Basisrentenversicherung vergleichen
Versicherungsvergleich

Rürup-Rente vergleichen

Basisrente mit Steuervorteilen

Ideal für Selbstständige und Gutverdiener

Lebenslange Rente – nicht vererbbar

Günstige Sondertarife für viele Berufsgruppen,
z.B. Studenten und Beamte

  • Meine teure Versicherung kündigen

    wie geht das ?

Es gibt hier drei Möglichkeiten:

1. fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.

2. außerordentlich aufgrund der Beitragserhöhung.

3. außerordentlich aufgrund des Schadens vom ________ .

Bitten Sie in dem Schreiben immer um eine Kündigungsbestätigung. Am besten die Versicherungsverträge per Einschreiben kündigen, keinesfalls per E-Mail.

Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung können Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.

Wir haben ein Kündigungsschreiben für die Versicherung für Sie vorbereitet, gerne können Sie sich das PDF Dokument ausdrucken.

➩Kündigungsschreiben für die Versicherung

Rürup-Rente (Basisrente) – welcher Tarif passt?

Die Rürup-Rente – offiziell Basisrente – ist eine private Leibrente mit hoher staatlicher Förderung: Du zahlst Beiträge ein und setzt sie steuerlich ab; im Alter erhältst du eine lebenslange Rente, die besteuert wird (nachgelagerte Besteuerung).

Tipp: Besonders interessant für Selbstständige ohne Riester, Gutverdiener und rentennahe Sparer mit hohem Steuersatz heute.

  • Warum solltest du die

    Rürup-Rente vergleichen

    ?

Lebensversicherer bieten klassische, fondsgebundene und Sofortrenten-Tarife mit unterschiedlichen Kosten und Garantien. Ein Vergleich zeigt, welcher Vertrag deine Steuerersparnis und deine spätere Rente optimal verbindet.

Nutze den Rechner oben für konkrete Angebote.

  • Rürup vs. Riester – was passt zu dir?

Riester-Rente: Zulagen für Förderberechtigte (Arbeitnehmer, Beamte mit RV-Pflicht) – Kapitalerhalt, Wohn-Riester möglich.
Rürup (Basisrente): keine Zulagen, dafür hohe steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge – für fast alle Steuerpflichtigen, besonders Selbstständige.

Beides gleichzeitig möglich, aber der gemeinsame Höchstbetrag der Altersvorsorge gilt für GRV-Beiträge und Basisrente zusammen.

  • Steuerförderung: Einzahlung und Auszahlung

Seit 2025 sind Beiträge zur Basisrente grundsätzlich zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar – innerhalb der jährlich angepassten Höchstgrenze der Altersvorsorge (zusammen mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung).

In der Auszahlungsphase wird die Rente mit dem persönlichen Steuersatz besteuert; der Besteuerungsanteil wird beim Renteneintritt festgelegt und bleibt dann konstant.

Selbstständige ohne RV-Pflicht können den Förderrahmen oft voll für die Basisrente nutzen.
Angestellte: Abzug wird um Arbeitgeberanteil zur GRV gekürzt.
Beamte / nicht RV-pflichtige GF: Kürzung um fiktiven GRV-Gesamtbeitrag.

  • Wer profitiert besonders?

- Selbstständige und Freiberufler ohne gesetzliche Rente
- Gutverdienende mit hohem Steuersatz heute, niedrigerem im Ruhestand
- Ältere Sparer kurz vor Rente (hohe Einzahlung, Sofortrente)
- Angestellte, die Riester nicht nutzen können oder zusätzlich vorsorgen wollen

Nicht geeignet, wenn du Kapital flexibel entnehmen willst – Basisrente ist nicht vererbbar, nicht kapitalisierbar, nicht beleihbar.

  • Produktarten: klassisch, Fonds, Sofortrente

Klassische Basisrente: Garantierente plus Überschüsse, planbar.
Fondsgebundene Basisrente: höhere Chancen, Schwankung – oft Rentenfaktor ab Rentenbeginn; optional Teilkapitalgarantie – fondsgebundene Renten kennenlernen.
Sofortrente: hoher Einmalbeitrag, sofort lebenslange Rente – für rentennahe Jahrgänge steuerlich attraktiv.

Rentenbeginn frühestens ab 60 (später wählbar), Auszahlung nur als Leibrente.

  • Zusatzbausteine und Grenzen

Optional: Hinterbliebenenrente (Ehepartner, Waisenrente bis 25), separate Risikolebensversicherung (nicht im Rürup-Höchstbetrag).
BU/EU-Zusatz: Beitragsbefreiung oder BU-Rente möglich – Zusatzanteil zusammen unter 50 % des Gesamtbeitrags, sonst steuerliche Anerkennung gefährdet. Eigene BU oft transparenter.

Leistungen aus Zusatzbausteinen sind steuerpflichtig (Übergangsregelung bis volle Besteuerung).

  • Was das Finanzamt anerkennt

Der Vertrag muss als kapitalgedeckte Leibrente nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG qualifizieren (Bestätigung im Vertrag). Kein separater Förderantrag wie bei Riester – Abzug über die Steuererklärung (Anlage AV).

Mehrere Basisrenten-Verträge sind möglich; die Höchstgrenze gilt gesamt pro Person bzw. Ehepaar.

  • Schutz, Kündigung, Wechsel

Arbeitslosigkeit: Kapital ist vor vorzeitiger Verwertung geschützt (wie Riester/Betriebsrente).
Kündigung: Beitragspflicht endet; angespartes Kapital wird später als (niedrigere) Rente gezahlt – kein Rückkaufswert.
Kapitalentnahme: nicht vorgesehen (kein Wohneigentum wie Wohn-Riester).
Anbieterwechsel: möglich, Versicherer nicht zur Übertragung verpflichtet – Kosten prüfen.
Scheidung: Realteilung auf zwei Verträge ohne Steuernachteil möglich.

  • Häufige Fragen kurz beantwortet

Vererbung? Nein – nur mit Hinterbliebenenbaustein oder separater Risikoleben.

Ausland? Rente kann ins Ausland gezahlt werden; deutsche Steuerpflicht beachten.

Bestehende Rentenversicherung umwandeln? Nein.

Länger arbeiten (Renteneintritt 67)? Auszahlungsbeginn kann verschoben werden.

Günstigerprüfung? Nur für alte Vorsorgeverträge relevant – Basisrente ab 2005 ausgenommen.

  • Darauf solltest du beim Vergleich achten

- Steuerersparnis heute vs. erwartete Rente und Besteuerung im Alter
- Effektive Kosten (Abschluss- und Verwaltungskosten)
- Garantie vs. Fondsanteil / Rentenfaktor
- Hinterbliebenen- und BU-Bausteine (50-%-Grenze)
- Mindestbeitrag und Einmalzahlung möglich?
- Bestätigung § 10 EStG im Vertrag

  • Mit unserem

    kostenlosen Rürup-Vergleich

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