Es gibt hier drei Möglichkeiten:
1. fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
2. außerordentlich aufgrund der Beitragserhöhung.
3. außerordentlich aufgrund des Schadens vom ________ .
Bitten Sie in dem Schreiben immer um eine Kündigungsbestätigung.
Am besten die Versicherungsverträge per Einschreiben kündigen, keinesfalls per
E-Mail.
Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung können Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
Wir haben ein Kündigungsschreiben für die Versicherung für Sie vorbereitet, gerne können Sie sich
das PDF Dokument ausdrucken.
➩Kündigungsschreiben für die Versicherung
Wer baut oder wer bauen möchte sollte sich umgehend nach einer Gebäudeneubauversicherung erkundigen.
Wer ein Haus baut oder auch nur einen Wintergarten anbaut, wird zum Bauherren - und trägt die
Verantwortung für die Sicherheit am Bau. Ungesichertes Baumaterial als Stolperfalle, ungesicherte Schächte,
durch die Baumaßnahmen beschädigte Nachbargebäude: Viele Risiken und Gefahren können den
Bauherren teuer zu stehen kommen.
Bei kleineren Bauvorhaben bis zu einer veranschlagten Bausumme von in der Regel 50 000 Euro sind Schäden, die
im Zusammenhang mit der Bautätigkeit entstehen, durch die Privathaftpflichtversicherung des Bauherren gedeckt.
Für größere Bauten ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung notwendig.
Auch, wenn der Bauherr alle mit dem Bau verbunden Aufgaben auf Fachleute überträgt und Architekten,
Bauunternehmen und Handwerksbetriebe mit der Ausführung betraut, ist er damit nicht von den eigenen
Sorgfaltspflichten befreit.
Er kann sehr schnell mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden, etwa wegen Verletzung seiner
Ver- kehrssicherungs- oder der Überwachungspflicht.
Der Bauherr hat seine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft verletzt, wenn auch für ihn als Laien
die bestehenden Gefahren erkennbar waren. Er muss sich auch persönlich um seine Baustelle kümmern.
Er ist verpflichtet, die Sicherheit auf seiner Baustelle zu kontrollieren und die am Bau Beteiligten sorgfältig
auszuwählen.
Ein Unglück auf einer Baustelle kann viele Ursachen haben. Natürlich ist der Bauherr in vielen Fällen
nicht der einzige am Schaden Beteiligte, der haftet. Meistens sind der Bauleiter, der Architekt oder ein
Bauhandwerker ebenfalls verantwortlich. Auf Grund einer sogenannten gesamtschuldnerischen Haftung kann es aber sein,
dass der Bauherr den vollen Schaden bezahlen muss, wenn der Geschädigte ihn in Anspruch nimmt - auch, wenn er
vielleicht nur zehn Prozent der Schuld trägt. Der Bauherr beziehungsweise sein Versicherer wird dann die
restlichen 90 Prozent bei den anderen am Schaden Beteiligten regressieren.
Oft wird der Bauherr zu Unrecht in Anspruch genommen, weil er als Laie eine konkrete Gefahr nicht erkennen konnte
und ihn keine Schuld trifft. In diesen Fällen hilft ihm die Bauherrenhaftpflichtversicherung,
die unbegründeten Ansprüche abzuwehren.
Die Versicherungsgesellschaften bewerten die Risiken der Versicherungsorte sehr unterschiedlich. Die Elementarschadenversicherung wird von einigen Versicherungen in Risikogebieten abgelehnt, andere Versicherungen leisten hier trotzdem.