
Es gibt hier drei Möglichkeiten:
1. fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
2. außerordentlich aufgrund der Beitragserhöhung.
3. außerordentlich aufgrund des Schadens vom ________ .
Bitten Sie in dem Schreiben immer um eine Kündigungsbestätigung.
Am besten die Versicherungsverträge per Einschreiben kündigen, keinesfalls per
E-Mail.
Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung können Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
Wir haben ein Kündigungsschreiben für die Versicherung für Sie vorbereitet, gerne können Sie sich
das PDF Dokument ausdrucken.
Wer einen Schaden verursacht, haftet mit seinem gesamten Vermögen – auch wenn er keine Versicherung hat.
Die private Haftpflicht schützt dich und deinen Haushalt vor hohen Schadenersatzforderungen im Alltag.
Tipp: Wähle einen Tarif mit Forderungsausfalldeckung, damit du nicht auf Kosten sitzen bleibst,
wenn ein unversicherter Schädiger nicht zahlen kann.
Wer braucht eine Haftpflicht? Was sollte sie kosten?
Tarife unterscheiden sich bei Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Zusatzbausteinen. Sinnvoll sind meist
5 bis 10 Millionen Euro Deckungssumme, weltweiter Schutz und eine Ausfalldeckung.
Viele gute Tarife kosten etwa 40 bis 80 € im Jahr – ein regelmäßiger Vergleich lohnt sich.
Als Fußgänger, Radfahrer, Skater oder Sportler kannst du schnell hohe Schäden verursachen –
etwa wenn du unachtsam die Straße überquerst oder beim Sport einen Mitspieler verletzt.
Auch zu Hause reicht ein Wasserschaden oder ein Brand, um Nachbarn oder Vermieter in die Pflicht zu nehmen.
Die Privathaftpflicht springt ein, wenn du anderen Personen- oder Sachschäden zufügst. Sie prüft Ansprüche,
zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab – inklusive Anwalts- und Gerichtskosten (passiver Rechtsschutz).
Du brauchst dafür keinen eigenen Anwalt gegenüber dem Geschädigten.
In der Regel sind mitversichert:
- du als Vertragspartner
- Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (Partner oft namentlich im Vertrag)
- Kinder im gemeinsamen Haushalt
- in vielen Tarifen auch Haushaltshilfen, Babysitter oder Gartenhilfe bei Schäden in deinem Auftrag
Kinder in Ausbildung: Schüler, Azubis und Studenten sind häufig bis zum 27. Lebensjahr
über die Eltern mitversichert – auch bei üblichen Pausen zwischen Schule, Lehre und Studium.
Bei Bundeswehr oder Zivildienst bleibt der Schutz oft erhalten. Für Referendare endet er meist mit dem ersten Staatsexamen.
Nicht mitversichert: Schäden, die du selbst erleidest, Schäden zwischen Familienmitgliedern im eigenen Haushalt
oder Schäden, die eine Haushaltshilfe dir zufügt – dafür braucht sie eine eigene Haftpflicht.
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Geldstrafen, Bußgelder und reine Vertragsstreitigkeiten (z. B. Darlehensrückzahlung)
- Schäden durch Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge (dafür z. B. Kfz-Haftpflicht)
- Schäden bei Rennen oder aktiver Kampfsportausübung (je nach Tarif)
- Berufliche und vereinliche Tätigkeiten (oft eigene Berufshaftpflicht nötig)
- Allmählichkeitsschäden (z. B. Feuchtigkeit, Rauch, Staub über längere Zeit)
Schäden mit dem Pkw, Motorrad oder Mofa übernimmt die Kfz-Haftpflicht, nicht die Privathaftpflicht.
Ausnahmen: sehr langsame Arbeitsfahrzeuge (z. B. Rasenmäher bis 20 km/h) oder Elektrorollstühle bis 6 km/h
sind oft über die Privathaftpflicht mit abgedeckt.
Forderungsausfalldeckung: Der Schädiger ist zahlungsunfähig oder unversichert –
deine Haftpflicht zahlt dir nach gerichtlichem Titel, oft ab einer Mindestschadenhöhe.
Mietsachschäden: Schäden an der gemieteten Wohnung (z. B. auslaufende Waschmaschine, Brand)
sind in vielen Tarifen enthalten – dein eigener Hausrat brauchst du separat (Hausratversicherung).
Schlüsselverlust: Verlorene private, berufliche oder ehrenamtliche Schlüssel sind oft mitversichert.
Gefälligkeitshandlungen: Beim unentgeltlichen Helfen (z. B. Umzug) greift gesetzliche Haftpflicht oft nicht –
gute Tarife decken das mit ab.
Deliktunfähige Kinder: Kinder unter 7 Jahren (im Verkehr unter 10) haften nicht selbst –
mit dieser Klausel kann die Versicherung trotzdem leisten, wenn du moralisch oder rechtlich in der Pflicht bist.
Auslandsdeckung: Weltweiter Schutz im privaten Bereich; Tarife unterscheiden EU und Rest der Welt.
Ehrenamt: Nur versichert, wenn der Versicherer Ehrenamt ausdrücklich mit einschließt.
Diensthaftpflicht: Zusatz für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst – getrennte Bedingungen je Berufsgruppe.
Verbindlich sind immer die Versicherungsbedingungen deines Vertrags.
Personenschaden: Du stößt beim Fahrradfahren mit einem Freund zusammen – er bricht sich das Bein,
Krankenhaus, Verdienstausfall und Reha werden teuer.
Sachschaden: Du verschüttest Rotwein auf den Teppich bei Freunden oder die Waschmaschine läuft aus
und beschädigt deine Mietwohnung und Nachbarwohnungen.
Vermögensschaden: Ein umgestürzter Baum blockiert den Nachbarn – er verpasst einen wichtigen Auftrag,
ohne dass Person oder Sache des Nachbarn beschädigt wurde.
Forderungsausfall: Du wirst von einem Radfahrer ohne Haftpflicht schwer verletzt, er ist mittellos –
nach gerichtlichem Titel springt deine Ausfalldeckung ein.
- Deckungssumme mindestens 5–10 Mio. €
- Forderungsausfalldeckung und weltweiter Schutz
- Mietsachschäden, Schlüsselverlust, Gefälligkeitshandlungen
- Deliktunfähigkeit von Kindern und Bestleistungsklausel
- Selbstbeteiligung und Leistungen für Ehrenamt/Tagesmutter, falls relevant
Für Singles liegen gute Tarife oft bei 40–60 € pro Jahr, Familien mit Kindern bei etwa
60–100 € – je nach Deckungssumme und Zusatzbausteinen. Eine Selbstbeteiligung senkt den Beitrag,
ist im Privathaftpflicht-Alltag aber selten sinnvoll, weil Schadenfälle ohnehin selten sind.
Teurer wird es bei erweiterten Deckungen (hohe Summe, weltweit ohne Einschränkung, umfangreiche Mietsachschäden).
Günstig ist keine Haftpflicht nicht – ein einziger Personenschaden kann existenzbedrohend werden.
Die Bestleistungsklausel verpflichtet den Versicherer, Leistungen zu erbringen, die ein anderer Tarif
in derselben Schadenklasse auch zahlen würde – du musst nicht jedes Detail einzeln im Vertrag haben.
Passiver Rechtsschutz bedeutet: Wird dir Schadenersatz vorgeworfen, prüft und verteidigt die Versicherung –
du musst keinen eigenen Anwalt bezahlen. Das unterscheidet die Haftpflicht von einer Rechtsschutzversicherung,
wenn du selbst Ansprüche durchsetzen willst.
Single: Ein-Personen-Tarif – Partner nur mitversichert, wenn namentlich eingetragen.
Familie: Ein Vertrag für Eltern und Kinder im Haushalt; Kinder in Ausbildung oft bis 27 mit dabei.
Wohngemeinschaft: Jede Person braucht in der Regel eine eigene Haftpflicht – WG-Vertrag gibt es selten.
Getrennt lebend mit Kindern: Nach Trennung/Scheidung neue Verträge prüfen, wer die Kinder mitversichert.
Schäden als Radfahrer sind meist über die Privathaftpflicht abgedeckt – Schäden am eigenen Rad nicht.
Teure E-Bikes und Hunde
brauchen zusätzliche Versicherungen für Diebstahl/Kasko bzw. Tierhalterhaftpflicht.
Drohnen: Nur versichert, wenn im Tarif ausdrüichlich erlaubt – sonst Zusatz oder separate Police.
1. Ruhe bewahren, keine Schuldanerkenntnis unterschreiben
2. Versicherung sofort informieren (auch bei vermeintlich kleinen Schäden)
3. Fotos, Zeugen, Polizeibericht bei größeren Vorfällen
4. Korrespondenz mit dem Geschädigten über die Versicherung laufen lassen
5. Bei Forderungsausfall: erst Schadenersatz beim Schädiger durchsetzen (ggf. mit Anwalt), dann Ausfalldeckung nutzen
Ist die Haftpflicht Pflicht? Nein – aber für fast jeden Haushalt dringend empfohlen.
Deckt die PHV meinen Hund? Nein – dafür die Hundehaftpflicht; Katzen oft in der PHV mitversichert.
Was passiert bei Umzug? Der Vertrag zieht mit; Mietsachschäden-Klausel und neue Wohnung im Schadenfall prüfen.
Kann ich die Police kündigen? Jährlich mit Frist; nach Schaden teils Sonderkündigungsrecht des Versicherers – Bedingungen lesen.
Brauche ich zusätzlich Rechtsschutz? Sinnvoll, wenn du selbst vor Gericht ziehen willst; die PHV schützt vor Ansprüchen gegen dich.