Firmenschutzversicherung vergleichen
Versicherungsvergleich

Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich

Betriebshaftpflicht ist ein wichtiger Baustein

Top Versichert mit geringen Beiträgen

Firmenschutz für Selbstständige

Betriebshaftpflichtversicherung

  • SICHERHEIT FÜR DEN CHEF

Was für die Firma gilt, muss auch für den Chef gelten. Ohne seine Arbeitskraft, ohne seine Ideen läuft meist nichts. Deshalb muss er Vorsorge treffen, dass seine Familie und sein Lebenswerk nicht durch plötzlich eintretende Berufsunfähigkeit oder gar seinen Tod gefährdet sind.

Selbstständigkeit heißt auch: selbst für die Absicherung sorgen.

Für Selbstständige gibt es außerdem weder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall noch Arbeitslosengeld. Unter diesen Umständen lohnt es sich schon, mit einem spitzen Bleistift nachzurechnen, ob eine weitere Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse sinnvoll ist. Für die Altersversorgung gilt das Gleiche. Hier bietet sich insbesondere eine Basisrentenversicherung, eine klassische Rentenversicherung oder eine Kapitallebensversicherung - auch als Ergänzung zur vorhandenen Versicherung - an. Ganz wichtig auch ist die Antwort auf die Frage, wie Sie als Selbstständiger Ihr Einkommen sichern, wenn Sie längere Zeit krank sind. Andere Aspekte sind Finanzierungskosten und steuerliche Überlegungen.

  • Eine Firmenschutzversicherung für Neugründungen

Wenn Sie gerade dabei sind, eine Existenz zu gründen, werden Sie vielleicht sagen: "lch habe jetzt Wichtigeres zu tun, als an Versicherungen zu denken. Erst mal muss ich mein Geschäft in Schwung bringen."

Eine riskante Entscheidung, die möglicherweise ein böses Erwachen nach sich zieht. Deshalb schadet es auch nicht, wenn selbst etablierte Unternehmer an dieser Stelle weiterlesen. Womöglich wird Ihnen dann bewusst, was Sie bisher unterlassen haben. Ein Schaden kommt selten allein: Eine Feuerversicherung hat noch beinahe jeder. Aber ein Brand verursacht in der Regel Schäden, die weit über die Wiederherstellung des vernichteten Gebäudes hinausgehen. Der Einnahmeausfall durch den Produktionsausfall kann den eigentlichen Sachschaden um ein Vielfaches übersteigen. Und die Kosten (Löhne beispielsweise) laufen in der Zwischenzeit unvermindert weiter.

Die wichtigsten Betriebsversicherungen

  • Wenn es brennt?

Bei Brand und Blitzschlag, aber auch bei einer Explosion oder wenn ein Flugzeug auf Ihren Betrieb stürzt, bietet die Feuerversicherung finanziellen Schutz. Sie zahlt nicht nur für den Schaden, sondern auch für die Lösch- und Aufräumarbeiten. Außerdem für alle Maßnahmen, die der Schadensminderung dienen.

  • Bei Einbruch oder Diebstahl?

Die Einbruchdiebstahlversicherung zahlt für das, was Einbrecher entwendet haben. Demolieren die ungebetenen Gäste Ihre Geschäftseinrichtung, werden auch die Kosten für die Instandsetzung übernommen.

  • Nach einem Rohrbruch?

Die wenigsten vermögen sich das Ausmaß von Wasserschäden vorzustellen. Ein Rohrbruch kann nicht nur das Warenlager eines Gewerbebetriebes vernichten, sondern auch die EDV-Anlage eines Steuerberaters zerstören.

Die Leitungswasserversicherung kommt u. a. für Schäden an Einrichtungsgegenständen, technischen Anlagen und Vorräten auf, auch dann, wenn Frost die Ursache war. Neben den Schäden an Gebäude und Einrichtung deckt sie auch die Kosten für die Nebenarbeiten, die notwendig sind, um den Schaden an der Rohrleitung zu beheben.

  • und bei Sturm?

Ein Herbststurm deckt nicht nur das Dach Ihres Hauses ab. Ein daneben stehender Baum stürzt auch noch um und beschädigt die Fassade. Für beide Schäden kommt die Sturmversicherung auf. Sie übernimmt auch die Kosten für Sofortmaßnahmen, also zum Beispiel eine provisorische Sicherung des beschädigten Daches.

  • Bei Betriebsausfall nicht schutzlos - wenn nichts mehr geht:

Haben zum Beispiel Feuer oder Sturm Ihren Betrieb lahmgelegt, so laufen Löhne und Gehälter, Pacht und Zinsen weiter. Hilfe kommt von der Betriebsunterbrechungsversicherung (BU). Die Versicherer zeichnen in der Regel folgende Versicherungssummen: Bei der sogenannten "Klein-BU-Versicherung" bis zu 1 Million Euro Versicherungssumme. Sie kann immer nur zusammen mit einer Sachversicherung (Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturmversicherung) abgeschlossen werden. Die Versicherungssumme der Klein-BU-Versicherung ist identisch mit der des Sachversicherungsvertrages, der oft auch als Inhaltsversicherung bezeichnet wird.

Über die Klein-BU-Versicherung hinaus wird die sogenannte Groß-BU-Versicherung von der Bedingungsseite her ohne Einschränkung der Versicherungssumme angeboten. Dies ist allerdings abhängig von den individuellen Zeichnungsrichtlinien der jeweiligen Versicherer. Die Feuer-BUVersicherung kann unabhängig von einer Inhaltsversicherung abgeschlossen werden. Damit Ihr Betrieb aber so schnell wie möglich wieder einsatzbereit ist, übernimmt die Versicherung im Rahmen der Versicherungssumme auch bestimmte Mehrkosten, zum Beispiel für Schichtarbeit und Überstundenzuschläge. Und für die Zeit bis zur Wiederherstellung übernimmt sie gegebenenfalls sogar den Aufwand für die Anmietung von Produktions-, Lager- und Geschäftsräumen.

Berufshaftpflicht

  • Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung vergleichen

Ein Preisvergleich lohnt hier in jedem Fall. Die Berufsgruppen werden von den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich bewertet.Durch die Komplexität dieser Versicherung ist eine Onlineberechnung nicht möglich. Nutzen Sie hier bitte das Kontaktformular.

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung nur für einige Berufsgruppen, zum Beispiel für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare und Rechtsanwälte. Ärzte, Zahnärzte und andere verstoßen gegen ihre Berufspflichten, wenn sie sich nicht ausreichend gegen Haftpflichtansprüche absichern. Auf jeden Fall gehört die Haftpflichtversicherung zu den Versicherungen, auf die kein Freiberufler, Händler oder Gewerbetreibender verzichten kann. Für den Architekten, der sich vielleicht einmal vertut, ist die Berufshaftpflichtversicherung genauso wichtig wie die Betriebshaftpflicht für einen Handwerker.

Die Kosten für solche Policen sind von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Sie sollten unbedingt auf eine ausreichende Deckungssumme (zum Beispiel 2 Millionen Euro für Personen und 1 Million Euro für Sachschäden) achten.

Unverzichtbarer Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung ist die Umwelthaftpflichtversicherung. Sie schützt vor Haftpflichtansprüchen wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen. Zu denken ist hier zum Beispiel an Fälle, in denen das Betriebsgebäude mit Öl beheizt wird und ausgelaufenes Öl das Nachbargrundstück verunreinigt und Öl sowie Erdreich entsorgt werden müssen. Oder an austretende Gase, die bei Bewohnern der Nachbarschaft Verätzungen hervorrufen.

  • Wer braucht eine

    Inhaltsversicherung?

Generell benötigt jedes Unternehmen eine ausreichende Absicherung, weshalb jeder Firmeninhaber eine Inhaltsversicherung abschließen sollte. Die Geschäftsinhaltsversicherung ist mit der privaten Hausratversicherung vergleichbar. Es erfolgt die Abdeckung von Schäden durch Blitzschlag, Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Hagel und Sturm. In der Regel besteht die Möglichkeit, Elementarschäden wie überschwemmung oder Erdrutsch zusätzlich in die Versicherung mit einzuschließen. Im Schadenfall werden die Kosten zur Wiederherstellung und Wiederbeschaffung der beschädigten Sachen übernommen. Darüber hinaus werden auch Kosten für Aufräumarbeiten gezahlt.

  • Ist es ratsam, eine

    Betriebsunterbrechungsversicherung

    mit einzuschließen?

Eine Betriebsunterbrechungabsicherung ist in den meisten Versicherungsverträgen nicht automatisch mit eingeschlossen. Da bei einigen Risiken (meist bei Feuer, Explosion oder auch überschwemmung) der laufende Geschäftsbetrieb oft unterbrochen werden muss, ist die Absicherung der Betriebsunterbrechung sinnvoll. Dadurch können Gehälter und Löhne weiter gezahlt werden und auch entgangene Gewinne können gesichert werden.

  • In welcher Höhe sollte die Versicherungssumme gewählt werden?

Die Versicherungssumme einer Inhaltsversicherung richtet sich eigentlich bei allen beweglichen Sachen nach dem Neuwert. Nur Gegenstände, die einer Abnutzung unterliegen und damit einen Neuwert von weniger als 40 Prozent haben, sind mit dem Zeitwert anzusetzen. Wenn Sachen nicht mehr verwendet werden können, wird der erzielbare Verkaufspreis angesetzt, bei Warenvorräten sind der Wiederbeschaffungspreis oder die Kosten für die erneute Herstellung als Versicherungssumme relevant.

Generell kann gesagt werden, dass die Versicherungssumme oft anhand der zu versichernden Sachen (z. B. Büroeinrichtung oder auch Waren) zu ermitteln ist - eine pauschale Nennung der Höhe der Versicherungssumme ist also nicht möglich, da jedes Unternehmen andere Voraussetzungen für die Berechnung mitbringt. Dabei sollte immer darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme nicht unter dem Neuwert (bei Büroeinrichtung) oder Wiederbeschaffungswert (bei Waren) liegt, um eine ausreichende Deckung zu gewährleisten.

kostenloser-online-versicherungsvergleich.com auf