
Es gibt hier drei Möglichkeiten:
1. fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
2. außerordentlich aufgrund der Beitragserhöhung.
3. außerordentlich aufgrund des Schadens vom ________ .
Bitten Sie in dem Schreiben immer um eine Kündigungsbestätigung.
Am besten die Versicherungsverträge per Einschreiben kündigen, keinesfalls per
E-Mail.
Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung können Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
Wir haben ein Kündigungsschreiben für die Versicherung für Sie vorbereitet, gerne können Sie sich
das PDF Dokument ausdrucken.
Als Pferdehalter haftest du für Schäden, die dein Pferd verursacht – oft auch ohne eigenes Verschulden
(Gefährdungshaftung). Die Privathaftpflicht deckt Kleintiere wie Katzen,
nicht aber Pferde. Ohne eigene Tierhalterhaftpflicht kommst du für Personen- und Sachschäden selbst auf.
Tipp: Achte auf mindestens 5–10 Mio. € Deckungssumme, Forderungsausfalldeckung und Bausteine wie
Fremdreiter, Reitbeteiligung und Flurschäden.
Was ist wichtig beim Abschluss? Was sollte die Versicherung leisten?
Pferde können durch Ausschlagen, Biss oder Flucht im Straßenverkehr schwere Personen- oder Sachschäden verursachen.
Die finanziellen Folgen sind kaum kalkulierbar: Reparaturen, Arzt- und Pflegekosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder lebenslange Renten.
Du haftest mit deinem gesamten Vermögen.
Nur bei eigenem oder Mitverschulden des Geschädigten kann die Haftung entfallen oder gekürzt werden.
Eine Tierhalterhaftpflicht ist deshalb für jeden Pferdebesitzer sinnvoll – ob Stall, Weide oder Turnier.
Beiträge und Leistungen unterscheiden sich stark – je nach Nutzung (Freizeit, Turnier, Kutsche), Haltung und Anzahl der Pferde.
Ein Vergleich hilft, überversicherte oder lückenhafte Policen zu vermeiden.
- Deckungssumme mindestens 5 Mio. €, besser 10 Mio. €
- Forderungsausfalldeckung bei unversichertem Schädiger
- Fremdreiterrisiko (fremde Reiter, gelegentliche Aufpasser)
- Reitbeteiligung (Personen, die mitreiten und mitpflegen)
- Turniere und Auslandsaufenthalte (je nach Tarif)
- Flurschäden auf fremden Feldern und Weiden
- Ungewollter Deckakt, Fohlen der versicherten Stute (Übergangszeit)
- Private Kutschfahrten, Mietsachschäden in gemieteten Räumen
- keine unnötige Helmpflicht-Klausel bei unverschuldeten Schäden (tarifabhängig)
Für Hunde gilt eine separate Hundehaftpflicht – nicht die Pferdepolice.
Pferdehüter führt die Aufsicht (Trainer, Bereiter, Freund auf dem Pferd). Dann kann die Tierhalterhaftpflicht des
Besitzers und die Privathaftpflicht des Hüters parallel greifen.
Halterpflichten (Zaunhöhe, Weidegang, Verkehrssicherung) sind landesrechtlich geregelt. Verstöße können
den Versicherungsschutz gefährden – halte die örtlichen Vorgaben ein.
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schäden am eigenen Vermögen oder an nahen Angehörigen im Haushalt
- Betrügerisch fingierte Schäden
- Gewerbliche Pferdewirtschaft ohne passende Betriebshaftpflicht
Verbindlich sind die Bedingungen deines Vertrags.
Ausritt: Dein Pferd erschrickt, bricht durch einen Zaun und verletzt eine fremde Person.
Stall/Hof: Das Pferd tritt aus und beschädigt ein Fahrzeug oder beißt einen Besucher.
- Deckungssumme und Selbstbeteiligung
- Fremdreiter, Reitbeteiligung, Turnier- und Auslandsdeckung
- Fohlen, Deckakt, Flur- und Mietsachschäden
- Forderungsausfalldeckung und Bestleistungsklausel
- Anzahl der Pferde und Nutzung (Privat vs. gewerblich)