
Es gibt hier drei Möglichkeiten:
1. fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
2. außerordentlich aufgrund der Beitragserhöhung.
3. außerordentlich aufgrund des Schadens vom ________ .
Bitten Sie in dem Schreiben immer um eine Kündigungsbestätigung.
Am besten die Versicherungsverträge per Einschreiben kündigen, keinesfalls per
E-Mail.
Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung können Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
Wir haben ein Kündigungsschreiben für die Versicherung für Sie vorbereitet, gerne können Sie sich
das PDF Dokument ausdrucken.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt eine monatliche Rente, wenn du deinen Beruf wegen Krankheit oder Unfall
nicht mehr ausüben kannst. Dein Einkommen ist oft dein wichtigstes Vermögen – die gesetzliche Erwerbsminderungsrente
deckt die Lücke in der Regel nicht.
Tipp: Vergleiche nicht nur den Beitrag, sondern Verweisungsklauseln, Leistungsdefinition und Gesundheitsfragen.
Früh abschließen ist meist deutlich günstiger.
Laut Deutscher Rentenversicherung wird etwa jeder vierte Erwerbstätige vor dem Rentenalter berufs- oder erwerbsgemindert.
Ursachen sind oft Erkrankungen von Wirbelsäule und Muskeln, Herz-Kreislauf und zunehmend auch psychische Erkrankungen –
nicht nur „gefährliche“ Berufe. Auch Bürotätigkeit schützt dich nicht automatisch ab.
Berufsunfähigkeitsversicherung: du kannst deinen erlernten oder ausgeübten Beruf (und vergleichbare Tätigkeit) nicht mehr ausüben –
starker Schutz fürs Einkommen.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU): du kannst keine zumutbare Erwerbstätigkeit mehr ausüben – deutlich strenger, Beitrag oft niedriger;
ähnelt der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.
Gesetzlich: Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, erhält keine klassische Berufsunfähigkeitsrente mehr, sondern Erwerbsminderungsrente
(oft nur rund ein Drittel des letzten Bruttoeinkommens bei voller EM, wenn du weniger als drei Stunden täglich arbeiten kannst).
Für die meisten Berufstätigen ist die echte BU die sinnvollere Absicherung – EU nur als Kompromiss, wenn BU nicht mehr machbar ist.
Typische Tarifdefinition: wegen Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich mindestens sechs Monate
nicht in der Lage, den zuletzt ausgeübten Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die Ausbildung und bisheriger Lebensstellung entspricht.
Leistung oft ab 50 % Berufsunfähigkeit (je nach Vertrag auch anders staffelbar).
Pflegebedürftigkeit kann in manchen Tarifen BU auslösen – Bedingungen prüfen.
Ohne diesen Verzicht darf der Versicherer theoretisch auf einen anderen Beruf verweisen, den du nie ausgeübt hast –
die Leistung entfällt dann. Du solltest einen Tarif wählen, der die abstrakte Verweisung ausschließt.
Konkrete Verweisung betrifft nur Tätigkeiten, die du bereits ausübst; sie ist tariflich oft noch möglich.
Achte zusätzlich darauf, dass Verweisung nur gilt, wenn du dort nicht deutlich weniger verdienst.
Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen deinem Nettoeinkommen und den Einnahmen bei Berufsunfähigkeit
(gesetzliche Rente, evtl. andere Versicherungen). Faustregel: etwa 75–80 % des Nettos als BU-Rente anstreben –
oder die festen monatlichen Fixkosten plus Puffer absichern.
Bei Selbstständigen fehlt oft gesetzlicher Rentenschutz; Einkommen wird meist über Steuerunterlagen der letzten Jahre nachgewiesen.
Gründer starten oft mit begrenzter Rente (z. B. 500–1.000 €) und Dynamik/Nachversicherung zum Ausbau.
Selbstständige BU: eigener Vertrag – flexibel, unabhängig von Lebens- oder Rentenversicherung; bei Engpässen oft besser nur BU weiterzahlen als Hauptvertrag plus Zusatz.
BU-Zusatz (BUZ): an Kapital-, Risiko- oder Rentenversicherung gekoppelt – oft günstiger, aber an den Hauptvertrag gebunden.
Grundsätzlich: eigenständige BU bevorzugen, wenn du die Wahl hast.
- Leistungsgrad: ab 25 %, 50 % oder 100 % BU – Staffelregel bei Teilschaden
- Prognosezeitraum: meist 6 Monate (kundenfreundlich)
- Verweisung: Verzicht auf abstrakte Verweisung
- Dynamik: Beitrag und Rente steigen mit – Schutz bei steigendem Einkommen
- Nachversicherungsgarantie: Rente ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen (Heirat, Kind, Gehalt)
- Ausschlussklauseln: Vorerkrankungen können vom Schutz ausgenommen sein – genau lesen
- Berufswechsel: seriöse Tarife versichern den aktuell ausgeübten Beruf
- Rückwirkung: nach 6 Monaten ununterbrochener BU oft rückwirkende Zahlung
Der Versicherer prüft dein Risiko einmal vor Vertragsbeginn – Beitrag und Annahme hängen von Beruf, Alter, Gesundheit und Hobbys ab.
Alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten – sonst kann die Leistung verweigert werden, auch nach Jahren (nicht nur 5 Jahre Rücktrittsfrist bei vorsätzlicher Täuschung).
Bei hoher Rente oder Vorerkrankungen: Zusatzfragebogen oder Arztbericht (Kosten oft vom Versicherer).
Grundfähigkeitenversicherung: zahlt bei Verlust definierter Fähigkeiten (Sehen, Greifen, Gehen …) – enger, aber häufig leichter annehmbar.
Dread-Disease: Einmalzahlung bei schweren Krankheiten (z. B. Krebs, Herzinfarkt) – kein vollständiger Ersatz für BU.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung: günstigerer Basis-Schutz.
Unfallversicherung: zahlt bei Invalidität durch Unfall, nicht bei Krankheit – ergänzt BU, ersetzt sie nicht.
Risikolebensversicherung: Absicherung im Todesfall für Hinterbliebene.
Beitrag steigt mit Alter, Berufsgruppe, Rente und Zahlweise (Jahreszahlung meist günstiger als monatlich mit Ratenzuschlag).
Überschüsse können den Beitrag senken oder die Leistung im BU-Fall erhöhen (Bonus).
Kein Kapital zurück bei reiner BU – es ist Risikoschutz. Manche Tarife sparen Beitragsanteile an – Vertrag prüfen.
BU-Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig; versteuert wird nur der Ertragsanteil (pauschal etwa 1 % pro Bezugsjahr, bei Vertragsbeginn festgelegt).
Beiträge können in der Steuererklärung als Sonderausgaben relevant sein – Steuerberater fragen.
Bleib in der BU versichert, solange du Beiträge zahlst – Kündigung wegen Arbeitslosigkeit ist meist teuer oder unmöglich nachzuholen.
Bei Neuabschluss als Arbeitsloser: zuletzt ausgeübten Beruf angeben, Rentengrenzen beachten.
BU endet in der Regel mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze (Rentenbeginn) – Laufzeit und Endalter im Antrag festlegen.
Wann abschließen? So früh wie möglich – auch in der Ausbildung, solange die Gesundheit stimmt.
Was bei Berufswechsel? Bei guten Tarifen bleibt der neue Beruf mitversichert – vorher im Vertrag prüfen.
Risikosport? Wettkampf, Klettern, Tauchen, Motorsport etc. – je Versicherer unterschiedlich; im Antrag angeben.
Warum strenge Antragsprüfung? Damit der Versicherer langfristig leisten kann – zu lockere Annahme schadet allen Versicherten.
Beitragsverrechnung vs. Bonus? Verrechnung senkt laufenden Beitrag; Bonus erhöht die BU-Rente im Leistungsfall.
- Verzicht auf abstrakte Verweisung
- Passende monatliche BU-Rente (Versorgungslücke)
- Leistungsgrad 50 % und Staffelregel
- Dynamik und Nachversicherungsgarantie
- Ausschlüsse und Karenzzeiten
- Berufsgruppe korrekt und ehrlich angegeben
- SBU statt BUZ, wenn möglich