Riesterrentenversicherung vergleichen
Versicherungsvergleich

Riesterrente Vergleich

Riesterrente mit staatlichen Zuschüssen

Top Versichert mit geringen Beiträgen

Riesterrente für Familien und Singles

Die Riester Rente

  • Merkmale der Riester Rente

Um das Zertifikat zu erhalten, müssen Riester-Verträge

>> garantieren, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge, also die selbst eingezahlten Beiträge plus staatlicher Zulage, zur Verfügung stehen. Dies bedeutet: Das Vorsorgekapital ist vor Verlusten geschützt und bleibt in jedem Fall erhalten.

>> eine lebenslange Rente zusagen. Riester-Renten, die von Lebensversicherungsunternehmen angeboten werden, bieten dies ohnehin. Für Auszahlungspläne der Banken und Fondssparpläne ist vorgeschrieben, dass ein Teil des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals in eine Rentenversicherung eingebracht wird. Diese Versicherung setzt die monatlichen Auszahlungen vom 85. Lebensjahr an lebenslang fort.

>> ihre Leistungen frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahrs auszahlen.

>> die Abschlusskosten, also die Kosten, die für die Vermittlung des Vertrages anfallen, auf mindestens fünf Jahre verteilen. Dies gilt für Verträge, die seit dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden. Viele ältere Verträge ziehen dem Kunden die Abschlusskosten auf zehn Jahre verteilt ab.

  • Wie wird die Riester Rente besteuert?

Auszahlungen aus Riester-Verträgen werden inklusive Zulagen und Erträgen in voller Höhe besteuert. Dies gilt immer dann, wenn die Beiträge gefördert wurden. Das gilt auch für den Vorsorgevertrag eines Ehepartners, der nicht selbst, sondern nur „abgeleitet" förderberechtigt ist.

Rentenleistungen, denen nicht geförderte Beiträge zugrunde liegen, etwa weil der Versicherte nicht zu den Förderberechtigten gehört, werden mit ihrem Ertragsanteil versteuert.

Bei Kapitalentnahme für selbst genutztes Wohneigentum gilt: Das in die Immobilie eingebrachte Vermögen wird fiktiv nachgelagert besteuert. Der Anbieter führt zu diesem Zweck ein sogenanntes „Wohnförderkonto". Die Begleichung der Steuerschuld im Alter kann auf zwei Wegen geschehen. Wer die Steuern in einer Summe aufbringt, zahlt auf 70 Prozent des geförderten Kapitals den individuellen Steuersatz. Steht das Geld zur Begleichung der Steuerschuld nicht zur Verfügung, kann das Kapital kontinuierlich über einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren versteuert werden.

  • Steuerersparnis oder/und Zulagen

Die staatliche Förderung besteht aus zwei Teilen: aus der jährlichen Zahlung einer Zulage, die sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammensetzt, und aus der Möglichkeit, die Beiträge als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen.

Die Grund- und Kinderzulage beträgt jährlich 185 Euro pro Person und 185 Euro pro Kind. Für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage künftig 300 Euro jährlich.

  • Welche Riesterprodukte werden gefördert

Zertifizierte Riester-Verträge werden von Lebensversicherungsunternehmen, Banken, Fondsgesellschaften und Bausparkassen angeboten. Es gibt unterschiedliche Varianten: private Rentenversicherungen, Banksparpläne, Fondssparpläne und verschiedene Anlageformen beim sogenannten „Wohnriester".

Zu beachten ist, dass die Kinderzulage nur über den Zeitraum gezahlt wird, in dem die Familie für das Kind Kindergeld erhält. Entfällt der Anspruch auf Kindergeld, etwa weil das Kind eigenes, zu hohes Einkommen hat, wird die Kinderzulage gestrichen. Eventuell zu viel gezahlte Zulagen müssen zurückerstattet werden.

Seit 2008 wird allen Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein sogenannter Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 Euro auf den RiesterVertrag gezahlt.

Riesterrentenversicherungen

Diese Angebote bieten eine lebenslange Leibrente mit garantierten Leistungen und einer zusätzlichen Überschussbeteiligung. Bei der Anlage des Vorsorgekapitals steht die Sicherheit im Vordergrund.

Anders als Banken und Fondsgesellschaften, rechnen die meisten Versicherer eine garantierte Rente aus. Wer wie vereinbart spart, weiß bereits zu Vertragsbeginn genau, wie hoch seine Riester-Rente später mindestens ausfallen wird. Einige Lebensversicherer bieten auch fondsgebundene Riester-Renten an. Bei diesen Angeboten werden Teile des Kapitals in Investmentfonds angelegt.

  • Banksparpläne

Die Riester-Förderung wird auch für Banksparpläne gewährt, wenn die Angebote den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Banken rechnen zu Vertragsbeginn keine garantierten lebenslangen Renten aus. Sie schließen bei Vertragsbeginn zusätzliche Rentenversicherungen für ihre Kunden ab, aus denen ab dem 85. Lebensjahr Leibrenten fließen.

  • Fondssparpläne

Riester-Fondssparpläne bieten ebenfalls einen Kapitalerhalt und bei guter Börsenentwicklung die Aussicht auf zusätzliche Wertsteigerungen. Zu beachten ist: Die Garantie, dass bei Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulage zur Verfügung stehen, bezieht sich nur auf das Ende der Ansparzeit. Bei vorzeitiger Kapitalentnahme sind daher auch Verluste möglich.

  • Wohnriester

Die Riester-Förderung kann zum Kauf, Bau oder zur Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Gefördert wird nur der eigene Hauptwohnsitz, jedoch keine Zweitimmobilien oder Ferienhäuser. Dafür stehen zur Verfügung:

  • Darlehensverträge

Der zertifizierte Vertrag wird zeitgleich mit der Aufnahme des Darlehens abgeschlossen. >> Bausparverträge mit Zertifikat Die Entnahme des Angesparten und eine Darlehensaufnahme ist nach der Ansparzeit möglich. >> zertifizierte Vorfinanzierungsdarlehen Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus einem tilgungsfreien Darlehen und einem Sparvertrag, bei dem bei Vertragsabschluss unwiderruflich vereinbart wird, dass dasSparkapital zur Darlehenstilgung eingesetzt wird.

  • Grundsätzlich gilt:

Wer zum Kreis der Förderberechtigten gehört, ist nicht verpflichtet, eine Riester ­Rente abzuschließen. Die Riester-Rente ist ein freiwilliges Vorsorgeangebot. Eine bestimmte Anlageform ist ebenfalls nicht vorgeschrieben.

Die Staatsangehörigkeit spielt bei der Förderberechtigung grundsätzlich keine Rolle. Ausländer sollten aber beachten, dass sie die staatliche Zulage und Steu­ervorteile möglicherweise zurückzahlen müssen, wenn sie in ihr Heimatland zu­rückkehren. Um die volle steuerliche Förderung für das ganze Jahr zu erhalten, reicht ein Monat Förderberechtigung aus, zum Beispiel eine versicherungspflichtige Tätigkeit. Die Beiträge für den Vorsorge­vertrag müssen jedoch für den komplet­ten Zeitraum eingezahlt werden. Riester-Verträge sind im Falle von Arbeitslosigkeit vor der vorzeitigen Verwertung geschützt, deshalb sind sie für alle Arbeitnehmer zusätzlich attraktiv.

  • NICHT FÖRDERBERECHTIGT SIND

>> freiwillig Versicherte und nicht ver­sicherungspflichtige Selbstständige,

>> Pflichtversicherte der berufsstän­dischen Versorgungswerke,

>> Rentner, die eine Altersrente, eine Teil-Erwerbsminderungsrente oder eine Teil-Berufsunfähigkeitsrente erhalten

>> Sozialhilfeempfänger,

>> Bezieher von Leistungen für Bergbauversicherte,

>> versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte.

Ein Anliegen des damaligen Bundes­arbeitsministers Walter Riester war es, Familien mit Kindern die eigenverantwort­liche Altersvorsorge mit staatlicher Hilfe zu erleichtern. Deshalb unterteilt sich die Riester-Zulage in eine Grundzulage, die der Versicherte erhält, und eine Kinder­zulage, die pro Kind gezahlt wird. Daher ist die Riester-Rente vor allem für Fami­lien mit geringem Einkommen besonders lohnend. In vielen Fällen ist die Zulage vom Staat erheblich höher als die selbst eingezahlten Beiträge.

Eine interessante Vorsorgemöglichkeit ist die Riester-Rente auch für junge Leute, die einen Einstieg in ihre private Alters­vorsorge suchen, weil diese von der Absenkung des Rentenniveaus aus der gesetzlichen Rentenversicherung be­sonders betroffen sind (s. S. 8). Weil das Vorsorgevermögen von Riester-Verträgen im Falle von Arbeitslosigkeit vor der vor­zeitigen Verwertung geschützt ist, sind Riester-Verträge für alle Arbeitnehmer zusätzlich attraktiv. Gut verdienende Singles und Beamte machen mit einem Riester-Vertrag eben­falls nichts falsch. Zusätzliche Steuerer­leichterungen sorgen für eine attraktive Rendite.

  • ZUSATZBAUSTEINE

Riester-Verträge können mit zusätzlichen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen kombiniert werden. Die staatliche Förderung wird dadurch nichtge- fährdet. Ein Teil der Beiträge wird entsprechend für den Risikoschutz verwendet, die spätere Rente fällt dadurch geringer aus. Allerdings dürfen nur maximal 15 Prozent des Gesamtbeitrages in Invaliditätsleistungen fließen.

Eine Hinterbliebenenrente kann ebenfalls in den Vertrag eingeschlossen werden, ohne die staatliche Förderungzu gefährden. Zu beachten ist jedoch, dass diese Zusatzabsicherung die eigene Rente im Alter mindert. Daher ist zu überlegen, ob Angehörige nicht besser mit einer separaten Risikolebensversicherung abgesichert werden sollten. Das im Todesfall zur Verfügung stehende Vorsorgekapital aus der Riester-Rente kann zwar vererbt werden. In diesem Fall werden jedoch bereits gewährte Zulagen und steuerliche Erleichterungen abgezogen. Die Förderung bleibt nur dann erhalten, wenn der hinterbliebene Ehepartner das Restkapital auf einen eigenen Riester-Vertrag überträgt oder sich das Geld als laufende Hinterbliebenenrente auszahlen lässt. Voraussetzung ist auch, dass er nicht dauernd getrennt von seinem verstorbenen Partner gelebt hat.

  • Die verbesserte Riester-Rente

Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die Riester-Rente weiter verbessert. Bürokratische Erleichterungen und mehr Flexibilität machen sie noch attraktiver.

  • GERINGERER AUFWAND

Um die staatliche Zulage zu bekommen, muss ein Antrag gestellt werden, im Prin­zip jedes Jahr aufs Neue. Wer mehrere Riester-Verträge abgeschlossen hat, muss sich entscheiden, auf welchen Ver­trag die Zulage gezahlt werden soll. Der Versicherte kann den Antrag auch nur einmal stellen und alles Weitere seinem Vertragsanbieter überlassen. Damit wird das Versicherungsunterneh­men schon bei Vertragsabschluss beauf­tragt, die Zulage jedes Jahr automatisch zu beantragen. Zu beachten ist, dass der Versicherer auch weiterhin über alle Ver­änderungen informiert werden muss, die sich auf die Höhe der Zulage auswirken können, etwa beim Familienstand, bei der Kinderzahl oder beim beruflichen Status.

Die Bevollmächtigung des Versicherers kann jederzeit widerrufen werden. Dazu reicht ein Widerruf jeweils zum Jahres­ende. Im darauffolgenden Jahr muss der Versicherte sich dann wieder selbst um die Beantragung seiner Zulage küm­mern. In der Regel bekommt er das ent­sprechende Formular rechtzeitig von seinem Versicherer zugeschickt.

  • KEINE LAUFENDEN BEITRÄGE MEHR

Um Versicherten mit Zahlungsschwierig­keiten entgegenzukommen, müssen die Beiträge für Riester-Verträge nicht mehr regelmäßig eingezahlt werden. Der Kunde kann so flexibel zahlen, wie es seine finanziellen Verhältnisse erlauben. Für eine optimale Altersvorsorge sind aller­dings regelmäßige Beitragszahlungen zu empfehlen. Wenn der Vertrag während eines gesamten Beitragsjahres ruht, be­steht in diesem Jahr kein Anspruch auf die Zulage und den Sonderausgabenabzug. Wer seinen Riester-Vertrag kündigen und das gesparte Vorsorgekapital ent­nehmen will, kann dies mit einer Kündi­gungsfrist von maximal drei Monaten zum Quartalsende. Zu beachten ist aber, dass die Zulage und die Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen, wenn das Kapital nicht unmittelbar auf einen anderen zertifizierten Riester-Vertrag übertragen wird.

Mit Beginn des Rentenbezuges dürfen einmalig maximal 30 Prozent des Altersvorsorgevermögens aus der Riester-Rente entnommen werden. Das Geld steht zur freien Verfügung und muss nicht wieder in den Vertrag eingezahlt werden. Diese Leistung ist beispielsweise für Berufsaussteiger gedacht, die bei Eintritt in den Ruhestand eine größere Geldsumme brauchen. Wer eine sogenannte Kleinbetragsrente zu erwarten hat, kann sich das Geld nun wahlweise auch als Kapitalabfindung auszahlen lassen, ohne die staatliche Förderung zu gefährden. In diesem Fall wird keine lebenslange Rente ausgezahlt, sondern der Vertrag endet mit Auszahlung der gesamten Vorsorgesumme. Kleinbetragsrenten sind Renten, die geringer ausfallen als ein Prozent der sogenannten Bezugsgröße der Sozialversicherung. Im Jahr 2011 sind dies Renten, deren Höhe monatlich nicht mehr als 25,55 Euro erreicht. Neu ist auch, dass Versicherte statt der maximal zwölf Monatsrenten eine einmalige Jahresrente wählen können.

In beiden Fällen ist zu beachten, dass die Kapitalauszahlungen in voller Höhe der Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz unterliegen (nachgelagerte Besteuerung).

  • SCHUTZ VOR VORZEITIGER VERWERTUNG

Ebenso wie Betriebsrenten sind auch Riester-Renten bei Arbeitslosigkeit vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt. Voraussetzung dafür ist, dass sie mit staatlicher Förderung aufgebaut wurden.

  • Die Riester-Rente ganz praktisch

Wer mit staatlicher Förderung vorsorgen will, muss eigene Beiträge einzahlen und einige Regeln beachten. Dies ist bei näherem Hinsehen gar nicht so kompliziert.

Die Zulagen der Riester Rente

Die volle Zulage - 175 Euro Grundzulage und 185 bzw. 300 Euro pro Kind-gibt es nur, wenn der Versicherte einen soge­nannten Mindesteigenbeitrag beisteuert. Dieser Beitrag ist jeweils abhängig von den im Vorjahr erzielten rentenversiche­rungspflichtigen Bruttoeinkünften. Bei Beamten werden die Besoldung bezie­hungsweise die Amtsbezüge zugrunde gelegt. Wer weniger als den Mindest­eigenbeitrag einzahlt, erhält die Zulage nur anteilig. >> Grundsätzlich spielt es keine Rolle, aus welchen Quellen die Beiträge stammen. Eine Ausnahme sind ver­mögenswirksame Leistungen. Hierfür gibt es keine Zulage. Dies gilt auch für prämienbegünstigte Aufwendungen, zum Beispiel Aufwendungen, für die eine Wohnungsbauprämie gewährt werden kann.

  • Mindest- und Höchstbeiträge

Als unmittelbar Zulageberechtigter müssen Sie Beiträge in Ihren zertifizierten privaten Altersvorsorgevertrag oder in eine geförderte betriebliche Altersversorgung einzahlen. Damit die Zulage in maximaler Höhe (154 Euro als Grundzulage und für Kinder 185 Euro bei Geburten vor 2008 und 300 Euro bei Geburten ab 2008) gezahlt wird, müssen Sie für jedes Jahr einen Beitrag in gesetzlich festgelegter Mindesthöhe einzahlen (Mindesteigenbeitrag).

Der Mindesteigenbeitrag errechnet sich aus 4 Prozent der maßgeblichen Vorjahreseinnahmen abzüglich der Zulage.

Der Mindesteigenbeitrag ist nach oben auf 2.100 Euro (Eigenbeitrag und Zulage) begrenzt.

Sie müssen mindestens den Sockelbetrag als Mindesteigenbeitrag zahlen, falls der errechnete Mindesteigenbeitrag geringer ist als der Sockelbetrag oder falls Sie im Vorjahr kein positives Einkommen erzielt haben.
Ab 1.1.2005 beträgt der Sockelbetrag einheitlich 60 €.
Sie können auch mehr als den Mindesteigenbeitrag einzahlen, um Ihren persönlichen Vorsorgebedarf zu sichern. Dadurch erhalten Sie zwar keine höheren Zulagen, aber Sie erhöhen Ihr Altersvorsorgekapital und somit Ihre künftige Rentenleistung.

Die Zulage wird entsprechend gekürzt, wenn Sie einen geringeren Beitrag als den Mindesteigenbeitrag beziehungsweise den Sockelbetrag einzahlen.

  • Was gilt für Ehepaare?

Ehepaare, bei denen beide Partner för­derberechtigt sind, rechnen ihren jeweili­gen Mindestbeitrag getrennt aus. Ist nur ein Ehepartner förderberechtigt, zahlt der Förderberechtigte seinen Mindest­beitrag ein. Der nicht förderberechtigte Partner muss keine eigenen Beiträge einzahlen. Auf seinen Vorsorgevertrag fließt nur die Zulage. Um den Mindest­eigenbeitrag des förderberechtigten Partner zu ermitteln, werden die beiden Zulagen zusammengerechnet.

  • Geringverdiener

Wer so wenig verdient, dass sein errechneter Mindesteigenbeitrag geringer ist als der sogenannte Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro, oder im Jahr zuvor gar kein Einkommen erzielt hat, zahlt dennoch mindestens den Sockelbeitrag. Um die volle Zulage zu erhalten , müssen Geringverdiener also wenigstens 60 Euro im Jahr in ihren Riester-Vertrag einzahlen.

  • Mehrere Verträge

Förderberechtigte können so viele RiesterVerträge abschließen, wie sie wollen. Gefördert werden aber nur maximal zwei Vorsorgeverträge. Zum Beispiel eine Betriebsrente und ein privater Riester-Vertrag. Die Zulage gibt es aber immer nur einmal, sie wird dann auf die beiden Verträge verteilt. Ehepartner, die selbst nicht förderberechtigt sind, können die Zulage nur für einen Vertrag bekommen. Der Sonderausgabenabzug kann auch für mehr als zwei Verträge genutzt werden.

  • DER SONDERAUSGABENABZUG

Nicht nur die Eigenbeiträge, auch die Zulage können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Die dadurch erzielten Gutschriften werden nicht wie die Zulage direkt auf den Riester-Vertrag überwiesen, sondern vom Finanzamt mit etwaiger Steuerschuld verrechnet beziehungsweise ausgezahlt. Das Finanzamt geht in jedem Fall davon aus, dass eine Zulage gewährt wurde, und prüft im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob die Steuerentlastung über den Sonderausgabenabzug vorteilhafter als die Zulage ist. Wenn ja, führt der Differenzbetrag zu einer zusätzlichen Steuerermäßigung.

Ob sich der Sonderausgabenabzug lohnt oder nicht, hängt vom Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem Einkommen ab. In der Regel profitieren vor allem Singles ohne Kinder davon. Bei Familien mit Kindern ist die Riester-Förderung über die Zulage aber insgesamt deutlich höher.

>> Werseine Riester-Beiträge und die Zulage steuerlich ansetzen will, braucht eine Bescheinigung von seinem Versicherer über die gezahlten Beiträge und reicht sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung zusammen mit der ausgefüllten Anlage AV beim Finanzamt ein.

>> Weil der Sonderausgabenabzug nur einen über die Zulage hinaus gehenden Betrag erbringen kann, muss die Zulage in jedem Fall beantragt werden. Auch dann, wenn schon im Vorfeld klar ist, dass die Steuerentlastung höher ist.

Fragen zur Riester Rente

  • Ich möchte meine Riester-Rente später vererben. Was muss ich beachten?

Dies ist grundsätzlich möglich. Allerdings gehen dann bereits gewährte Zulagen und steuerliche Erleichterungen verloren. Die Förderung bleibt nur dann erhalten, wenn der hinterbliebene Ehepartner das Restkapital auf einen eigenen RiesterVertrag überträgt oder sich das Geld als laufende Hinterbliebenenrente auszahlen lässt. Eine Waisenrente an die kindergeldberechtigten Kinder ist ebenfalls unschädlich.

  • Ich möchte meinen Lebensabend im Ausland verbringen. Was geschieht dann mit meiner Riester-Rente?

Gewährte Zulagen und Steuervorteile gehen nur dann verloren und müssen zurückgezahltwerden, wenn man sich außerhalb der EU niederlässt. Das übrige Vorsorgekapital bleibt jedoch erhalten.

  • Können so genannte Grenzgänger von der Riester-Förderung profitieren?

Ja, sofern sie in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland pflichtversichert sind bzw. als Beamter in der Beamtenversorgung. Das gilt i.d.R. für diejenigen, die in Deutschland arbeiten, aber im Ausland wohnen. Keine RiesterFörderung gibt es für Verträge ab 1. Januar 2010 im umgekehrten Fall: wer in Deutschland wohnt, aber im EU-Nachbarland arbeitet, gehört meist dem dortigen und nicht dem deutschen Rentenversicherungssystem an. Ein Anspruch auf Förderung ergibt sich dann nicht. Ältere Verträge genießen einen Vertrauensschutz.

  • Was geschieht, wenn ich zahlungsunfähig bin?

Mit dem Alterseinkünftegesetz müssen die Beiträge für Riester-Verträge nicht mehr regelmäßig eingezahlt werden. Der Kunde kann so flexibel zahlen, wie es seine finanziellen Verhältnisse erlauben. Wenn der Vertrag während eines gesamten Beitragsjahres ruht, besteht in diesem Jahr kein Anspruch auf die Zulage und den Sonderausgabenabzug.

  • Kann ich meine Riester-Rente kündigen?

Die Kündigung ist jederzeit mit einer Kündigungsfrist von maximal drei Monaten zum Quartalsende möglich. Zu beachten ist aber, dass die Zulage und die Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen, wenn das Kapital nicht unmittelbar auf einen anderen zertifizierten Riester-Vertrag übertragen wird.

  • Kann ich Geld aus meinem Vertrag entnehmen?

Erst bei Eintritt in den Ruhestand können einmalig maximal 30 Prozent des Vorsorgekapitals entnommen werden, ohne die staatliche Förderung zu gefährden.

  • Ist ein Anbieterwechsel während der Ansparphase möglich?

Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsendejederzeit gekündigt werden. Wird dasVorsorge- kapital anschließend in einen neuen zer- tifizierten Vertrag eingezahlt, bleibt die Förderung erhalten. Allerdings kann ein Anbieterwechsel mit Kosten verbunden sein.

  • Angenommen, ich muss oder will länger arbeiten als ursprünglich geplant. Kann ich die Auszahlungsphase der Riester-Rente nach hinten verschieben?

Derartige Vereinbarungen sind möglich, das Gesetz schreibt lediglich den frühesten Auszahlungszeitpunkt mit Vollendung des 60. Lebensjahrs vor.

  • Ich bin Single, sollte ich trotzdem einen Riester-Vertrag abschließen?

Riester-Renten lohnen sich nicht nur für Familien. Sie bieten auch Alleinstehenden hohe Sicherheit bei attraktiver Rendite. Singles mit gutem Einkommen profitieren von zusätzlichen Steuerersparnissen.

  • Ist die Riester-Rente auch für ältere Sparer interessant?

Viele Anbieter verzichten auf eine Altersbegrenzung. Wegen ihrer hohen Sicherheit und der staatlichen Förderung lohnt sich die Riester-Rente im Vergleich zu privaten Geldanlagen auch im fortgeschrittenen Alter.

  • Was geschieht im Fall einer Scheidung?

Für den Förderberechtigten ändert sich nichts. Der Partner mit einer abgeleiteten Förderberechtigung verliert seinen Anspruch auf die künftigen Zulagen.

  • Wann verliere ich meinen Anspruch auf staatliche Förderung?

Immer dann, wenn das Vorsorgekapital nicht mehr für eine lebenslange Rente verwendet wird. Auch bei einer Kündigung handelt es sich um eine sogenannte schädliche Verwendung.

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