
Es gibt hier drei Möglichkeiten:
1. fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
2. außerordentlich aufgrund der Beitragserhöhung.
3. außerordentlich aufgrund des Schadens vom ________ .
Bitten Sie in dem Schreiben immer um eine Kündigungsbestätigung.
Am besten die Versicherungsverträge per Einschreiben kündigen, keinesfalls per
E-Mail.
Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung können Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
Wir haben ein Kündigungsschreiben für die Versicherung für Sie vorbereitet, gerne können Sie sich
das PDF Dokument ausdrucken.
Ohne Kfz-Haftpflicht darf kein Kraftfahrzeug auf öffentliche Straßen – das gilt für Pkw, Motorrad,
Wohnmobil und viele weitere Fahrzeuge. Zusätzlich sichern Teilkasko und Vollkasko dein eigenes Auto ab.
Tipp: Vergleiche nicht nur den Preis, sondern Deckungssummen, Selbstbeteiligung, Schadenfreiheitsklassen
und Zusatzleistungen wie Mallorca-Police oder Schutzbrief.
Beiträge unterscheiden sich stark – selbst bei gleichem Fahrzeug und Wohnort. Tarife variieren bei Leistungen,
Rückstufung nach Schäden, Werkstattbindung und Rabatten. Ein jährlicher Vergleich vor Vertragsende
(Wechsel oft zum 1. Januar oder zum Vertragsablauf) kann mehrere hundert Euro sparen.
Wer sich motorisiert im Straßenverkehr bewegt, braucht eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Im Unfall haftest du als Fahrzeugführer oft unbegrenzt – auch wenn du keine persönliche Schuld trifft
(Gefährdungshaftung).
Versicherer müssen Anträge zur gesetzlichen Mindestdeckung annehmen (Annahmepflicht). Sie zahlen berechtigte
Schadenersatzforderungen und wehren unberechtigte Forderungen ab – notfalls vor Gericht.
Mindestdeckung: mindestens 7,5 Mio. € für Personenschäden, 1,2 Mio. € für Sachschäden
und 50.000 € für Vermögensschäden. In der Praxis sind deutlich höhere Summen (z. B. 100 Mio. €) sinnvoll.
Die Haftpflicht ersetzt bei dir verursachten Schäden an anderen: Verletzte, Verdienstausfall, Schmerzensgeld,
Reparatur oder Wiederbeschaffung des fremden Fahrzeugs, oft auch angemessene Mietwagenkosten während der Reparaturzeit.
Kaskoversicherungen sind freiwillig – trotzdem haben die meisten Autofahrer mindestens Teilkasko.
Teilkasko zahlt z. B. bei Diebstahl, Glasbruch, Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung,
Zusammenstoß mit Haarwild und oft Marderbiss. Meist mit Selbstbeteiligung – das senkt den Beitrag.
Vollkasko deckt zusätzlich selbstverschuldete Unfallschäden und Vandalismus am eigenen Fahrzeug.
Schadenmeldungen in der Vollkasko führen in der Regel zu Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse und höheren
Beiträgen im Folgejahr. Teilkaskoschäden werden getrennt bewertet.
Fahranfänger zahlen höhere Beiträge als langjährig unfallfreie Fahrer. Je länger du keinen
relevanten Schaden meldest, desto günstiger wird die Prämie – im besten Fall nur noch ein Bruchteil des
Ausgangstarifs.
SF-Klassen und Rückstufungstabellen unterscheiden sich je Versicherer. Manche bieten Rabattretter
oder Schutz vor Rückstufung nach dem ersten Schaden. Entscheidend ist oft die Anzahl der Schäden,
nicht nur die Höhe – kleine Schäden lohnen sich manchmal aus eigener Tasche zu zahlen.
Lass dir vom Versicherer vorab berechnen, ob das rechnet.
Dein Beitrag hängt auch vom Fahrzeugtyp und Wohnort ab. Die Typklasse bildet den Schadenverlauf
deines Modells ab (getrennt für Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko). Die Regionalklasse berücksichtigt
Unfall- und Diebstahlstatistik im Zulassungsbezirk.
Je niedriger die Klassen, desto günstiger der Tarif. Vor dem Autokauf lohnt ein Blick auf die Einstufung
(z. B. über typklasse.de).
Umstufungen erfolgen meist zum 1. Oktober – nicht jedes Modell und jede Region ändert sich jedes Jahr.
- Fahrzeugtyp, Leistung, Neuwert und Nutzung (privat/gewerblich)
- Jährliche Fahrleistung und Abstellort (Garage, Carport, Straße)
- Fahreralter und -wechsel, Zweitwagenregelung
- Selbstbeteiligung in Teilkasko/Vollkasko
- Werkstattbindung oder freie Werkstattwahl
- Zahlweise (monatlich oft teurer als jährlich)
Schutzbrief: Pannenhilfe, Abschleppen, Mietwagen, Übernachtung oder Rücktransport –
sinnvoll auf Reisen und fern der Heimatwerkstatt, oft günstig zur Kfz-Police.
Kfz-Unfallversicherung: Zusatzleistungen bei schweren Verletzungen (z. B. Invaliditäts- oder
Todesfallleistung) – besonders für den Fahrer bei Eigen- oder Mitverschulden relevant, weil die Haftpflicht hier
nicht hilft.
Mallorca-Police: Erhöht die Deckung bei Mietwagen im Ausland auf das Niveau deiner deutschen Haftpflicht –
wichtig, weil Mietwagenversicherungen im Urlaub oft nur Mindestsummen bieten. Viele Tarife enthalten sie bereits.
Zur Anmeldung brauchst du eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) von deinem Versicherer.
Der Schutz gilt ab Zulassung – der erste Beitrag muss aber fristgerecht gezahlt werden, sonst kann der Versicherungsschutz
entfallen und die Zulassungsstelle informiert werden.
Beim Kauf eines gebrauchten Autos gilt bis zur Ummeldung zunächst oft die bestehende Police des Vorbesitzers.
Informiere deinen Versicherer beim Verkauf deines Fahrzeugs schriftlich (mit Kaufvertrag inkl. Übergabezeitpunkt).
Kfz-Verträge laufen meist ein Jahr und verlängern sich automatisch, wenn du nicht fristgerecht kündigst
(in der Regel einen Monat vor Ablauf, schriftlich). Gekündigt werden können Haftpflicht und Kasko getrennt
oder gemeinsam.
Nach einem Schaden oder bei Beitragserhöhung kann ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen –
Details stehen in deinen Versicherungsbedingungen. Für den Wechsel zum Jahreswechsel gilt häufig der Stichtag
30. November (Kündigung bis 30. 11.).
In der EU erleichtern Schadenregulierungsbeauftragte die Abwicklung; Ansprechpartner findest du über den
Zentralruf der Autoversicherer.
Bei Problemen hilft die nationale Entschädigungsstelle (in Deutschland z. B. Verkehrsopferhilfe).
Entschädigungen richten sich nach dem Recht des Unfalllandes – bei komplexen Fällen brauchst du oft einen
lokalen Anwalt. Dann ist eine Rechtsschutzversicherung
mit Verkehrsrechtsschutz wertvoll.
Bleib ruhig und sichere die Unfallstelle:
1. Warnblinklicht, ggf. Warndreieck, Verletzte nicht bewegen
2. Bei Verletzten: 112 rufen
3. Bei Blechschaden: Unfallgegner und Zeugen austauschen, Fotos machen, Europäischen Unfallbericht ausfüllen
4. Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben – die Aufklärung übernehmen Versicherung oder Gericht
5. Polizei nur bei Verletzten, Streit über Schuld oder großem Schaden
Den Europäischen Unfallbericht solltest du immer im Handschuhfach haben.
Die Haftpflicht des Unfallverursachers zahlt dir als Geschädigten den Schadenersatz – bis zur
vereinbarten Deckungssumme. Volle Entschädigung erhältst du in der Regel nur ohne Eigenverschulden.
Bei Mitverschulden wird anteilig gekürzt. Schäden am eigenen Auto ohne fremden Verursacher übernimmt
deine Vollkasko (sofern abgeschlossen).
- Ausreichend hohe Deckungssumme in der Haftpflicht
- Sinnvolle Selbstbeteiligung in Kasko (Beitrag vs. Risiko)
- SF-Klassen-Übertragung beim Wechsel (nicht verlieren)
- Mallorca-Police, Schutzbrief, Rabattschutz
- Neuwertentschädigung und Kaufpreisgarantie bei jungen Fahrzeugen
- Leistungen bei Tierkollision, Glas und Marderbiss
Nur Haftpflicht: altes Fahrzeug mit geringem Wert, du trägst Reparaturkosten selbst – günstigster Beitrag.
Haftpflicht + Teilkasko: Schutz bei Diebstahl, Sturm, Glas, Wildunfall – sinnvoll für die meisten Pkw.
Haftpflicht + Vollkasko: empfehlenswert bei Neuwagen, Finanzierung/Leasing oder hohem Fahrzeugwert.
Vollkasko ohne Teilkasko gibt es praktisch nicht – Teilkasko ist meist die Basis für Vollkasko.
Deine Schadenfreiheitsklasse ist ein wichtiger Preisfaktor. Beim Wechsel brauchst du eine SF-Bescheinigung
des alten Versicherers – ohne sie startest du wieder höher ein.
Frage nach SF-Übertragung auf Ehepartner oder Kinder (Zweitwagenregelung) und ob der neue Versicherer
Rabattretter oder Schadenfreiheitsrabatt-Schutz anbietet. Nach einem Schaden: prüfen, ob Selbstzahlung günstiger ist als Rückstufung.
Werkstattbindung: du reparierst nur in Partnerwerkstätten – dafür oft 10–20 % Beitragsnachlass in der Kasko.
Freie Wahl: teurer, aber du bestimmst die Werkstatt (z. B. Markenwerkstatt oder freie Fachwerkstatt).
Bei Leasing oder Neuwagen verlangt der Leasinggeber manchmal bestimmte Werkstätten – vor Abschluss abgleichen.
E-Auto / Hybrid: oft eigene Typklassen; prüfen, ob Akku- und Wallbox-Schäden mit abgedeckt sind (meist Zusatz).
Wohnmobil / Wohnwagen: eigene Tarife – nicht mit Pkw-Police verwechseln.
Motorrad: separate Kfz-Versicherung mit eigenen SF-Klassen.
Fahranfänger: höhere Beiträge; Mitversicherung über Eltern oder begleitetes Fahren kann SF aufbauen.
Saisonkennzeichen / Stilllegung: Beitrag nur für Monate mit Kennzeichen – sinnvoll für Oldtimer oder Winterpause.
1. Unfall: Daten tauschen, Fotos, ggf. Polizei; Versicherer oder Schadenhotline informieren
2. Haftpflicht-Schaden: Anwalt/Gutachter oft über die Versicherung des Verursachers geregelt
3. Kasko: Kostenvoranschlag einreichen, Selbstbeteiligung abziehen; bei Vollkasko Rückstufung beachten
4. Mietwagen nur nach Absprache, wenn die Police Mietwagenkosten bei Reparatur abdeckt
5. Grobe Fahrlässigkeit (Alkohol, hohe Geschwindigkeit) kann zum Leistungsausschluss führen
Wann kann ich kündigen und wechseln? Ordentlich einen Monat vor Ablauf; zum 1. 1. nach Kündigung bis 30. 11.;
nach Beitragserhöhung oder Schaden oft außerordentlich.
Wer darf mein Auto fahren? In der Regel alle Fahrer mit gültigem Führerschein – Ausnahmen (z. B. nur Partner) im Vertrag prüfen.
Zahlt die Teilkasko Marderbiss am Kabel? Oft ja in der Teilkasko; Details in den Bedingungen.
Brauche ich eine separate Insassen-Unfallversicherung? Optional – die Kfz-Unfallversicherung ist Zusatz, nicht Ersatz für Haftpflicht.
Was ist die eVB? Elektronische Versicherungsbestätigung zur Zulassung – Nummer vom Versicherer, Gültigkeit begrenzt.