werden. Wird dasVorsorge- kapital anschließend in einen neuen zer- tifizierten Vertrag eingezahlt, bleibt die Förderung erhalten. Allerdings kann ein Anbieterwechsel mit Kosten verbunden sein.
Derartige Vereinbarungen sind möglich, das Gesetz schreibt lediglich den frühesten Auszahlungszeitpunkt mit Vollendung des 60. Lebensjahrs vor.
Riester-Renten lohnen sich nicht nur für Familien. Sie bieten auch Alleinstehenden hohe Sicherheit bei attraktiver Rendite. Singles mit gutem Einkommen profitieren von zusätzlichen Steuerersparnissen.
Viele Anbieter verzichten auf eine Altersbegrenzung. Wegen ihrer hohen Sicherheit und der staatlichen Förderung lohnt sich die Riester-Rente im Vergleich zu privaten Geldanlagen auch im fortgeschrittenen Alter.
Für den Förderberechtigten ändert sich nichts. Der Partner mit einer abgeleiteten Förderberechtigung verliert seinen Anspruch auf die künftigen Zulagen.
Immer dann, wenn das Vorsorgekapital nicht mehr für eine lebenslange Rente verwendet wird. Auch bei einer Kündigung handelt es sich um eine sogenannte schädliche Verwendung.