Kfz-Versicherung vergleichen

Ohne Kfz-Haftpflicht darf kein Pkw auf die Straße. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig, entscheiden aber, ob du nach Diebstahl, Hagel oder einem selbstverschuldeten Unfall auf den Kosten sitzen bleibst. Ein Vergleich vor dem Jahreswechsel spart oft mehr als der Wechsel der Werkstattbindung allein.

Aktualisiert im September 2026.

Was die Pflichtversicherung leistet

Im Unfall haftest du als Halter oft auch ohne persönliches Verschulden (Gefährdungshaftung). Die Haftpflicht zahlt berechtigte Ansprüche Dritter und wehrt unberechtigte ab. Gesetzliche Mindestdeckung: 7,5 Mio. € Personen-, 1,2 Mio. € Sach- und 50.000 € Vermögensschäden. Bessere Tarife liegen bei 50 oder 100 Mio. € pauschal.

Schäden am eigenen Auto zahlt die Haftpflicht nicht. Dafür ist die Kasko da. Personenschäden im eigenen Pkw sind Sache der Krankenversicherung, nicht der Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners allein – Details im Schadenfall mit dem Versicherer klären.

Teilkasko oder Vollkasko?

Teilkasko Vollkasko
Typische Leistungen Diebstahl, Glas, Brand, Sturm, Hagel, Haarwild, oft Marder alles aus der Teilkasko plus selbstverschuldeter Unfall und Vandalismus
SF-Rückstufung meist keine ja, nach gemeldetem Kaskoschaden
Sinnvoll vor allem bei älteren Fahrzeugen mit Restwert bei neuen, finanzierten oder geleasten Autos

Selbstbeteiligung senkt den Beitrag. Werkstattbindung ebenfalls – dann darfst du die Reparaturwerkstatt oft nicht frei wählen.

Warum der Nachbar weniger zahlt

Drei Hebel bestimmen den Preis neben dem Tarif: Schadenfreiheitsklasse (unfallfreie Jahre), Typklasse des Modells und Regionalklasse des Zulassungsbezirks. Fahranfänger starten teuer; nach vielen schadenfreien Jahren bleibt oft nur ein Bruchteil. Ein gemeldeter Vollkasko-Schaden kostet über die Rückstufung mehrere Jahre extra – kleine Beulen deshalb oft selbst tragen.

Checkliste vor dem 30. November

  1. Vertragsende und Kündigungsfrist prüfen (häufig 1 Monat, Stichtag 30.11. für Wechsel zum 1.1.)
  2. Deckungssumme, Schutzbrief, Mallorca-Police, Fahrerkreis
  3. Selbstbeteiligung Teil- und Vollkasko
  4. Rabattretter / Rabattschutz gegen Aufpreis?
  5. eVB für Zulassung und Halterwechsel nicht vergessen

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Häufige Fragen

Wer darf mein Auto fahren?

Meist jeder mit gültigem Führerschein. Manche Tarife beschränken auf Partner oder namentlich genannte Fahrer – das steht im Antrag.

Zahlt Teilkasko Marderbiss?

Häufig ja, oft inklusive Folgeschäden an Leitungen. Die Klausel im Bedingungswerk entscheidet.