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  • Meine teure Versicherung kündigen

    wie geht das ?

Es gibt hier drei Möglichkeiten:

1. fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.

2. außerordentlich aufgrund der Beitragserhöhung.

3. außerordentlich aufgrund des Schadens vom ________ .

Bitten Sie in dem Schreiben immer um eine Kündigungsbestätigung. Am besten die Versicherungsverträge per Einschreiben kündigen, keinesfalls per E-Mail.

Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung können Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.

Wir haben ein Kündigungsschreiben für die Versicherung für Sie vorbereitet, gerne können Sie sich das PDF Dokument ausdrucken.

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Kfz Versicherung

Ohne eine Kfz-Versicherung darf kein Fahrzeug auf eine öffentliche Straße.

TIP:
Achten Sie nicht nur auf günstige Preise, auch die Versicherungsleistungen sind sehr wichtig.

  • Die KFZ-Haftpflichtversicherung

Wer sich motorisiert in den Straßenverkehr begibt, muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließen. So steht es im Gesetz. Diese Pflicht gilt sogar für Fahrräder mit Hilfsmotor. Im Straßenverkehr gilt die Regel: Im Falle eines Unfalls ist der verursachende Auto- oder Kraftradfahrer unbegrenzt schadenersatzpflichtig. Weil im Straßenverkehr die Gefährdungshaftung gilt, muss der Betroffene manchmal auch dann Schadenersatz leisten, wenn er keine Schuld an einem Unfall trägt.

Für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt die Annahmepflicht. Versicherer dürfen Anträge nicht ablehnen. Der Annahmezwang beschränkt sich auf die gesetzlich vorgeschriebene
Mindestdeckung.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Forderungen notfalls vor Gericht ab. Der Versicherer zahlt immer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die gesetzliche Mindestdeckung in Deutschland beträgt 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Sinnvoll ist es, höhere Summen zu vereinbaren. Für Sachschäden werden Deckungssummen bis 100 Millionen Euro angeboten.

DIE KFZ-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Ob Mofa, Pkw, Bus oder Traktor - ohne Kfz-Haftpflicht darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Die Haftpflicht zahlt zum einen Schadenersatz an schuldlose Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des „Crash-Piloten". Das können beispielsweise Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder auch eine lebenslange Rente sein. Zum anderen werden die Kosten für Sachschäden übernommen: die Reparatur oder der Wiederbe- schaffungspreis für das Fahrzeug des Unfallgegners, dessen zerrissene Kleidung usw.

Muss sich der Betroffene während der Reparaturzeit einen Mietwagen nehmen, können auch diese Kosten erstattungsfähig sein. Allerdings sollte der Geschädigte Augenmaß bewahren: Es kann daher sinnvoll sein, sich bei der Versicherung des Schädigers zu erkundigen, welche Mietwagenkosten übernommen werden. Die Haftpflichtversicherung prüft die Ansprüche des Unfallopfers. Sind diese unberechtigt oder überzogen, wehrt sie solches Ansinnen ab. Auch mit juristischen Mitteln.

Als Mindestversicherungssummen hat der Gesetzgeber in der Kfz-Haftpflicht 7,5 Millionen Euro für Personenschäden festgelegt. Bis zu 1 Million Euro gibt es für Sach- und 50.000 Euro für Vermögensschäden. In der Regel bieten die Versicherer aber deutlich höhere Versicherungs-summen (Deckungssummen) - bis zu 100 Millionen Euro - an.

  • DIE KASKOVERSICHERUNGEN

Mit Kaskoversicherungen kann man sein eigenes Fahrzeug versichern, Pflicht sind sie nicht. Dennoch schließen rund acht von zehn Autofahrern eine Kaskoversicherung ab.

  • Die Teilkasko

Diese Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert, wenn das Auto gestohlen wurde, oder die Reparaturkosten, wenn versucht wurde, das Fahrzeug aufzubrechen. Außerdem ist das serienmäßige Zubehör etwa bei Diebstahl oder Zerstörung versichert. Was als Zubehör zählt, steht in den Versicherungsbedingungen.
Auch Glasbruch sowie Schäden am Fahrzeug durch Brand, Überschwemmung, Hagel oder Sturm übernimmt die Teilkasko. Die Folgen von Kollisionen mit Haarwild sind ebenfalls versichert. Manche Anbieter haben zusätzlich auch den Zusammenprall mit weiteren, in den Bedingungen festgelegten, Tierarten oder Schäden durch Marderbisse in den Versicherungsschutz mit aufgenommen. In den meisten Fällen wird die Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen. Das senkt die Prämie.

  • Die Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ersetzt darüber hinaus selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Auto. Die Kosten für Vandalismusschäden, wie zerkratzten Lack oder eine zerbeulte Tür, kann man ebenfalls von der Vollkasko zahlen lassen. Wird die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen - und zwar nicht für Teilkaskoschäden- , wird der Versicherungsvertrag „zurückgestuft" und die Prämie steigt im nächsten Jahr. Auch in der Vollkasko sind Selbstbehalte üblich.

  • DER

    KFZ-SCHUTZBRIEF

Einen geplatzten Reifen kann man möglicherweise noch selbst wechseln. Problematischer ist ein Motorschaden fern der Heimat und fern einer Vertragswerkstatt. In solchen Fällen ist eine Schutzbriefversicherung hilfreich. Der Versicherer koordiniert und finanziert die Pannenhilfe und sorgt bei Unfällen auch für die Bergung und Sicherstellung des Autos, für Ersatzteilversand, Fahrzeugrücktransport, Autoverzollung oder verschrottung. Außerdem werden bis zu einer bestimmten Höhe Mietwagenkosten übernommen, Übernachtungen nach Panne oder Unfall sowie der Krankenrücktransport bezahlt.

Weitere Leistungen sind die Erstattung von Fahrtkosten für die Weiter- und Rückfahrt oder die Rückholung von Kindern. Schutzbriefe werden von den Autoversicherern oft sehr günstig in Kombination mit der Kfz-Versicherung angeboten.

Kfz-Versicherungen sind fast ausschließlich Jahresverträge. Wer den Versicherer wechseln will, muss einen Monat vor Ablauf des Vertrages „ordentlich" kündigen.

  • DIE

    KFZ-UNFALLVERSICHERUNG

Führt ein Unfall im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs (Fahren, Be- und Entladen usw.) zu schwerwiegenden Verletzungen, bietet die Kfz-Unfallversicherung zusätzliche Leistungen. Zum Beispiel Krankenhaustagegeld oder pauschale Geldsummen im Invaliditäts- oder Todesfall. Besonders für den Fahrer können diese Leistungen beispielsweise bei selbst- oder mitver-schuldeten Unfällen wichtig sein.

  • DIE MALLORCA-POLICE

Die Entschädigungen für Unfallopfer sind im Ausland recht unterschiedlich, auch wenn in der EU einheitliche Mindestversicherungssummen vereinbart sind. Vor allem außerhalb der EU können diese Beträge allerdings sehr niedrig sein.
Nimmt man sich in solchen Ländern einen Mietwagen, bekommt man meist auch die Versicherung nach den dortigen Gegebenheiten. Das ist oft gerade dann zu wenig, wenn man mit einem Mietwagen Personen verletzt.
Mit der so genannten Mallorca-Police gleicht die eigene Kfz-Haftpflichtver-sicherung die über die Deckung der Versicherung des Mietwagens hinausgehenden Ansprüche bis zur hierfür vereinbarten Summe innerhalb des vereinbarten Geltungsbereichsaus. Bei manchen Anbietern ist er im normalen Versicherungsvertrag bereits enthalten.


  • ANMELDUNG NUR MIT VERSICHERUNGSBESTÄTIGUNG

Ein neu erworbenes Auto wird nur zugelassen, wenn man bei der Anmeldung die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haft-pflichtversicherung nachweist. Dafür besorgt man sich bei der Versicherung seiner Wahl eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer). Die sogenannte Doppelkarte hat ausgedient. Die Versicherungsbestätigung garantiert die Haftpflicht bereits ab dem ersten Zulassungstag, auch wenn man noch keinen Beitrag gezahlt hat.

  • Aber Vorsicht:

Die Haftpflichtversicherung gilt nur vorläufig - innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins muss diese auch bezahlt sein. Wer das versäumt, kann den Versicherungsschutz rückwirkend verlieren. Der Versicherer informiert die Zulassungsstelle und das Fahrzeug wird behördlich stillgelegt.
Wenn man sein Auto von einem privaten Anbieter kauft, ist es oft noch in Gebrauch und zugelassen. Der Erwerber übernimmt mit dem Fahrzeug zunächst auch dessen Haftpflichtversicherung. Sie bleibt bis zur Ummeldung des Neubesitzers bestehen.

Wichtig:
Informieren Sie Ihren Versicherer über den Verkauf Ihres Autos, am besten mit einer Kopie des Kaufvertrages , auf dem auch Datum und Uhrzeit der Übergabe vermerkt sind.

DER SCHADENFREIHEITSRABATT

Fahranfänger zahlen in der Haftpflicht bzw. Vollkaskoversicherung höhere Beiträge als Autobesitzer, die schon viele Jahre unfallfrei unterwegs sind. In der Regel gilt: Wird die Versicherung über lange Zeit nicht in Anspruch genommen, sinkt - durch den so genannten Schadenfreiheitsrabatt - auch deren Preis. Im besten Fall zahlen langjährig unfallfreie Fahrer nur noch 30 Prozent.
Die Schadenfreiheitsklassen und die Rückstufungstabellen können bei den verschiedenen Versicherern unterschiedlich sein, manche bieten sogar so genannte Rabattretter an. Damit bedeutet beispielsweise der erste Unfall nicht gleich eine schlechtere Rabattstufe. Rückstufungen sind auch vermeidbar, wenn man kleine Reparaturen aus eigener Tasche bezahlt. Denn allein die Zahl der Schäden, nicht die Höhe der Versicherungs-leistungen, ist entscheidend für den Rabatt.

Tipp: Lassen Sie sich vom Versicherer ausrechnen, ob es sich lohnt, einen kleinen Schaden selbst zu bezahlen.

  • DIE TYPKLASSE

Für die etwa 19.000 Automodelle in Deutschland gibt es eine Typklasse für die Haftpflicht-, die Teil- und die Vollkaskoversicherung. Diese spiegeln den Schadenverlauf der Fahrzeugtypen in den vergangenen drei Jahren wider. Die Typklassen sind für die einzelnen Versicherungssparten unterschiedlich: In der Haftpflicht gibt es 16 Klassen, in der Voll-kasko 25 und in der Teilkasko 24.
Faustregel: Je niedriger die Typklasse, desto günstiger ist der Preis für die Autoversicherung.

Tipp:

Vor dem Autokauf sollte man also unter www.typklasse.de nachsehen, wie das Auto eingestuft ist. Achtung: Je nach der Entwicklung der Schäden für eine bestimmtes Fahrzeug kann die Typklasse mit den Jahren steigen oder fallen.

  • DIE REGIONALKLASSE

Auch der Wohnort beeinflusst den Versicherungsbeitrag: In den Regionalklassen zeigt sich der Schadenverlauf der letzten fünf Jahre in den einzelnen deutschen Zulassungsbezirken. Die Regionalstatistik für die Kaskoversicherung berücksichtigt auch örtliche Besonderheiten wie Hochwasser, Hagel oder Diebstahlhäufigkeit.
Für die Haftpflicht gibt es 12, die Teilkasko 16, die Vollkasko 9 Klassen. Je höher man eingestuft ist, desto teurer ist die Autoversicherung. Die Regionalklassen seines Zulassungsbezirkes kann man unter www.gdv.de/regionaldaten- bank abfragen.
Umstufungen in bessere oder teurere Typ- bzw. Regionalklassen, die jeweils zum 1. Oktober erfolgen, sind relativ gering. Meist bleiben rund zwei Drittel aller Daten unverändert. Die Typklassen seines Autos kann man unter www.typklasse.de abfragen.

  • VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

Der Versicherungsvertrag wird meist für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Ist dies der Fall, verlängert er sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekün­digt wird. Gekündigt werden können alle Versicherungsverträge des Fahrzeugs - also Haftpflicht- und Teil- und Vollkasko­versicherung. Im Schadenfall sind Versicherung und Versicherungsneh­mer berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Bei der Erhö­hung des Versicherungsbeitrages ergibt sich für den Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages. Die genauen Bestimmungen dazu stehen in den jeweiligen Versiche­rungsbedingungen.

Alle Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und sind nur wirksam, wenn sie innerhalb der Kündigungsfrist zugehen.

  • Unfälle im Ausland

Die Klärung von Entschädigungen bei Auslandsunfällen in der EU ist in den letzten Jahren immer einfacher geworden. Inzwischen sind alle Versicherer durch einen so genannten Schadenregulierungs­beauftragten in den anderen Mitgliedstaa­ten vertreten. Jeder Geschädigte hat nun in seinem Heimatland einen Ansprech­partner.
Dieser ist über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0180/25026 oder www.zentralruf.de zu erfahren.

Der Beauftragte muss innerhalb von drei Monaten ein Entschädigungsangebot vorlegen oder zumindest „angemessen" reagieren, sobald er alle Informationen erhalten hat. Geschieht das nicht, kann der Autofahrer die „nationale Entschädi­gungsstelle" in Anspruch nehmen. Das ist in Deutschland der „Verein Verkehrsop­ferhilfe"  www. verkehrsopferhilfe.de
Die Verkehrsopferhilfe beauftragt dann ein deutsches Versicherungsunternehmen mit der Schadenregulierung. Die Entschä­digung entspricht allerdings dem Recht des Landes, in dem der Unfall geschah. Muss beispielsweise wegen bleibender körperlicher Schäden nach einem Unfall um Schmerzensgeld oder hohe Entschä­digungssummen prozessiert werden, geht das kaum ohne einen versierten einhei­mischen Rechtsanwalt.

In solchen Fällen zeigt sich, wie wichtig die Verkehrsrechts­schutz-Versicherung sein kann.

  • Autounfall und nun?

Manches Leid kann man vermeiden oder wenigstens lindern, wenn man sich am Unfallort richtig verhält. Vor allem heißt es, möglichst die Ruhe zu bewahren.

Folgende Dinge sollten Sie tun, wenn es gekracht hat:

  • Wichtig:

Unterschreiben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis! Die Beurteilung des Falles übernimmt die Versicherung oder gegebenenfalls auch die Gerichte.
1. Warnblinklicht einschalten
2. Unfallstelle räumen oder wenn das nicht möglich ist, Warndreieck aufstellen
3. Hilfe rufen:
>> Zuerst die 112 wählen, wenn jemand verletzt ist oder sich nicht selbst aus dem Unfallwagen befreien kann >> Bei unkomplizierten Blechschäden hilft der Notruf der Autoversicherer 0800 NOTFON D (0800 6683663) >> Ist eine Notrufsäule in der Nähe, nutzen Sie diese; damit ist eine schnelle Lokalisierung möglich
Hat das Auto nach dem Unfall nur kleine Beulen, dann sollten Sie an den Straßenrand fahren, um den Verkehrsfluss nicht zu beeinträchtigen. Oft ist die Polizei bei Bagatellunfällen gar nicht notwendig.

Dafür umso wichtiger: Notieren Sie Ort und Zeitpunkt sowie die Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge, Namen und Anschrift des Unfallgegners und Zeugen. Markieren und fotografieren Sie, wenn möglich, die Unfallstelle. Am einfachsten ist es, wenn Sie den Hergang im Europäischen Unfallbericht schildern. Dieses Formular bekommen Sie kostenlos von Ihrem Versicherer und sollten es immer im Handschuhfach dabeihaben.

  • WAS ZAHLT DIE AUTOVERSICHERUNG?

Die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners zahlt Ihnen Schadenersatz, maximal bis zur entsprechenden Deckungssumme. In der Regel ist diese völlig ausreichend. Den vollen Schadenersatz bekommen Sie aber nur, wenn Sie unschuldiges Opfer des Crashs sind. Wird Ihnen eine Teilschuld nachgewiesen, erhalten Sie die Entschädigungen auch nur entsprechend anteilig.

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