
Es gibt hier drei Möglichkeiten:
1. fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
2. außerordentlich aufgrund der Beitragserhöhung.
3. außerordentlich aufgrund des Schadens vom ________ .
Bitten Sie in dem Schreiben immer um eine Kündigungsbestätigung.
Am besten die Versicherungsverträge per Einschreiben kündigen, keinesfalls per
E-Mail.
Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung können Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
Wir haben ein Kündigungsschreiben für die Versicherung für Sie vorbereitet, gerne können Sie sich
das PDF Dokument ausdrucken.
Die Hausratversicherung schützt dein bewegliches Eigentum in der Wohnung – von Möbeln bis zur Einrichtung.
Es gibt viele Anbieter; die beste Police hängt von deinen Tarifbausteinen ab. Keine Hausratversicherung ist in jedem Fall
die schlechteste Wahl – aber eine fehlende oder zu niedrige Deckung kann im Schadenfall teuer werden.
Tipp: Achte auf Unterversicherung, Elementarschäden und Überspannungsschutz – nicht nur auf den Preis.
Ein Brand ist nicht das einzige Risiko: Auch Einbruch (auch versuchter), Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel
gehören zum Standard. Zusätzlich kannst du z. B. Überspannung durch Blitz, Fahrraddiebstahl oder Elementarschäden absichern.
Tarife unterscheiden sich bei Leistungsumfang, Unterversicherungsklauseln und Zusatzbausteinen (Elementar, Fahrrad, grobe Fahrlässigkeit).
Trotz jährlicher Anpassungen kann eine Unterversicherung entstehen, wenn Wohnfläche oder Inventarwert nicht mehr passen.
Ein regelmäßiger Vergleich hilft, Leistungen und Beitrag an deine aktuelle Situation anzupassen.
Versichert ist dein gesamter beweglicher Hausrat in Wohnung und Nebenräumen (Keller, Garage): Möbel, Kleidung, Elektronik,
Geschirr, Haustierfutter, Werkzeug – nicht aber das Auto in der Garage.
Standardgefahren: Feuer, Blitz, Explosion, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel, abstürzende Luftfahrzeuge.
Oft als Zusatz: Elementar (Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck),
Fahrraddiebstahl, Diebstahl aus dem Kfz, Gartenmöbel, Wertsachen, grobe Fahrlässigkeit, Haus- und Wohnungsschutzbrief
(Schlüsseldienst, Notfallhilfe).
Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert deines Hausrats, zahlst du im Schadenfall nur anteilig.
Viele Tarife nutzen eine Pauschale von etwa 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche – eine 80 m²-Wohnung
wäre dann mit rund 52.000 € abgedeckt. Alternativ kannst du den Wert einzeln nachweisen.
Für Bargeld, Schmuck, Kunst oder Antiquitäten gelten Obergrenzen (z. B. Bargeld oft bis 1.500 €, Schmuck deutlich höher).
Teure Stücke solltest du dokumentieren (Fotos, Rechnungen, ggf. Gutachten) und mit dem Versicherer abstimmen.
Homeoffice: Ist das Arbeitszimmer steuerlich anerkannt, greift die Hausratpolice dort oft nicht – dann brauchst du
eine Erweiterung oder separate Absicherung.
Untermieter brauchen eine eigene Police; erwachsene Kinder in eigener Wohnung ebenfalls.
Auf Reisen, in der Gartenlaube oder beim studierenden Kind ohne eigenen Haushalt gilt oft eine Außenversicherung
(begrenzt, z. B. bis 10 % der Versicherungssumme). Beim längeren Urlaub oder bei Sanierung am Haus kann eine
Gefahrerhöhung vorliegen – melde Abwesenheit ab 60–90 Tagen (je nach Vertrag) der Versicherung.
- Schaden begrenzen (z. B. Wasser abdichten, Fenster sichern)
- Polizei bei Einbruch, Versicherung zeitnah informieren
- Fotos machen, bevor du aufräumst (ggf. Zustimmung der Versicherung)
- Verluste und Werte im Schadenprotokoll listen, Belege bereithalten
Entschädigung: Reparatur oder Neuwert/Wiederbeschaffung; bei Totalverlust oft die volle Versicherungssumme.
Zusätzlich können Übernachtung, Aufräum- und Lagerkosten übernommen werden.
Beim Umzug gilt der Schutz meist zwei Monate für alte und neue Wohnung – während des Transports selbst oft nicht
(Haftung der Spedition begrenzt; Transportversicherung kann sinnvoll sein). Nach dem Einzug Vertrag anpassen.
Zieht ihr zusammen, eine Police anpassen, die andere kündigen – Doppelversicherung kann im Schadenfall Probleme machen.
Bei Trennung braucht der ausziehende Partner eine eigene Police für die verbleibende Wohnung.
Vergisst du eine brennende Kerze oder lässt du Wasser überlaufen, kann früher der komplette Schutz entfallen.
Heute wird oft quotiert – je nach Schwere des Verschuldens zahlst du einen Teil selbst. Tarife mit
Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit sind im Vergleich oft sinnvoll.
- Stabile Schlösser und abschließbare Fenster
- Rauchmelder mit Prüfsiegel (in vielen Bundesländern Pflicht im Neubau)
- Elektrogeräte nicht dauerhaft im Stand-by, bei Gewitter vom Netz
- Wasch- und Spülmaschinen-Schläuche regelmäßig prüfen
Verbindlich sind die Bedingungen deines Vertrags.
Elementar: Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, Lawine, Starkregen.
Sengschaden: Hitzeschaden ohne Flamme (z. B. Zigarette auf der Couch).
Überspannung: Schäden an Elektronik durch Blitz/indirekten Blitzschlag.
Fahrrad: Diebstahl oft nur tagsüber versichert – „Nachtzeitklausel“ kann erweitert werden.
Beispiele: Toasterbrand zerstört Einrichtung; Waschmaschine läuft aus und schädigt Mietwohnung;
Sturm wirft Dachziegel auf die Markise; Einbrecher stehlen Laptop und Schmuck; Blitz schlägt in den Baum neben der Wohnung.
Nicht versichert sind u. a. Krieg, innere Unruhen und Kernenergie.
Hausrat: Möbel, Technik, Kleidung – alles, was du umziehen könntest.
Privathaftpflicht: Schäden, die du anderen zufügst (z. B. Wasserschaden beim Nachbarn) –
eigene Police nötig.
Wohngebäude: nur für Eigentümer – das Gebäude selbst (Wände, Dach, Rohre), nicht der Inhalt.
Wohngebäudeversicherung und Hausrat ergänzen sich.
Mieter: Hausrat für dein Inventar; Schäden an der Wohnung selbst (Tapete, Böden) oft über die Privathaftpflicht (Mietsachschäden).
Eigentümer: Hausrat plus Wohngebäude; bei Eigentumswohnung auch Gemeinschaftsflächen im Vertrag klären.
WG: Jeder Mitbewohner braucht in der Regel eine eigene Hausratversicherung für sein Eigentum.
Zweitwohnung / Ferienwohnung: separate Police oder Erweiterung – nicht automatisch mitversichert.
Der Beitrag hängt von Wohnfläche, Postleitzahl (Einbruchrisiko), Versicherungssumme und Zusatzbausteinen ab.
Grober Rahmen:
- kleine Wohnung, Basisdeckung: oft 80–120 € pro Jahr
- Familienwohnung mit Elementar und Fahrrad: häufig 150–250 € und mehr
Günstiger wird es ohne Elementar und mit höherer Selbstbeteiligung – in Hochwasser- oder Sturmgebieten ist Elementar oft unverzichtbar.
Nach großen Anschaffungen (Küche, TV) Versicherungssumme anpassen, sonst Unterversicherung.
Fahrräder sind in der Basis oft nur begrenzt oder gar nicht gegen Diebstahl außerhalb versichert –
Fahrradklausel oder E-Bike-Versicherung prüfen bei teuren Rädern.
Gartenmöbel, Grill und Geräte auf Terrasse/Balkon brauchen oft einen Zusatzbaustein „Außenversicherung Garten“.
Schäden durch Sturm an Markisen sind teils Standard, an losen Gegenständen nicht.
Einmal im Jahr kurz prüfen: Entspricht die Versicherungssumme noch dem Wert von Technik, Möbeln und Schmuck?
Nach Umzug, Hochzeit, Geburt oder Homeoffice-Ausstattung nachmelden. Fotos und Kaufbelege in Cloud oder Ordner – hilft im Schadenfall
bei der Nachweispflicht.
Zahlt die Hausrat bei Umzugsdiebstahl? Während des Transports meist nicht – Umzugsversicherung der Spedition oder Zusatz prüfen.
Ist der Keller mitversichert? Oft ja, wenn zur Wohnung gehörend und im Vertrag genannt – Wert dort nicht unterschätzen.
Was ist mit Vandalismus nach Einbruch? Oft in Einbruchdiebstahl enthalten – Fenster und Türen nach Aufbruch.
Brauche ich Elementar? In vielen Regionen Deutschlands ja – Standardtarif deckt Hochwasser oft nicht ab.
Kann ich die Police monatlich zahlen? Ja, aber jährliche Zahlung ist meist günstiger.
- Ausreichende Versicherungssumme (Pauschale oder Einzelwerte)
- Elementarschäden, Überspannung, Fahrraddiebstahl
- Außenversicherung und Umzugsklausel
- Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit
- Wertsachen, Mietsachschäden (Schäden an gemieteter Wohnung: oft Privathaftpflicht)