
Es gibt hier drei Möglichkeiten:
1. fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
2. außerordentlich aufgrund der Beitragserhöhung.
3. außerordentlich aufgrund des Schadens vom ________ .
Bitten Sie in dem Schreiben immer um eine Kündigungsbestätigung.
Am besten die Versicherungsverträge per Einschreiben kündigen, keinesfalls per
E-Mail.
Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung können Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
Wir haben ein Kündigungsschreiben für die Versicherung für Sie vorbereitet, gerne können Sie sich
das PDF Dokument ausdrucken.
Mit einer Ausbildungsversicherung sparst du früh Kapital für die Ausbildung deines Kindes – für Studium,
Berufsausbildung, erste Wohnung oder andere Meilensteine. Studiengebühren, Miete, Fahrtkosten und Lebenshaltung
können schnell fünfstellig werden; ein früher Abschluss senkt oft den monatlichen Beitrag durch längere Ansparzeit.
Tipp: Vergleiche Beitrag, Auszahlungstermin, Übergabe an das Kind und optionale Bausteine (z. B. Beitragsbefreiung bei
Berufsunfähigkeit des Versorgers), bevor du dich entscheidest.
Tarife unterscheiden sich bei Garantie, Fondsanteil, Kosten, Zuzahlungen und Zusatzleistungen.
Ein Vergleich hilft, ein passendes Produkt zu finden – ohne Bausteine, die du nicht brauchst.
Weitere Produktinformationen (PDF)
Es handelt sich um eine kapitalbildende Lebensversicherung zugunsten eines Kindes: Du (oder ein anderer Versorger)
zahlst in der Ansparphase Beiträge ein; das Kind erhält später Kapital, Rente oder eine Kombination.
Oft spricht man auch von Kinderpolice oder Ausbildungspolice – der Kern ist Vorsorge für den Nachwuchs.
Kein Ersatz für eine eigene
Berufsunfähigkeitsversicherung der Eltern – sie sichert euer Einkommen, die Ausbildungsversicherung das Kapital für das Kind.
Typischerweise sind Eltern oder Großeltern Versorger; manche Anbieter erlauben auch Paten, Onkel oder Tanten.
Gespart wird für Teilentnahmen während der Laufzeit oder für die spätere Übernahme durch das Kind, z. B. für:
- Studium oder duale Ausbildung
- erste eigene Wohnung oder Umzug
- Fahrzeug oder Auslandsaufenthalt
- Hochzeit oder Existenzgründung
In der Versorgungsphase zahlst du als Versorger die Beiträge.
Beim Vertragsabschluss legst du fest, wann das Kind Beitragszahlung und Rolle als Versicherungsnehmer übernimmt –
frühestens in der Regel ab 18 Jahren, spätestens oft mit 27 Jahren.
Danach kann das Kind Beiträge selbst zahlen, Zuzahlungen leisten oder den Vertrag beitragsfrei stellen – je nach Tarif und Planung.
Die Kosten hängen von Studienort, Wohnsituation und Dauer ab. Grobe Denkansätze:
- BAföG-Höchstsatz pro Monat als Unterhaltsorientierung (wird regelmäßig angepasst)
- Miete in Universitätsstädten oft deutlich über 400 € monatlich
- Semesterbeiträge, Material, Versicherungen, Mobilität kommen hinzu
Rechne lieber mit Puffer: lieber etwas mehr Zielkapital als zu knapp kalkulieren.
Im Vergleich legst du Zielbetrag und Auszahlungstermin fest – der Rechner zeigt dann passende Beiträge.
Am Ende der Ansparphase kann das Kind oft wählen:
- Einmalauszahlung (Kapital für Studium, Wohnung …)
- lebenslange kleine Rente als Zusatz-Einkommen
- Kombination aus Kapital und Rente
Garantierte Ablaufleistung und mögliche Überschüsse/Fondsentwicklung stehen im Vertrag – Rendite ist bei fondsgebundenen Tarifen nicht garantiert.
Viele Tarife erlauben flexible Zuzahlungen (z. B. zu Weihnachten oder Geburtstag) und
Teilentnahmen vor dem eigentlichen Ablauf – für Führerschein, Laptop oder Semester im Ausland.
Mindestbeträge, Häufigkeit und Gebühren unterscheiden sich je Anbieter; im Vergleich nachfragen.
Je nach Tarif wählbar – nicht in jedem Vertrag enthalten.
- Beitragsbefreiung bei BU des Versorgers (Beiträge werden weiter gezahlt)
- Beitragsbefreiung bei Pflege oder Tod des Versorgers in der Versorgungsphase
- Kinder-Pflegerente bei Pflegebedürftigkeit des Kindes
- BU-Option für das Kind (später ohne erneute Gesundheitsprüfung absicherbar)
- Unfall- oder Krankenzusatz für das Kind
Sparbuch/Tagesgeld: sicher, aber oft niedrige Realrendite – für lange Laufzeiten oft zu wenig Wachstum.
ETF-Sparplan: flexibel, günstig, du behältst die Kontrolle – erfordert Disziplin und steuerliche Kenntnis.
Ausbildungsversicherung: Vertrag mit Garantien, Übergabe an Kind und optionalen Schutzbausteinen – Kosten und Bindung höher.
Riester-Rente: staatliche Zulage für Altersvorsorge – anderes Ziel als reine Ausbildungsvorsorge, kann ergänzen.
Viele Familien kombinieren: Basis-Sparplan plus Versicherung für Garantie und Beitragsbefreiung – oder nur einen Weg, wenn Kosten und Transparenz im Vordergrund stehen.
Lebensversicherungen unterliegen der Abgeltungsteuer auf Erträge; Freibeträge und Gestaltung
(Übertragung, Auszahlung) hängen vom Vertrag und vom Zeitpunkt ab.
Nach Übergabe an das Kind gelten andere steuerliche Regeln als in der Versorgungsphase – bei größeren Summen Steuerberatung einplanen.
Wichtig: Vertragsunterlagen und Begünstigungen früh klären, damit die Auszahlung im Studium reibungslos läuft.
Ab wann abschließen? Je früher, desto länger die Ansparzeit – oft schon bei Geburt oder Einschulung.
Kann das Kind den Vertrag kündigen? Nach Übernahme ja; vorher entscheidet der Versorger.
Was, wenn der Versorger berufsunfähig wird? Mit Beitragsbefreiungs-Klausel zahlt die Versicherung weiter – ohne Baustein entfällt oft der weitere Aufbau.
Ist die Auszahlung zweckgebunden? Meist nein – das Kapital steht dem Kind nach Vertragsregeln frei zur Verfügung.
- Monatlicher Beitrag und Möglichkeit der Zuzahlung
- Garantierte Ablaufleistung vs. fondsgebundene Anteile
- Auszahlungstermin und Übergabealter (18–27)
- Beitragsbefreiung bei BU/Tod/Pflege des Versorgers
- Kosten (Abschluss- und Verwaltungskosten)
- Teilentnahmen und Mindestbeträge
- BU-Option für das Kind