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z.B. Studenten und Beamte

  • Meine teure Versicherung kündigen

    wie geht das ?

Es gibt hier drei Möglichkeiten:

1. fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.

2. außerordentlich aufgrund der Beitragserhöhung.

3. außerordentlich aufgrund des Schadens vom ________ .

Bitten Sie in dem Schreiben immer um eine Kündigungsbestätigung. Am besten die Versicherungsverträge per Einschreiben kündigen, keinesfalls per E-Mail.

Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung können Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.

Wir haben ein Kündigungsschreiben für die Versicherung für Sie vorbereitet, gerne können Sie sich das PDF Dokument ausdrucken.

➩Kündigungsschreiben für die Versicherung

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Neubauversicherung

  • Wichtig für alle Bauherren

Wer baut oder wer bauen möchte sollte sich umgehend nach einer Gebäudeneubauversicherung erkundigen.

  • Haftung als Bauherr

Wer ein Haus baut oder auch nur ei­nen Wintergarten anbaut, wird zum Bauherren - und trägt die Verantwor­tung für die Sicherheit am Bau. Unge­sichertes Baumaterial als Stolperfalle, ungesicherte Schächte, durch die Bau­maßnahmen beschädigte Nachbarge­bäude: Viele Risiken und Gefahren können den Bauherren teuer zu stehen kommen.

Bei kleineren Bauvorhaben bis zu einer veranschlagten Bausumme von in der Regel 50 000 Euro sind Schäden, die im Zusammenhang mit der Bautätig­keit entstehen, durch die Privathaft­pflichtversicherung des Bauherren gedeckt. Für größere Bauten ist der Abschluss einer Bauherrenhaft­pflichtversicherung notwendig. Auch, wenn der Bauherr alle mit dem Bau verbunden Aufgaben auf Fach­leute überträgt und Architekten, Bau­unternehmen und Handwerksbetriebe mit der Ausführung betraut, ist er damit nicht von den eigenen Sorg­faltspflichten befreit.

Er kann sehr schnell mit Schadenser­satzforderungen konfrontiert werden, etwa wegen Verletzung seiner Ver- kehrssicherungs- oder der Überwa­chungspflicht. Der Bauherr hat seine Verkehrssiche­rungspflicht schuldhaft verletzt, wenn auch für ihn als Laien die bestehenden Gefahren erkennbar waren. Er muss sich auch persönlich um seine Bau­stelle kümmern. Er ist verpflichtet, die Sicherheit auf seiner Baustelle zu kon­trollieren und die am Bau Beteiligten sorgfältig auszuwählen.

Ein Unglück auf einer Baustelle kann viele Ursachen haben. Natürlich ist der Bauherr in vielen Fällen nicht der einzi­ge am Schaden Beteiligte, der haftet. Meistens sind der Bauleiter, der Archi­tekt oder ein Bauhandwerker eben­falls verantwortlich. Auf Grund einer sogenannten gesamtschuldnerischen Haftung kann es aber sein, dass der Bauherr den vollen Schaden bezahlen muss, wenn der Geschädigte ihn in Anspruch nimmt - auch, wenn er viel­leicht nur zehn Prozent der Schuld trägt. Der Bauherr beziehungsweise sein Versicherer wird dann die rest­lichen 90 Prozent bei den anderen am Schaden Beteiligten regressieren.

Oft wird der Bauherr zu Unrecht in Anspruch genommen, weil er als Laie eine konkrete Gefahr nicht erkennen konnte und ihn keine Schuld trifft. In diesen Fällen hilft ihm die Bauherren­haftpflichtversicherung, die unbe­gründeten Ansprüche abzuwehren.

  • Warum lohnt ein

    Neubauversicherungsvergleich

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Die Versicherungsgesellschaften bewerten die Risiken der Versicherungsorte sehr unterschiedlich. Die Elementarschadenversicherung wird von einigen Versicherungen in Risikogebieten abgelehnt, andere Versicherungen leisten hier trotzdem.

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