Was für die Firma gilt, muss auch für
den Chef gelten. Ohne seine Arbeitskraft,
ohne seine Ideen läuft meist nichts. Deshalb
muss er Vorsorge treffen, dass seine
Familie und sein Lebenswerk nicht durch
plötzlich eintretende Berufsunfähigkeit oder
gar seinen Tod gefährdet sind.
Selbstständigkeit heißt auch: selbst für die
Absicherung sorgen.
Für Selbstständige gibt es außerdem weder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall noch Arbeitslosengeld. Unter diesen Umständen lohnt es sich schon, mit einem spitzen Bleistift nachzurechnen, ob eine weitere Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse sinnvoll ist. Für die Altersversorgung gilt das Gleiche. Hier bietet sich insbesondere eine Basisrentenversicherung, eine klassische Rentenversicherung oder eine Kapitallebensversicherung - auch als Ergänzung zur vorhandenen Versicherung - an. Ganz wichtig auch ist die Antwort auf die Frage, wie Sie als Selbstständiger Ihr Einkommen sichern, wenn Sie längere Zeit krank sind. Andere Aspekte sind Finanzierungskosten und steuerliche Überlegungen.
Wenn Sie gerade dabei sind, eine Existenz
zu gründen, werden Sie vielleicht sagen:
"lch habe jetzt Wichtigeres zu tun, als an
Versicherungen zu denken. Erst mal muss
ich mein Geschäft in Schwung bringen."
Eine riskante Entscheidung, die möglicherweise
ein böses Erwachen nach sich zieht.
Deshalb schadet es auch nicht, wenn selbst
etablierte Unternehmer an dieser Stelle
weiterlesen. Womöglich wird Ihnen dann
bewusst, was Sie bisher unterlassen haben.
Ein Schaden kommt selten allein: Eine
Feuerversicherung hat noch beinahe jeder.
Aber ein Brand verursacht in der Regel
Schäden, die weit über die Wiederherstellung
des vernichteten Gebäudes hinausgehen.
Der Einnahmeausfall durch den
Produktionsausfall kann den eigentlichen
Sachschaden um ein Vielfaches übersteigen.
Und die Kosten (Löhne beispielsweise)
laufen in der Zwischenzeit unvermindert
weiter.
Bei Brand und Blitzschlag, aber auch bei einer Explosion oder wenn ein Flugzeug auf Ihren Betrieb stürzt, bietet die Feuerversicherung finanziellen Schutz. Sie zahlt nicht nur für den Schaden, sondern auch für die Lösch- und Aufräumarbeiten. Außerdem für alle Maßnahmen, die der Schadensminderung dienen.
Die Einbruchdiebstahlversicherung zahlt für das, was Einbrecher entwendet haben. Demolieren die ungebetenen Gäste Ihre Geschäftseinrichtung, werden auch die Kosten für die Instandsetzung übernommen.
Die wenigsten
vermögen sich das Ausmaß von Wasserschäden
vorzustellen. Ein Rohrbruch kann
nicht nur das Warenlager eines Gewerbebetriebes
vernichten, sondern auch die
EDV-Anlage eines Steuerberaters zerstören.
Die Leitungswasserversicherung
kommt
u. a. für Schäden an Einrichtungsgegenständen,
technischen Anlagen und Vorräten
auf, auch dann, wenn Frost die Ursache
war. Neben den Schäden an Gebäude und
Einrichtung deckt sie auch die Kosten für
die Nebenarbeiten, die notwendig sind,
um den Schaden an der Rohrleitung zu
beheben.
Ein Herbststurm deckt nicht nur das Dach Ihres Hauses ab. Ein daneben stehender Baum stürzt auch noch um und beschädigt die Fassade. Für beide Schäden kommt die Sturmversicherung auf. Sie übernimmt auch die Kosten für Sofortmaßnahmen, also zum Beispiel eine provisorische Sicherung des beschädigten Daches.
Haben zum Beispiel
Feuer oder Sturm Ihren Betrieb lahmgelegt,
so laufen Löhne und Gehälter, Pacht
und Zinsen weiter. Hilfe kommt von der
Betriebsunterbrechungsversicherung (BU).
Die Versicherer zeichnen in der Regel folgende
Versicherungssummen:
Bei der sogenannten "Klein-BU-Versicherung"
bis zu 1 Million Euro Versicherungssumme.
Sie kann immer nur
zusammen mit einer Sachversicherung
(Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-,
Sturmversicherung) abgeschlossen
werden. Die Versicherungssumme
der Klein-BU-Versicherung ist
identisch mit der des Sachversicherungsvertrages,
der oft auch als Inhaltsversicherung
bezeichnet wird.
Über die Klein-BU-Versicherung hinaus
wird die sogenannte Groß-BU-Versicherung
von der Bedingungsseite her ohne
Einschränkung der Versicherungssumme
angeboten. Dies ist allerdings abhängig von
den individuellen Zeichnungsrichtlinien
der jeweiligen Versicherer. Die Feuer-BUVersicherung
kann unabhängig von einer
Inhaltsversicherung abgeschlossen werden.
Damit Ihr Betrieb aber so schnell wie
möglich wieder einsatzbereit ist, übernimmt
die Versicherung im Rahmen der
Versicherungssumme auch bestimmte
Mehrkosten, zum Beispiel für Schichtarbeit
und Überstundenzuschläge. Und
für die Zeit bis zur Wiederherstellung
übernimmt sie gegebenenfalls sogar den
Aufwand für die Anmietung von Produktions-,
Lager- und Geschäftsräumen.
Ein Preisvergleich lohnt hier in jedem Fall. Die Berufsgruppen werden von den
Versicherungsgesellschaften unterschiedlich bewertet.Durch die Komplexität dieser
Versicherung ist eine Onlineberechnung nicht möglich. Nutzen Sie hier bitte
das Kontaktformular.
Gesetzlich
vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung
nur für einige Berufsgruppen, zum
Beispiel für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater,
Notare und Rechtsanwälte. Ärzte, Zahnärzte
und andere verstoßen gegen ihre
Berufspflichten, wenn sie sich nicht ausreichend
gegen Haftpflichtansprüche
absichern. Auf jeden Fall gehört die Haftpflichtversicherung
zu den Versicherungen,
auf die kein Freiberufler, Händler oder Gewerbetreibender
verzichten kann. Für den
Architekten, der sich vielleicht einmal vertut,
ist die Berufshaftpflichtversicherung
genauso wichtig wie die Betriebshaftpflicht
für einen Handwerker.
Die Kosten für solche Policen sind von
Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Sie
sollten unbedingt auf eine ausreichende
Deckungssumme (zum Beispiel 2 Millionen
Euro für Personen und 1 Million Euro für
Sachschäden) achten.
Unverzichtbarer Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung
ist die Umwelthaftpflichtversicherung.
Sie schützt vor Haftpflichtansprüchen
wegen Schäden durch
Umwelteinwirkungen. Zu denken ist hier
zum Beispiel an Fälle, in denen das Betriebsgebäude
mit Öl beheizt wird und ausgelaufenes
Öl das Nachbargrundstück
verunreinigt und Öl sowie Erdreich entsorgt
werden müssen. Oder an austretende Gase,
die bei Bewohnern der Nachbarschaft
Verätzungen hervorrufen.
Generell benötigt jedes Unternehmen eine ausreichende Absicherung, weshalb jeder Firmeninhaber eine Inhaltsversicherung abschließen sollte. Die Geschäftsinhaltsversicherung ist mit der privaten Hausratversicherung vergleichbar. Es erfolgt die Abdeckung von Schäden durch Blitzschlag, Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Hagel und Sturm. In der Regel besteht die Möglichkeit, Elementarschäden wie überschwemmung oder Erdrutsch zusätzlich in die Versicherung mit einzuschließen. Im Schadenfall werden die Kosten zur Wiederherstellung und Wiederbeschaffung der beschädigten Sachen übernommen. Darüber hinaus werden auch Kosten für Aufräumarbeiten gezahlt.
Eine Betriebsunterbrechungabsicherung ist in den meisten Versicherungsverträgen nicht automatisch mit eingeschlossen. Da bei einigen Risiken (meist bei Feuer, Explosion oder auch überschwemmung) der laufende Geschäftsbetrieb oft unterbrochen werden muss, ist die Absicherung der Betriebsunterbrechung sinnvoll. Dadurch können Gehälter und Löhne weiter gezahlt werden und auch entgangene Gewinne können gesichert werden.
Die Versicherungssumme einer Inhaltsversicherung richtet sich eigentlich bei allen beweglichen Sachen nach dem
Neuwert. Nur Gegenstände, die einer Abnutzung unterliegen und damit einen Neuwert von weniger als 40 Prozent
haben, sind mit dem Zeitwert anzusetzen. Wenn Sachen nicht mehr verwendet werden können, wird der erzielbare
Verkaufspreis angesetzt, bei Warenvorräten sind der Wiederbeschaffungspreis oder die Kosten für die erneute
Herstellung als Versicherungssumme relevant.
Generell kann gesagt werden, dass die Versicherungssumme oft
anhand der zu versichernden Sachen (z. B. Büroeinrichtung oder auch Waren) zu ermitteln ist - eine pauschale
Nennung der Höhe der Versicherungssumme ist also nicht möglich, da jedes Unternehmen andere Voraussetzungen
für die Berechnung mitbringt. Dabei sollte immer darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme nicht
unter dem Neuwert (bei Büroeinrichtung) oder Wiederbeschaffungswert (bei Waren) liegt, um eine ausreichende
Deckung zu gewährleisten.