Die Ausbildungsversicherung
Eine Ausbildungsversicherung ist sinnvoll, wenn Eltern die Ausbildung ihres Kindes finanziell absichern wollen.
Die Kosten können erheblich sein: Für ein Universitätsstudium ist, je nach Art und Dauer, mit bis zu
50000 Euro zu rechnen. Aber auch Weiterbildungen zum Handwerks- und Industriemeister oder zum Fachwirt in kaufmännischen
Berufen kosten häufig über 10000 Euro.
Die Ausbildungsversicherung kann beispielsweise mit dem Kindergeld finanziert
werden. Sie sollte möglichst früh abgeschlossen werden, im Idealfall schon im ersten Lebensjahr des Kindes. Die Höhe des Beitrags
ist abhängig von der Versicherungssumme und dem Alter des Versicherten.
Eltern, Großeltern und auch Paten können für Ihre Kinder, Enkel bzw. Patenkinder vorsorgen.
Sinn und Zweck der Kinderpolice ist es, für den Nachwuchs ein Kapital anzusparen, um später entweder
Teilentnahmen zu tätigen, oder dass dieser Vertrag von dem Kind übernommen und weiter bespart wird.
Die eben angesprochenen Entnahmen können beispielsweise für die erste Wohnung, das erste Auto, für
die Hochzeit oder auch zur Finanzierung des Studiums verwendet werden.
Optional kann der Versorger sich ebenfalls
mit absichern, gegen den Fall der Berufsunfähigkeit. Desweiteren übernehmen die meisten Anbieter die
Beitragszahlung, wenn der Versorger in der sog. Versorgungsphase versterben sollte.
Innerhalb der Versorgungsphase bezahlt der Versicherungsnehmer (Versorger) die Beiträge.
Zusätzlich legt der Vesicherungsnehmer bei Abschluss der Vertrages fest, zu welchem Zeitpunkt
das mitversicherte Kind die Beitragszahlung, sowie den Status "Versicherungsnehmer" übernimmt.
Diese "Vertragsübergabe" ist frühestens nach Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes
möglich, spätestens jedoch mit Vollendung des 27. Lebensjahres.
Der Versorger kann von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich gewählt werden.
Grundsätzlich können die Eltern und Großeltern diese Rolle übernehmen.
Bei einigen Gesellschaften können allerdings auch die Paten, Onkel oder Tanten die Rolle des Versorgers übernehmen.
Der Versorger zahlt mit einem laufenden Beitrag in den Vertrag, bis zu den im Vertrag vereinbarten
Termin, ein. Anschließend kann das versicherte Kind entscheiden, ob das Kapital einmalig
ausbezahlt oder innerhalb von 5 Jahren verrentet werden soll.
Die Erhöhung von Alters- und Hinterbliebenenvorsorge sind unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
Der vereinbarte Auszahlungstermin kann somit bis zu 5 Jahren vorgezogen werden. Dennoch sind
grundsätzlich Teilentnahmen jederzeit möglich unter bestimmten Voraussetzungen.
Es muss mind.
ein Betrag von rund 1.000,00 EUR entnommen werden, desweiteren fallen pro Entnahme Bearbeitungsgebühren an, diese Betrag in etwa 15,00 EUR.
Der Versorger zahlt mit einem laufenden Beitrag in den Vertrag ein. Allerdings kann die Beitragszahlung
zu einem bestimmten Zeitpunkt (ab Erreichen der Volljährigkeit) von dem mitversicherten Kind
übernommen werden.
Des Weiteren können jederzeit weitere Zuzahlungen erfolgen (z. B. Geburtstagsgeld,
Weihnachtsgeld). Alternativ zur laufender Beitragszahlung kann der Kunde das Produkt auch gegen Einmalbeitrag
abschließen.
Grundsätzlich kann jederzeit eine Zuzahlung erfolgen. Bitte beachten Sie hierzu die Mindestbeiträge für Sonderzahlungen der einzelnen Gesellschaften.
Grundsätzlich kann jederzeit eine Entnahme erfolgen. Bitte beachten Sie die Entnahmeregelungen der gewünschten Gesellschaft.
Zum Rentenbeginn kann dann vereinbart werden, wie die Auszahlung erfolgt.
- Folgende 3 Optionen bestehen:
➥ Kapitalauszahlung
➥ Lebenslange Rente
➥ Kombination aus Auszahlung und lebenslanger Rente
- Zusatzoptionen innerhalb der Kinderpolice
Auch hier gibt es diverse Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern.
- Folgende Optionen können zusätzlich versichert werden:
➥ Beitragsbefreiung bei BU des Versorgers
➥ Beitragsbefreiung bei Pflege des Versorgers
➥ Beitragsbefreiung bei Tod des Versorgers
➥ Kinder-Pflegerente
➥ BU-Option des Kindes
➥ Unfallzusatzversicherung
➥ Krankenzusatzversicherung