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  • Meine teure Versicherung kündigen

    wie geht das ?

Es gibt hier drei Möglichkeiten:

1. fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.

2. außerordentlich aufgrund der Beitragserhöhung.

3. außerordentlich aufgrund des Schadens vom ________ .

Bitten Sie in dem Schreiben immer um eine Kündigungsbestätigung. Am besten die Versicherungsverträge per Einschreiben kündigen, keinesfalls per E-Mail.

Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung können Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.

Wir haben ein Kündigungsschreiben für die Versicherung für Sie vorbereitet, gerne können Sie sich das PDF Dokument ausdrucken.

➩Kündigungsschreiben für die Versicherung

  • Mit unserem

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Welche Hausratversicherung

soll ich nehmen?

Es gibt sehr viele unterschiedliche Anbieter für Hausratversicherungen. Nur welche Hausratversicherung ist für mich die Beste?

Gute Anbieter finden Sie bei uns im Vergleichsrechner. Welche Hausratversicherung die Beste ist kann man leider nicht beantworten. Hier kommt es auf die einzelnen Tarifbausteine an, die für Sie wichtig sind.

Die schlechteste Hausratversicherung ist auf jeden Fall keine.

Ein Brand ist nicht das einzige Risiko

Mit der Hausratversicherung sind Sie auch gegen die Folgen eines Wohnungs­einbruchs versichert - selbst eines ver­suchten. Zum Standard der Hausratver­sicherung gehört auch der Schadenersatz, wenn ein Sturm ab Stärke 8 oder Hagel Ihre Wohnungseinrichtung ramponieren.

Zusätzlich können Sie auch Überspan­nungsschäden durch Blitz versichern.

  • Warum sollte ich meine bestehende

    Hausratversicherung vergleichen

    ?

Viele Hausratversicherungen sind nicht mehr zeitgemäß. Die Anforderungen an Hausratversicherungen sind in den letzten Jahren gestiegen. Trotz der jährlichen Anpassung von Beitrag und Versicherungsleistung kann eine Unterversicherung bestehen. Eine bestehende Hausratversicherung vergleichen sollte regelmäßig durchgeführt werden, um seine Versicherung aktuell zu halten und um Versicherungsbeiträge zu sparen.

  • Was ist bei einer Hausratversicherung versichert

    ?

Von Möbeln bis zum Katzenfutter
Versichert ist Ihr gesamtes bewegliches Eigentum, das in Ihrer Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen untergebracht ist. Möbel, Bücher, Kleidung, Kinderspielzeug, Teppiche, Lampen, Bücher, Computer, Kühlschrank samt Inhalt, Geschirr und selbst das Futter für Ihre Haustiere. Auch das, was Sie im Keller oder in der Garage lagern, etwa Rasenmäher oder Werkzeug, ist mitversichert - das Auto in der Garage natürlich nicht.

Die Standardpolice können Sie auch auf­stocken: Gegen einen geringen Aufpreis sind beispielsweise sowohl Ihre Fahrräder gegen Diebstahl als auch Schäden durch Naturgewalten versicherbar. Letzteres empfiehlt sich vor allem, wenn Sie im Parterre wohnen oder einen ausgebauten Keller haben.

Verluste durch Starkregen oder Über­schwemmungen werden von der Elemen­tarschadenversicherung ersetzt. Sie über­nimmt auch die Kosten für Schäden durch Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck und Vulkan­ausbruch.

  • Die Hausratpolice versichert Ihr Eigentum in der Regel gegen folgende Gefahren:
Feuer, Blitz, Explosion und Implosion >>

Einbruchdiebstahl >>

Leitungswasserschäden >>

Sturm und Hagel >>

Absturz von Luftfahrzeugen >>

Viele Versicherer bieten - mit oder ohne Zuschlag - neben diesen Standards weitere Vertragselemente an. So zahlen sie in bestimmten Umfang beispielsweise auch bei Diebstahl von Gartenmöbeln oder wenn Wäsche von der Leine gestohlen wird. Daneben sind auch Erweiterungen über sogenannte Haus- und Wohnungs­schutzbriefe möglich. Hier können zum Beispiel Dienstleistungen versichert wer­den, wie Schlüsselnotdienst oder Kinder­betreuung im Notfall.

Bei einem Vergleich einer Hausratversicherung sollten Sie auch auf die Leistungen der Versicherung schauen.

  • Einige Besonderheiten müssen sie jedoch beachten:

Von besonders teuren Wertgegenständen sollten Sie für die Dokumentation im Schadenfall und für den Fall der möglichen Wiederbeschaffung durch die Polizei immer Fotos anfertigen, wenn möglich mit Maßstabsangabe. Expertisen und Rechnungen sind hierbei wichtige Dokumente.
Haben Sie in Ihrer Wohnung ein Arbeitszimmer eingerichtet, ist dessen Ausstattung in der Regel nur dann über die Hausratversicherung geschützt, wenn das Arbeitszimmer nicht vom Finanzamt als solches anerkannt ist. Können

Sie hingegen etwa als Freiberufler das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, gilt die Hausratpolice hier nicht, und Sie benötigen eine separate Absicherung oder eine Ergänzung der Hausratversicherung. Manche Hausratversicherungen schließen das ausschließlich beruflich/gewerblich genutzte Arbeitszimmer in den Versicherungsschutz ein, wenn dieses über die privat genutzten Wohnräume betreten werden kann.

  • Wie vermeiden sie eine

    Unterversicherung?

Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass Sie nicht unterversichert sind. Unterversicherung bedeutet, dass die Versicherungssumme niedriger ist als die tatsächlich im Haushalt vorhandenen Werte. Liegt eine solche Unterversicherung vor, müssen Sie im Fall der Fälle mit Abzügen vom Schadenersatz rechnen. Zur Ermittlung der Versicherungssumme für einen durchschnittlichen Haushalt gibt es ein Pauschalsystem. Dabei werden in der Regel 650 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche angesetzt. Damit wird die Unterversicherung vermieden und Sie erhalten den Schadenersatz ohne Einschränkungen. Eine 80-Quadratmeter Wohnung ist nach diesem Verfahren also mit 52.000 Euro versichert.

  • Wertgegenstände versichern

Wertgegenstände können nur in begrenztem Umfang über die Standardpolice versichert werden.

Die Anbieter haben unterschiedliche Werte, als Orientierung dienen folgende Summen: So kann bei-spielsweise für Bargeld eine Obergrenze von 1.500 Euro gelten, für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere 3.000 Euro. Für teuren Schmuck, Briefmarken, Gold oder Platin können es beispielsweise 25.000 Euro sein.
Gegen Aufpreis sind oft höhere Entschädigungen versicherbar. Sollten Sie solche Wertsachen oder andere Besitztümer wie Antiquitäten oder Gemälde in der Wohnung aufbewahren, sollten Sie mit Ihrem Versicherer Rücksprache halten. Spezialisten ermitteln dann den Wert und teilen Ihnen mit, wie Sie dafür einen optimalen Versicherungsschutz erhalten und welche speziellen Sicherungsmaßnahmen Sie dafür veranlassen müssen. Das können beispielsweise ein Tresor oder auch eine Alarmanlage sein.

  • Untermieter müssen selbst vorsorgen

Versichert ist das Eigentum aller Personen, die in Ihrer Wohnung leben - mit einer Ausnahme. Untermieter benötigen einen eigenen Versicherungsvertrag. Sollten in Ihrem Haus Ihre Kinder in einer eigenen abgeschlossenen Wohnung leben, ist auch für sie ein eigener Vertrag nötig.

  • Auch außerhalb geschützt

Der Schutz der Hausratversicherung erstreckt sich nicht nur auf Ihre Wohnung. Auf Reisen ist Ihr Gepäck in gewissem Umfang mitversichert, etwa wenn es Ihnen geraubt wird. Auch wenn Sie einen Fernseher oder andere Geräte im Sommer mit in Ihre Gartenlaube nehmen, sind diese ohne Aufpreis versichert. Wenn auch nicht unbegrenzt - je nach Versicherung kann die sogenannte Außenversicherung für drei oder sechs Monate gelten.
Keine zeitlichen Einschränkungen gibt es dagegen, wenn beispielsweise Ihr Kind auswärts studiert oder lernt und vorübergehend in einer Wohngemeinschaft lebt. Das Eigentum Ihres Kindes ist auch dort „außenversichert", solange es keinen eigenen Haushalt gegründet hat. In der Regel ist der Schadenersatz für die Außenversicherung auf 10 Prozent der Versicherungssumme Ihrer Hausratpolice begrenzt.

  • Wenn sie länger außer Haus sind ...

Der Versicherungsvertrag basiert darauf, dass Ihre Wohnung ständig genutzt wird. Wenn Sie jedoch einen mehrmonatigen Urlaub im Ausland machen und Ihr häusliches Domizil in dieser Zeit sozusagen unbewacht bleibt, müssen Sie die Versicherung davon informieren. Denn dies gilt als „Gefahrerhöhung", weil solche Wohnungen ein beliebtes Ziel für Einbrecher sind. Ab wann eine solche „Gefahrerhöhung" gilt, regeln die Versicherer unterschiedlich. Das kann ab 60 oder auch erst ab 90 Tagen Abwesenheit sein. Gegen einen geringen Aufpreis kann die Versicherung für diese Zeit in der Regel problemlos fortgeführt werden.

Nicht nur bei längeren Reisen ist eine Mitteilung an die Versicherung nötig. Auch Situationen wie die Einrüstung Ihres Hauses zwecks Sanierung stellen eine Gefahrerhöhung dar.

  • Was tun, wenn ein Hausratschaden eingetreten ist?

Natürlich werden Sie versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Nicht nur im eigenen Interesse - laut Versicherungsvertrag sind Sie sogar dazu verpflichtet.
Bei Sturm geborstene Scheiben sollten schnellstmöglich abgedichtet, nach einem Einbruch muss die aufgebrochene Tür gesichert werden. Von Leitungswasser durchnässten Boden sollten Sie so trocknen, dass nicht noch mehr Wasser nach unten sickert.
Dokumentieren Sie die Situation so weit es Ihnen möglich ist, beispielsweise durch Fotos. Bevor Sie ans Aufräumen gehen, sollten Sie die Zustimmung der Versicherung einholen, damit diese unter Umständen zuvor einen Gutachter schicken kann. Nach einer Straftat wie einem Einbruch müssen Sie natürlich die Polizei einschalten. Dann ist umgehend die Versicherung zu informieren.
Sie erhalten von Ihrem Versichererein Schadenprotokoll, in dem alle Verluste im Detail aufgelistet werden müssen. Dabei sind auch die konkreten Werte der beschädigten, zerstörten oder gestohlenen Sachen in Euro und Cent anzugeben. Fotos und Quittungen erleichtern es, die genaue Höhe des Schadenersatzes festzulegen

  • Vorbeugende Maßnahmen 

Ausreichender Versicherungsschutz ist eine Sache - besser ist es natürlich, wenn erst gar nichts passiert. Hier sind einige Tipps für Maßnahmen, die helfen, Schäden zu vermeiden.

>> Um Einbrechern das Leben schwer zu machen, sollten Sie auf den Einbau von stabilen Schlössern und Schließanlagen an der Wohnungseingangstür achten. Nicht nur im Erdgeschoss sind zudem abschließbare Fenster oder Rollos sinnvoll.

>> Eine rechtzeitige Warnung bei einem Wohnungsbrand kann nicht nur Ihr Eigentum, sondern vor allem auch Ihr Leben retten. Statten Sie deshalb Ihre Wohnung mit Rauchmeldern aus. Sie sind preiswert und schnell zu installie­ren. Achten Sie beim Kauf auf das VdS-Prüfsiegel. In zahlreichen Bundes­ländern sind Rauchmelder für Neubau­ten inzwischen Pflicht.

>> Elektrogeräte zählen zu den häufigsten Brandauslösern. Vermeiden Sie am besten den Stand-by-Betrieb von Geräten - das schafft Sicherheit, spart Stromkosten und schon die Umwelt.

>> Überspannungsschäden an Ihren elek­tronischen Geräten können nicht nur die Funktionsunfähigkeit der Apparate selbst bedeuten. Unersetzlich sind beispielsweise Ihre Computerdaten. Schalten Sie deshalb bei Unwettern oder wenn Sie auf Reisen gehen, Ihre elektronischen Geräte vom Stromnetz ab. Sinnvoll ist auch die Installation entsprechender Schutzgeräte.

>> Leitungswasserschäden sind häufig die Folge von Materialverschleiß. Überprü­fen Sie deshalb regelmäßig die Leitun­gen von Wasch- und Spülmaschine und erneuern Sie entsprechend der Herstellerempfehlungen die Schläuche.

  • Was zahlt die Hausratversicherung?

Als Schadenersatz stehen Ihnen die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar zu. Für gestohlenes oder irreparables Inventar bekommen Sie den Neuwert, also den Wiederbeschaffungspreis. Das muss nicht der Kaufpreis sein. Sie erhalten so viel, dass Sie einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben können. Vor Jahren teure Heimelektronik ist heute deutlich günstiger zu haben. Demzufolge kann die Entschädigungssumme der Versicherung entsprechend geringer ausfallen. Bücher hingegen können heute mehr als vor 20 Jahren kosten. Ist ein Gegenstand zwar beschädigt, aber noch uneingeschränkt benutzbar, wird für den „Schönheitsschaden" eine Wertminderung gezahlt.

Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, welche einzelnen Gegenstände gestohlen oder etwa bei einem Brand zerstört wurden. Dazu ist es sinnvoll Kopien der wichtigsten persönlichen Papiere anzufertigen und Kaufbelege und Quittungen aufzuheben. Hilfreich ist es zudem, Fotos Ihrer Wohnungseinrichtung anzufertigen. Diese können Sie nach einem Schaden Ihrem Versicherer vorlegen.

Es gibt eine Situation, bei der Sie auf den Einzelnachweis verzichten können - den Totalverlust, beispielsweise nach einem Hausbrand. Dann bekommen Sie die komplette Versicherungssumme überwiesen. Die Hausratversicherung beschränkt sich nicht nur auf beschädigtes oder zerstörtes Inventar. Auch die Kosten für Hotelübernachtungen, wenn Sie etwa nach einem Brand nicht mehr zu Hause wohnen können, werden für eine gewisse Zeit übernommen. Gleiches gilt für Aufräumarbeiten, Transport und Lagerung Ihres Eigentums, wenn die Wohnung geräumt werden muss.

  • Die Hausratversicherung zieht mit um

Wenn Sie umziehen, zieht die Hausrat­police mit. Für zwei Monate gilt der Versi­cherungsschutz sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung.

 Sobald Sie nur noch in der neuen Wohnung leben, sollten Sie den Vertrag auf den neuen Stand bringen. Bevorzugen Sie die Pauschalmethode, wird die Hausratpolice der neuen Wohnfläche angepasst.Beim Einzelnachweis gilt es, neu zu rechnen. Während des Umzugs selbst ruht der Schutz durch die Hausratversicherung. Die Speditionen haften zwar mit einem Grundbetrag von 620 Euro je Kubikmeter Umzugsvolumen. Doch das gilt beispielsweise nur für Kisten, die der Spediteur verpackt hat und nicht für jene, die Sie selbst gefüllt haben. Ersetzt wird von der Versicherung der Umzugsfirma auch nur der Zeit- und nicht der Neuwert. Für Schäden durch unabwendbare Ereignisse, wie einen Unfall durch Blitzeis, haftet die Umzugsfirma generell nicht. Eine zusätzliche Transportversicherung kann durchaus sinnvoll sein, vor allem dann, wenn Sie mit wertvollem Inventar umziehen.

  • Wenn Paare zusammenziehen

Wenn Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin in eine gemeinsame Wohnung ziehen, sollten Sie nachschauen, wer die ältere Hausratversicherung hat, und sie der neuen Wohnung anpassen. Die neue­re Police kann in der Regel problemlos gekündigt werden. Eine bewusste Doppel­versicherung kann im Schadenfall dazu führen, dass der Versicherer ganz oder teilweise von der Leistung frei ist.

  • Getrennt von Tisch und Bett

Auch wenn bei einer privaten Trennung sicher andere Dinge Vorrang haben, sollte das Thema Hausratversicherung nicht ausgeklammert werden. In der Regel gilt die Police zwar für die alte und neue Woh­nung, wenn der Versicherungsnehmer auszieht. Und zwar bis maximal drei Monate nach der nächsten Hauptfälligkeit. Praktisch ist es aber besser, den alten Vertrag der neuen Wohnung anzupassen. Der Ex-Partner sollte für die ehemals ge­meinsame Wohnung eine eigene Police abschließen.

  • Fahrlässig oder nicht?

Im täglichen Leben kann viel passieren: Mancher vergisst beim Verlassen der Wohnung die brennende Kerze, ein ande­rer das brutzelnde Steak auf dem Herd, weil ein wichtiger Anruf kommt. Bei grober Fahrlässigkeit brauchten die Versicherer in der Vergangenheit keinen Schadener­satz zu zahlen. Dieses „Alles-oder-Nichts- Prinzip" wurde mit dem neuen Versiche­rungsvertragsgesetz abgeschafft. In der Praxis bedeutet dies, dass sich der Um­fang der Entschädigungsleistung nach der Schwere des Verschuldens richtet. In vielen Fällen, in denen der Verbraucher früher gar keine Leistung bekommen hat, wird er nun anteilig entschädigt - man spricht hier von einer Quotelung. Wiegt allerdings das Verschulden des Versiche­rungsnehmers so schwer, dann sind auch weiterhin Fälle denkbar, in denen er keine Entschädigungsleistung erhält.

  • Defintion

Zum Hausrat gehören alle Sachen, die einem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. Versichert ist der gesamte Hausrat, der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung. Ein versicherter Schaden tritt in der Hausratversicherung ein, wenn versicherte Sachen durch eine der versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen. Zu den versicherten Gefahren gehören: Feuer/Brand, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl. Elementarschäden können zusätzlich zu den Gefahren zugebucht werden.



Definition der versicherten Gefahren:
  • Feuer/Brand:

Ein Feuer ist ein Verbrennungsvorgang mit Lichterscheinung, der auch durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion versicherte Sachen zerstört und beschädigt. Ein Brand ist ein Freuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

  • Leitungswasser:

Dabei handelt es sich um Wasser aus der wasserführenden Installation (z. B. Heizanlagen, Waschmaschinen) oder den damit verbundenen Einrichtungen. Das Wasser muß bestimmungswidrig ausgetreten sein.

  • Sturm/Hagel:

Der Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort. Unter Hagel versteht man einen Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.

  • Einbruchdiebstahl:

Bei einem Einbruch tritt ein Dritter, nicht berechtigter, in die versicherte Wohnung ein. Hierbei ist zu beachten, dass Einbruchsspuren vorhanden sein müssen.

  • Elementarschäden:

Hierbei handelt es sich um Schäden durch: überschwemmung, Hochwasser, Rückstau, Erdfall, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Starkregen. Diese Gefahr kann je nach Gesellschaft individuell erweitert werden.



Wichtige Begriffe
  • Anbaumöbel und -küchen

Unter Anbaumöbel und -küchen sind serienmäßig gefertigte Anbaumöbel- und küchen gemeint, wenn sie mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst wurden. Bei maßgefertigten Einbaumöbeln und -küchen ist die Gebäudeversicherung zuständig.

  • Fahrraddiebstahl

Mitversichert sind Diebstahlschäden des Fahrrads außerhalb des Versicherungsortes. Fahrräder sind in der Regel nur in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr versichert. Es gibt eine Erweiterung dieses Versicherungsschutzes auf die Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr. Diese Erweiterung nennt man auch Verzicht auf die Nachtzeitklausel.

  • Grobe Fahrlässigkeit

Unter grober Fahrlässigkeit versteht man, dass die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerer Art und Weise verletzt wurde.

  • Praxis-Beispiel:

Herr Muster hat einen sehr anstrengenden Arbeitstag hinter sich. Deshalb beschließt er, zum wohlverdienten Feierabend ein Bad zu nehmen. Da er es sich gemütlich machen will, zündet er Kerzen an und stellt sie auf den Wannenrand. Vor lauter Müdigkeit schläft er nach einer Weile im warmen Wasser ein. Er bemerkt nicht, dass er dabei mit seiner Hand sein bereitliegendes Handtuch so nahe an eine der Kerzen bringt, dass es sich entzündet. Es entsteht ein Brand im Bad, der sich auf die ganze Wohnung ausbreitet. Herr Muster kann sich zum Glück rechtzeitig in Sichherheit bringen. An seinem Hausrat entstehen jedoch erhebliche Schäden.

  • Sengschaden

Ein Sengschaden liegt vor, wenn etwas durch eine Hitzeeinwikung beschädigt wird, ohne eine Lichterscheinung.

Praxis-Beispiel:
Zigarettenglut fällt auf die Couch und sengt diese an.

  • Überspannung

Unter Überspannung versteht man den direkten und indirekten Übergang eines Blitzes auf die versicherte Sache. Dabei entstehen Schäden an elektronischen Einrichtungen und Gegenständen durch überspannung oder Kurzschluss.

  • Umzug

Der Hausrat im Möbelwagen oder im Auto ist während eines Umzugs nicht im Versicherungsumfang der Hausratversicherung beitragsfrei eingeschlossen. Die Klausel "Umzugskosten" definiert die Kosten für einen Umzug, infolge eines Versicherungsfalls als mitversicherte Kosten (z. B. Transportkosten).

  • Außenversicherung

Im Rahmen einer Außenversicherung ist der Hausrat auch versichert, wenn dieser auf Reisen mitgeführt wird. Der Hausrat ist so beispielsweise auch bei einem Einbruch im Hotelzimmer oder bei einem Brand im Ferienhaus geschützt. Voraussetzung für eine Entschädigung durch die Außenversicherung ist, dass sich der Hausrat höchstens drei Monate lang nicht im Haushalt befindet und er entweder dem Versicherungsnehmer gehört oder jemandem, der mit diesem in häuslicher Gemeinschaft lebt.

  • Nutzwärmeschaden

Unter Nutzwärmeschäden versteht man, wenn Brandschäden an versicherten Sachen entstehen, die bewusst der Wärme zur Bearbeitung oder sonstigen Zwecken ausgesetzt wurden (z. B. Ofen, Mikrowelle, Bügeleisen).

  • Rückstauschäden

Unter Rückstau versteht man durch Hochwasser oder Verstopfung der Kanalisation in den Keller gelangendes Abwasser. In modernen Häusern wird dem Rückstaurisiko durch den Einbau eines Rückschlagventils begegnet. Ist ein solches Ventil eingebaut, kann man sich bei einigen Hausrattarifen auch gegen die Folgen eines Rückstaus versichern.

  • Verpuffungsschäden

Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Durchsetzung.

  • Diebstahl aus Kfz

Unter dem Leistungseinschluss Diebstahl aus Kfz versteht man die Mitversicherung versicherter Sachen gegen Diebstahl aus einem Kraftfahrtzeug. Dieser Einschluss gilt für Wertsachen sowie technische Geräte wie z. B. Handys, Notebooks und Navigationsgeräte.

  • Sachen in gewerblich genutzten Räumen

Dieser Leistungseinschluss beinhaltet die Mitversicherung von gewerblich genutzten Räumen und den darin befindlichen gewerblich genutzten Sachen.

  • Wertsachen

Unter den Begriff Wertsachen fallen üblicherweise:

•   Bargeld

•   Chipkarten

•   Urkunden (einschließlich Sparbüchern und Wertpapieren)

•   Schmucksachen

•   Edelsteine

•   Perlen

•   Briefmarken

•   Münzen

•   Medaillen sowie Sachen aus Edelmetallen (Gold und Platin)

•   Pelzehandgeknüpfte Teppiche

•   Gobelins

•   Kunstgegenstände und Antiquitäten (älter als 100 Jahre)

  • Ausschlüsse


Ausschluss Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie
  • Ausschluss Krieg

Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.

  • Ausschluss Innere Unruhen

Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.

  • Ausschluss Kernenergie

Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.

  • Schadenbeispiele

Die hier aufgeführten Beispiele dienen lediglich der vereinfachten Veranschaulichung. Ausführliche Definitionen hinsichtlich der Leistungsinhalte entnehmen Sie bitte den jeweils dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (= Rechtsgrundlage für die Leistungsbeurteilung/-prüfung).

  • Feuerschaden:

Der Toaster fängt an zu brennen und führt zu einem Zimmerbrand, die Einrichtung ist zerstört.

Durch einen Windzug greift die Flamme der Kerze auf die Gardine über, welche zu brennen anfängt.

  • Leitungswasserschäden:

In der Nachbarwohnung des Versicherungsnehmers läuft die Waschmaschine aus, das Wasser sickert durch die Decke und zerstört Bilder und das Sofa.

Der Versicherungsnehmer lässt Badewasser einlaufen. In dem Moment fängt das Baby an zu schreien. Während er mit dem Baby beschäftigt ist, läuft das Badewasser über und zerstört seinen Badezimmerschrank.

  • Sturm-/Hagelschäden:

Ein Sturm reißt die Antenne zur Wohnung vom Dach.

Der Sturm schleudert einen Dachziegel auf die Markise am Balkon des Kunden und zerstört diese.

Starker Hagel schlägt einen Riss in die Dachluke und zerstört das darunter stehende Sofa.

  • Einbruchdiebstahl:

Die Balkontüre wurde aufgehebelt und die Einrecher haben Schmuck, einen PC, den Geldbeutel mit 150,00 € und die Fotoausrüstung gestohlen.

  • Vandalismus:

Randalierer brechen in eine Wohnung ein und brechen Schränke/Schubladen auf, besprühen Kleider mit Farbe oder schlitzen die Polstermöbel auf.

  • Raubschäden:

Vor einem Geldautomat wurden einem Kunden 500,00 € Bargeld und sein Schlüsselbund gewaltsam entrissen.

Der Versicherungsnehmer wird in seiner Wohnung niedergeschlagen und sein Laptop wird gestohlen.

  • Blitzschaden:

Der Blitz schlägt in den neben der Wohnung stehenden Baum ein, dieser stürzt in das Küchenfenster, Regen dringt ein und zerstört die Möbel.

  • Explosionsschäden:

Ein Schnellkochtopf explodiert durch überdruck, weil das überdruckventil defekt ist. Diverse Gläser und Bilder werden dabei zerstört.

Der Versicherungsnehmer arbeitet mit leicht entzündlichem Reinigungsbenzin. Weil nicht gelüftet wird, löst die Flamme des Gasherdes eine Explosion aus und beschädigt Schränke, Stühle und den Tisch.

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