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Vorsorge für Schule, Studium und Berufsausbildung

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Günstige Sondertarife für viele Berufsgruppen,
z.B. Studenten und Beamte

  • Meine teure Versicherung kündigen

    wie geht das ?

Es gibt hier drei Möglichkeiten:

1. fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.

2. außerordentlich aufgrund der Beitragserhöhung.

3. außerordentlich aufgrund des Schadens vom ________ .

Bitten Sie in dem Schreiben immer um eine Kündigungsbestätigung. Am besten die Versicherungsverträge per Einschreiben kündigen, keinesfalls per E-Mail.

Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung können Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.

Wir haben ein Kündigungsschreiben für die Versicherung für Sie vorbereitet, gerne können Sie sich das PDF Dokument ausdrucken.

➩Kündigungsschreiben für die Versicherung

Ausbildungsversicherung – welcher Tarif passt?

Mit einer Ausbildungsversicherung sparst du früh Kapital für die Ausbildung deines Kindes – für Studium, Berufsausbildung, erste Wohnung oder andere Meilensteine. Studiengebühren, Miete, Fahrtkosten und Lebenshaltung können schnell fünfstellig werden; ein früher Abschluss senkt oft den monatlichen Beitrag durch längere Ansparzeit.

Tipp: Vergleiche Beitrag, Auszahlungstermin, Übergabe an das Kind und optionale Bausteine (z. B. Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit des Versorgers), bevor du dich entscheidest.

  • Warum solltest du eine

    Ausbildungsversicherung vergleichen

    ?

Tarife unterscheiden sich bei Garantie, Fondsanteil, Kosten, Zuzahlungen und Zusatzleistungen. Ein Vergleich hilft, ein passendes Produkt zu finden – ohne Bausteine, die du nicht brauchst.

Weitere Produktinformationen (PDF)

  • Was ist eine Ausbildungsversicherung?

Es handelt sich um eine kapitalbildende Lebensversicherung zugunsten eines Kindes: Du (oder ein anderer Versorger) zahlst in der Ansparphase Beiträge ein; das Kind erhält später Kapital, Rente oder eine Kombination. Oft spricht man auch von Kinderpolice oder Ausbildungspolice – der Kern ist Vorsorge für den Nachwuchs.

Kein Ersatz für eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung der Eltern – sie sichert euer Einkommen, die Ausbildungsversicherung das Kapital für das Kind.

  • Wer kann Versorger sein – und wofür wird gespart?

Typischerweise sind Eltern oder Großeltern Versorger; manche Anbieter erlauben auch Paten, Onkel oder Tanten. Gespart wird für Teilentnahmen während der Laufzeit oder für die spätere Übernahme durch das Kind, z. B. für:
- Studium oder duale Ausbildung
- erste eigene Wohnung oder Umzug
- Fahrzeug oder Auslandsaufenthalt
- Hochzeit oder Existenzgründung

  • Versorgungs- und Ansparphase

In der Versorgungsphase zahlst du als Versorger die Beiträge. Beim Vertragsabschluss legst du fest, wann das Kind Beitragszahlung und Rolle als Versicherungsnehmer übernimmt – frühestens in der Regel ab 18 Jahren, spätestens oft mit 27 Jahren.

Danach kann das Kind Beiträge selbst zahlen, Zuzahlungen leisten oder den Vertrag beitragsfrei stellen – je nach Tarif und Planung.

  • Wie viel Kapital brauchst du – grobe Orientierung

Die Kosten hängen von Studienort, Wohnsituation und Dauer ab. Grobe Denkansätze:
- BAföG-Höchstsatz pro Monat als Unterhaltsorientierung (wird regelmäßig angepasst)
- Miete in Universitätsstädten oft deutlich über 400 € monatlich
- Semesterbeiträge, Material, Versicherungen, Mobilität kommen hinzu

Rechne lieber mit Puffer: lieber etwas mehr Zielkapital als zu knapp kalkulieren. Im Vergleich legst du Zielbetrag und Auszahlungstermin fest – der Rechner zeigt dann passende Beiträge.

  • Auszahlung: Kapital, Rente oder Kombination

Am Ende der Ansparphase kann das Kind oft wählen:
- Einmalauszahlung (Kapital für Studium, Wohnung …)
- lebenslange kleine Rente als Zusatz-Einkommen
- Kombination aus Kapital und Rente

Garantierte Ablaufleistung und mögliche Überschüsse/Fondsentwicklung stehen im Vertrag – Rendite ist bei fondsgebundenen Tarifen nicht garantiert.

  • Zuzahlungen und Teilentnahmen

Viele Tarife erlauben flexible Zuzahlungen (z. B. zu Weihnachten oder Geburtstag) und Teilentnahmen vor dem eigentlichen Ablauf – für Führerschein, Laptop oder Semester im Ausland. Mindestbeträge, Häufigkeit und Gebühren unterscheiden sich je Anbieter; im Vergleich nachfragen.

  • Optionale Zusatzbausteine

Je nach Tarif wählbar – nicht in jedem Vertrag enthalten.

- Beitragsbefreiung bei BU des Versorgers (Beiträge werden weiter gezahlt)
- Beitragsbefreiung bei Pflege oder Tod des Versorgers in der Versorgungsphase
- Kinder-Pflegerente bei Pflegebedürftigkeit des Kindes
- BU-Option für das Kind (später ohne erneute Gesundheitsprüfung absicherbar)
- Unfall- oder Krankenzusatz für das Kind

  • Ausbildungsversicherung, Sparbuch, ETF & Riester

Sparbuch/Tagesgeld: sicher, aber oft niedrige Realrendite – für lange Laufzeiten oft zu wenig Wachstum.
ETF-Sparplan: flexibel, günstig, du behältst die Kontrolle – erfordert Disziplin und steuerliche Kenntnis.
Ausbildungsversicherung: Vertrag mit Garantien, Übergabe an Kind und optionalen Schutzbausteinen – Kosten und Bindung höher.
Riester-Rente: staatliche Zulage für Altersvorsorge – anderes Ziel als reine Ausbildungsvorsorge, kann ergänzen.

Viele Familien kombinieren: Basis-Sparplan plus Versicherung für Garantie und Beitragsbefreiung – oder nur einen Weg, wenn Kosten und Transparenz im Vordergrund stehen.

  • Steuer und Übergabe an das Kind

Lebensversicherungen unterliegen der Abgeltungsteuer auf Erträge; Freibeträge und Gestaltung (Übertragung, Auszahlung) hängen vom Vertrag und vom Zeitpunkt ab. Nach Übergabe an das Kind gelten andere steuerliche Regeln als in der Versorgungsphase – bei größeren Summen Steuerberatung einplanen.

Wichtig: Vertragsunterlagen und Begünstigungen früh klären, damit die Auszahlung im Studium reibungslos läuft.

  • Häufige Fragen kurz beantwortet

Ab wann abschließen? Je früher, desto länger die Ansparzeit – oft schon bei Geburt oder Einschulung.

Kann das Kind den Vertrag kündigen? Nach Übernahme ja; vorher entscheidet der Versorger.

Was, wenn der Versorger berufsunfähig wird? Mit Beitragsbefreiungs-Klausel zahlt die Versicherung weiter – ohne Baustein entfällt oft der weitere Aufbau.

Ist die Auszahlung zweckgebunden? Meist nein – das Kapital steht dem Kind nach Vertragsregeln frei zur Verfügung.

  • Darauf solltest du beim Vergleich achten

- Monatlicher Beitrag und Möglichkeit der Zuzahlung
- Garantierte Ablaufleistung vs. fondsgebundene Anteile
- Auszahlungstermin und Übergabealter (18–27)
- Beitragsbefreiung bei BU/Tod/Pflege des Versorgers
- Kosten (Abschluss- und Verwaltungskosten)
- Teilentnahmen und Mindestbeträge
- BU-Option für das Kind

  • Mit unserem

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