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Die Kapitallebensversicherung

Eine sehr bekannte Form der Lebensver­sicherung ist die Kapitallebensversiche­rung. Sie sichert die Hinterbliebenen ab und sorgt gleichzeitig für den Ruhestand vor: Stirbt der Versicherte vor Ablauf des Vertrages, erhalten die Hinterbliebenen die garantierte Versicherungssumme zu­züglich der fälligen Überschussanteile.

Erlebt der Versicherte den vereinbarten Zeitpunkt, bekommt er selbst den Betrag aufsein Konto überwiesen. Je nach Ver­trag besteht die Möglichkeit sogenannter Teilauszahlungen: Dann erhält der Ver­sicherte das Vorsorgekapital schrittweise zu vorher vereinbarten Terminen. Die Höhe des Todesfallschutzes ändert sich bis zum Vertragsablauf nicht.

Bei den meisten Menschen steigen Ein­kommen und Lebensstandard mit der Zeit - und damit auch die Ansprüche an eine spätere Versorgung. Dem wird die dynamische Lebensversicherung gerecht: Bei dieser Form erhöhen sich Beitrag und Versicherungssumme in regelmäßigen Abständen automatisch, entweder um einen bestimmten, ver­traglich vereinbarten Prozentsatz oder um den Wert, um den die Höchstbei­träge der gesetzlichen Rentenversiche­rung steigen. Besonders vorteilhaft: Der Antragsteller muss keine Fragen zum Gesundheitszustand beantworten. Die Beiträge steigen bei der dynamischen Versicherung prozentual schneller an als die garantierte Versicherungssum­me. Denn der Risikoschutz wird mit zu­nehmendem Alter teurer und die zu­sätzlichen Beitragsanteile für die Alters­vorsorge (Kapitalbildung) werden immer geringer. Deshalb kann es sinnvoll sein, die Dynamik vor Ablauf des Ver­trages - etwa zwischen dem 40. und 45. Lebensjahr - zu beenden. Es genügt eine Mitteilung an das Versiche­rungsunternehmen.

Beim Abschluss einer Kapitallebens­versicherung empfiehlt es sich, darauf zu achten, dass deren Erträge im Erle­bensfall zur Hälfte steuerfrei ausgezahlt werden können.

  • Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Der Versicherungsvertrag muss über mindestens zwölf Jahre laufen und das Kapital darf erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden. Ab dem 1. April 2009 abgeschlossene Verträge müssen außerdem wieder einen Mindesttodesfallschutz vorsehen, der entweder mindestens 50 Prozent der Beitragssumme umfasst oder den Wert der Versicherung um mindestens 10 Prozent übersteigt. Kapitalzahlungen im Todesfall unterliegen nicht der Einkommensteuer.

  • DIE LEBENSVERSICHERUNG AUF VERBUNDENE LEBEN

Die Kapitallebensversicherung auf ver­bundene Leben versichert zwei oder mehrere Personen in einem Vertrag. Wenn einer der Versicherten stirbt, wird die Todesfallleistung an den oder die Überlebenden ausgezahlt. Dies nutzen vor allem Eheleute. Die Versicherung bietet sich aber auch für andere Perso­nengruppen an: beispielsweise als Teil­haber-Versicherung für Unternehmer, die ein gemeinsames Geschäft betreiben. Denn nach dem Tod eines Partners sind häufig große finanzielle Verpflichtungen offen. Die kann der Überlebende mit Leistungen aus der gemeinsamen Ver­sicherung bezahlen, ohne in Schwierig­keiten zu geraten. Einige Versicherungs­gesellschaften bieten auch Rentenver­sicherungen und Risikolebensversiche­rungen auf verbundene Leben an.

  • DIE ZUSATZVERSICHERUNGEN

Sowohl die Pflegerenten- als auch die Berufsunfähigkeitsversicherung werden häufig als Zusatzversicherungen ange­boten. Das bedeutet: Der Vertrag wird an eine Hauptversicherung gekoppelt, in der Regel an eine Risiko-, Kapital­lebens- oder Rentenversicherung. Der Vorteil für den Kunden besteht darin, dass die Leistungen aus der Zusatzver­sicherung bei einer solchen Kombina­tion unter bestimmten Voraussetzungen preiswerter sind. Ein weiterer Pluspunkt: Wenn der Versicherungsfall eintritt, wird in der Regel auch die Hauptversiche­rung beitragsfrei gestellt. Das heißt, der Versicherte muss keinerlei Beiträge mehr entrichten. Dennoch bleibt der volle Versicherungsschutz erhalten.

  • Die Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung

Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung garantiert Beitragsfreiheit im Ver­sicherungsfall - auch für die Haupt­versicherung. Sinnvoll ist es, zu einer Hauptversicherung, und das heißt Risiko-, Kapitallebens- oder Rentenver­sicherung, eine Berufsunfähigkeitsrente mitzuversichern. Das ist teurer, aber der Versicherte hat den Vorteil, dass er im Fall der Berufsunfähigkeit während des Erwerbslebens von den Beiträgen zu Haupt- und Zusatzversicherungen be­freit ist und - sofern vereinbart - eine monatliche Rente bezieht. Für die Höhe der jährlichen Rente gibt es Grenzen, zum Beispiel das Nettoeinkommen.

  • Die Unfall-Zusatzversicherung

Wer besonderen Wert darauf legt, das Risiko eines Unfalltodes abzusichern, sollte über den Abschluss einer Unfall­ Zusatzversicherung nachdenken. Diese Police kann an Risiko-, Kapitallebens ­oder Rentenversicherungen gekoppelt werden. Verstirbt der Versicherte an den Folgen eines Unfalls, erhöht sie die Leistung der Hauptversicherung - je nach Vertragsgestaltung - auf das Doppelte oder sogar auf das Dreifache.

  • Wer braucht eine Lebensversicherung

Die mit dem Alterseinkünftegesetz zum 1. Januar 2005 vom Gesetzgeber be­schlossenen Maßnahmen markieren einen Wendepunkt. Dabei wirken Rentenreform und Steuerreform zusammen. Das Alters­einkünftegesetz stellt die Weichen für mehr kapitalgedeckte Altersvorsorge und für mehr Eigenverantwortung der Bürger. Neben den bekannten und bewährten Altersvorsorgeprodukten der Lebensver­sicherer gibt es nun neben der Riester ­Rente mit der Basisrente eine weitere Möglichkeit, staatlich gefördert für den eigenen Ruhestand vorzusorgen. Die Basisrente bietet praktisch jedem - insbesondere aber Selbstständigen - umfangreiche steuerliche Abzugsmög­lichkeiten als Anreiz für zusätzliche Altersvorsorge. Je nach individueller Lebens- oder Familienplanung bezie­hungsweise -realität kann freiwillige private Altersvorsorge unterschiedlich stark mit staatlicher Förderung erleichtert werden. Verschiedene Fördermöglich­keiten können miteinander kombiniert werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in einer anderen Broschüre aus dieser Reihe: „Sicherheit für ein langes Leben - Die neue Rente".

Altersvorsorge für junge Menschen

Beim Start in das Berufsleben ist vor allem der Schutz vor den finanziellen Risiken einer Berufsunfähigkeit wichtig. Denn junge Menschen haben meist noch keine oder nur sehr geringe An­sprüche an die gesetzliche Rentenver­sicherung. Darüber hinaus empfiehlt es sich, so früh wie möglich mit dem Aufbau einer kapitalgedeckten Alters­vorsorge zu beginnen.

  • Vorsorge für Familien

In einer Familie sollten der Ehepartner und gegebenenfalls auch die Kinder finanziell abgesichert sein. Denn wenn der Hauptverdiener berufsunfähig wird oder stirbt, bekommen Ehepartner und Kinder oft große finanzielle Schwierig­keiten. Deshalb sollte der berufstätige Partner zumindest eine Risikolebens­versicherung mit Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung abschließen. Für Familien mit mehreren Kindern bietet es sich an, für das Alter mit der Riester ­Rente vorzusorgen. Je mehr Familien­mitglieder, desto höher die staatliche Förderung. Da die Riester-Rente jedoch allenfalls die Lücken in der gesetzlichen Rentenversicherung schließt, die sich durch die jüngeren Rentenreformen aufgetan haben, bietet sich als zusätz­liche Altersversorgung zum Beispiel der Abschluss einer (fondsgebundenen) Rentenversicherung oder Kapitallebens­versicherung an. Eltern sollten sich außerdem rechtzeitig darüber Gedanken machen, wie sie die Ausbildung ihrer Kinder finanzieren und ob sie ihnen ein Startkapital mit auf den Weg geben können - beispielsweise durch eine Aus- bildungs- oder Aussteuerversicherung.

  • Vorsorge für…


Für Singles empfiehlt sich sowohl eine private Rentenversicherung als auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn wer allein lebt, ist vor allem daran interessiert, angemessen für das Alter und den Fall der Berufsunfähigkeit vorzusorgen. Auch über den Abschluss eines Basis- oder Riester-Renten-Ver­trages sollte nachgedacht werden. Jm die finanzielle Unabhängigkeit im Alter zu garantieren, ist außerdem eine Pflegerentenversicherung sinnvoll.

  • Vorsorge für Selbstständige


Selbstständige haben meist keine oder nur geringe Ansprüche in der gesetz­lichen Rentenversicherung. Deshalb sind sie auf eine eigenverantwortliche Vorsorge unbedingt angewiesen. Um im Alter den gewohnten Lebensstandard halten zu können, empfiehlt sich neben der mittels Sonderausgabenabzug steuerlich geförderten Basisrente eine Kapitallebens- oder eine private Renten­versicherung. Die Basisrente ist für Selbstständige das einzige Produkt, mit dem bereits in der Erwerbsphase steu­erlich geförderte Altersvorsorge betrie­ben werden kann, da die Beiträge aufgrund des Sonderausgabenabzugs unversteuert für den Ansparprozess zur Verfügung stehen. Ganz besonders wichtig ist es für Selbst­ständige, sich vor den finanziellen Folgen zu schützen, die im Falle einer Berufs­unfähigkeit auf sie zukommen. Denn ihr Verdienst fällt meist vollständig aus, wenn sie nicht mehr arbeiten können. Wer ge­meinsam mit einem Partner ein Unter­nehmen betreibt, sollte finanziell für den Fall vorsorgen, dass ein Teilhaber stirbt - etwa mit einer Kapitallebensversicherung auf verbundene Leben.

  • Vorsorge für Beamte

Beamte besitzen erst nach fünfjähriger Dienstzeit Anspruch auf Pension. Die Höchstversorgung erhalten sie nach 40 Dienstjahren. Auch sie können sowohl die Riester-Rente als auch die Basisrente nutzen. Damit können die staatlichen Einschnitte der Pension ausgeglichen und darüber hinaus die Altersvorsorge ausgebaut werden. Für junge Beamte ist auch eine Berufs­unfähigkeitsversicherung sinnvoll. Denn wenn sie nicht mehr arbeiten können, ist auch ihre Absicherung, besonders in den ersten Jahren, unzureichend.

  • Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten

Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags wird der sogenannte Rückkaufswert ausgezahlt: Zu dieser Summe gehören nicht die für Risikodeckung und Kosten verbrauchten Beitragsanteile, jedoch ein Teil der Überschussbeteiligung. Da­mit kann im Falle einer frühzeitigen Auflösung ein Teil des Vorsorgekapitals verloren gehen.

  • Wer die finanzielle Belastung reduzieren möchte, hat verschiedene Möglichkeiten:

  • Zahlungsweise ändern

Da mehrere kleine Raten häufig leichter aufzubringen sind als ein Jahres- oder Halbjahresbeitrag, kann es sinnvoll sein, die Zahlungsweise umzustellen. Das ist jederzeit problemlos möglich.

  • Zusatzversicherungen kündigen

Zusatzversicherungen kann der Ver­sicherte in der Regel jederzeit kündigen. Das macht den Beitrag entsprechend günstiger, reduziert aber natürlich den Versicherungsschutz.

  • Dynamische Tarife einfrieren

Hat der Antragsteller jährlich steigende Beiträge und Leistungen vereinbart, so kann er diesen dynamischen Tarif ein­frieren. Das bedeutet, der Beitrag und die Versicherungssumme steigen nicht weiter, sondern bleiben auf der erreich­ten Höhe. Nach zweimaligem Aussetzen der Dynamisierung geht das Recht ver­loren, die Versicherungssumme ohne neue Gesundheitsprüfung anzuheben.

  • Überschüsse mit Beiträgen verrechnen

Die Überschussanteile können auch mit den laufenden Beiträgen verrechnet werden, was die Kosten deutlich ver­ringert. Allerdings ist eine solche Um­stellung nicht bei allen Verträgen möglich - ausgeschlossen ist sie bei­spielsweise, wenn die Laufzeit mithilfe der Überschussanteile verkürzt werden soll. Die Überschüsse mit den Beiträgen zu verrechnen lohnt sich außerdem nur, wenn der Lebensversicherungsvertrag schon einige Jahre bestanden hat.

  • Beiträge stunden

Viele Versicherungsunternehmen sind bereit, die Beiträge für einen Lebensver­sicherungsvertrag zu stunden. Das heißt, der Kunde kann seine Zahlungen aufschieben. Üblich ist die Stundung der Beiträge für ein halbes Jahr. Wenn der Versicherte arbeitslos wird, räumen Versicherer ihm jedoch häufig auch ein ganzes Jahr Aufschub ein. Nach Ablauf der Stundung muss der Versicherte die Beiträge verzinst nachzahlen. Nur in einigen Ausnahmefällen verrechnet das Versicherungsunternehmen sie mit späteren Leistungen. Dies ist beispiels­weise beim Policendarlehen der Fall.

  • Policendarlehen aufnehmen

Wer Geld benötigt, kann auf seine Lebensversicherung ein sogenanntes Policendarlehen aufnehmen. Das ist eine Art Vorschuss auf die zu erwartende Versicherungsleistung. Das Darlehen kann maximal so hoch sein wie der Rückkaufswert der Versicherung. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Policendarlehen muss der Darlehens­nehmer verzinsen, aber nicht unbedingt vor Vertragsablauf tilgen. Denn es wird später mit der fälligen Versicherungs­leistung verrechnet. Wer den ursprüng­lichen Versicherungsschutz wieder­herstellen möchte, kann das Darlehen natürlich auch zurückzahlen.

  • Risiko-Zwischenfinanzierung

Eine Kapitallebensversicherung kann bis zu zwei Jahre ruhen. In dieser Zeit zahlt der Versicherte nur den Teil des Beitrages, der der Hinterbliebenenvor­sorge dient. Das verringert die Kosten erheblich. Die Beitragsteile für den Erlebensfall muss der Versicherte nach Ablauf der Frist verzinst nachzahlen. Alternativ kann er den Beginn des Vertrages nachträglich um bis zu zwei Jahre nach hinten verlegen. Zu prüfen ist, ob sich gegebenenfalls steuerliche Nachteile aus der Vertragsänderung ergeben.

  • Versicherungssumme herabsetzen

Um die Beiträge zu verringern, kann der Versicherte auch die Versicherungs­summe herabsetzen. Dabei darf jedoch ein bestimmter Mindestbetrag nicht unterschritten werden. Nähere Informa­tionen erteilen die Versicherungsunter­nehmen auf Anfrage.

  • Beitragsfreistellung

Eine Versicherung beitragsfrei zu stellen bedeutet, dass der Versicherer den Rückkaufswert nicht auszahlt und die Versicherung grundsätzlich bestehen bleibt. Allerdings verringern sich Risiko­schutz und Versicherungssumme er­heblich. Möglich ist eine Beitrags­freistellung frühestens nach zwei bis drei Jahren Laufzeit der Versicherung.

  • Vertrag ruhen lassen

Ruhen darf ein Lebensversicherungs­vertrag nur, wenn der Versicherte mindestens ein oder zwei Jahre lang Beiträge gezahlt hat - und auch dann darf die Ruhezeit ein Jahr nicht über­schreiten. Nur wenige Unternehmen erklären sich mit längeren Zeiträumen, etwa 18 Monaten, einverstanden. Das Ruhen eines Vertrages hat die gleichen Folgen wie eine Beitragsfreistellung.

  • Was ist eine Kapitallebensversicherung?

Diese Art der Lebensversicherung dient dem Zweck, persönliche Risiken abzusichern und gleichzeitig Kapital anzusparen.

Am Ende der Laufzeit einer Kapitallebensversicherung wird einmalig eine Summe ausgezahlt. Sollte das Ende der Laufzeit nicht erlebt werden, ist auch der Todesfall mitversichert.

  • Der Abschluss einer Lebensversicherung ist aus unterschiedlichsten Gründen sinnvoll.

- um steuerliche Vorteile zu sichern

- als Ausbildungsrücklage für die Kinder

- als Absicherung für die Familie

- als Absicherung für eine Immobilienfinanzierung

- um größere Geldsummen anzulegen

- als Altersvorsorge

  • Welche unterschiedlichen Arten von Lebensversicherungen gibt es?

Es gibt zwei Arten von Lebensversicherungen:

 1. Kapitallebensversicherungen

 2. Risikolebensversicherungen



  • 1. Eine Kapitallebensversicherung

ist die Kombination aus einer Risikolebensversicherung und einer kapitalbildenden Geldanlage. Das Todesfallrisiko des Versicherungsnehmers ist voll abgesichert und gleichzeitig wird Kapital angespart, das zum Beispiel für die Altersvorsorge herangezogen werden kann. Die Höhe der Auszahlungssumme im Erlebensfall ist abhängig von der Überschussbeteiligung, die durch die Versicherung zusätzlich gezahlt wird. Die Überschussbeteiligung wird zur garantierten Versicherungssumme hinzuaddiert. Sie ist kein Garantiebetrag, sondern davon abhängig wie effizient die Versicherung die Versicherungsbeiträge anlegen konnte und welchen Gewinn die Versicherung damit erzielt hat. Um verschiedene Versicherungsangebote vergleichen zu können, sollten Sie sich eine Hochrechnung der Auszahlungssummen zukommen lassen.

Eine Kapitallebensversicherung hat auch dann noch steuerliche Vorteile, wenn Ihre Zinsfreibeträge schon voll ausgeschöpft sind. Kapitallebensversicherungen können als Sicherheit für die Finanzierung einer Immobilie eingesetzt werden. Hierzu bieten die Versicherer Angebote für Hypotheken und Darlehen an. Diese Art der Finanzierung ist insbesondere für nicht selbst genutzte Immobilien interessant, da hier erhebliche steuerliche Vorteile erzielt werden können.

  • 2. Die Risikolebensversicherung

sichert lediglich das Todesfallrisiko des Versicherten ab und bietet keine Auszahlung bei Vertragsende. Beiträge für die Risikolebensversicherung sind daher deutlich niedriger als für Kapitallebensversicherungen.
Sie müssen selber individuell abwägen was Sie mit Ihrer Lebensversicherung erreichen wollen. Eine reine Absicherung im Todesfall für die Hinterbliebenen oder paralleles Ansparen von Kapital für Ihre eigene Absicherung im Alter. Bei jungen Familien mit niedrigen Einkommen liegt die Priorität häufig auf der Absicherung des Todesfallrisikos.
Eine spezielle Art der Kapitallebensversicherung ist eine sogenannte Direktversicherung. Hierbei wird der Beitrag zur Lebensversicherung vom Arbeitgeber als Teil des Verdienstes an die Versicherung gezahlt. Die Beiträge unterliegen einem sehr niedrigen Steuersatz und können abhängig vom Einkommen sehr interessant sein.

  • Sind die Beiträge zur Lebensversicherung steuerlich absetzbar?

Die Beiträge zur Kapitallebensversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen in der Regel steuerlich geltend zu machen.

Diese steuerlichen Regelungen sind besonders attraktiv für Selbstständige, Freiberufler sowie Beamte.

  • Werden bei Auszahlung der Versicherungssumme Steuern fällig?

Eine Kapitallebensversicherung, die nach dem Jahr 2005 abgeschlossen wurde, muss voll besteuert werden. Die Erträge der Kapitallebensversicherung müssen allerdings nur zur Hälfte besteuert werden, wenn die Versicherung erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherungsnehmers fällig wird und die Versicherung zu diesem Zeitpunkt mindestens zwölf Jahr gelaufen ist.

  • Wie berechnen sich die Beiträge der Lebensversicherung?

Die Beiträge sind in ihrer Höhe abhängig vom Geschlecht, Alter und Beruf (bei Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung) des Versicherten und der vereinbarten Versicherungssumme.

  • Verändern sich die Beiträge während der Laufzeit?

Die Beiträge werden üblicherweise so kalkuliert, dass sie während der Laufzeit des Vertrages konstant bleiben. Erhöhungen sind nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer eine dynamische Erhöhung von Beitrag und Leistung vereinbart hat.



Durch eine dynamische Erhöhung von Beitrag und Leistung kann die Prämie einem steigenden Einkommen und einem hiermit verbundenen steigenden Absicherungsbedarf auf verschiedene Arten angeglichen werden.

  • Kann man eine Lebensversicherung beleihen?

Eine Lebensversicherung lässt sich bei Aufnahme eines Kredites an die Bank zur Absicherung abtreten. Des Weiteren bieten Versicherungsgesellschaften ihren Versicherten häufig besonders günstige Darlehen an.

  • Wer erhält die Versicherungssumme bei vorzeitigem Tod des Versicherungsnehmers?

Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers erhalten die begünstigten Angehörigen oder andere festgelegte Begünstigte die Versicherungssumme.

  • Was ist der Unterschied zwischen einer Lebensversicherung von einer privaten Rentenversicherung?

Eine Lebensversicherung kann beispielsweise zur Absicherung der Ausbildung, eines Partners oder aber eines Kredites eingesetzt werden. Die private Rentenversicherung dient der Schaffung einer zweiten Rente neben der üblichen gesetzlichen Rente. Das Risiko des Todesfalls ist bei der Privatrente üblicherweise nicht abgesichert. Während bei der Lebensversicherung eine Summe aus garantierter Versicherungssumme und Überschüssen gezahlt wird, hat ein Versicherungsnehmer bei der privaten Rentenversicherung die Wahl zwischen einer lebenslangen Rentenzahlung oder einer einmaligen Kapitalabfindung.

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