Es gibt hier drei Möglichkeiten:
1. fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
2. außerordentlich aufgrund der Beitragserhöhung.
3. außerordentlich aufgrund des Schadens vom ________ .
Bitten Sie in dem Schreiben immer um eine Kündigungsbestätigung.
Am besten die Versicherungsverträge per Einschreiben kündigen, keinesfalls per
E-Mail.
Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung können Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
Wir haben ein Kündigungsschreiben für die Versicherung für Sie vorbereitet, gerne können Sie sich
das PDF Dokument ausdrucken.
➩Kündigungsschreiben für die Versicherung
Es gibt sehr viele unterschiedliche Anbieter für Hausratversicherungen. Nur welche Hausratversicherung ist für mich
die Beste?
Gute Anbieter finden Sie bei uns im Vergleichsrechner. Welche Hausratversicherung die Beste ist kann man leider nicht beantworten.
Hier kommt es auf die einzelnen Tarifbausteine an, die für Sie wichtig sind.
Die schlechteste Hausratversicherung ist auf jeden Fall keine.
Ein Brand ist nicht das einzige Risiko
Mit der Hausratversicherung sind Sie auch gegen die Folgen eines Wohnungseinbruchs versichert - selbst eines
versuchten. Zum Standard der Hausratversicherung gehört auch der Schadenersatz, wenn ein Sturm ab Stärke
8 oder Hagel Ihre Wohnungseinrichtung ramponieren.
Zusätzlich können Sie auch Überspannungsschäden
durch Blitz versichern.
Viele Hausratversicherungen sind nicht mehr zeitgemäß. Die Anforderungen an Hausratversicherungen sind in den letzten Jahren gestiegen. Trotz der jährlichen Anpassung von Beitrag und Versicherungsleistung kann eine Unterversicherung bestehen. Eine bestehende Hausratversicherung vergleichen sollte regelmäßig durchgeführt werden, um seine Versicherung aktuell zu halten und um Versicherungsbeiträge zu sparen.
Von Möbeln bis zum Katzenfutter
Versichert ist Ihr gesamtes bewegliches Eigentum, das in Ihrer Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen
untergebracht ist. Möbel, Bücher, Kleidung, Kinderspielzeug, Teppiche, Lampen, Bücher, Computer,
Kühlschrank samt Inhalt, Geschirr und selbst das Futter für Ihre Haustiere. Auch das, was Sie im Keller
oder in der Garage lagern, etwa Rasenmäher oder Werkzeug, ist mitversichert - das Auto in der Garage natürlich
nicht.
Die Standardpolice können Sie auch aufstocken: Gegen einen geringen Aufpreis
sind beispielsweise sowohl Ihre Fahrräder gegen Diebstahl als auch Schäden durch Naturgewalten versicherbar.
Letzteres empfiehlt sich vor allem, wenn Sie im Parterre wohnen oder einen ausgebauten Keller haben.
Verluste durch Starkregen oder Überschwemmungen werden von der
Elementarschadenversicherung ersetzt. Sie übernimmt auch die Kosten für Schäden durch
Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck und Vulkanausbruch.
Viele Versicherer bieten - mit oder ohne Zuschlag - neben diesen Standards weitere
Vertragselemente an. So zahlen sie in bestimmten Umfang beispielsweise auch bei Diebstahl von Gartenmöbeln oder
wenn Wäsche von der Leine gestohlen wird. Daneben sind auch Erweiterungen über sogenannte Haus- und
Wohnungsschutzbriefe möglich. Hier können zum Beispiel Dienstleistungen versichert werden,
wie Schlüsselnotdienst oder Kinderbetreuung im Notfall.
Bei einem Vergleich einer Hausratversicherung sollten Sie auch auf die Leistungen der Versicherung schauen.
Von besonders teuren Wertgegenständen sollten Sie für die Dokumentation im Schadenfall und für den Fall
der möglichen Wiederbeschaffung durch die Polizei immer Fotos anfertigen, wenn möglich mit Maßstabsangabe.
Expertisen und Rechnungen sind hierbei wichtige Dokumente.
Haben Sie in Ihrer Wohnung ein Arbeitszimmer eingerichtet, ist dessen Ausstattung in der Regel nur dann über die
Hausratversicherung geschützt, wenn das Arbeitszimmer nicht vom Finanzamt als solches anerkannt ist. Können
Sie hingegen etwa als Freiberufler das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, gilt die Hausratpolice hier nicht, und
Sie benötigen eine separate Absicherung oder eine Ergänzung der Hausratversicherung. Manche Hausratversicherungen
schließen das ausschließlich beruflich/gewerblich genutzte Arbeitszimmer in den Versicherungsschutz ein, wenn
dieses über die privat genutzten Wohnräume betreten werden kann.
Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass Sie nicht unterversichert sind. Unterversicherung bedeutet, dass die
Versicherungssumme niedriger ist als die tatsächlich im Haushalt vorhandenen Werte. Liegt eine solche Unterversicherung
vor, müssen Sie im Fall der Fälle mit Abzügen vom Schadenersatz rechnen. Zur Ermittlung der Versicherungssumme
für einen durchschnittlichen Haushalt gibt es ein Pauschalsystem. Dabei werden in der Regel 650 Euro Versicherungssumme
pro Quadratmeter Wohnfläche angesetzt. Damit wird die Unterversicherung vermieden und Sie erhalten den Schadenersatz
ohne Einschränkungen. Eine 80-Quadratmeter Wohnung ist nach diesem Verfahren also mit 52.000 Euro versichert.
Wertgegenstände können nur in begrenztem Umfang über die Standardpolice versichert werden.
Die Anbieter haben unterschiedliche Werte, als Orientierung dienen folgende Summen: So kann bei-spielsweise für
Bargeld eine Obergrenze von 1.500 Euro gelten, für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere 3.000 Euro. Für
teuren Schmuck, Briefmarken, Gold oder Platin können es beispielsweise 25.000 Euro sein.
Gegen Aufpreis sind oft höhere Entschädigungen versicherbar. Sollten Sie solche Wertsachen oder andere
Besitztümer wie Antiquitäten oder Gemälde in der Wohnung aufbewahren, sollten Sie mit Ihrem Versicherer
Rücksprache halten. Spezialisten ermitteln dann den Wert und teilen Ihnen mit, wie Sie dafür einen optimalen
Versicherungsschutz erhalten und welche speziellen Sicherungsmaßnahmen Sie dafür veranlassen müssen.
Das können beispielsweise ein Tresor oder auch eine Alarmanlage sein.
Versichert ist das Eigentum aller Personen, die in Ihrer Wohnung leben - mit einer Ausnahme. Untermieter benötigen
einen eigenen Versicherungsvertrag. Sollten in Ihrem Haus Ihre Kinder in einer eigenen abgeschlossenen Wohnung leben, ist
auch für sie ein eigener Vertrag nötig.
Der Schutz der Hausratversicherung erstreckt sich nicht nur auf Ihre Wohnung. Auf Reisen ist Ihr Gepäck in gewissem
Umfang mitversichert, etwa wenn es Ihnen geraubt wird. Auch wenn Sie einen Fernseher oder andere Geräte im Sommer
mit in Ihre Gartenlaube nehmen, sind diese ohne Aufpreis versichert. Wenn auch nicht unbegrenzt - je nach Versicherung
kann die sogenannte Außenversicherung für drei oder sechs Monate gelten.
Keine zeitlichen Einschränkungen gibt es dagegen, wenn beispielsweise Ihr Kind auswärts studiert oder lernt und
vorübergehend in einer Wohngemeinschaft lebt. Das Eigentum Ihres Kindes ist auch dort „außenversichert",
solange es keinen eigenen Haushalt gegründet hat. In der Regel ist der Schadenersatz für die Außenversicherung
auf 10 Prozent der Versicherungssumme Ihrer Hausratpolice begrenzt.
Der Versicherungsvertrag basiert darauf, dass Ihre Wohnung ständig genutzt wird. Wenn Sie jedoch einen mehrmonatigen
Urlaub im Ausland machen und Ihr häusliches Domizil in dieser Zeit sozusagen unbewacht bleibt, müssen Sie die
Versicherung davon informieren. Denn dies gilt als „Gefahrerhöhung", weil solche Wohnungen ein beliebtes
Ziel für Einbrecher sind. Ab wann eine solche „Gefahrerhöhung" gilt, regeln die Versicherer
unterschiedlich. Das kann ab 60 oder auch erst ab 90 Tagen Abwesenheit sein. Gegen einen geringen Aufpreis kann die
Versicherung für diese Zeit in der Regel problemlos fortgeführt werden.
Nicht nur bei längeren Reisen ist eine Mitteilung an die Versicherung nötig.
Auch Situationen wie die Einrüstung Ihres Hauses zwecks Sanierung stellen eine Gefahrerhöhung dar.
Natürlich werden Sie versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Nicht nur im eigenen Interesse - laut Versicherungsvertrag sind Sie sogar dazu verpflichtet.
Bei Sturm geborstene Scheiben sollten schnellstmöglich abgedichtet, nach einem Einbruch muss die aufgebrochene Tür
gesichert werden. Von Leitungswasser durchnässten Boden sollten Sie so trocknen, dass nicht noch mehr Wasser nach unten
sickert.
Dokumentieren Sie die Situation so weit es Ihnen möglich ist, beispielsweise durch Fotos. Bevor Sie ans Aufräumen
gehen, sollten Sie die Zustimmung der Versicherung einholen, damit diese unter Umständen zuvor einen Gutachter schicken
kann. Nach einer Straftat wie einem Einbruch müssen Sie natürlich die Polizei einschalten. Dann ist umgehend die
Versicherung zu informieren.
Sie erhalten von Ihrem Versichererein Schadenprotokoll, in dem alle Verluste im Detail aufgelistet werden müssen. Dabei
sind auch die konkreten Werte der beschädigten, zerstörten oder gestohlenen Sachen in Euro und Cent anzugeben.
Fotos und Quittungen erleichtern es, die genaue Höhe des Schadenersatzes festzulegen
>> Um Einbrechern das Leben schwer zu machen, sollten Sie auf den Einbau von stabilen Schlössern und
Schließanlagen an der Wohnungseingangstür achten. Nicht nur im Erdgeschoss sind zudem abschließbare
Fenster oder Rollos sinnvoll.
>> Eine rechtzeitige Warnung bei einem Wohnungsbrand kann nicht nur Ihr Eigentum, sondern vor allem auch
Ihr Leben retten. Statten Sie deshalb Ihre Wohnung mit Rauchmeldern aus. Sie sind preiswert und schnell zu installieren.
Achten Sie beim Kauf auf das VdS-Prüfsiegel. In zahlreichen Bundesländern sind Rauchmelder für Neubauten
inzwischen Pflicht.
>> Elektrogeräte zählen zu den häufigsten Brandauslösern. Vermeiden Sie am besten den
Stand-by-Betrieb von Geräten - das schafft Sicherheit, spart Stromkosten und schon die Umwelt.
>> Überspannungsschäden an Ihren elektronischen Geräten können nicht nur die
Funktionsunfähigkeit der Apparate selbst bedeuten. Unersetzlich sind beispielsweise Ihre Computerdaten. Schalten
Sie deshalb bei Unwettern oder wenn Sie auf Reisen gehen, Ihre elektronischen Geräte vom Stromnetz ab. Sinnvoll ist
auch die Installation entsprechender Schutzgeräte.
>> Leitungswasserschäden sind häufig die Folge von Materialverschleiß. Überprüfen
Sie deshalb regelmäßig die Leitungen von Wasch- und Spülmaschine und erneuern Sie entsprechend der
Herstellerempfehlungen die Schläuche.
Als Schadenersatz stehen Ihnen die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar zu. Für gestohlenes oder
irreparables Inventar bekommen Sie den Neuwert, also den Wiederbeschaffungspreis. Das muss nicht der Kaufpreis sein. Sie
erhalten so viel, dass Sie einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben können. Vor Jahren teure
Heimelektronik ist heute deutlich günstiger zu haben. Demzufolge kann die Entschädigungssumme der Versicherung
entsprechend geringer ausfallen. Bücher hingegen können heute mehr als vor 20 Jahren kosten. Ist ein Gegenstand
zwar beschädigt, aber noch uneingeschränkt benutzbar, wird für den „Schönheitsschaden"
eine Wertminderung gezahlt.
Es gibt eine Situation, bei der Sie auf den Einzelnachweis verzichten können - den Totalverlust, beispielsweise nach
einem Hausbrand. Dann bekommen Sie die komplette Versicherungssumme überwiesen. Die Hausratversicherung beschränkt
sich nicht nur auf beschädigtes oder zerstörtes Inventar. Auch die Kosten für Hotelübernachtungen, wenn
Sie etwa nach einem Brand nicht mehr zu Hause wohnen können, werden für eine gewisse Zeit übernommen. Gleiches
gilt für Aufräumarbeiten, Transport und Lagerung Ihres Eigentums, wenn die Wohnung geräumt werden muss.
Wenn Sie umziehen, zieht die Hausratpolice mit. Für zwei Monate gilt der Versicherungsschutz sowohl
für die alte als auch für die neue Wohnung.
Sobald Sie nur noch in der neuen Wohnung leben, sollten Sie den Vertrag auf den neuen Stand bringen. Bevorzugen
Sie die Pauschalmethode, wird die Hausratpolice der neuen Wohnfläche angepasst.Beim Einzelnachweis gilt es, neu zu
rechnen. Während des Umzugs selbst ruht der Schutz durch die Hausratversicherung. Die Speditionen haften zwar mit
einem Grundbetrag von 620 Euro je Kubikmeter Umzugsvolumen. Doch das gilt beispielsweise nur für Kisten, die der
Spediteur verpackt hat und nicht für jene, die Sie selbst gefüllt haben. Ersetzt wird von der Versicherung
der Umzugsfirma auch nur der Zeit- und nicht der Neuwert. Für Schäden durch unabwendbare Ereignisse, wie einen
Unfall durch Blitzeis, haftet die Umzugsfirma generell nicht. Eine zusätzliche Transportversicherung kann durchaus
sinnvoll sein, vor allem dann, wenn Sie mit wertvollem Inventar umziehen.
Wenn Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin in eine gemeinsame Wohnung ziehen, sollten Sie nachschauen, wer die
ältere Hausratversicherung hat, und sie der neuen Wohnung anpassen. Die neuere Police kann in der Regel problemlos
gekündigt werden. Eine bewusste Doppelversicherung kann im Schadenfall dazu führen, dass der Versicherer ganz
oder teilweise von der Leistung frei ist.
Auch wenn bei einer privaten Trennung sicher andere Dinge Vorrang haben, sollte das Thema Hausratversicherung nicht
ausgeklammert werden. In der Regel gilt die Police zwar für die alte und neue Wohnung, wenn der Versicherungsnehmer
auszieht. Und zwar bis maximal drei Monate nach der nächsten Hauptfälligkeit. Praktisch ist es aber besser, den
alten Vertrag der neuen Wohnung anzupassen. Der Ex-Partner sollte für die ehemals gemeinsame Wohnung eine eigene
Police abschließen.
Im täglichen Leben kann viel passieren: Mancher vergisst beim Verlassen der Wohnung die brennende Kerze, ein anderer das brutzelnde Steak auf dem Herd, weil ein wichtiger Anruf kommt. Bei grober Fahrlässigkeit brauchten die Versicherer in der Vergangenheit keinen Schadenersatz zu zahlen. Dieses „Alles-oder-Nichts- Prinzip" wurde mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz abgeschafft. In der Praxis bedeutet dies, dass sich der Umfang der Entschädigungsleistung nach der Schwere des Verschuldens richtet. In vielen Fällen, in denen der Verbraucher früher gar keine Leistung bekommen hat, wird er nun anteilig entschädigt - man spricht hier von einer Quotelung. Wiegt allerdings das Verschulden des Versicherungsnehmers so schwer, dann sind auch weiterhin Fälle denkbar, in denen er keine Entschädigungsleistung erhält.
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die einem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. Versichert ist der gesamte Hausrat, der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung. Ein versicherter Schaden tritt in der Hausratversicherung ein, wenn versicherte Sachen durch eine der versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen. Zu den versicherten Gefahren gehören: Feuer/Brand, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl. Elementarschäden können zusätzlich zu den Gefahren zugebucht werden.
Ein Feuer ist ein Verbrennungsvorgang mit Lichterscheinung, der auch durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion versicherte Sachen zerstört und beschädigt. Ein Brand ist ein Freuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Dabei handelt es sich um Wasser aus der wasserführenden Installation (z. B. Heizanlagen, Waschmaschinen) oder den damit verbundenen Einrichtungen. Das Wasser muß bestimmungswidrig ausgetreten sein.
Der Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort. Unter Hagel versteht man einen Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Bei einem Einbruch tritt ein Dritter, nicht berechtigter, in die versicherte Wohnung ein. Hierbei ist zu beachten, dass Einbruchsspuren vorhanden sein müssen.
Hierbei handelt es sich um Schäden durch: überschwemmung, Hochwasser, Rückstau, Erdfall, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Starkregen. Diese Gefahr kann je nach Gesellschaft individuell erweitert werden.
Unter Anbaumöbel und -küchen sind serienmäßig gefertigte Anbaumöbel- und küchen gemeint, wenn sie mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst wurden. Bei maßgefertigten Einbaumöbeln und -küchen ist die Gebäudeversicherung zuständig.
Mitversichert sind Diebstahlschäden des Fahrrads außerhalb des Versicherungsortes. Fahrräder sind in der Regel nur in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr versichert. Es gibt eine Erweiterung dieses Versicherungsschutzes auf die Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr. Diese Erweiterung nennt man auch Verzicht auf die Nachtzeitklausel.
Unter grober Fahrlässigkeit versteht man, dass die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerer Art und Weise verletzt wurde.
Herr Muster hat einen sehr anstrengenden Arbeitstag hinter sich. Deshalb beschließt er, zum wohlverdienten Feierabend ein Bad zu nehmen. Da er es sich gemütlich machen will, zündet er Kerzen an und stellt sie auf den Wannenrand. Vor lauter Müdigkeit schläft er nach einer Weile im warmen Wasser ein. Er bemerkt nicht, dass er dabei mit seiner Hand sein bereitliegendes Handtuch so nahe an eine der Kerzen bringt, dass es sich entzündet. Es entsteht ein Brand im Bad, der sich auf die ganze Wohnung ausbreitet. Herr Muster kann sich zum Glück rechtzeitig in Sichherheit bringen. An seinem Hausrat entstehen jedoch erhebliche Schäden.
Ein Sengschaden liegt vor, wenn etwas durch eine Hitzeeinwikung beschädigt wird, ohne eine Lichterscheinung.
Praxis-Beispiel:
Zigarettenglut fällt auf die Couch und sengt diese an.
Unter Überspannung versteht man den direkten und indirekten Übergang eines Blitzes auf die versicherte Sache. Dabei entstehen Schäden an elektronischen Einrichtungen und Gegenständen durch überspannung oder Kurzschluss.
Der Hausrat im Möbelwagen oder im Auto ist während eines Umzugs nicht im Versicherungsumfang der Hausratversicherung beitragsfrei eingeschlossen. Die Klausel "Umzugskosten" definiert die Kosten für einen Umzug, infolge eines Versicherungsfalls als mitversicherte Kosten (z. B. Transportkosten).
Im Rahmen einer Außenversicherung ist der Hausrat auch versichert, wenn dieser auf Reisen mitgeführt wird. Der Hausrat ist so beispielsweise auch bei einem Einbruch im Hotelzimmer oder bei einem Brand im Ferienhaus geschützt. Voraussetzung für eine Entschädigung durch die Außenversicherung ist, dass sich der Hausrat höchstens drei Monate lang nicht im Haushalt befindet und er entweder dem Versicherungsnehmer gehört oder jemandem, der mit diesem in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Unter Nutzwärmeschäden versteht man, wenn Brandschäden an versicherten Sachen entstehen, die bewusst der Wärme zur Bearbeitung oder sonstigen Zwecken ausgesetzt wurden (z. B. Ofen, Mikrowelle, Bügeleisen).
Unter Rückstau versteht man durch Hochwasser oder Verstopfung der Kanalisation in den Keller gelangendes Abwasser. In modernen Häusern wird dem Rückstaurisiko durch den Einbau eines Rückschlagventils begegnet. Ist ein solches Ventil eingebaut, kann man sich bei einigen Hausrattarifen auch gegen die Folgen eines Rückstaus versichern.
Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Durchsetzung.
Unter dem Leistungseinschluss Diebstahl aus Kfz versteht man die Mitversicherung versicherter Sachen gegen Diebstahl aus einem Kraftfahrtzeug. Dieser Einschluss gilt für Wertsachen sowie technische Geräte wie z. B. Handys, Notebooks und Navigationsgeräte.
Dieser Leistungseinschluss beinhaltet die Mitversicherung von gewerblich genutzten Räumen und den darin befindlichen gewerblich genutzten Sachen.
Unter den Begriff Wertsachen fallen üblicherweise:
• Bargeld
• Chipkarten
• Urkunden (einschließlich Sparbüchern und Wertpapieren)
• Schmucksachen
• Edelsteine
• Perlen
• Briefmarken
• Münzen
• Medaillen sowie Sachen aus Edelmetallen (Gold und Platin)
• Pelzehandgeknüpfte Teppiche
• Gobelins
• Kunstgegenstände und Antiquitäten (älter als 100 Jahre)
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Die hier aufgeführten Beispiele dienen lediglich der vereinfachten Veranschaulichung. Ausführliche Definitionen hinsichtlich der Leistungsinhalte entnehmen Sie bitte den jeweils dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (= Rechtsgrundlage für die Leistungsbeurteilung/-prüfung).
Der Toaster fängt an zu brennen und führt zu einem Zimmerbrand, die Einrichtung ist zerstört.
Durch einen Windzug greift die Flamme der Kerze auf die Gardine über, welche zu brennen anfängt.
In der Nachbarwohnung des Versicherungsnehmers läuft die Waschmaschine aus, das Wasser sickert durch die Decke und zerstört Bilder und das Sofa.
Der Versicherungsnehmer lässt Badewasser einlaufen. In dem Moment fängt das Baby an zu schreien. Während er mit dem Baby beschäftigt ist, läuft das Badewasser über und zerstört seinen Badezimmerschrank.
Ein Sturm reißt die Antenne zur Wohnung vom Dach.
Der Sturm schleudert einen Dachziegel auf die Markise am Balkon des Kunden und zerstört diese.
Starker Hagel schlägt einen Riss in die Dachluke und zerstört das darunter stehende Sofa.
Die Balkontüre wurde aufgehebelt und die Einrecher haben Schmuck, einen PC, den Geldbeutel mit 150,00 € und die Fotoausrüstung gestohlen.
Randalierer brechen in eine Wohnung ein und brechen Schränke/Schubladen auf, besprühen Kleider mit Farbe oder schlitzen die Polstermöbel auf.
Vor einem Geldautomat wurden einem Kunden 500,00 € Bargeld und sein Schlüsselbund gewaltsam entrissen.
Der Versicherungsnehmer wird in seiner Wohnung niedergeschlagen und sein Laptop wird gestohlen.
Der Blitz schlägt in den neben der Wohnung stehenden Baum ein, dieser stürzt in das Küchenfenster, Regen dringt ein und zerstört die Möbel.
Ein Schnellkochtopf explodiert durch überdruck, weil das überdruckventil defekt ist. Diverse Gläser und Bilder werden dabei zerstört.
Der Versicherungsnehmer arbeitet mit leicht entzündlichem Reinigungsbenzin. Weil nicht gelüftet wird, löst die Flamme des Gasherdes eine Explosion aus und beschädigt Schränke, Stühle und den Tisch.