Eine sehr bekannte Form der Lebensversicherung ist die Kapitallebensversicherung. Sie sichert die Hinterbliebenen ab
und sorgt gleichzeitig für den Ruhestand vor: Stirbt der Versicherte vor Ablauf des Vertrages, erhalten die Hinterbliebenen die
garantierte Versicherungssumme zuzüglich der fälligen Überschussanteile.
Erlebt der Versicherte den vereinbarten Zeitpunkt,
bekommt er selbst den Betrag aufsein Konto überwiesen. Je nach Vertrag besteht die Möglichkeit sogenannter Teilauszahlungen:
Dann erhält der Versicherte das Vorsorgekapital schrittweise zu vorher vereinbarten Terminen. Die Höhe des
Todesfallschutzes ändert sich bis zum Vertragsablauf nicht.
Bei den meisten Menschen steigen Einkommen und Lebensstandard mit der Zeit - und damit auch die Ansprüche an eine spätere Versorgung. Dem wird die dynamische Lebensversicherung gerecht: Bei dieser Form erhöhen sich Beitrag und Versicherungssumme in regelmäßigen Abständen automatisch, entweder um einen bestimmten, vertraglich vereinbarten Prozentsatz oder um den Wert, um den die Höchstbeiträge der gesetzlichen Rentenversicherung steigen. Besonders vorteilhaft: Der Antragsteller muss keine Fragen zum Gesundheitszustand beantworten.
Die Beiträge steigen bei der dynamischen Versicherung prozentual schneller an als die garantierte Versicherungssumme. Denn der Risikoschutz wird mit zunehmendem Alter teurer und die zusätzlichen Beitragsanteile für die Altersvorsorge (Kapitalbildung) werden immer geringer. Deshalb kann es sinnvoll sein, die Dynamik vor Ablauf des Vertrages - etwa zwischen dem 40. und 45. Lebensjahr - zu beenden. Es genügt eine Mitteilung an das Versicherungsunternehmen.
Beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung empfiehlt es sich, darauf zu achten, dass deren Erträge im Erlebensfall zur Hälfte steuerfrei ausgezahlt werden können.
Der Versicherungsvertrag muss über mindestens zwölf Jahre laufen und das Kapital darf erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden. Ab dem 1. April 2009 abgeschlossene Verträge müssen außerdem wieder einen Mindesttodesfallschutz vorsehen, der entweder mindestens 50 Prozent der Beitragssumme umfasst oder den Wert der Versicherung um mindestens 10 Prozent übersteigt. Kapitalzahlungen im Todesfall unterliegen nicht der Einkommensteuer.
Die Kapitallebensversicherung auf verbundene Leben versichert zwei oder mehrere Personen in einem Vertrag. Wenn einer der Versicherten stirbt, wird die Todesfallleistung an den oder die Überlebenden ausgezahlt. Dies nutzen vor allem Eheleute. Die Versicherung bietet sich aber auch für andere Personengruppen an: beispielsweise als Teilhaber-Versicherung für Unternehmer, die ein gemeinsames Geschäft betreiben.
Denn nach dem Tod eines Partners sind häufig große finanzielle Verpflichtungen offen. Die kann der Überlebende mit Leistungen aus der gemeinsamen Versicherung bezahlen, ohne in Schwierigkeiten zu geraten. Einige Versicherungsgesellschaften bieten auch Rentenversicherungen und Risikolebensversicherungen auf verbundene Leben an.
Sowohl die Pflegerenten- als auch die Berufsunfähigkeitsversicherung werden häufig als Zusatzversicherungen angeboten. Das bedeutet: Der Vertrag wird an eine Hauptversicherung gekoppelt, in der Regel an eine Risiko-, Kapitallebens- oder Rentenversicherung. Der Vorteil für den Kunden besteht darin, dass die Leistungen aus der Zusatzversicherung bei einer solchen Kombination unter bestimmten Voraussetzungen preiswerter sind. Ein weiterer Pluspunkt:
Wenn der Versicherungsfall eintritt, wird in der Regel auch die Hauptversicherung beitragsfrei gestellt. Das heißt, der Versicherte muss keinerlei Beiträge mehr entrichten. Dennoch bleibt der volle Versicherungsschutz erhalten.
Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung garantiert Beitragsfreiheit im Versicherungsfall - auch für die Hauptversicherung. Sinnvoll ist es, zu einer Hauptversicherung, und das heißt Risiko-, Kapitallebens- oder Rentenversicherung, eine Berufsunfähigkeitsrente mitzuversichern. Das ist teurer, aber der Versicherte hat den Vorteil, dass er im Fall der Berufsunfähigkeit während des Erwerbslebens von den Beiträgen zu Haupt- und Zusatzversicherungen befreit ist und - sofern vereinbart - eine monatliche Rente bezieht. Für die Höhe der jährlichen Rente gibt es Grenzen, zum Beispiel das Nettoeinkommen.
Wer besonderen Wert darauf legt, das Risiko eines Unfalltodes abzusichern, sollte über den Abschluss einer Unfall Zusatzversicherung nachdenken. Diese Police kann an Risiko-, Kapitallebens oder Rentenversicherungen gekoppelt werden. Verstirbt der Versicherte an den Folgen eines Unfalls, erhöht sie die Leistung der Hauptversicherung - je nach Vertragsgestaltung - auf das Doppelte oder sogar auf das Dreifache.
Die mit dem Alterseinkünftegesetz zum 1. Januar 2005 vom Gesetzgeber beschlossenen Maßnahmen markieren einen Wendepunkt. Dabei wirken Rentenreform und Steuerreform zusammen. Das Alterseinkünftegesetz stellt die Weichen für mehr kapitalgedeckte Altersvorsorge und für mehr Eigenverantwortung der Bürger. Neben den bekannten und bewährten Altersvorsorgeprodukten der Lebensversicherer gibt es nun neben der Riester Rente mit der Basisrente eine weitere Möglichkeit, staatlich gefördert für den eigenen Ruhestand vorzusorgen. Die Basisrente bietet praktisch jedem - insbesondere aber Selbstständigen - umfangreiche steuerliche Abzugsmöglichkeiten als Anreiz für zusätzliche Altersvorsorge. Je nach individueller Lebens- oder Familienplanung beziehungsweise -realität kann freiwillige private Altersvorsorge unterschiedlich stark mit staatlicher Förderung erleichtert werden. Verschiedene Fördermöglichkeiten können miteinander kombiniert werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in einer anderen Broschüre aus dieser Reihe: „Sicherheit für ein langes Leben - Die neue Rente".
Beim Start in das Berufsleben ist vor allem der Schutz vor den finanziellen Risiken einer Berufsunfähigkeit wichtig. Denn junge Menschen haben meist noch keine oder nur sehr geringe Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung. Darüber hinaus empfiehlt es sich, so früh wie möglich mit dem Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge zu beginnen.
In einer Familie sollten der Ehepartner und gegebenenfalls auch die Kinder finanziell abgesichert sein. Denn wenn der Hauptverdiener berufsunfähig wird oder stirbt, bekommen Ehepartner und Kinder oft große finanzielle Schwierigkeiten. Deshalb sollte der berufstätige Partner zumindest eine Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung abschließen. Für Familien mit mehreren Kindern bietet es sich an, für das Alter mit der Riester Rente vorzusorgen. Je mehr Familienmitglieder, desto höher die staatliche Förderung. Da die Riester-Rente jedoch allenfalls die Lücken in der gesetzlichen Rentenversicherung schließt, die sich durch die jüngeren Rentenreformen aufgetan haben, bietet sich als zusätzliche Altersversorgung zum Beispiel der Abschluss einer (fondsgebundenen) Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung an. Eltern sollten sich außerdem rechtzeitig darüber Gedanken machen, wie sie die Ausbildung ihrer Kinder finanzieren und ob sie ihnen ein Startkapital mit auf den Weg geben können - beispielsweise durch eine Aus- bildungs- oder Aussteuerversicherung.
Für Singles empfiehlt sich sowohl eine private Rentenversicherung als auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn wer allein lebt, ist vor allem daran interessiert, angemessen für das Alter und den Fall der Berufsunfähigkeit vorzusorgen. Auch über den Abschluss eines Basis- oder Riester-Renten-Vertrages sollte nachgedacht werden. Jm die finanzielle Unabhängigkeit im Alter zu garantieren, ist außerdem eine Pflegerentenversicherung sinnvoll.
Selbstständige haben meist keine oder nur geringe Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb sind sie auf eine eigenverantwortliche Vorsorge unbedingt angewiesen. Um im Alter den gewohnten Lebensstandard halten zu können, empfiehlt sich neben der mittels Sonderausgabenabzug steuerlich geförderten Basisrente eine Kapitallebens- oder eine private Rentenversicherung. Die Basisrente ist für Selbstständige das einzige Produkt, mit dem bereits in der Erwerbsphase steuerlich geförderte Altersvorsorge betrieben werden kann, da die Beiträge aufgrund des Sonderausgabenabzugs unversteuert für den Ansparprozess zur Verfügung stehen.
Ganz besonders wichtig ist es für Selbstständige, sich vor den finanziellen Folgen zu schützen, die im Falle einer Berufsunfähigkeit auf sie zukommen. Denn ihr Verdienst fällt meist vollständig aus, wenn sie nicht mehr arbeiten können. Wer gemeinsam mit einem Partner ein Unternehmen betreibt, sollte finanziell für den Fall vorsorgen, dass ein Teilhaber stirbt - etwa mit einer Kapitallebensversicherung auf verbundene Leben.
Beamte besitzen erst nach fünfjähriger Dienstzeit Anspruch auf Pension.
Die Höchstversorgung erhalten sie nach 40 Dienstjahren. Auch sie können sowohl die Riester-Rente als auch
die Basisrente nutzen. Damit können die staatlichen Einschnitte der Pension ausgeglichen und darüber hinaus die
Altersvorsorge ausgebaut werden. Für junge Beamte ist auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Denn
wenn sie nicht mehr arbeiten können, ist auch ihre Absicherung, besonders in den ersten Jahren, unzureichend.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags wird der sogenannte Rückkaufswert ausgezahlt: Zu dieser Summe gehören nicht die für
Risikodeckung und Kosten verbrauchten Beitragsanteile, jedoch ein Teil der Überschussbeteiligung. Damit kann im Falle einer
frühzeitigen Auflösung ein Teil des Vorsorgekapitals verloren gehen.
Da mehrere kleine Raten häufig leichter aufzubringen sind als ein Jahres- oder Halbjahresbeitrag, kann es sinnvoll sein, die Zahlungsweise umzustellen. Das ist jederzeit problemlos möglich.
Zusatzversicherungen kann der Versicherte in der Regel jederzeit kündigen. Das macht den Beitrag entsprechend günstiger, reduziert aber natürlich den Versicherungsschutz.
Hat der Antragsteller jährlich steigende Beiträge und Leistungen vereinbart, so kann er diesen dynamischen Tarif einfrieren. Das bedeutet, der Beitrag und die Versicherungssumme steigen nicht weiter, sondern bleiben auf der erreichten Höhe. Nach zweimaligem Aussetzen der Dynamisierung geht das Recht verloren, die Versicherungssumme ohne neue Gesundheitsprüfung anzuheben.
Die Überschussanteile können auch mit den laufenden Beiträgen verrechnet werden, was die Kosten deutlich verringert. Allerdings ist eine solche Umstellung nicht bei allen Verträgen möglich - ausgeschlossen ist sie beispielsweise, wenn die Laufzeit mithilfe der Überschussanteile verkürzt werden soll. Die Überschüsse mit den Beiträgen zu verrechnen lohnt sich außerdem nur, wenn der Lebensversicherungsvertrag schon einige Jahre bestanden hat.
Viele Versicherungsunternehmen sind bereit, die Beiträge für einen Lebensversicherungsvertrag zu stunden. Das heißt, der Kunde kann seine Zahlungen aufschieben. Üblich ist die Stundung der Beiträge für ein halbes Jahr. Wenn der Versicherte arbeitslos wird, räumen Versicherer ihm jedoch häufig auch ein ganzes Jahr Aufschub ein. Nach Ablauf der Stundung muss der Versicherte die Beiträge verzinst nachzahlen. Nur in einigen Ausnahmefällen verrechnet das Versicherungsunternehmen sie mit späteren Leistungen. Dies ist beispielsweise beim Policendarlehen der Fall.
Wer Geld benötigt, kann auf seine Lebensversicherung ein sogenanntes Policendarlehen aufnehmen. Das ist eine Art Vorschuss auf die zu erwartende Versicherungsleistung. Das Darlehen kann maximal so hoch sein wie der Rückkaufswert der Versicherung. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
Policendarlehen muss der Darlehensnehmer verzinsen, aber nicht unbedingt vor Vertragsablauf tilgen. Denn es wird später mit der fälligen Versicherungsleistung verrechnet. Wer den ursprünglichen Versicherungsschutz wiederherstellen möchte, kann das Darlehen natürlich auch zurückzahlen.
Eine Kapitallebensversicherung kann bis zu zwei Jahre ruhen. In dieser Zeit zahlt der Versicherte nur den Teil des Beitrages, der der Hinterbliebenenvorsorge dient. Das verringert die Kosten erheblich. Die Beitragsteile für den Erlebensfall muss der Versicherte nach Ablauf der Frist verzinst nachzahlen. Alternativ kann er den Beginn des Vertrages nachträglich um bis zu zwei Jahre nach hinten verlegen. Zu prüfen ist, ob sich gegebenenfalls steuerliche Nachteile aus der Vertragsänderung ergeben.
Um die Beiträge zu verringern, kann der Versicherte auch die Versicherungssumme herabsetzen. Dabei darf jedoch ein bestimmter Mindestbetrag nicht unterschritten werden. Nähere Informationen erteilen die Versicherungsunternehmen auf Anfrage.
Eine Versicherung beitragsfrei zu stellen bedeutet, dass der Versicherer den Rückkaufswert nicht auszahlt und die Versicherung grundsätzlich bestehen bleibt. Allerdings verringern sich Risikoschutz und Versicherungssumme erheblich. Möglich ist eine Beitragsfreistellung frühestens nach zwei bis drei Jahren Laufzeit der Versicherung.
Ruhen darf ein Lebensversicherungsvertrag nur, wenn der Versicherte mindestens ein oder zwei Jahre lang Beiträge gezahlt hat - und auch dann darf die Ruhezeit ein Jahr nicht überschreiten. Nur wenige Unternehmen erklären sich mit längeren Zeiträumen, etwa 18 Monaten, einverstanden. Das Ruhen eines Vertrages hat die gleichen Folgen wie eine Beitragsfreistellung.
Diese Art der Lebensversicherung dient dem Zweck, persönliche Risiken abzusichern und gleichzeitig Kapital anzusparen.
Am Ende der Laufzeit einer Kapitallebensversicherung wird einmalig eine Summe ausgezahlt. Sollte das Ende der Laufzeit nicht
erlebt werden, ist auch der Todesfall mitversichert.
- um steuerliche Vorteile zu sichern
- als Ausbildungsrücklage für die Kinder
- als Absicherung für die Familie
- als Absicherung für eine Immobilienfinanzierung
- um größere Geldsummen anzulegen
- als Altersvorsorge
Es gibt zwei Arten von Lebensversicherungen:
1. Kapitallebensversicherungen
2. Risikolebensversicherungen
ist die Kombination aus einer Risikolebensversicherung und einer kapitalbildenden Geldanlage. Das Todesfallrisiko des
Versicherungsnehmers ist voll abgesichert und gleichzeitig wird Kapital angespart, das zum Beispiel für die
Altersvorsorge herangezogen werden kann. Die Höhe der Auszahlungssumme im Erlebensfall ist abhängig von der
Überschussbeteiligung,
die durch die Versicherung zusätzlich gezahlt wird. Die Überschussbeteiligung wird zur garantierten
Versicherungssumme hinzuaddiert. Sie ist kein Garantiebetrag, sondern davon abhängig wie effizient die Versicherung
die Versicherungsbeiträge anlegen konnte und welchen Gewinn die Versicherung damit erzielt hat. Um verschiedene
Versicherungsangebote vergleichen zu können, sollten Sie sich eine Hochrechnung der Auszahlungssummen zukommen
lassen.
Eine Kapitallebensversicherung hat auch dann noch steuerliche Vorteile, wenn Ihre Zinsfreibeträge schon voll
ausgeschöpft sind.
Kapitallebensversicherungen können als Sicherheit für die Finanzierung einer Immobilie eingesetzt werden.
Hierzu bieten die Versicherer Angebote für Hypotheken und Darlehen an. Diese Art der Finanzierung ist insbesondere
für nicht selbst genutzte Immobilien interessant, da hier erhebliche steuerliche Vorteile erzielt werden
können.
sichert lediglich das Todesfallrisiko des Versicherten ab und bietet keine Auszahlung bei Vertragsende.
Beiträge für die Risikolebensversicherung sind daher deutlich niedriger als für
Kapitallebensversicherungen.
Sie müssen selber individuell abwägen was Sie mit Ihrer Lebensversicherung erreichen wollen. Eine reine
Absicherung im Todesfall für die Hinterbliebenen oder paralleles Ansparen von Kapital für Ihre eigene
Absicherung im Alter. Bei jungen Familien mit niedrigen Einkommen liegt die Priorität häufig auf der
Absicherung des Todesfallrisikos.
Eine spezielle Art der Kapitallebensversicherung ist eine sogenannte Direktversicherung. Hierbei wird der Beitrag
zur Lebensversicherung vom Arbeitgeber als Teil des Verdienstes an die Versicherung gezahlt. Die Beiträge
unterliegen einem sehr niedrigen Steuersatz und können abhängig vom Einkommen sehr interessant sein.
Die Beiträge zur Kapitallebensversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen in der Regel steuerlich geltend zu machen.
Diese steuerlichen Regelungen sind besonders attraktiv für Selbstständige, Freiberufler sowie Beamte.
Eine Kapitallebensversicherung, die nach dem Jahr 2005 abgeschlossen wurde, muss voll besteuert werden. Die Erträge der Kapitallebensversicherung müssen allerdings nur zur Hälfte besteuert werden, wenn die Versicherung erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherungsnehmers fällig wird und die Versicherung zu diesem Zeitpunkt mindestens zwölf Jahr gelaufen ist.
Die Beiträge sind in ihrer Höhe abhängig vom Geschlecht, Alter und Beruf (bei Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung) des Versicherten und der vereinbarten Versicherungssumme.
Die Beiträge werden üblicherweise so kalkuliert, dass sie während der Laufzeit des Vertrages konstant bleiben. Erhöhungen sind nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer eine dynamische Erhöhung von Beitrag und Leistung vereinbart hat.
Durch eine dynamische Erhöhung von Beitrag und Leistung kann die Prämie einem steigenden Einkommen und einem hiermit verbundenen steigenden Absicherungsbedarf auf verschiedene Arten angeglichen werden.
Eine Lebensversicherung lässt sich bei Aufnahme eines Kredites an die Bank zur Absicherung abtreten. Des Weiteren bieten Versicherungsgesellschaften ihren Versicherten häufig besonders günstige Darlehen an.
Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers erhalten die begünstigten Angehörigen oder andere festgelegte Begünstigte die Versicherungssumme.
Eine Lebensversicherung kann beispielsweise zur Absicherung der Ausbildung, eines Partners oder aber eines Kredites eingesetzt werden. Die private Rentenversicherung dient der Schaffung einer zweiten Rente neben der üblichen gesetzlichen Rente. Das Risiko des Todesfalls ist bei der Privatrente üblicherweise nicht abgesichert. Während bei der Lebensversicherung eine Summe aus garantierter Versicherungssumme und Überschüssen gezahlt wird, hat ein Versicherungsnehmer bei der privaten Rentenversicherung die Wahl zwischen einer lebenslangen Rentenzahlung oder einer einmaligen Kapitalabfindung.