
Es gibt hier drei Möglichkeiten:
1. fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
2. außerordentlich aufgrund der Beitragserhöhung.
3. außerordentlich aufgrund des Schadens vom ________ .
Bitten Sie in dem Schreiben immer um eine Kündigungsbestätigung.
Am besten die Versicherungsverträge per Einschreiben kündigen, keinesfalls per
E-Mail.
Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung können Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
Wir haben ein Kündigungsschreiben für die Versicherung für Sie vorbereitet, gerne können Sie sich
das PDF Dokument ausdrucken.
Die Rürup-Rente – offiziell Basisrente – ist eine private Leibrente mit hoher staatlicher Förderung:
Du zahlst Beiträge ein und setzt sie steuerlich ab; im Alter erhältst du eine lebenslange Rente, die besteuert wird (nachgelagerte Besteuerung).
Tipp: Besonders interessant für Selbstständige ohne Riester, Gutverdiener und rentennahe Sparer mit hohem Steuersatz heute.
Lebensversicherer bieten klassische, fondsgebundene und Sofortrenten-Tarife mit unterschiedlichen Kosten und Garantien.
Ein Vergleich zeigt, welcher Vertrag deine Steuerersparnis und deine spätere Rente optimal verbindet.
Nutze den Rechner oben für konkrete Angebote.
Riester-Rente: Zulagen für Förderberechtigte (Arbeitnehmer, Beamte mit RV-Pflicht) – Kapitalerhalt, Wohn-Riester möglich.
Rürup (Basisrente): keine Zulagen, dafür hohe steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge – für fast alle Steuerpflichtigen, besonders Selbstständige.
Beides gleichzeitig möglich, aber der gemeinsame Höchstbetrag der Altersvorsorge gilt für GRV-Beiträge und Basisrente zusammen.
Seit 2025 sind Beiträge zur Basisrente grundsätzlich zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar –
innerhalb der jährlich angepassten Höchstgrenze der Altersvorsorge (zusammen mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung).
In der Auszahlungsphase wird die Rente mit dem persönlichen Steuersatz besteuert; der Besteuerungsanteil wird beim Renteneintritt festgelegt und bleibt dann konstant.
Selbstständige ohne RV-Pflicht können den Förderrahmen oft voll für die Basisrente nutzen.
Angestellte: Abzug wird um Arbeitgeberanteil zur GRV gekürzt.
Beamte / nicht RV-pflichtige GF: Kürzung um fiktiven GRV-Gesamtbeitrag.
- Selbstständige und Freiberufler ohne gesetzliche Rente
- Gutverdienende mit hohem Steuersatz heute, niedrigerem im Ruhestand
- Ältere Sparer kurz vor Rente (hohe Einzahlung, Sofortrente)
- Angestellte, die Riester nicht nutzen können oder zusätzlich vorsorgen wollen
Nicht geeignet, wenn du Kapital flexibel entnehmen willst – Basisrente ist nicht vererbbar, nicht kapitalisierbar, nicht beleihbar.
Klassische Basisrente: Garantierente plus Überschüsse, planbar.
Fondsgebundene Basisrente: höhere Chancen, Schwankung – oft Rentenfaktor ab Rentenbeginn;
optional Teilkapitalgarantie –
fondsgebundene Renten kennenlernen.
Sofortrente: hoher Einmalbeitrag, sofort lebenslange Rente – für rentennahe Jahrgänge steuerlich attraktiv.
Rentenbeginn frühestens ab 60 (später wählbar), Auszahlung nur als Leibrente.
Optional: Hinterbliebenenrente (Ehepartner, Waisenrente bis 25), separate
Risikolebensversicherung (nicht im Rürup-Höchstbetrag).
BU/EU-Zusatz: Beitragsbefreiung oder BU-Rente möglich – Zusatzanteil zusammen unter 50 % des Gesamtbeitrags, sonst steuerliche Anerkennung gefährdet.
Eigene BU oft transparenter.
Leistungen aus Zusatzbausteinen sind steuerpflichtig (Übergangsregelung bis volle Besteuerung).
Der Vertrag muss als kapitalgedeckte Leibrente nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG qualifizieren (Bestätigung im Vertrag).
Kein separater Förderantrag wie bei Riester – Abzug über die Steuererklärung (Anlage AV).
Mehrere Basisrenten-Verträge sind möglich; die Höchstgrenze gilt gesamt pro Person bzw. Ehepaar.
Arbeitslosigkeit: Kapital ist vor vorzeitiger Verwertung geschützt (wie Riester/Betriebsrente).
Kündigung: Beitragspflicht endet; angespartes Kapital wird später als (niedrigere) Rente gezahlt – kein Rückkaufswert.
Kapitalentnahme: nicht vorgesehen (kein Wohneigentum wie Wohn-Riester).
Anbieterwechsel: möglich, Versicherer nicht zur Übertragung verpflichtet – Kosten prüfen.
Scheidung: Realteilung auf zwei Verträge ohne Steuernachteil möglich.
Vererbung? Nein – nur mit Hinterbliebenenbaustein oder separater Risikoleben.
Ausland? Rente kann ins Ausland gezahlt werden; deutsche Steuerpflicht beachten.
Bestehende Rentenversicherung umwandeln? Nein.
Länger arbeiten (Renteneintritt 67)? Auszahlungsbeginn kann verschoben werden.
Günstigerprüfung? Nur für alte Vorsorgeverträge relevant – Basisrente ab 2005 ausgenommen.
- Steuerersparnis heute vs. erwartete Rente und Besteuerung im Alter
- Effektive Kosten (Abschluss- und Verwaltungskosten)
- Garantie vs. Fondsanteil / Rentenfaktor
- Hinterbliebenen- und BU-Bausteine (50-%-Grenze)
- Mindestbeitrag und Einmalzahlung möglich?
- Bestätigung § 10 EStG im Vertrag