Was ist bei der Wohngebäudeversicherung nicht versichert?

Was ist bei der Wohngebäudeversicherung nicht versichert?

Alle Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden.

Grob fahrlässig handelt beispielsweise der, der im Winter sein Haus nicht beheizt (und daraufhin die Rohre einfrieren) oder der verreist, ohne den Zulaufhahn der Waschmaschine zu sperren.

Im Bereich Feuer:

Sachen, die ihrem Zweck nach oder bewusst Wärme oder Feuer ausgesetzt werden, z. B. Kaminbrand.

Im Bereich Leitungswasser:

Schäden durch Grundwasser, Überschwemmung, witterungsbedingter Rückstau aus der Kanalisation, Hausschwamm, Schäden, die vor Fertigstellung des Gebäudes entstehen, Schäden während eines Umbaus, aufgrund dessen das Gebäude unbenutzbar ist, Schäden durch Erdsenkung und Erdrutsch.

Wohngebäudeversicherung

HINWEIS:

Diese sind als Zusatz gegen Mehrbeitrag im Rahmen der „Elementarschäden“ versicherbar. Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes und unter dem Haus verlaufende Rohre.

HINWEIS:

Rohre dieser Art sind als Zusatz gegen Mehrbeitrag versicherbar. Im Bereich Sturm/Hagel:

Schäden durch Stürme unter Windstärke 8,

Schäden vor Fertigstellung des Gebäudes,

Schäden während eines Umbaus, aufgrund dessen das Gebäude unbenutzbar ist,

Schäden durch Lawinen und Sturmflut.

HINWEIS:

Lawinen sind als Zusatz gegen Mehrbeitrag im Rahmen der „Elementarschäden“ versicherbar.

Schäden durch Hagel, Schnee, Regen oder Schmutz, der durch unverschlossene oder undichte Fenster eintritt. Versicherungsschäden am (nicht mit dem Haus verbundenen) Mobiliar. Hierfür dient die Hausratversicherung.

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