Es gibt hier drei Möglichkeiten:
1. fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
2. außerordentlich aufgrund der Beitragserhöhung.
3. außerordentlich aufgrund des Schadens vom ________ .
Bitten Sie in dem Schreiben immer um eine Kündigungsbestätigung.
Am besten die Versicherungsverträge per Einschreiben kündigen, keinesfalls per
E-Mail.
Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung können Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
Wir haben ein Kündigungsschreiben für die Versicherung für Sie vorbereitet, gerne können Sie sich
das PDF Dokument ausdrucken.
➩Kündigungsschreiben für die Versicherung
Für die meisten Menschen ist ein regelmäßiges Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit
wesentlich, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Bei Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg - und
das führt in der Regel zu drastischen Veränderungen des Alltags.
Die Berufsfähigkeit ist also der Garant für die Möglichkeit, Einkommen im erlernten oder
ausgeübten Beruf zu erzielen. Fehlen diese regelmäßigen Einnahmen plötzlich, muss auf vorhandene
finanzielle Rücklagen zurückgegriffen werden. Damit kann die Lage meist nur vorübergehend
überbrückt werden, zumal sich aus der Situation heraus oft Mehrausgaben - beispielsweise für
medizinische Versorgung oder Betreuung - ergeben. Gerade junge Menschen verfügen häufig nur über
geringe oder gar keine Finanzpolster. Besonders schwerwiegend ist das, wenn es in einer Familie nur einen
Einkommensbezieher gibt. Da die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich reduziert wurden,
ist eine solide und ausreichende private Berufsunfähigkeitsabsicherung heute unverzichtbar.
Nicht verwechselt werden darf die private Berufsunfähigkeitsversicherung mit der privaten
Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Diese reine Basisabsicherung leistet nämlich meist erst dann, wenn
irgendeine Tätigkeit gar nicht mehr ausgeübt werden kann. Einzelheiten dazu sind in den
Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs festgelegt. Von Versicherer zu Versicherer gibt es teilweise
deutliche Unterschiede. Damit ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Vergleich zur privaten
Berufsunfähigkeitsversicherung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente sehr viel ähnlicher.
Die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2001 hatte auch Auswirkungen auf
die gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente. Sowohl die Leistungshöhe als auch die Bedingungen haben
sich geändert - mit gravierenden Folgen für gesetzlich Versicherte.
Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch
abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten
Leistungen. Diese Rente ersetzt die früheren Berufs- unfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrenten.
Dabei wird nicht mehr berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Er oder
sie muss nahezu jeden anderen Job annehmen, egal wie hoch die erreichte berufliche Qualifikation auch ist.
Die volle
Höhe der Erwerbsminderungsrente - das sind lediglich rund 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens - gibt es nur,
wenn der Erkrankte oder Verunglückte weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente
kann in Abhängigkeit vom Umfang der Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung höher, aber
auch deutlich niedriger ausfallen. Für Berufsanfänger gelten etwas mildere Regelungen.
Auch für Menschen, deren Geburtsdatum vor dem 2. Januar 1961 liegt, hat sich der gesetzliche
Versicherungsschutz verschlechtert. Prinzipiell bleibt die Unterscheidung zwischen Berufs -und
Erwerbsunfähigkeitsrente zwar erhalten: Es gibt weiterhin die Erwerbsminderungsrente „wegen
Berufsunfähigkeit" beziehungsweise „wegen Erwerbsunfähigkeit". Ihre Leistungen
sind jetzt jedoch geringer als zuvor. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch hier helfen, die
finanziellen Lücken weitgehend zu schließen.
Es gibt Berufe, bei denen das hohe Risiko einer Berufsunfähigkeit offensichtlich ist. Bei Dachdeckern etwa oder Fliesenlegern. Wer beispielsweise viel am Schreibtisch arbeitet, glaubt deshalb häufig, er könne gar nicht berufsunfähig werden. Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund wird jedoch jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig berufs- oder erwerbsgemindert. Ursachen sind häufig Erkrankungen des Skeletts oder der Muskulatur sowie Herz- und Kreislauferkrankungen. Auch psychische Erkrankungen sind zunehmend Auslöser für eine Berufsunfähigkeit.
Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden überwiegend folgende Definition von Berufsunfähigkeit:
„Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls,
die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit
auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht."
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente aus, wenn der Versicherte wegen einer Krankheit oder eines
Unfalls zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Wer pflegebedürftig ist und mindestens unter die Pflegestufe eins fällt,
gilt je nach vertraglicher Vereinbarung größtenteils ebenfalls als berufsunfähig.
Unterschiede sind auch in den Bedingungen der verschiedenen Lebensversicherungsunternehmen zu finden. Selbst innerhalb eines Unternehmens
werden oft mehrere Tarife mit unterschiedlichen Definitionen von Berufsunfähigkeit angeboten. Damit soll den ungleichen Kundeninteressen
Rechnung getragen werden, die von möglichst preiswerter Basisabsicherung bis hin zu einem möglichst umfassenden Versicherungsschutz reichen.
Die genannte Definition zeigt, dass drei Punkte bei der Entscheidung, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, berücksichtigt werden müssen:
Ursachen :Erwerbsunfähig ist ein Versicherter der gesetzlichen Rentenversicherung, der wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit regelmäßig auszuüben oder daraus ein Arbeitsentgelt oder Einkommen zu erzielen. In der gesetzlichen Rentenversicherung wurde der Begriff Erwerbungsunfähigkeit im Rahmen der Rentenreform zum 1. Januar 2001 abgelöst. Seither können keine neuen Ansprüche auf eine gesetzliche Rente wegen Erwerbsunfähigkeit geltend gemacht werden. Viele private Versicherer definieren ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung. Mit der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung haben sie ein Produkt im Angebot, mit dem dieses grundlegende Risiko abgesichert werden kann .
Die Bescheide der Versorgungsämter über den „Grad der Behinderung", wie er im Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (SchwbG) definiert ist, haben wenig Bedeutung für die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Grad der Behinderung wird unabhängig vom ausgeübten Beruf beurteilt. Die individuelle berufliche Tätigkeit, die möglicherweise trotz einer schweren Behinderung noch weiter ausgeübt werden kann, spielt keine Rolle.
Kann der Beruf nicht mehr ausgeübt werden, entstehen oft existenzbedrohende Situationen, weil die regelmäßigen Einnahmen fehlen oder nicht mehr ausreichen. Es entsteht eine Versorgungslücke. Als Versorgungslücke wird üblicherweise die Differenz zwischen dem monatlichen Netto-Einkommen und den nach Eintritt von Berufsunfähigkeit verbleibenden Einnahmen - etwa aus der gesetzlichen Rentenversicherung - bezeichnet. Zusätzliches Einkommen, zum Beispiel aus Vermietung, verringert die Versorgungslücke.
Bei Selbstständigen stellt sich die Situation meist sehr ungünstig dar, weil sie oft nicht einmal Anspruch
auf die gesetzliche Rente haben. Hier gilt es, sich einen Überblick über die regelmäßigen
Einnahmen und Ausgaben im Haushalt zu verschaffen, um die Höhe der Lebenshaltungskosten festzustellen. Diese
sollten dann entsprechend über einen privaten Berufsunfähigkeitsschutz abgesichert werden.
Ansonsten gilt
grundsätzlich, dass sich die für die weit gehende Aufrechterhaltung des Lebensstandards notwendigen
Einnahmen in der versicherten Berufsunfähigkeitsrente widerspiegeln sollten. Dem Versicherungsunternehmen müssen
Selbstständige nachweisen, dass ihre Tätigkeit regelmäßig entsprechende Einnahmen abwirft.
Der Nachweis erstreckt sich üblicherweise über einen Zeitraum von drei Jahren rückwirkend. Sinn und Zweck
dieser Prüfung ist es, eine Art Durchschnittseinkommen zu ermitteln. So soll verhindert werden, dass eine
Berufsunfähigkeitsrente versichert wird, die - etwa aufgrund eines außerordentlich guten Geschäftsjahres -
deutlich oberhalb dieses Durchschnittseinkommens liegt.
Wer sein Unternehmen gerade erst gegründet hat, kann zunächst
meist nur eine bestimmte Rentenhöhe versichern. Die Größenordnungen sind von Gesellschaft zu Gesellschaft
unterschiedlich, liegen aber meist zwischen 500 bis 1000 Euro monatlich. Auch hier ist die Vereinbarung einer Dynamik sinnvoll.
Auch bei der Berufsunfähigkeitsprüfung gelten für Selbstständige besondere Bestimmungen. Bei ihnen zählt
zum „Beruf" nicht nur die Tätigkeit, die sie selbst ausüben.
Geprüft wird auch, ob der Selbstständige
nach einer Krankheit oder einem Unfall bestimmte Aufgaben delegieren kann. Eine solche Umorganisation des Betriebes oder eine
Neustrukturierung der Aufgabenverteilungen im Geschäft ist einem Selbstständigen generell zuzumuten; allerdings nur,
wenn dies ohne erhebliche finanzielle Einbußen oder hohe Investitionen umsetzbar ist.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt und arbeitslos wird, sollte diesen Versicherungsschutz
möglichst aufrechterhalten. Der Leistungsanspruch bleibt so bestehen. Außerdem ist es teurer,
eventuell sogar unmöglich, nach einer Vertragskündigung später erneut eine Berufsunfähigkeitsversicherung
abzuschließen. Teurer wird es, weil das höhere Eintrittsalter bei der Beitragskalkulation zugrunde gelegt werden
muss und die Wahrscheinlichkeit, invalide zu werden, mit dem Alter steigt.
Unmöglich wird der Abschluss einer neuen
Police eventuell, weil zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen eine Versicherung nicht zulassen. Wer arbeitslos
ist und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, muss in der Regel Versicherungsgrenzen
hinsichtlich der Rentenhöhe beachten. Es wird hier ähnlich verfahren wie etwa bei Schülern oder Studenten.
Allerdings besteht bei Arbeitslosen voller Berufsunfähigkeitsschutz, sofern ein Beruf erlernt wurde. Bei der Frage
nach dem Beruf sollte der Antragsteller „arbeitslos" angeben und den zuletzt ausgeübten Beruf nennen. Hat
der Arbeitslose keine abgeschlossene Ausbildung, wird eine individuelle Lösung gesucht.
Die Versicherung wird zusätzlich zu einer Risikolebensversicherung, einer fondsgebundenen Kapitallebensversicherung oder einer fondsgebundenen privaten Rentenversicherung abgeschlossen.
Diese Versicherung wird als eigenständiger Vertrag abgeschlossen. Geeignet ist die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung für diejenigen, die bereits über eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung verfügen, aber ihr regelmäßiges monatliches Einkommen absichern möchten. Diese Vertragsform kann auch vorteilhaft sein, wenn beispielsweise bei schwankenden Einnahmen öfter mit finanziellen Engpässen gerechnet werden muss. In solchen Phasen ist es leichter, nur den Beitrag für die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung aufzubringen als für Hauptversicherung plus Zusatzversicherung. Im Zweifel ist es besser, den Aufbau der Altersvorsorge zu unterbrechen, als den Berufsunfähigkeitsschutz zu verlieren.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine sehr komplexe Materie. Hier ist ein guter Makler oder Mehrfachagent zu empfehlen. Beim Ausfüllen des Antragsformulars sollte man sich genügend Zeit lassen und das Papier anschließend in allen Punkten noch einmal gründlich prüfen. Mit der Unterschrift geht man eine langfristige Verpflichtung ein - deshalb sollte klar sein, worauf man sich einlässt. Der Antragsteller muss zunächst seine persönlichen Daten eintragen: Name und Vorname, Alter, Geschlecht und Wohnort. Der Antrag legt außerdem die Eckdaten der Vereinbarung fest. Dazu gibt der Antragsteller an, wer versicherte Person, wer Versicherungsnehmer und wer Beitragszahler ist. Häufig ist der Antragsteller dies in einer Person.
Im Versicherungsantrag werden auch Tarif und Umfang des Versicherungsschutzes festgelegt. Der Antragsteller bestimmt,
wie hoch die monatliche Berufsunfähigkeitsrente sein soll. Möchte er, dass sich Beitrag und Leistungen der
Versicherung während der Laufzeit dynamisch erhöhen, muss dies ebenfalls im Antrag vermerkt werden. So steigt
der Versicherungsschutz, selbst wenn sich der Gesundheitszustand später verschlechtern sollte.
Erkrankungen
oder gesundheitliche Beeinträchtigungen können nämlich dazu führen, dass der Abschluss einer
neuen Versicherung nicht mehr oder nur mit Einschränkungen möglich ist. Viele Unternehmen bieten deshalb
Nachversicherungsgarantien an. Zu bestimmten Ereignissen, beispielsweise Hochzeit oder Geburt eines Kindes, kann
der Versicherungsschutz in bestimmtem Rahmen ohne weitere Gesundheitsprüfung erhöht werden.
Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen Geschlecht,
Alter, Gesundheitszustand, risikoreiche Hobbys, ausgeübter Beruf, die Laufzeit des Vertrages
und die festgelegte Rentenhöhe. Ob der Versicherte seinen Beitrag monatlich, vierteljährlich,
halbjährlich oder jährlich bezahlt, kann er ebenfalls bei Antragstellung festlegen. Wer
den Beitrag nicht jährlich im Voraus überweist, muss allerdings meist einen Ratenzahlungszuschlag
entrichten. Dieser Zuschlag beträgt bei monatlicher Zahlweise in der Regel fünf, bei vierteljährlicher
Zahlung drei und bei halbjährlicher Zahlung zwei Prozent des Beitrags. Im Antrag wird auch festgelegt,
wie der Versicherer erwirtschaftete Überschüsse verwenden soll.
Die Überschüsse können dazu dienen, den monatlichen Zahlbeitrag zu reduzieren. Dieser kann allerdings
wieder bis zur Höhe des Tarifbeitrags ansteigen, wenn das Versicherungsunternehmen weniger Überschüsse erwirtschaftet als erwartet.
Eine Überschussbeteiligung ist auch über ein sogenanntes Bonussystem möglich. In diesem Fall senkt der
Anbieter nicht die Beiträge, sondern erhöht die Leistung im Falle einer Berufsunfähigkeit.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Sozialversicherung, die eine Pflichtversicherung ist, entscheidet
in der privaten Lebensversicherung der Einzelne frei darüber, ob, wann, gegen welche Risiken und in welcher
Höhe er Versicherungsschutz beantragt. Dabei ist er gesetzlich dazu verpflichtet, seinen potenziellen
Versicherer vor Vertragsabschluss über bei ihm vorhandene Risiken zu informieren, sofern dieser danach
in Schriftform gefragt hat. Naturgemäß werden verstärkt Menschen mit Wissen über ein erhöhtes Risiko
Versicherungsschutz beantragen. Der Versicherer muss deshalb die Möglichkeit zu einer umfassenden Prüfung des Risikos
haben. Nur so kann er sachgerecht entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen Versicherungsschutz angeboten werden kann.
Die Risikoprüfung wird einmalig vor Vertragsabschluss durchgeführt. Auf dieser Basis
legt das Versicherungsunternehmen eine Prämie fest, die dann in der privaten Lebensversicherung,
zu der auch die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt, prinzipiell für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert ist.
Bei der Prüfung ordnet die Versicherung den Antragsteller aufgrund seiner Gesundheitsmerkmale und Krankheitsvorgeschichte
einer Gemeinschaft mit gleich eingeschätztem so genannten Risikoprofil zu. Erkrankungen können, soweit sie die
Wahrscheinlichkeit eines Schadensfalls (Berufsunfähigkeit) beeinflussen, relevant für die
Prämienkalkulation und möglicherweise auch für die Versicherbarkeit sein. Eine wesentliche Rolle in diesem
Verfahren spielt zudem der Umfang des beantragten Versicherungsschutzes.
Für die Risikoprüfung muss der Antragsteller eine Reihe von Fragen zur Gesundheit schriftlich beantworten.
Falls dabei wissentlich falsche Angaben gemacht werden, kann der Versicherer die Zahlung im Fall einer Berufsunfähigkeit verweigern.
Deshalb sollte sich jeder für das Ausfüllen genügend Zeit nehmen und die in Schriftform gestellten Fragen zur
Gesundheit korrekt beantworten. Die Fragen zur Gesundheit beziehen sich in der Regel auf fünf bis zehn Jahre vor Antragstellung.
Unterschieden wird dabei zwischen ambulanten und stationären Behandlungen.
Wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, beispielsweise Allergien oder Störungen des Herz-Kreislauf-Systems, müssen
darüber in der Regel ausführliche Angaben zu Art, Schwere und Dauer der Beschwerden auf einem zusätzlichen Fragebogen
gemacht werden. Wer eine besonders hohe Berufsunfähigkeitsrente vereinbaren möchte, sollte damit rechnen, dass das Unternehmen
eine Untersuchung durch den Hausarzt verlangt. Die Kosten dafür trägt der Versicherer.
Der Begriff „Dread Disease" kommt aus dem Englischen und bedeutet soviel wie „schwere Krankheit". Die Leistung
aus dieser Versicherung ist im Regelfall ein einmaliger Geldbetrag. Er wird gezahlt, wenn eine der vertraglich definierten Krankheiten
eintritt. Wann eine Dread- Disease konkret leistet, hängt von dem Tarif der einzelnen Anbieter ab. Jede Gesellschaft versichert
unterschiedliche Krankheiten. Im Allgemeinen sind Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall - auch Bypass-Operationen - im Versicherungsschutz
eingeschlossen. Grundsätzlich gilt: Je mehr Krankheiten eingeschlossen werden, desto höher liegt auch der Versicherungsbeitrag.
Die Heilungschancen bei schweren Krankheiten wie etwa Krebs oder Herzinfarkt werden dank medizinischer Fortschritte und neuer Behandlungsmethoden
immer größer. Jedoch steigen auch die Kosten, die durch aufwändige Behandlungsmethoden oder den vorübergehenden Verlust
der Arbeitskraft entstehen.
Zur Deckung solcher Kosten kann die Dread-Disease-Versicherung beitragen. So würde beispielsweise im Falle eines
Herzinfarktes die vereinbarte Versicherungssumme fällig. Der Versicherte erhält den nötigen finanziellen Spielraum, um beispielsweise
Umbauten oder berufliche Umorientierung durchführen zu können. Denn auch wenn keine Berufsunfähigkeit vorliegt, führt eine schwere
Erkrankung häufig zu einer dauerhaften Einschränkung der persönlichen Leistungsfähigkeit. Eine Alternative ist dieser Schutz, wenn der
Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung etwa wegen bereits bestehender Krankheiten nicht möglich ist.
Die Grundfähigkeitenversicherung leistet im Falle des Verlustes bestimmter Fähigkeiten eine monatliche Rente. Im Vertrag werden alle Fähigkeiten aufgelistet, die versichert sind - etwa Sehen, Autofahren oder Greifen. Kann der Versicherte diese Tätigkeiten infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr ausführen, leistet die Versicherung. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Beurteilung, aus der hervorgeht, dass der Betroffene mindestens zwölf Monate lang ununterbrochen nicht fähig war oder nicht fähig sein wird, mindestens eine der im Vertrag festgelegten Tätigkeiten durchzuführen.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung dient als Absicherung, wenn der Versicherte
nicht mehr in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit regelmäßig und dauerhaft auszuüben.
Damit ähnelt sie der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Anders als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung
hat der bisher ausgeübte Beruf keinerlei Bedeutung, ebenso wenig das bislang erzielte Einkommen.
Eine Erwerbunfähigkeitsversicherung ist deshalb auch bedeutend günstiger als eine
Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung gilt:
Sie wird als selbstständige Versicherung oder als Zusatzversicherung in Verbindung mit einer Risikolebens-,
(fondsgebundenen) Renten- oder Kapitallebensversicherung angeboten.
Es gibt Abweichungen bezüglich des prozentualen Anteils der Berufsunfähigkeit, ab dem die versicherte Person Leistungen aus ihrer Versicherung erhält. Üblicherweise wird ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent geleistet. Der Prozentsatz kann jedoch auch geringer oder höher vereinbart werden - beispielsweise 25 Prozent oder 100 Prozent.
Staffelregelung :Berufsunfähigkeitsbedingungen können vorsehen, dass bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit nur ein Teil der vereinbarten Rente gezahlt wird. Das könnte bei einem Berufsunfähigkeitsgrad von beispielsweise 45 Prozent einen Anspruch auf 45 Prozent der „Vollrente" bedeuten.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung :Neuerdings gibt es auch private Versicherungen, die Erwerbsunfähigkeit gemäß
den gesetzlichen Bedingungen absichern. Sie können sich auf die alten oder auf die neueren, seit
2001 geltenden Bedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Besonders nach der
Änderung des gesetzlichen Leistungsspektrums dient eine solche Versicherung dem Ausgleich des gekürzten Leistungsniveaus.
Voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit (Prognosezeitraum)
Eine weitere Möglichkeit der Differenzierung ist die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit.
Zum Beispiel kann die versicherte Person, den Vertragsbedingungen entsprechend, nur dann als berufsunfähig gelten,
wenn diese mindestens ein Jahr nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten kann. Wird die Berufsunfähigkeit für voraussichtlich
drei Jahre oder mehr erwartet, wird sie als dauerhaft betrachtet. Üblich ist heutzutage der kundenfreundliche Prognosezeitraum von sechs Monaten.
Bestehen bestimmte Vorerkrankungen oder Unfallfolgen, bedeutet dies für den privaten Versicherer ein erhöhtes Risiko. Es ist nicht immer möglich, dieses durch eine höhere Prämie auszugleichen. In manchen Fällen sind die Antragsteller auch nicht bereit, eine erhöhte Prämie zu zahlen. Um dennoch Versicherungsschutz übernehmen zu können, bieten die Unternehmen daher die Möglichkeit an, diese Vorerkrankungen und/oder Unfallfolgen vertraglich vom Versicherungsschutz auszuschließen. Die somit ausgeschlossenen Erkrankungen und deren nachweisbare Folgen begründen keinen Leistungsanspruch. Sie bleiben darüber hinaus bei der Festlegung des Grades der Berufsunfähigkeit unberücksichtigt.
Verweisungsklausel :Wenn es nachweislich einen gleichwertigen Beruf gibt, in dem die versicherte Person noch arbeiten
könnte, muss ein Versicherungsunternehmen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht
zahlen. Die andere Tätigkeit muss in etwa dem alten Berufsbild entsprechen und Kenntnisse und
Fähigkeiten der versicherten Person berücksichtigen. Eine Verweisung kommt nicht in Betracht,
wenn die versicherte Person in dem „Verweisungsberuf" spürbar weniger verdient als in
ihrem früheren Beruf. Viele Versicherer haben mittlerweile solche Verweisungsklauseln - insbesondere
die sogenannte abstrakte Verweisung - aus ihren Tarifwerken gestrichen.
Zwei Ausprägungen der Verweisungsklausel können unterschieden werden:
Die abstrakte Verweisbarkeit: Der Versicherte kann unter Berücksichtigung der zuvor genannten
Voraussetzungen eine berufliche Tätigkeit ausüben. Die Arbeitsmarktlage bleibt unberücksichtigt.
Der Versicherte arbeitet aus eigenem Entschluss bereits in einem Beruf, der die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt.
Der Versicherer kann in diesen Fällen auf die abstrakte beziehungsweise konkrete Tätigkeit verweisen und muss nicht leisten.
Viele Versicherer ergänzen ihre Bedingungen um den Zusatz, dass nach sechsmonatiger ununterbrochener Berufsunfähigkeit die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit gilt. Häufig wird dann rückwirkend auch für die sechs Monate geleistet.
Nachversicherungsgarantie :Der Versichrungsschutz kann auch während des laufenden Vertrags ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Abhängig vom Anbieter können zum Beispiel Heirat, Geburt oder berufliche Veränderungen Anlass dafür sein. Ziel ist immer, den Berufsunfähigkeitsschutz an gestiegene finanzielle Bedürfnisse anzupassen.
In diesem Fall hat der Versicherer die Möglichkeit bei einer festgestellten
Berufsunfähigkeit die Leistung zu verweigern, da Sie ja auch in einem anderen Bereich
arbeiten könnten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es für Sie möglich ist,
den entsprechenden Beruf überhaupt ausfüllen zu können.
Sie sollten auf jeden Fall eine Berufsunfähigkeitsversicherung wählen,
die eine abstrakte Verweisung ausschließt.
Eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein
eigenständiger Vertrag. Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist ein Zusatz zu einem anderen Hauptvertrag, z.B.
zu einer Lebensversicherung.
Grundsätzlich sollte man eine eigenstädige BU vorziehen, da man dadurch flexibler seinen Vertrag
gestalten kann. Eine BUZ ist in vielen Fällen günstiger, man muss in der Zukunft aber den Hauptvertrag
mit bezahlen.
Weil ein BU-Fall die Versicherung doch recht
viel Geld kostet. Ein Versicherungsunternehmen muss leider gut rechnen können, um am Markt bestehen zu können und
stets seiner Leistungspflicht nachkommen zu können. Der Einkauf schlechter Risiken (so nennt man es, wenn eine
Versicherung Leute versichert, die wahrscheinlich mal viel Leistung erhalten) kann das gesamte Unternehmen schädigen.
Davon hat keiner was. Eine Versicherung, die nicht streng prüfen würde, würde somit schlecht arbeiten. Da sollten
Sie sich auf keinen Fall versichern.
Ein Lebensversicherer zahlt
einen bestimmten %-Satz seiner Gewinne an seine Versicherten zurück. Der zu zahlende Beitrag wird dadurch veringert.
Der Zahlbetrag wird jedes Jahr neu festgelegt und kann schwanken. Jedoch muss man maximal den
Tarifbetrag zahlen.
Bei der Bonuslesitung werden die (möglichen)Gewinnne der Gesellschaft prozentual für eine zusätzliche Bonuszahlung verwendet. Diese Zusatzleistung kann einmalig oder monatlich erfolgen und wird im Versicherungsfall zusätzlich gezahlt.
Nein, da es eine reine Personenversicherung ist, es wird kein Sparkapital gebildet. Einige Versicherer bieten ihren Kunden an, das die Überschüsse oder Zusatzbeiträge in Fonds angesammelt werden. Dann bekommt man am Ende der Laufzeit einen Anteil der eingezahlten Beiträge zurück.
Die Einkünfte aus der Berufsunfähigkeitsversicherung unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht, wobei lediglich der Ertragsanteil für die Berechnung der Einkommenssteuer herangezogen wird. Eine Berufsunfähigkeitsrente wird teilweise aus vom Versicherungsnehmer eingezahlten Beiträgen und teilweise durch Zinserträge der Gesellschaft finanziert. Da die eingezahlten Beiträge aus versteuertem Einkommen stammen, dürfen diese bei der Auszahlung der Rente nicht erneut versteuert werden, auch wenn die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich bei der Steuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden können. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird der Ertragsanteil anhand der Jahre berechnet, welche die Rente ausgezahlt wird; grundsätzlich endet die Zahlung einer BU-Rente mit dem Erreichen der Altersgrenze für die allgemeine Rentenversicherung. Der pauschalisierte Ertragsanteil beträgt in etwa einen Prozentpunkt für jedes Jahr des Rentenbezuges und wird bei Beginn der Rentenzahlung festgestellt. Wer zwanzig Jahre lang eine BU-Rente bezieht, muss somit während der gesamten Bezugszeit zwanzig Prozent der Auszahlungen versteuern.
Bei allen anständigen Tarifen passiert da gar nichts. Achten Sie jedoch vor Vertragsabschluss darauf, dass Sie einen Tarif auswählen, bei dem stets der ausgeübte Beruf versichert ist.
Am besten so früh wie möglich. Gerade in jungen Jahren bekommen Sie sehr günstige Tarife, auch während der Ausbildung.
Klare Antwort: Nein! Tun Sie das nämlich bewusst, um einen besseren Abschluss zu erhalten, dann ist das eine vorsätzliche Täuschung. Die Versicherung wird alles tun, ihnen das nachzuweisen. Auch nach einer längeren Zeit, als 5 Jahren.
Im Prinzip kann jeder Sport zum Risikosport werden, wenn er wettkampftechnisch ausgeführt wird. Bei Freizeitsport gelten Sportarten wie z.B. Klettern, Rafting, Fallschirmspringen, Motorsport oder Tauchen zu Risikosportarten. Die einzelnen Versicherer bewerten hier die Risiken zum Teil unterschiedlich. So ist bei einem Versicherer Reiten ein Risikosport, beim anderen nicht, bei einem Versicherer ist Klettern ganz allgemein ein Risikosport, bei einem anderen erst ab Schwierigkeitsstufe 4. Hier muss man einfach nachfragen.
Wenn Sie weiterhin Beiträge bezahlen, sind sie auch weiterhin versichert. Die einzelnen Gesellschaften verhalten sich jedoch unterschiedlich bezüglich der Verweisbarkeit auf andere Tätigkeiten, wenn man eine bestimmte Zeit aus dem Beruf ausgeschieden ist. Hier muss man also nachfragen, wie diese Situation in den allgemeinen Bedingungen festgelegt ist.