Wohngebäudeversicherung online vergleichen
Versicherungsvergleich

Wohngebäudeversicherung vergleichen

Wohngebäudeversicherung online vergleichen

Top Versichert mit geringen Beiträgen

Elementarschäden mitversichern

Günstige Sondertarife für viele Berufsgruppen,
z.B. Studenten und Beamte

  • Meine teure Versicherung kündigen

    wie geht das ?

Es gibt hier drei Möglichkeiten:

1. fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.

2. außerordentlich aufgrund der Beitragserhöhung.

3. außerordentlich aufgrund des Schadens vom ________ .

Bitten Sie in dem Schreiben immer um eine Kündigungsbestätigung. Am besten die Versicherungsverträge per Einschreiben kündigen, keinesfalls per E-Mail.

Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung können Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.

Wir haben ein Kündigungsschreiben für die Versicherung für Sie vorbereitet, gerne können Sie sich das PDF Dokument ausdrucken.

➩Kündigungsschreiben für die Versicherung

  • Mit unserem

    kostenlosen Versicherungsvergleich

    haben Sie die Möglichkeit, mehrere hundert Euro Versicherungsbeiträge einzusparen.

Wohngebäudeversicherung vergleichen

Mit der Wohngebäudeversicherung sichern Sie Ihre wohl größte Investition, das Wohn­haus, komplett ab.

Doch nicht nur das:

Auch Nebengelasse wie die Garage oder der Carport, das Garten- oder Gerätehaus auf Ihrem Grundstück, Zäune und Müllbo­xen sind in den Versicherungsschutz ein­bezogen. Sie müssen natürlich im Vertrag aufgeführt sein. Ebenfalls versicht ist das „Hauszubehör" wie Markisen oder Dach­antennen.

  • Warum sollte ich meine bestehende

    Wohngebäudeversicherung vergleichen

    ?

Viele Wohngebäudeversicherungen sind nicht mehr zeitgemäß. Die Anforderungen an eine Gebäudeversicherung sind in den letzten Jahren gestiegen. Auch im Bereich der Elementarschäden durch Umwelteinflüsse kann man seine Police anpassen. Eine bestehende Wohngebäudeversicherung vergleichen sollte regelmäßig durchgeführt werden, um seine Versicherung aktuell zu halten und um Versicherungsbeiträge zu sparen.

  • Wohngebäude und Nebengebäude versichern

Mit der Wohngebäudeversicherung sichern Sie Ihre wohl größte Investition, das Wohn­haus, komplett ab. Doch nicht nur das: Auch Nebengelasse wie die Garage oder der Carport, das Garten- oder Gerätehaus auf Ihrem Grundstück, Zäune und Müllbo­xen sind in den Versicherungsschutz ein­bezogen. Sie müssen natürlich im Vertrag aufgeführt sein. Ebenfalls versicht ist das „Hauszubehör" wie Markisen oder Dach­antennen. Wenn Sie eine Solaranlage auf dem Dach installiert haben, sollten Sie mit Ihrer Versicherung sprechen, um auch dafür Schutz zu bekommen.

Gefährden kann Ihr Haus vieles. Im Stan­dardvertrag sind in der Regel Schäden durch folgende Gefahren versichert:

Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
  • Feuer:

Brand, Blitzschlag oder eine Explosion können einen Totalschaden bedeuten. Dagegen sind Sie versichert. Schadenersatz bekommen Sie zudem nach einer Implosion oder für die Kos­ten, die durch Löschwasser und Ruß entstehen. Selbst der seltene Fall eines Flugzeugabsturzes auf Ihr Haus ist im Versicherungsschutz enthalten.

  • Leitungswasser:

Lecken oder platzen Wasserrohre, erhalten Sie Schadener­satz. Versichert sind Schäden durch wasserführende Leitungen und die dazugehörigen Anlagen: Die Wasser- ver- und -entsorgung, Heizkörper und -rohre, Wasch- und Spülmaschinen, Klima- und Wärmepumpen. Sogar Aquarien oder Wasserbetten können inklusive sein.

  • Sturm und Hagel:

Bei Sturmschäden etwa am Dach ist entscheidend, dass mindestens Windstärke 8 gemessen wurde. Dann gibt es ein neues Dach oder es wird die Reparatur des alten finanziert. Nach Hagelschäden zahlt die Versicherung unabhängig von der Windstärke.

Daneben können Sie bestimmte Gefahren durch separate Vereinbarungen absichern:

  • Elementargewalten:

Schäden am Haus oder der Verlust des ganzen Gebäudes durch Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, Erdsen­kung, Schneedruck und Vulkanausbruch sind mit dieser Zusatzversicherung abge­deckt. Sie ist für alle Hausbesitzer zweckmäßig.

  • Solaranlagen:

Für Photovoltaik-Anlagen gibt es ebenfalls spezielle Policen. Speisen Sie Strom aus Ihrer Anlage ins Netz ein, empfiehlt sich eine Betriebshaft­pflichtversicherung. Diese ist notwendig, da gewerbliche Risiken in der Privathaft­pflichtversicherung ausgeschlossen

  • Glasbruch:
Wenn Sie Panoramafenster oder einen Wintergarten haben, ist die Investition in diese Versicherung sinnvoll.
  • Überspannung:

Sind solche Schäden als Folge eines Blitzschlages nicht in Ihrer Hauptpolice aufgeführt, ist eine entspre­chende Aufstockung empfehlenswert.

  • Öltanks:

Da Sie für die Folgen eines lecken Öltanks haften, sollte unbedingt eine entsprechende Police vereinbart werden.

Je nach Anbieter können weitere Extras vereinbart werden: Bestimmte Kosten für eine Rückreise aus dem Urlaub, wenn wegen der Beschädigung des Hauses die Anwesenheit nötig ist, oder auch Scha­denersatz nach dem Aufprall fremder Fahrzeuge auf das Haus oder Versiche­rungsschutz, wenn Diebe versuchten, das Haus aufzubrechen und Schlösser oder Schutzgitter beschädigten.

  • Schutzmaßnahmen in Eigenregie

Im eigenen Interesse sollten Sie für Ihr Haus folgende Sicherungsmaßnahmen berücksichtigen: >> Installieren Sie in allen entsprechenden Räumen und Aufgängen Rauchmelder. Empfehlenswert ist es, Feuerlöscher im Haus zu haben. Achten Sie darauf, dass in Ihrem Haus keine hochent­zündlichen Stoffe, wie beispielsweise Benzin für den Rasenmäher, gelagert werden.

>> Abschließbare Fenster oder Rollos im Erdgeschoss, gesicherte Kellerfenster, Bewegungsmelder sowie eine Alarman­lage erhöhen Ihre persönliche Sicher­heit und können Einbrüche verhindern. >> Lassen Sie die Wasserleitungen, die Heizungs- und Elektroanlagen regel­mäßigwarten, um Wasserschäden zu vermeiden.

>> Achten Sie darauf, dass im Winter Wasserrohre einfrieren können. Deshalb sollte das Wohnhaus immer beheizt sein, also auch dann, wenn Sie längere Zeit nicht da sind. Besonderes Augen­merk gilt den Nebengebäuden.

>> Achten Sie schon beim Bau oder Erwerb darauf, dass Ihre Immobilie eine Rückstauanlage hat. Damit kann verhindert werden, dass bei Starkregen Wasser über die Kanalisation in Ihren Keller gepresst wird.

>> Haben Sie Bäume auf Ihrem Grund­stück, sind Sie dafür verantwortlich, dass diese sicher stehen und bei einem Sturm nicht auf Ihr eigenes Haus oder das Ihres Nachbarn stürzen können. Lassen Sie deshalb regelmäßig den Zustand der Bäume auf Ihrem Grundstück von einem Fachmann prü­fen. Morsche Bäume müssen entweder gefällt oder gegebenenfalls stabilisiert werden. Die entsprechenden Regelun­gen erfahren Sie bei Ihrer kommunalen Behörde.

>> Prüfen Sie regelmäßig die auf dem Dach montierten Anlagen sowie die Dachrinnen und Fallrohre, damit diese bei einem Sturm nicht abgerissen werden können. Nötige Reparaturen sollten Sie umgehend veranlassen.

>> Schließen Sie bei Sturmwarnungen alle Fenster und Türen. Und selbstver­ständlich auch dann, wenn Sie das Haus verlassen.

  • Wenn das Wohngebäude leer steht

Wie bei der Hausratversicherung gibt es auch bei der Wohngebäudepolice den Passus der „Gefahrerhöhung". Sie müs­sen die Versicherung beispielsweise infor­mieren, wenn das Gebäude nicht genutzt wird oder wegen Baumaßnahmen vorüber­gehend leer steht. Gleiches gilt, wenn in Ihr Haus ein Gewerbe einzieht.

  • Die verbundene Wohngebäudeversicherung

Die verbundene Wohngebäudeversicherung ist eine spezielle Form der Gebäudeversicherung und schützt den Gebäudeeigentümer vor Risiken, die aus Feuer-, Sturm/Hagel- und Leitungswasserschäden resultieren. Dies sind die sogenannten versicherten Gefahren. Der Versicherungsgegenstand ist das Wohngebäude, ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen (versicherte Sache). Ziel ist hierbei die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes, sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten (versicherte Kosten). Die genannten Risiken decken die häufigsten Schadenereignisse ab. Einen umfassenderen Schutz bietet die sogenannte erweiterte oder kombinierte Elementarschadensversicherung.

  • Versicherte Sachen:

Die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude (Beispiel: Musterstr. 12, 12345 Musterstadt) Gebäudezubehör (z. B. Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen sowie Terrassen) sonstiges Gebäudezubehör, soweit ausdrücklich vereinbart (z. B. Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Hundehütten, Hof- und Gehwegbefestigungen) Einbaumöbel (z. B. Einbauküchen), die individuell für ein Gebäude gefertigt wurden Gebäudezubehör, soweit es sich im Gebäude befindet oder am Gebäude angebracht ist und der Instandhaltung oder zu Wohnzwecken dient Weitere Gebäudebestandteile und Gebäudezubehör, sowie Wasser und Abwasserrohre außerhalb des Grundstücks werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.

  • Wichtige Begriffe

Wert 1914

Gebäudeversicherungswert 1914: Der Wert 1914 oder auch Gebäudeversicherungswert 1914, verkürzt auch 1914er Wert genannt, ist ein fiktiver Rechenwert.

Mit Hilfe dieses Wertes wird bei der Wohngebäudeversicherung eine einheitliche Basis zur Berechnung des Gebäudeneuwertes und damit auch der Versicherungsprämien geschaffen. Von diesem fiktiven Gebäudeversicherungswert 1914 gelangt man über den Baupreisindex schließlich zum heutigen Neubauwert des versicherten Gebäudes. Der Baupreisindex soll sicherstellen, dass durch die Wertsteigerung der Immobilie im Laufe der Zeit keine Unterversicherung des Gebäudes entsteht. Es handelt sich also um eine Anpassung aufgrund von Wertsteigerung.

Der Gebäudeversicherungswert 1914 berechnet sich wie folgt: Neubauwert in Euro dividiert durch den Baupreisindex

Der Grund, weshalb man ausgerechnet das Jahr 1914 als Basis nimmt, ist, dass dieses das letzte Jahr war, in dem die Baupreise "stabil" (aussagekräftig) waren und nicht besonderen (Bau-) Preissteigerungen, wie z. B. durch den Ersten Weltkrieg (ab 1914), unterworfen waren.

  • Baupreisindex

Der Baupreisindex spiegelt die Entwicklung der Preise für den Neubau und die Instandhaltung von Bauwerken wider. Der Baupreisindex wird vom statistischen Bundesamt herausgegeben. In der Versicherungswirtschaft wird dieser Index zur Beitragsberechnung für die Versicherung von Wohngebäuden in der gleitenden Neuwertversicherung herangezogen.

  • Gleitender Neuwertfaktor

Der gleitende Neuwertfaktor gibt an, um welchen Faktor ein Gebäudeneubau heute teurer wäre als im Jahr 1914.

  • Kündigung Wohngebäudeversicherung

Ordentliche Kündigung:

Ohne Begründung kann die Kündigung drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausgesprochen werden.

Ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Schadenfallkündigung:

Gekündigt werden kann innerhalb eines Monats, nachdem über die Entschädigung (Bezahlung oder Ablehnung) entschieden wurde. Kündigen Sie nach einem Schaden nicht mit sofortiger Wirkung, sondern zum Ende des Versicherungsjahres, da dem Versicherer in jedem Fall die Jahresprämie zusteht.
Vertragslangläufer:
Alle Verträge, die ab dem 25.06.1994 für mehr als fünf Jahre abgeschlossen wurden, haben ein generelles Kündigungsrecht zum Ende des fünften Versicherungsjahres und danach zum Ende jedes weiteren. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.

HINWEIS: Kein Sonderkündigungsrecht nach einer Prämienerhöhung, da es sich um eine gleitende Neuwertversicherung handelt.

  • ZüRS-Zonen

ZüRS ist ein Zonierungssystem, das eine präzise Einstufung aller Flächen in Deutschland hinsichtlich ihrer Gefährdung durch Hochwasser und überschwemmung ermöglicht.

Entwickelt wurde ZüRS vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (kurz: GDV). Die Abkürzung ZüRS steht für Zonierungssystem für überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Die Zoneneinteilung von ZüRS wird nur für die Festlegung des überschwemmungsrisiko eingesetzt. Die Gefahren durch Rückstau und Starkregen werden im gesamten Deutschland einheitlich bewertet.

In der erweiterten Elementarschadenversicherung ist es grundsätzlich möglich, ein Gebäude gegen überschwemmung zu versichern. In der Vergangenheit führte dies dazu, dass gerade in besonders gefährdeten Gebieten eine Absicherung nicht möglich war. Ursache dafür war, dass den Versicherern keine hinreichenden Informationen über die genaue Gefährdungssituation vorlagen. Eine Einschätzung des Kumulrisikos war für die Anbieter nicht möglich.

Um zukünftig das überschwemmungsrisiko einzelner Gewässer risikogerecht kalkulieren zu können, wurde im Jahr 2001 das System ZüRS entwickelt. Das System legt seither Gefährdungsklassen fest, die das Hochwasserrisiko hinsichtlich der Häufigkeit wiederkehrender Schadensereignisse auf Jahresbasis darstellen.

ZüRS kennt dabei folgende Gefährdungsklassen (GK):

GK4 - Gefährdungsklasse 4: statistisch 1 mal in 10 Jahren ein Hochwasser

GK3 - Gefährdungsklasse 3: statistisch 1 mal in 10-50 Jahren ein Hochwasser

GK2 - Gefährdungsklasse 2: statistisch 1 mal in 50-200 Jahren ein Hochwasser

GK1 - Gefährdungsklasse 1: statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre ein Hochwasser

GK0 - Gefährdungsklasse 0: keine Zuordnung möglich

Die Abdeckungsquote des Systems liegt bei ca. 90 % aller Adressen in Deutschland.
  • Wertermittlungsbogen

Die Wertermittlung dient zur tatsächlichen Wertfeststellung. Sie ist ein Rechenverfahren in dem verschiedene Dinge berücksichtigt werden. Der Wertermittlungsbogen unterstützt bei der Feststellung des Gebäudewertes.

  • Mehrkosten auf Grund behördlicher Auflagen

Sind seit Abschluss der Wohngebäudeversicherung bis zum Eintritt des Schadens Gesetze erlassen worden, die Mehrkosten beim Wiedererrichten verursachen, so sind diese mitversichert, meist jedoch in ihrer Höhe begrenzt. Mehrkosten durch behördliche Auflagen können entstehen, weil z. B. an dieser Stelle, in dieser Art und Weise, oder mit diesen Materialien etc. kein Bauvorhaben mehr durchgeführt werden darf.

Die Mehrkosten durch behördliche Auflagen gehören somit also zu den Auflagen, die zwar weder der Versicherte noch der Versicherer zu verantworten haben, aber dennoch ist es im Versicherungsverhältnis zwischen den beiden Parteien meistens so geregelt, dass der Versicherer diese Mehrkosten übernimmt, die dann anfallen, wenn die versicherte Immobilie beispielsweise nach einem Brand wieder neu gebaut werden muss.

  • Mehrkosten infolge Preissteigerung

Ersetzt werden auch die notwendigen Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung. Veranlasst der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich die Wiederherstellung, sind die Mehrkosten nur in dem Umfang zu ersetzen, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären.

  • Verkehrssicherungsmaßnahmen

Durch einen Schaden (z. B. großer Feuerschaden) ist es beispielsweise notwendig, umfassende Absperrmaßnahmen durchzuführen. Diese Kosten nennt man Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen.

  • Was ist bei einer Wohngebäudeversicherung nicht versichert?

Alle Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden.
Grob fahrlässig handelt beispielsweise der, der im Winter sein Haus nicht beheizt (und daraufhin die Rohre einfrieren) oder der verreist, ohne den Zulaufhahn der Waschmaschine zu sperren.
Im Bereich Feuer:
Sachen, die ihrem Zweck nach oder bewußt Wärme oder Feuer ausgesetzt werden, z. B. Kaminbrand.
Im Bereich Leitungswasser:
Schäden durch Grundwasser, Überschwemmung, witterungsbedingter Rückstau aus der Kanalisation, Hausschwamm, Schäden, die vor Fertigstellung des Gebäudes entstehen, Schäden während eines Umbaus, aufgrund dessen das Gebäude unbenutzbar ist, Schäden durch Erdsenkung und Erdrutsch.
HINWEIS:
Diese sind als Zusatz gegen Mehrbeitrag im Rahmen der "Elementarschäden" versicherbar. Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes und unter dem Haus verlaufende Rohre.
HINWEIS:
Rohre dieser Art sind als Zusatz gegen Mehrbeitrag versicherbar. Im Bereich Sturm/Hagel:
Schäden durch Stürme unter Windstärke 8,
Schäden vor Fertigstellung des Gebäudes,
Schäden während eines Umbaus, aufgrund dessen das Gebäude unbenutzbar ist,
Schäden durch Lawinen und Sturmflut.
HINWEIS:
Lawinen sind als Zusatz gegen Mehrbeitrag im Rahmen der "Elementarschäden" versicherbar.
Schäden durch Hagel, Schnee, Regen oder Schmutz, der durch unverschlossene oder undichte Fenster eintritt. Versicherungsschäden am (nicht mit dem Haus verbundenen) Mobiliar. Hierfür dient die Hausratversicherung.

  • Ausschlüsse

Ausschluss Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie

Ausschluss Krieg Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.

Ausschluss Innere Unruhen

Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.

Ausschluss Kernenergie

Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.

kostenloser-online-versicherungsvergleich.com auf